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VERGABEUNTERLAGEN
2026000188
Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed
Offenes Verfahren (EU) (VgV)
Ausschreibung (Korrektur 2)
AUFTRAGGEBER Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH Pettenkoferstr. 10, 83022 Rosenheim, Deutschland
10.09.2026
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Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen........................................................................................................................................................... 1
Projektinformation.................................................................................................................................................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 4
Bewerbungs- und Vertragsbedingungen Stand 07-26..................................................................................... 4
Produkte/Leistungen................................................................................................................................................ 23
Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 74
Leistungskriterien..................................................................................................................................................... 78
Anlagen.................................................................................................................................................................... 82
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Allgemeine Informationen zum Verfahren
Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed
Verfahrensnummer: 2026000188
I. Allgemeines
Es ist beabsichtigt, die oben bezeichneten Leistungen zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen die sich insbesondere aus der auf der elektronischen Vergabeplattform hinterlegten Leistungsbeschreibung ergeben.
Allgemeines
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed .
Administrativ wird die Ausschreibung über die eVergabe Lösung der EKK plus GmbH (100%ige Tochter der GDEKK GmbH) abgewickelt.
Auftraggeber (AG) werden die teilnehmenden Gesundheitseinrichtungen (vorliegend Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH ) unmittelbar und nicht die GDEKK GmbH oder die EKK plus GmbH. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.
Soweit die Plattform einen Ausdruck der Unterlagen als pdf zulässt, weisen wir darauf hin, dass diese Unterlagen als pdf nur eine Unterstützung darstellen, diese aber nicht verbindlich sind. Maßgeblich ist die Ansicht der Plattform und die dort hinterlegten Unterlagen. Es handelt sich um eine ganzheitliche eVergabelösung.
Es werden ausschließlich elektronische Angebote über die Plattform zugelassen.
Auskünfte erteilt ausschließlich die EKK plus GmbH.
Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
Weiterhin ist zu beachten, dass die elektronische Angebotsabgabe Teil des umfassenden und ganzheitlichen Prozesses der elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe) ist. Die Angebote sind wie auf der Ausschreibungsplattform beschrieben abzugeben. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt. Die Verschlüsselung bleibt bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote aufrechterhalten. Die elektronischen Angebote werden verschlüsselt gespeichert, mit einem elektronischen Eingangsstempel versehen und können weder durch Vergabebeteiligte noch durch den Dienstleister technisch eingesehen werden.
Bieterfragen können im Angebotsassistenten über das Nachrichtenmodul an die
Vergabestelle gerichtet werden.
INFORMATIONEN
ALLGEMEIN
| Auftragsnummer | 2026000188 |
|---|---|
| Maßnahme | |
| Auftragsbezeichnung | Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed |
| Auftragsbeschreibung | Beschaffung einer Logistikdienstleistung für die Versorgung der Standorte der RoMed Kliniken mit wiederaufbereitbaren Gütern (Medizinprodukte) aus der AEMP am Standort RoMed Bad Aibling |
VERFAHREN
| Auftraggeber | Kliniken der Stadt und des Landkreises Rosenheim GmbH |
|---|---|
| Weitere Auftraggeber | |
| Auftraggebertyp | Öffentlicher Auftraggeber |
| Liefer-/Ausführungsort | Rosenheim83022 |
| Leistungsart | Dienstleistung |
| Vergabeart | Offenes Verfahren (EU)(VgV) |
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VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
| Losweise Vergabe | Nein | |
|---|---|---|
| Art der losweisen Vergabe | ||
| Höchstzahl der Lose pro Angebot | ||
| Zuschlagskriterium | Niedrigster Preis | |
| Klassifizierungen | Code Bezeichnung Transport- und 60000000-8 Beförderungsdienstleistun gen (außer Abfalltransport) | Bezeichnung |
ANGEBOTE
| Mehrere Hauptangebote zugelassen | Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig |
|---|---|
| Nebenangebote | Nebenangebote sind nicht zugelassen |
| Nachlass | Nein |
| Skonto zugelassen | Ja |
| Skonto Zahlungsziel | 21Tag(e) |
| Verwendung elektronischer Mittel | Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen |
| URL für elektronische Angebote | https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal |
| Zulässige Signaturen | Textform nach §126b BGB |
SONSTIGE ANGABEN
Vertragsart Sonstige
TERMINE
ALLGEMEIN
| Vorausgegangene Vorinformation | Nein |
|---|---|
| Besondere Dringlichkeit | Nein |
BEKANNTMACHUNG
| Vorinformation | |
|---|---|
| Bekanntmachung | 11.08.2026 |
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
| Angebotsfrist | 18.09.2026 12:00:00 |
|---|---|
| Frist Bieterfragen | 01.09.2026 12:00 |
| Eröffnungstermin | |
| Bindefrist | 27.11.2026 |
| Versand Vorabinformation | 30.10.2026 |
AUFTRAGSDAUER
| Beginn | 01.01.2027 |
|---|---|
| Ende | 31.12.2030 |
| Anmerkungen |
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieter.ehealth-ev 2
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ergabe.de/portal mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 01.09.2026 12:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieter.ehealth-ev ergabe.de/portal Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis:Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
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Allgemeine Bewerbungs- und Vertragsbedingungen der EKK plus GmbH
A. Vorbemerkung und Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen gelten für Vergabeverfahren,
welche durch die Einkaufsgemeinschaft als ausschreibende Stelle durchgeführt werden,
soweit in den jeweiligen Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt
ist.
2. Die Einkaufsgemeinschaft handelt grundsätzlich im Namen der jeweiligen Auftraggeber.
Auftraggeber werden die am Verfahren teilnehmenden Einrichtungen, Verbrauchsstellen
oder sonstigen bezugsberechtigten Stellen, soweit sie in den Vergabeunterlagen, in der
Leistungsbeschreibung, in der Zuschlagsmitteilung, im Vertrag oder in späteren Abrufen
bezeichnet sind. Die Einkaufsgemeinschaft wird nur dann selbst Auftraggeber, wenn dies
ausdrücklich bestimmt ist.
3. Die Einkaufsgemeinschaft koordiniert das Vergabeverfahren, die Kommunikation, die
Angebotswertung und die Zuschlagsentscheidung, soweit sie hierzu von den Auftraggebern
beauftragt oder bevollmächtigt ist. Die spätere Leistungserbringung, Bestellung, Abnahme,
Rechnungsprüfung und Zahlung erfolgen grundsätzlich unmittelbar zwischen dem jeweiligen
Auftraggeber und dem Auftragnehmer, sofern die Vergabeunterlagen keine andere
Abwicklung vorsehen.
4. Diese Bedingungen bestehen aus Bewerbungsbedingungen und Vertragsbedingungen. Die
Bewerbungsbedingungen gelten für die Teilnahme am Vergabeverfahren. Die
Vertragsbedingungen gelten ab Zuschlagserteilung beziehungsweise ab Vertragsschluss für
die Durchführung des Vertrages.
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B. Bewerbungsbedingungen
I. Kommunikation, Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe
1. Die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes erfolgt ausschließlich über die von der
ausschreibenden Stelle vorgegebene elektronische Vergabeplattform. Angebote,
Teilnahmeanträge, Erklärungen, Nachweise, Bieterfragen und sonstige verfahrensbezogene
Mitteilungen sind ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen, soweit nicht in
den Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist.
2. Angebote sind in Textform elektronisch einzureichen. Angebote in Papierform, per E-Mail,
per Telefax oder in sonstiger Form werden nicht berücksichtigt.
3. Der Bewerber oder Bieter hat sich vor Abgabe seines Teilnahmeantrages oder Angebotes zu
vergewissern, dass ihm die Vergabeunterlagen vollständig vorliegen und dass er die über
die Vergabeplattform bereitgestellten Mitteilungen, Änderungen und Antworten auf
Bieterfragen berücksichtigt hat.
4. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers oder Bieters Unklarheiten,
Widersprüche, Lücken oder sonstige Fehler, hat er die ausschreibende Stelle unverzüglich,
spätestens jedoch vor Ablauf der Angebotsfrist, über die Vergabeplattform hierauf
hinzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Hinweis zuvor auf anderem Wege erteilt wurde.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Sämtliche Kommunikation im
Vergabeverfahren erfolgt in deutscher Sprache. Fremdsprachige Unterlagen müssen
ausdrücklich zugelassen werden.
6. Für das Angebot sind die Eintragungen auf der Plattform vorzunehmen. Der Bieter hat die
ansonsten auf der Plattform hinterlegten Tabellen, Formblätter oder sonstigen
Eingabemasken zu verwenden. Eintragungen sind vollständig, eindeutig und
widerspruchsfrei vorzunehmen. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig,
soweit sie nicht ausdrücklich vorgesehen oder von der ausschreibenden Stelle zugelassen
sind.
7. Der Bewerber oder Bieter kann sein Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigen,
ändern oder zurückziehen. Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahmen sind in
derselben Weise vorzunehmen wie die Angebotsabgabe.
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II. Inhalt des Angebotes
1. Das Angebot darf nur die geforderten Preise, Erklärungen, Nachweise, Produktangaben,
Konzepte, Unterlagen und sonstigen Angaben enthalten. Ergänzende Unterlagen sind nur
beizufügen, soweit sie gefordert oder für die eindeutige Beschreibung der angebotenen
Leistung erforderlich sind.
2. Preise müssen sämtliche für die angebotene Leistung erforderlichen Kosten enthalten,
insbesondere Kosten der Leistungserbringung, Nebenleistungen, Verpackung, Transport,
Versicherung, Dokumentation, Lizenzen, Nutzungsrechte, Entsorgung, Implementierung,
Reisekosten und sonstige Aufwendungen, soweit diese nach der Leistungsbeschreibung
geschuldet sind.
3. Der Bieter hat die von ihm tatsächlich geforderten Preise an den hierfür vorgesehenen
Stellen anzugeben. Eine Verlagerung von Preisbestandteilen auf andere Positionen, die zu
einer nicht mehr nachvollziehbaren oder nicht vergleichbaren Preisbildung führt, ist
unzulässig. Angebote mit unzulässigen Mischkalkulationen können ausgeschlossen werden.
4. Sofern Muster, Proben, Teststellungen, Präsentationen oder vergleichbare Nachweise
gefordert werden, hat der Bieter diese nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
bereitzuhalten oder vorzulegen. Auf Anforderung der ausschreibenden Stelle sind sie
innerhalb der in den Vergabeunterlagen bestimmten Frist, mangels besonderer Frist
innerhalb von sieben Kalendertagen, zum probeweisen Gebrauch zur Verfügung zu stellen.
Die ausschreibende Stelle teilt mit, an wen die Muster, Proben oder Teststellungen zu
übermitteln sind.
Hierbei sind ausschließlich Muster aus der laufenden Produktion einzureichen. Alle
eingereichten Muster sind mit der im Leistungsverzeichnis genannten „Position“ zu
versehen. Muster, welche nicht entsprechend gekennzeichnet sind, werden vom
Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Vergabeunterlagen bestimmen, ob und in welchem Umfang eine Vergütung oder
Rückgabe erfolgt. Soweit nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Gestellung unentgeltlich.
III. Keine Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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IV. Bedingungen des Bieters und Abwehrklausel
1. Dem Vergabeverfahren und einem späteren Vertrag liegen ausschließlich die
Vergabeunterlagen, diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, die
Leistungsbeschreibung, die Zuschlagsentscheidung und die nach den Vergabeunterlagen
wirksam einbezogenen Vertragsbestandteile zugrunde.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen,
Lizenzbedingungen, Servicebedingungen, Wartungsbedingungen, Nutzungsbedingungen
oder sonstige vorformulierte Bedingungen des Bewerbers, Bieters, Auftragnehmers,
Herstellers, Lieferanten oder eines Dritten werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht
in den Vergabeunterlagen ausdrücklich als Vertragsbestandteil vorgesehen sind oder die
ausschreibende Stelle ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.
3. Etwaigen Bedingungen des Bewerbers oder Bieters wird hiermit ausdrücklich
widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn solche Bedingungen dem Angebot beigefügt
sind, in Angebotsunterlagen erwähnt werden, auf Internetseiten abrufbar sind, auf
Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen, Portalen oder sonstigen Dokumenten
erscheinen oder der Auftragnehmer im Rahmen der Vertragsdurchführung auf sie Bezug
nimmt.
4. Die bloße Beifügung oder Erwähnung bieterseitiger Bedingungen führt nicht schematisch
zum Ausschluss des Angebotes, sofern diese Bedingungen aufgrund der vorstehenden
Abwehrklausel keine rechtliche Wirkung entfalten und nach Nichtberücksichtigung dieser
Bedingungen ein Angebot verbleibt, das den Vergabeunterlagen vollständig und eindeutig
entspricht.
5. Die ausschreibende Stelle kann den Inhalt des Angebotes aufklären, wenn Zweifel bestehen,
ob der Bieter sein Angebot nur auf der Grundlage eigener oder abweichender Bedingungen
abgeben will. Stellt der Bieter klar, dass ausschließlich die Vergabeunterlagen und die darin
einbezogenen Vertragsbedingungen gelten, kann das Angebot in der Wertung verbleiben,
soweit keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen.
6. Ein Angebot ist auszuschließen, wenn der Bieter an eigenen oder abweichenden
Bedingungen festhält, sein Angebot unter einen Vorbehalt stellt, die Vergabeunterlagen
inhaltlich ändert, wesentliche Vertragsbedingungen nicht akzeptiert oder nach
Nichtberücksichtigung der bieterseitigen Bedingungen kein vollständiges, eindeutiges und
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den Vergabeunterlagen entsprechendes Angebot verbleibt. Individuelle Abweichungen von
den Vergabeunterlagen werden durch diese Abwehrklausel nicht geheilt.
V. Bietergemeinschaften
1. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung im Einzelfall vergabe- und
kartellrechtlich zulässig ist. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot
eine Erklärung einzureichen, aus der die Zusammensetzung der Bietergemeinschaft und der
bevollmächtigte Vertreter hervorgehen.
2. Die Erklärung muss enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder der
Bietergemeinschaft gegenüber der ausschreibenden Stelle und den Auftraggebern
rechtsverbindlich vertritt und dass sämtliche Mitglieder für die Verpflichtungen aus
Angebot und Vertrag gesamtschuldnerisch haften.
3. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein gesondertes Unternehmensblatt oder ein
gleichwertiges Dokument einzureichen. Dieses muss mindestens die Firma einschließlich
Rechtsform, den Gegenstand des Unternehmens, die Geschäftsleitung, eine kurze
Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und Leistungsspektrums sowie einen Ansprechpartner
für das Angebot enthalten.
4. Die ausschreibende Stelle kann von der Bietergemeinschaft ergänzende Angaben
verlangen, wenn dies zur Prüfung der Eignung, der Vertretungsverhältnisse oder der
vergabe- und kartellrechtlichen Zulässigkeit erforderlich ist. Die Mitglieder haben
insbesondere darzulegen, welche Leistungen sie jeweils erbringen und aus welchen
sachlichen Gründen die gemeinsame Angebotsabgabe erfolgt, soweit dies für die Prüfung
erforderlich ist.
5. Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahme-
oder Angebotsfrist sind nur zulässig, soweit sie vergaberechtlich zulässig sind und die
ausschreibende Stelle ihnen ausdrücklich zustimmt. Die Zustimmung kann insbesondere
versagt werden, wenn die Änderung die Eignungsprüfung, den Wettbewerb oder die
Vergleichbarkeit der Angebote berührt.
VI. Nachunternehmer, sonstige Unternehmen und Eignungsleihe
1. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung durch Nachunternehmer oder sonstige
Unternehmen erbringen zu lassen, hat er mit dem Angebot ein Dokument einzureichen, aus
dem detailliert erkennbar ist, welche Teile des Auftrages durch welches Unternehmen erfüllt
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werden sollen, soweit die Vergabeunterlagen nichts Abweichendes vorsehen.
2. Für jeden vorgesehenen Nachunternehmer oder jedes sonstige Unternehmen sind
mindestens die Firma einschließlich Rechtsform, der Gegenstand des Unternehmens, die
Geschäftsleitung, eine kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und Leistungsspektrums
sowie ein Ansprechpartner für das Angebot anzugeben.
3. Diese Angaben sind auch für alle Unternehmen vorzulegen, auf deren Eignung sich der
Bieter stützt. Stützt sich ein Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens, hat er
auf Verlangen der ausschreibenden Stelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel,
Kapazitäten und Fähigkeiten dieses Unternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich
zur Verfügung stehen.
4. Referenzen oder sonstige Eignungsnachweise eines anderen Unternehmens können nur
berücksichtigt werden, soweit dieses Unternehmen die Leistungen erbringt, für welche die
Referenz oder der Eignungsnachweis benötigt wird, oder soweit die rechtlichen
Voraussetzungen einer Eignungsleihe auf andere Weise erfüllt sind.
5. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann die ausschreibende
Stelle verlangen, dass der Bieter und dieses Unternehmen entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung haften.
6. Der Austausch eines im Angebot benannten Nachunternehmers, eines eignungsleihenden
Unternehmens oder einer wesentlichen Bezugsquelle bedarf nach Zuschlagserteilung der
vorherigen Zustimmung des jeweiligen Auftraggebers, soweit der Austausch die
Leistungserbringung, die Eignung, die Qualität, die Lieferfähigkeit oder sonstige vertragliche
Pflichten berührt. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden.
VII. Einheitliche Europäische Eigenerklärung, Erklärungen und Nachweise
1. Soweit durch den Bewerber oder den Bieter die Einheitliche Europäische Eigenerklärung
eingereicht wird, kann die ausschreibende Stelle den Bewerber oder Bieter, dessen Angebot
oder Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, auffordern, die geforderten
Eignungsnachweise und sonstigen Unterlagen innerhalb einer gesetzten Frist vorzulegen.
2. Die ausschreibende Stelle kann jederzeit verlangen, dass Eigenerklärungen durch geeignete
Nachweise bestätigt werden, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung des
Verfahrens erforderlich ist. Ausländische Bewerber oder Bieter haben gleichwertige
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Nachweise ihres Herkunftslandes vorzulegen; die ausschreibende Stelle kann eine deutsche
Übersetzung verlangen.
VIII. Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung und Korrektur von Unterlagen
1. Die ausschreibende Stelle kann Bewerber oder Bieter unter Wahrung der Grundsätze der
Transparenz und Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder
unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen
oder zu korrigieren, soweit dies nach dem jeweils anwendbaren Vergaberecht zulässig ist.
2. Unterlagen im Sinne dieser Regelung sind insbesondere Erklärungen, Nachweise,
Bescheinigungen, Eigenerklärungen, Verpflichtungserklärungen, Unternehmensangaben,
Produktangaben, technische Beschreibungen, Konzepte, Formblätter und sonstige
Angaben, die zur Prüfung des Teilnahmeantrages oder Angebotes erforderlich sind.
3. Eine Nachforderung, Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung oder Korrektur darf nicht
dazu führen, dass ein Bewerber oder Bieter sein Angebot in unzulässiger Weise nachträglich
ändert, wirtschaftlich verbessert oder erstmals eine andere Leistung anbietet. Insbesondere
dürfen Preisangaben, die für die Wertung maßgeblich sind, wertungsrelevante Konzepte,
wertungsrelevante Leistungszusagen sowie Angaben, welche die Einhaltung zwingender
Mindestanforderungen betreffen, nur in den Grenzen des anwendbaren Vergaberechts
aufgeklärt oder ergänzt werden.
4. Die ausschreibende Stelle ist nicht verpflichtet, Unterlagen nachzufordern oder eine
Ergänzung, Erläuterung, Vervollständigung oder Korrektur zuzulassen, soweit das
anwendbare Vergaberecht ihr ein Ermessen einräumt oder soweit in der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen festgelegt ist, dass eine Nachforderung ganz oder teilweise
ausgeschlossen ist.
5. Die ausschreibende Stelle kann Nachweise oder Erklärungen insbesondere von solchen
Bewerbern oder Bietern anfordern, deren Teilnahmeanträge oder Angebote nach dem
Stand der Prüfung für eine weitere Berücksichtigung in Betracht kommen. Eine
Nachforderung gegenüber nicht aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern ist nicht
erforderlich, soweit deren Teilnahmeanträge oder Angebote aus anderen Gründen nicht
berücksichtigt werden können.
6. Werden angeforderte Unterlagen, Erläuterungen, Ergänzungen, Vervollständigungen oder
Korrekturen nicht vollständig und fristgerecht eingereicht, kann der Teilnahmeantrag oder
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das Angebot ausgeschlossen werden. Zwingende gesetzliche Ausschlussgründe bleiben
unberührt.
IX. Wettbewerbsbeschränkungen und Integrität im Verfahren
1. Wettbewerbsbeschränkende Abreden, abgestimmte Verhaltensweisen und sonstige
unzulässige Beeinflussungen des Wettbewerbs sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für
Abreden über Preise, Preisbestandteile, Rabatte, Marktanteile, Gebiete, Kunden,
Angebotsabgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, Ausgleichszahlungen, Unteraufträge
oder sonstige Maßnahmen, die den Wettbewerb beschränken können.
2. Der Bewerber oder Bieter hat auf Verlangen der ausschreibenden Stelle Auskunft darüber
zu erteilen, ob und auf welche Weise er wirtschaftlich, rechtlich, personell oder
organisatorisch mit anderen Unternehmen verbunden ist, die an demselben
Vergabeverfahren beteiligt sind oder beteiligt sein könnten.
3. Angebote von Bewerbern oder Bietern, die sich im Zusammenhang mit dem
Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, können
nach Maßgabe des anwendbaren Vergaberechts ausgeschlossen werden. Weitergehende
gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
X. Zuschlag und Vertragsschluss
1. Der Zuschlag wird, soweit nichts anderes bestimmt ist, durch die ausschreibende Stelle im
Namen der jeweiligen Auftraggeber erteilt. Der Vertrag kommt mit denjenigen
Auftraggebern zustande, für die der Zuschlag erteilt wird oder die in den
Vergabeunterlagen als teilnehmende oder bezugsberechtigte Einrichtungen vorgesehen
sind.
2. Soweit die Vergabeunterlagen Rahmenvereinbarungen, Einzelabrufe, hausbezogene
Teilmengen, Verbrauchsstellen oder optionale Beteiligungen vorsehen, richtet sich der
Umfang der späteren Leistungspflichten nach den Vergabeunterlagen, dem Zuschlag und
den jeweiligen Abrufen der Auftraggeber.
3. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter zugleich, dass sein Angebot nach Maßgabe der
Regelung zur Ersatzbeauftragung bei schwerwiegenden Leistungsstörungen für den dort
genannten Zeitraum als Grundlage einer möglichen Ersatzbeauftragung herangezogen
werden kann, sofern der zunächst bezuschlagte Auftragnehmer ausfällt und der Bieter nach
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der ursprünglichen Wertungsreihenfolge für eine Ersatzbeauftragung in Betracht kommt.
C. Vertragsbedingungen
I. Vertragsbestandteile und Rangfolge
1. Mit Zuschlagserteilung werden die nachfolgenden Vertragsbedingungen Bestandteil des
Vertrages, soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes regeln.
2. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: der Zuschlag beziehungsweise die
Zuschlagsmitteilung, etwaige ausdrücklich einbezogene Individualvereinbarungen, die
Leistungsbeschreibung einschließlich Leistungsverzeichnis, Preisblatt und Anlagen, die
Antworten der ausschreibenden Stelle auf Bieterfragen und sonstige verfahrensbezogene
Klarstellungen, diese Allgemeinen Bewerbungs- und Vertragsbedingungen, das
bezuschlagte Angebot des Auftragnehmers, soweit es den Vergabeunterlagen entspricht
und angenommen wurde, sowie die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B
(VOL/B).
3. Bei Widersprüchen gilt die vorstehende Rangfolge. Individuelle Regelungen im Vertrag oder
in den besonderen Vergabeunterlagen gehen diesen Bedingungen vor.
4. Für die Auslegung und Durchführung des Vertrages gilt deutsches Recht.
II. Auftraggeber, Verbrauchsstellen und Abwicklung
1. Auftraggeber ist jeweils die teilnehmende Einrichtung oder Verbrauchsstelle, für die der
Zuschlag erteilt wird, die einen Abruf tätigt oder für die eine Leistung nach den
Vergabeunterlagen bestimmt ist. Die Einkaufsgemeinschaft bleibt koordinierende und
ausschreibende Stelle, soweit sie nicht ausdrücklich selbst Auftraggeber wird.
2. Bestellungen, Abrufe, Leistungsanforderungen, Lieferungen, Abnahmen,
Leistungsbestätigungen, Rechnungen, Mängelanzeigen und Zahlungen erfolgen
grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen
Auftraggeber oder der jeweiligen Verbrauchsstelle.
3. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle am Verfahren teilnehmenden und
bezugsberechtigten Auftraggeber zu den vertraglich vereinbarten Bedingungen
beliefert beziehungsweise bedient werden. Ein Ausschluss einzelner Auftraggeber oder
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Verbrauchsstellen ist unzulässig.
III. Art und Umfang der Leistung
1. Der Auftragnehmer schuldet die vertragsgemäße, vollständige, fachgerechte und
termingerechte Leistung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, der
Leistungsbeschreibung, des Zuschlags und der allgemein anerkannten Regeln der
Technik beziehungsweise der einschlägigen fachlichen Standards.
2. Bei Lieferleistungen umfasst die Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist, die
Lieferung an die benannte Anlieferungsstelle, die erforderliche Verpackung, den
Transport, die Entladung, die Lieferdokumentation, etwaige produktbezogene
Nachweise sowie die Rücknahme oder Entsorgung von Transport- und
Verpackungsmaterial nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und der
Vergabeunterlagen.
3. Bei Dienstleistungen umfasst die Leistung, soweit nichts anderes vereinbart ist, die
Bereitstellung geeigneter personeller, organisatorischer und sachlicher Ressourcen, die
ordnungsgemäße Leistungserbringung, die erforderliche Abstimmung mit dem
jeweiligen Auftraggeber, die Dokumentation der Leistung sowie die Vorlage prüffähiger
Leistungsnachweise, soweit diese vereinbart oder für die Rechnungsprüfung erforderlich
sind.
4. Bei IT-, Software-, Lizenz-, Implementierungs-, Wartungs-, Support-, Cloud- oder
Projektleistungen umfasst die Leistung, soweit einschlägig und vereinbart, die
Bereitstellung der vereinbarten Rechte, Zugänge, Lizenzen, Systeme, Schnittstellen,
Dokumentationen, Schulungen, Wartungs- und Supportleistungen, Projektleistungen,
Sicherheits- und Datenschutzanforderungen sowie die Mitwirkung an Abnahme,
Inbetriebnahme und geordnetem Betrieb.
5. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen,
wenn Vorgaben, Mitwirkungshandlungen, technische Voraussetzungen, Schnittstellen,
Mengenangaben, Termine oder sonstige Umstände erkennbar unvollständig,
widersprüchlich oder für eine vertragsgemäße Leistungserbringung ungeeignet sind.
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IV. Preise, Vergütung und Nebenleistungen
1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise für den vereinbarten Leistungszeitraum, soweit
keine ausdrückliche Preisänderungsregelung vereinbart ist.
2. Preisnachlässe mit Bedingungen für die Zahlungsfrist (Skonti) werden bei der Wertung
der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3. Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag, außerhalb des vereinbarten
Leistungsumfangs oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag erbringt,
werden nicht vergütet, soweit der jeweilige Auftraggeber sie nicht nachträglich annimmt
oder genehmigt.
V. Verpackung, Transport und Nachhaltigkeit bei Lieferleistungen
1. Verpackungen sind auf das unbedingt Nötige zu beschränken. Sie müssen den
jeweiligen rechtlichen Vorschriften entsprechen. Sie sollen wiederverwertbar oder
stofflich verwertbar sein.
2. Bei Lieferleistungen hat der Auftragnehmer Transport- und Verpackungsmaterial nach
Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben, der Vergabeunterlagen und der vertraglichen
Vereinbarungen zurückzunehmen, einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung,
Verwertung oder Entsorgung zuzuführen und die hierfür anfallenden Kosten zu tragen,
soweit nichts anderes vereinbart ist. Erfolgt keine Rücknahme und ist nichts anderes
vereinbart, darf der jeweilige Auftraggeber nicht mehr benötigtes Transport- und
Verpackungsmaterial entsorgen oder verwerten lassen
3. Wird in gemieteten Behältern geliefert, so hat der Auftragnehmer, sofern nichts anderes
vereinbart ist, keinen Anspruch auf besondere Vergütung der Mietgebühr.
VI. Rechnungsstellung und Zahlung
1. Rechnungen sind unmittelbar an den jeweiligen Auftraggeber zu richten, soweit in den
Vergabeunterlagen oder im Abruf keine abweichende Rechnungsadresse bestimmt ist.
Elektronische Rechnungen sind zu verwenden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben, in
den Vergabeunterlagen vorgesehen oder mit dem jeweiligen Auftraggeber vereinbart
ist.
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2. Rechnungen müssen prüffähig sein. Sie haben, soweit einschlägig, insbesondere die
Bestell- oder Abrufnummer, die Vertrags- oder Losbezeichnung, den
Leistungsempfänger oder die Verbrauchsstelle, den Leistungszeitraum, die genaue
Bezeichnung der erbrachten Leistung, Mengen, Einzelpreise, Gesamtpreise,
Umsatzsteuer, bereits geleistete Abschläge sowie erforderliche Leistungsnachweise oder
Anlagen zu enthalten.
3. Bei Lieferleistungen sind die gelieferten Produkte oder Leistungen so zu bezeichnen,
dass eine Zuordnung zu Bestellung, Abruf, Liefervorgang, Verbrauchsstelle und
Preisblatt möglich ist. Bei Dienstleistungen, IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder
Projektleistungen sind die abgerechneten Leistungen nach Leistungszeitraum,
Leistungsinhalt, Meilenstein, Aufwand, Service-Level oder sonstiger vereinbarter
Abrechnungseinheit nachvollziehbar darzustellen.
4. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos in Euro. Zahlungsfristen beginnen erst mit
Zugang einer prüffähigen Rechnung und, soweit eine Lieferung, Leistung,
Leistungsbestätigung oder Abnahme erforderlich ist, nicht vor vertragsgemäßer
Erbringung der Leistung beziehungsweise nicht vor Abnahme.
5. Geben Lieferungen, Leistungen oder Rechnungen Anlass zu Beanstandungen, beginnt
die Zahlungsfrist für den beanstandeten Teil erst mit Beseitigung der Beanstandung und
Zugang einer prüffähigen berichtigten Rechnung. Unbeanstandete Teile können
gesondert abgerechnet und bezahlt werden, soweit sie selbständig prüffähig sind.
6. Bei Bietergemeinschaften oder Arbeitsgemeinschaften kann mit befreiender Wirkung an
den bevollmächtigten Vertreter geleistet werden, soweit die Mitglieder keine
abweichende gemeinsame Weisung erteilen und der jeweilige Auftraggeber dieser
zustimmt.
VII. Umsatzmeldung, Controlling und Berichtspflichten
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, der Einkaufsgemeinschaft die für das
Vertragscontrolling erforderlichen Umsatz-, Mengen-, Leistungs- und
Abrechnungsdaten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen.
2. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, erfolgt die Umsatzmeldung vierteljährlich und
enthält mindestens Angaben zum jeweiligen Auftraggeber oder zur Verbrauchsstelle,
zur Leistung, zum Produkt oder Leistungsbereich, zu Mengen, Preisen,
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Rechnungswerten und Leistungszeiträumen.
3. Für Liefer- und produktbezogene Verfahren ist die Meldung, im jeweils aktuellen HCSR-
Format (Informationen: HCSR.de) zu übermitteln. Die Umsatzmeldung zu
Ausschreibungen muss getrennt von anderen Meldungen erfolgen.
Bei Dienstleistungen, IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder Projektleistungen kann
die Einkaufsgemeinschaft ein sachgerechtes abweichendes Berichtsformat vorgeben.
4. Die gemeldeten Daten dienen der Vertragssteuerung, Konditionskontrolle, Mengen-
und Umsatzprüfung, Berichtspflicht gegenüber den Auftraggebern und Überprüfung
der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. Datenschutz- und
Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.
5. Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Einkaufsgemeinschaft oder des jeweiligen
Auftraggebers unklare, unvollständige oder widersprüchliche Meldungen zu erläutern
und zu korrigieren. Wiederholte oder erhebliche Verstöße gegen Berichtspflichten
können eine Vertragsverletzung darstellen.
VIII. Verzug, Leistungsstörungen und Deckungsbeschaffung
1. Der Auftragnehmer hat vereinbarte Termine, Fristen, Lieferzeiten, Leistungszeiträume,
Service-Level und sonstige zeitliche Vorgaben einzuhalten. Erkennt der Auftragnehmer, dass
eine Leistung nicht, nicht vollständig, nicht vertragsgerecht oder nicht fristgerecht erbracht
werden kann, hat er den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren
und die Gründe, die voraussichtliche Dauer sowie die vorgesehenen Abhilfemaßnahmen
mitzuteilen. Die Einkaufsgemeinschaft ist nachrichtlich zu informieren, soweit die
Leistungsstörung für mehrere Auftraggeber, das Vertragscontrolling oder die
Gesamtkoordination erheblich sein kann.
2. Erbringt der Auftragnehmer die Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht, nicht
rechtzeitig oder nicht vertragsgerecht, kann der jeweilige Auftraggeber nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften und der VOL/B Ersatzvornahme, Deckungsbeschaffung,
Schadensersatz, Rücktritt, Kündigung oder sonstige Rechte geltend machen.
3. Überschreitet der Auftragnehmer aus von ihm zu vertretenden Gründen verbindlich
vereinbarte Liefer-, Leistungs-, Reaktions- oder Ausführungsfristen, kann der jeweils
betroffene Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,25 % des Nettoauftragswertes
des betroffenen Abrufs oder, sofern ein Einzelabruf nicht vorliegt, des auf den betroffenen
Auftraggeber entfallenden Nettoauftragswertes für jede angefangene Kalenderwoche der
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[Seite 19]
Fristüberschreitung verlangen. Die Vertragsstrafe ist auf insgesamt 5 % dieses
Nettoauftragswertes begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt;
eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen wegen derselben Pflichtverletzung geltend
gemachten Schadensersatz angerechnet.
4. Soweit marktanteils-, umsatz-, mengen- oder erfolgsabhängige Konditionen vereinbart
sind, dürfen vom Auftragnehmer zu vertretende Nicht-, Minder- oder Schlechterfüllungen
nicht zu Lasten der Auftraggeber oder der Einkaufsgemeinschaft berücksichtigt werden. Der
jeweilige Auftraggeber ist insoweit so zu stellen, als wäre die vertragsgemäße Leistung
erbracht worden, soweit dies rechtlich und rechnerisch möglich ist.
IX. Ersatzbeauftragung bei schwerwiegenden Leistungsstörungen
1. Kommt es nach Zuschlagserteilung während der Vertragslaufzeit zu schwerwiegenden
Leistungsstörungen oder Schlechtleistungen des zunächst bezuschlagten Auftragnehmers,
ist der jeweilige Auftraggeber berechtigt, den Vertrag nach Maßgabe der vertraglichen und
gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen, von diesem zurückzutreten oder einzelne
Leistungsbestandteile anderweitig zu beschaffen.
2. Eine schwerwiegende Leistungsstörung liegt insbesondere vor, wenn der Auftragnehmer
trotz angemessener Fristsetzung und Androhung weiterer Maßnahmen wiederholt oder
fortdauernd wesentliche Vertragspflichten verletzt, vereinbarte Leistungs-, Liefer-,
Reaktions- oder Ausführungsfristen erheblich überschreitet, geschuldete Leistungen nicht,
nicht vollständig oder nicht vertragsgerecht erbringt, vereinbarte Mindestanforderungen
oder Qualitätsanforderungen nicht einhält oder die ordnungsgemäße Versorgung der
Auftraggeber bzw. der teilnehmenden Einrichtungen gefährdet ist. Einer Fristsetzung bedarf
es nicht, soweit diese gesetzlich entbehrlich ist, insbesondere bei endgültiger
Leistungsverweigerung, besonderer Dringlichkeit, Unzumutbarkeit des Festhaltens am
Vertrag oder wenn die Leistungsstörung nach Art oder Umfang eine sofortige
Ersatzbeschaffung erfordert.
3. Für diesen Fall behalten sich die Auftraggeber vor, den Auftrag ganz oder teilweise
demjenigen Bieter anzutragen, dessen Angebot im ursprünglichen Vergabeverfahren nach
dem Angebot des zunächst bezuschlagten Auftragnehmers das wirtschaftlichste
wertungsfähige Angebot war. Ist dieser Bieter nicht bereit oder nicht in der Lage, die
Leistung zu den Bedingungen seines ursprünglichen Angebotes und den
Vergabeunterlagen zu übernehmen, kann der Auftrag dem jeweils nächstplatzierten Bieter
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in der ursprünglichen Wertungsreihenfolge angetragen werden.
4. Diese Regelung stellt eine in den Vergabeunterlagen vorgesehene Option beziehungsweise
Überprüfungsklausel für den Fall schwerwiegender Leistungsstörungen dar. Der Eintritt
eines nachrangig platzierten Bieters erfolgt ausschließlich auf Grundlage der ursprünglichen
Vergabeunterlagen, seines ursprünglichen Angebotes und der im ursprünglichen
Vergabeverfahren festgestellten Rangfolge..
5. Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er für den Fall einer Ersatzbeauftragung nach
dieser Regelung bereit ist, den Auftrag ganz oder teilweise zu den Bedingungen seines
ursprünglichen Angebotes zu übernehmen. Diese Bereitschaft gilt für einen Zeitraum von 3
Monaten ab Zuschlagserteilung an den zunächst erfolgreichen Bieter. Nach Ablauf dieses
Zeitraums steht die Ersatzbeauftragung unter dem Vorbehalt, dass der nachrangig
platzierte Bieter die Übernahme des Auftrags zu den ursprünglichen Bedingungen erneut
bestätigt. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, eine Ersatzbeauftragung vorzunehmen.
Sie können stattdessen ein neues Vergabeverfahren durchführen oder, soweit die
vergaberechtlichen Voraussetzungen vorliegen, eine Interims- oder Ersatzbeschaffung
vornehmen. Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafen, Rechte aus Mängeln, Rücktritts- und
Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche oder vertragliche Rechte gegen den zunächst
bezuschlagten Auftragnehmer bleiben unberührt.
X. Mängel, Gewährleistung und Rechte bei Pflichtverletzungen
1. Mängelrechte richten sich nach dem Vertrag, der VOL/B und den gesetzlichen Vorschriften.
Der Auftragnehmer hat Mängel unverzüglich, fachgerecht und nachhaltig zu beseitigen,
soweit der jeweilige Auftraggeber dies verlangt und keine abweichende gesetzliche oder
vertragliche Regelung gilt.
2. Bei Lieferleistungen hat der Auftragnehmer mangelhafte Produkte nach Wahl des jeweiligen
Auftraggebers nachzubessern, auszutauschen oder neu zu liefern, soweit die gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen. Bei Dienstleistungen und projektbezogenen Leistungen hat der
Auftragnehmer die mangelhafte Leistung nachzubessern oder erneut zu erbringen, soweit
dies möglich und zumutbar ist.
3. Bei IT-, Software-, Wartungs-, Support- oder Cloudleistungen hat der Auftragnehmer
Störungen, Fehler, Sicherheitsmängel, Verfügbarkeitsmängel oder sonstige Abweichungen
nach Maßgabe der vereinbarten Service-Level, Prioritäten und Reaktionszeiten zu beheben.
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Gesetzliche und vertragliche Rechte des jeweiligen Auftraggebers bleiben unberührt.
4. Sonstige Ansprüche wegen Pflichtverletzungen, insbesondere auf Schadensersatz, Rücktritt,
Minderung, Kündigung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen oder Herausgabe von
Unterlagen, bleiben unberührt.
XI. Wettbewerbsbeschränkungen, Antikorruption und Compliance
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem Vertrag, dem
Vergabeverfahren, der Leistungserbringung und der Abrechnung keine
wettbewerbsbeschränkenden Abreden, abgestimmten Verhaltensweisen, Bestechungs-,
Vorteilsgewährungs-, Untreue-, Betrugs- oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen
vorzunehmen, zu veranlassen oder zu fördern.
2. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass seine Organe, Mitarbeiter, Nachunternehmer,
verbundenen Unternehmen und sonstigen von ihm eingeschalteten Dritten die
vorstehenden Pflichten beachten, soweit sie in die Vertragsanbahnung oder
Vertragsdurchführung eingebunden sind.
3. Beteiligt sich der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder dem
Vertrag nachweislich an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung oder einer
Korruptionshandlung, können der jeweilige Auftraggeber und, soweit eigene Rechte
betroffen sind, die Einkaufsgemeinschaft den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder
vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche und vertragliche Rechte bleiben
unberührt.
4. Hat der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe oder der Vertragsdurchführung
nachweislich eine Abrede getroffen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt und die geeignet war, den Auftrag oder die Vertragskonditionen zu beeinflussen,
schuldet er dem jeweils betroffenen Auftraggeber einen pauschalierten Schadensersatz in
Höhe von 10 Prozent des auf den betroffenen Auftraggeber entfallenden
Nettoauftragswertes, es sei denn, der Auftragnehmer weist nach, dass kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt
dem Auftraggeber vorbehalten.
5. Bei fortlaufenden Verträgen, Rahmenvereinbarungen oder wiederkehrenden Abrufen ist für
die Berechnung des pauschalierten Schadensersatzes der Nettoauftragswert maßgeblich,
der von der Wettbewerbsbeschränkung betroffen ist. Ist dieser Wert nicht zuverlässig
bestimmbar, kann auf den voraussichtlichen oder bisherigen Nettojahresumsatz des
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betroffenen Auftraggebers aus dem Vertrag abgestellt werden, soweit dies angemessen ist.
6. Der Auftragnehmer hat bei der Vergabe von Unteraufträgen sicherzustellen, dass
wesentliche Integritäts-, Wettbewerbs-, Antikorruptions- und Compliancepflichten in
angemessener Weise an Nachunternehmer weitergegeben werden. Die Verantwortlichkeit
des Auftragnehmers gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber bleibt unberührt.
XII. Datenschutz, Vertraulichkeit und Informationssicherheit
1. Der Auftragnehmer hat alle ihm im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren oder der
Vertragsdurchführung bekannt werdenden nicht offenkundigen Informationen vertraulich
zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Preise, Konditionen, Verbrauchsdaten, Patienten-,
Kunden-, Beschäftigten-, IT-, Sicherheits-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
2. Personenbezogene Daten dürfen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, der
Vergabeunterlagen, des Vertrages und etwaiger gesonderter Datenschutzvereinbarungen
verarbeitet werden. Soweit eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit
vorliegt, sind die hierfür erforderlichen Vereinbarungen vor Beginn der Verarbeitung
abzuschließen.
3. Bei IT-, Software-, Cloud-, Wartungs-, Support- oder sonstigen sicherheitsrelevanten
Leistungen hat der Auftragnehmer die vereinbarten Anforderungen an
Informationssicherheit, Zugriffsschutz, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit,
Protokollierung, Löschung, Datenportabilität und Notfallmanagement einzuhalten.
4. Die Vertraulichkeitspflichten gelten nicht, soweit Informationen allgemein bekannt sind,
ohne Pflichtverletzung bekannt werden, aufgrund gesetzlicher, behördlicher, gerichtlicher,
vergabe-, steuer-, handelsrechtlicher oder compliancebezogener Pflichten offenzulegen
oder aufzubewahren sind oder der jeweilige Auftraggeber einer Offenlegung zugestimmt
hat.
XIII. Insolvenz, Leistungsfähigkeit und wesentliche Veränderungen
1. Der Auftragnehmer hat den jeweiligen Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn
über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet wird, ein Antrag mangels Masse abgelehnt wird, eine nicht nur
vorübergehende Zahlungseinstellung eintritt oder sonstige Umstände entstehen, welche die
ordnungsgemäße Vertragserfüllung wesentlich gefährden können.
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2. Gleiches gilt bei wesentlichen Änderungen in der Unternehmensstruktur, bei Verlust
erforderlicher Erlaubnisse, Zertifizierungen, Zulassungen, Bezugsrechte,
Herstellerautorisierungen, Lizenzen oder sonstiger Grundlagen der Leistungserbringung,
soweit diese für den Vertrag erheblich sind.
3. Die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Auftraggeber, insbesondere Kündigung,
Rücktritt, Sicherungsmaßnahmen, Schadensersatz und Zurückbehaltungsrechte, bleiben
unberührt.
XIV. Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
1. Die Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers gegen einen Auftraggeber bedarf der
vorherigen Zustimmung des betroffenen Auftraggebers, soweit nicht gesetzlich etwas
anderes gilt.
2. Der Auftragnehmer kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder
entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte des Auftragnehmers
bleiben unberührt, soweit ein Ausschluss unzulässig wäre.
3. Zurückbehaltungsrechte kann der Auftragnehmer nur geltend machen, soweit sie auf
demselben Vertragsverhältnis mit dem jeweils betroffenen Auftraggeber beruhen und ihre
Ausübung nicht gegen Treu und Glauben verstößt.
XV. Verträge mit ausländischen Auftragnehmern
1. Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der deutsche Vertragswortlaut verbindlich,
soweit nicht ausdrücklich eine andere Sprachfassung als verbindlich vereinbart ist.
2. Erklärungen, Verhandlungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung erfolgen in deutscher
Sprache, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Ausländische Auftragnehmer haben sicherzustellen, dass sie die für die Leistungserbringung
in Deutschland einschlägigen rechtlichen, steuerlichen, arbeits-, sozialversicherungs-,
datenschutz-, zoll-, außenwirtschafts-, produkt- und sicherheitsrechtlichen Anforderungen
erfüllen.
XVI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen der auf Basis der Ausschreibung geschlossener Verträge
bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form
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vorgeschrieben ist.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung, soweit keine wirksame
ergänzende Vereinbarung getroffen wird.
3. Rechte und Pflichten, die ihrer Natur nach über die Vertragslaufzeit hinaus fortbestehen,
insbesondere Vertraulichkeit, Datenschutz, Dokumentations-, Herausgabe-, Mängel-,
Schadensersatz-, Compliance- und Berichtspflichten, bleiben nach Vertragsende bestehen,
soweit dies nach Inhalt und Zweck der jeweiligen Regelung erforderlich ist.
Stand 27.07.2026
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 10.09.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: 2026000188 - Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed
SKONTO
| Skonto zugelassen | Ja |
|---|---|
| Zahlungsziel (falls zugelassen) | 21 Tag(e) |
| Skonto | __________ % |
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
Allgemeines
Die vier kommunalen RoMed Kliniken in Bad Aibling, Prien am Chiemsee, Rosenheim und Wasserburg am Inn. Mit gut 1.000 Betten versorgen wir jährlich etwa 50.000 Patienten stationär und 90.000 ambulant. Rund 3.000 Die Schwerstkrankenversorgung sowie die Versorgung akuter Notfälle sichern wir auf höchstem qualitativem Niveau. Die RoMed Kliniken sind ist ein Krankenhausverbund der Schwerpunktversorgung mit überregionalem Versorgungsauftrag. An den Standorten Bad Aibling und Rosenheim ist jeweils eine AEMP vorhanden. Gefordert Ist ein Logistikleistung für den externen Transport von Medizinprodukten zwischen den Aufbereitungseinheiten der RoMed Kliniken und den Kliniken des Verbundes an den Standorten Standorte Rosenheim, Wasserburg, Prien und Bad-Aibling. Für die Versorgung der Kreiskliniken RoMed WB + PRI mit wiederaufbereitbaren Gütern (Medizinprodukte) aus der AEMP am Standort RoMed BAB ist es unabdingbar eine geregelte Ent-und Versorgung durch ein geeignetes Logistikunternehmen zu gewährleisten. Für den Standort Prien wurden im Jahr 2025 ca. 17.900 STE am Standort Bad Aibling aufbereitet und transportiert. Für den Standort Wasserburg wurden im Jahr 2025 ca. 7.200 STE am Standort Bad Aibling aufbereitet und transportiert. Für den Standort Bad Aibling wurden im Jahr 2025 ca. 15.300 STE am Standort Bad Aibling aufbereitet. Für den Standort Rosenheim wurden im Jahr 2025 ca. 54.000 STE am Standort Rosenheim aufbereitet. Für die nächsten 4 Jahre wird für den Standort Prien ein Wachstum der zu transportierten Menge von bis zu 8% jährlich erwartet. Für die weiteren Standorte erwarten wir ein Wachstum der zu transportierten Menge von bis zu 5% jährlich. Für die Versorgung der Kliniken des RoMed Verbundes (Rosenheim, Wasserburg, Prien und Bad Aibling) existieren 2 Notfallkonzepte, welche einen temporären Totalausfall der AEMP in RO und AIB beinhalten. Ein Transport für die Standorte Rosenheim und Bad Aibling erfolgt nur im Rahmen des Notfallkonzeptes oder in kleinen Mengen als standortübergreifende Unterstützung. Neben der Routinephase müssen auch ein "Ausfallkonzept RO", "Ausfallkonzept AIB" angeboten werden. Hinzu kommen Rückhol und Sonderfahrtsituationen. Zur besseren Verfolgbarkeit der Transportwägen müssen diese mit Entnahme aus der Stellfläche in einem bereitgestellten elektronischen Dokumentationssystem als entnommen dokumentiert werden. Ebenso müssen diese Wägen am Zielort als "angeliefert" in einem bereitgestellten elektronischen Dokumentationssystem eingetragen werden. Als in teilen trägerübergreifende Unterstützungsleistung sind "Sonderfahrten" notwendig. Gefordert Ist in diesem Rahmen ein Logistikleistung für den externen Transport von Medizinprodukten oder Arzneimittel zwischen den Standorten der RoMed Kliniken an den Standorten Standorte Rosenheim, Wasserburg, Prien, Bad-Aibling oder dem Klinikum Traunstein sowie dem Krankenhaus Agatharied.
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Fahrplan
Der Fahrplan für den Regelbetrieb befindet sich als Tabelle im Blatt "Routine". Der Fahrplan für das Ausfallkonzept befindet sich als Tabelle im Blatt "Ausfallkonzept Bad Aibling" oder "Ausfallkonzept Rosenheim". Für die regelhaften Fahrten Wochentags Früh, Wochentags Mittag und Wochentags Abend zwischen Bad Aibling und Prien ist ein Fahrzeug mit einer Hebebühne und einer Ladekapazität von mindestens 8 Wägen (LKW) oder ein Fahrzeug mit einer Hebebühne und einer Ladekapazität von mindestens 4 Wägen (Sprinter) vorzusehen. Für die Fahrten im Rahmen des Ausfallkonzeptes ist ein Fahrzeug mit einer Hebebühne und einer Ladekapazität von mindestens 8 Wägen vorzusehen (LKW). Es sollen Transportwägen mit den Maßen ca. 1,5 Meter Hohe, ca. 1,3 Meter Breite, 0,8 Meter Tiefe transportiert werden. Jeder Wagen hat an der Bodenplatte einen Anfahrtschutz an allen 4 Ecken. Jeder Wagen kann mit je einem vertikalen Schiebegriff pro Stirnseite manövriert werden. Jeder Wagen hat 4 vollgummibereifte antistatische Lenkrollen D=150mm, 2 mit Feststellbremse. Jeder Wagen wird mit einer Nutzlast zwischen 170-200kg/je Wagen belastet. Jeder Wagen erhält eine äußere Kennzeichnung gebrauchte/sterile OP Instrumente Jeder Wagen erhält eine Verplombung.
Kalkulationsgrundlage
Kalkulationsgrundlage: HKalkulationsgrundlage: Für eine bessere Vergleichbarkeit der Angebote soll die Kalkulation und die Auswertung wie folgend vorgenommen werden. Der Zeitbedarf für den einfachen Weg innerhalb eines Standortes mit zwei vollen Wagen wird mit einem Zeitbedarf von ca 5 Minuten veranschlagt. Somit sehen wir für den Austausch von zwei Wägen (mit zwei Wägen rein und mit zwei Wägen raus) einen Zeitbedarf von ca. 10 Minuten. Dies ist jedoch von der Laufgeschwindigkeit des Fahrers und von der Besetzung des Fahrzeuges abhängig und somit nur ein Schätzwert. Ebenfalls geschätzt ist der Zeitbedarf für die jeweiligen Fahrten. Es wird für Ihre Kalkulation ein vor Ort Termin angeboten. Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte in den Zeiten Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 08031 365 3013 an Frau Susic. Für einen vor Ort Termin sind derzeit in der Kalenderwoche 35 die Tage Montag, Dienstag und Mittwoch vorgesehen. Der frühestmögliche Starttermin für eine Testfahrt ist Dienstag den 25.08.2026 um 08:00 Uhr in Bad Aibling. Dabei sind die Tour „Tour 1Prien“, "Tour 1Wasserburg" und die Tour "Tour 3 Ring" mit dem Startpunkt Bad Aibling selbständig und ohne Unterstützung von RoMed nachzufahren. Sie werden an den jeweiligen Standorten im Wirtschaftshof empfangen und auf dem für den im Gebäude vorgesehenen Weg zum Abhol- und Abstellplatz der Wägen gebracht. Von dort aus ist selbständig die Weiterfahrt aufzunehmen und das nächst Ziel anzusteuern. Wird das Endziel (Wirtschaftshof Bad Aibling) nach 16:00 Uhr erreicht gilt der vor Ort Termin als abgebrochen und somit als nicht wahrgenommen. Sie können daraufhin einen Alternativtermin vereinbaren. Ein Alternativtermin kann nur für die bereits bekanntgemachten Zeitfenstern vereinbart werden. Mit der Abgabe eines Angebotes geben Sie sich mit diesem Vorgehen einverstanden. Eine Angebotsabgabe ohne vor Ort Termin führt nicht zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Eine Angebotsabgabe mit oder ohne vor Ort Termin beinhaltet alle offen erkennbaren und verdeckten Kosten. Der Gewinner des Vergabeverfahrens kann nachträglich keine weiteren Ansprüche hinsichtlich der Wege und Aufgaben innerhalb der Gebäude geltend machen. Die Teilnahme an einem Vor Ort Termin erfolgt unentgeltlich. Teilnehmende an diesem Vergabeverfahren können aus der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren keinen Anspruch auf Kostenerstattung ableiten. Dies gilt auch im Fall eines Unfalles während der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren. Mit der Abgabe eines Angebotes erklären Sie sich mit diesem Vorgehen einverstanden.
Für die Routinephase, den Ausfallkonzepten oder Sonderfahrten im Jahr 2027 und den Folgejahren gelten die eingetragenen Multiplikatoren zur Bewertung des Angebotes. Der tasächliche Rechnungsbetrag bemisst sich an der tatsächlich erbrachten Leisung (Feiertage, Ausfallkonzept ec.) Das Angebot muss auf der Basis des im Vergabeverfahren bereitgestellten Leistungsverzeichnis erstellt werden. Um für die gesamte Laufzeit des Vertrages eine höhere Kalkulationssicherheit zu ermöglichen, sollen die Kosten für den Kraftstoff Diesel monatlich angepasst werden. Für das Monat der erbrachten Leistung gilt für die die Rechnungsstellung für Diesel der Brutto Durchschnittspreis wie er in der Tabelle "Kraftstoffpreisentwicklu ng der letzten 24 Monate in Cent pro Liter" (https://www.adac.de/verk ehr/tanken-kraftstoff-ant rieb/deutschland/kraftsto ffpreisentwicklung/) als festgelegt wurde. Für die Erstellung der Kalkulation rechnen Sie bitte mit folgenden Rahmenbedingungen: - Verbrauch für einen LKW 15 Liter Diesel/100 km und der Verbrauch für einen Sprinter wird mit 10 Liter Diesel/100 km festgelegt. Abweichungen zu dieser Annahme sind selbst zu tragen. Bei Einsatz eines Fahrzeuges welches keinen Dieselkraftstoff benötigt, behält diese Kalkulation ihre Gültigkeit. - Ebenso gelten für die Abrechnung gelten die Strecken Bad Aibling - Prien (41 km einfach), Bad Aibling - Wasserburg (34 km einfach), Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km einfach) Prien - Wasserburg (36 km einfach) Rosenheim - Prien (25 km einfach) Rosenheim -
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Wasserburg (28 km einfach) Rosenheim - Bad Aibling (13 km einfach) Rosenheim - Krankenhaus Agatharied, Hausham (35 km einfach) Klinikum Rosenheim - Klinikum Traunstein, Traunstein (50 km einfach) als festgelegt. - Für die Kalkulation dieses Angebotes gilt für dien gesamten Zeitraum ein Dieselpreis in Höhe von 2,380€ pro Liter brutto (2,000 netto) angenommen. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben in Ihrer Kalkulation. Die hier angegebenen Preise pro Strecke enthalten alle Kosten - also auch die Treibstoffkosten zu einem Preis von 2,20€ abzüglich der geltenden Mehrwertsteuer. Die in den Preisabfragen angegebenen Preise für eine Tour gelten für das geforderte Fahrzeug (LKW, Sprinter) und die damit geleistete Fahrt. Der angegebene Preis ist nicht abhängig von der Anzahl zu transportierenden Wägen.
- Für Tour 1Prien LKW, 4Prien LKW: Der einzurechnende Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien- Bad Aibling (82 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 82km) pro Fahrt 24,60€. - Für Tour 1Wasserburg Sprinter, 4Wasserburg Sprinter: Der einzurechnende Energiekostenblock für einen Sprinter (Verbrauch 10 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Wasserburg- Bad Aibling (68 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 10 l/100 km mal 68km) pro Fahrt 13,60€. - Für Tour 2Prien Sprinter: Der einzurechnende Energiekostenblock für einen Sprinter (Verbrauch 10 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien- Bad Aibling (82 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 10 l/100 km mal 82km) pro Fahrt 16,40€. - Für Tour 3Ring LKW: Der einzurechnende Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 33,90€. - Für Tour 5Ring, 6Ring, 7Ring Sprinter: Der einzurechnende Energiekostenblock für einen Sprinter (Verbrauch 10 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 10 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 22,60 €. - Für Tour 1Ausfallkonzept Rosenheim, 2Ausfallkonzept Rosenheim, 3Ausfallkonzept Rosenheim: Der Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 33,90€. - Für Tour 4Ausfallkonzept Rosenheim: Der Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 33,90€. - Für Tour 5Ausfallkonzept Rosenheim: Der Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 33,90€. - Für Tour 1Ausfallkonzept Bad Aibling, 2Ausfallkonzept Bad Aibling, 3Ausfallkonzept Bad Aibling: Der Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 33,90€. - Für Tour 4Ausfallkonzept Bad Aibling: Der Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 33,90€. - Für Tour 5Ausfallkonzept Bad Aibling: Der Energiekostenblock für einen LKW (Verbrauch 15 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien - Wasserburg - Bad Aibling (113 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 15 l/100 km mal 113km) pro Fahrt 33,90€.
- Für Tour Sonderfahrt Bad AIbling - Prien Sprinter Der einzurechnende Energiekostenblock für einen Sprinter (Verbrauch 10 L/100km) und der Strecke Bad Aibling - Prien- Bad Aibling (82 km) beträgt damit unter den genannten Voraussetzungen (2,00 netto/Liter mal 10 l/100 km mal 82km) pro Fahrt 16,40€.
Rechnungsstellung
Die Abrechnung der Leistung erfolgt je nach erbrachter Leistung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Form von 12 gleichen Pauschalen mit einer vierteljährlichen "Spitzabrechnung". Sowohl für die jeweiligen Pauschalen als auch die Spitzabrechnungen erfolgt eine separate Rechnungsstellung. Der Auftraggeber vergibt diesen Auftrag für einen Zeitraum von 24 Monate. Er behält sich vor den Auftrag zwei mal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Für eine Verlängerung über das Jahr 2029 hinaus gelten die für das Jahr 2029 vereinbarten
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Konditionen weiter.
Textform Angebote
Die Abgabe der Angebote erfolgt in der Textform nach 126b BGB ! Als erstes ist das Angebot über den Schritt Angebot einreichen abzugeben. Dies erfolgt im Arbeitsschritt 1 von 2 "Angebot einreichen" und dort im Punkt "Angebot fertigstellen".
Im Anschluss muss im Arbeitsschritt 2 von 2 das Angebot dann noch „unterschrieben“ werden
Sie haben dann nur die Möglichkeit die Textform nach § 126b BGB zu wählen. Anschließend müssen Sie dann nur den Namen des Angebotserstellers eintragen und die Schaltfläche "Unterschreiben" klicken.
Damit ist Ihr Angebot dann abgegeben!
Die Abgabe muss natürlich vor dem Submissionstermin erfolgen!
1 Preis Routinephase EUR .........................
Anforderungen an die Routinephase
An den Wektagen Montag bis Freitag sollen wie folgend 6 Touren gefahren werden. AEMP am RoMed Bad Aibling (AIB) versorgt die Standorte Romed Wasserburg (WAS) und RoMed Prien (PRI) Tour "1Prien LKW": MO-FR Tour 1Prien AIB - PRI - AIB - Start 6:30 Uhr Tour "1Wasserburg Sprinter": MO-FR Tour 1Wasserburg AIB - WAS
- AIB - Start 6:30 Uhr
Tour "2Prien Sprinter": MO-FR Tour 2Prien AIB - PRI - AIB - Start 10:00 Uhr
Tour "3Ring LKW": MO-FR Tour 3Ring AIB - WAS - PRI - AIB - Start 12:00 Uhr
Tour "4Prien LKW": MO-FR Tour 4Prien AIB - PRI - AIB - Start 18:00 Uhr Tour "4Wasserburg Sprinter": MO-FR Tour 4Wasserburg AIB - WAS
- AIB - Start 17:00 Uhr Für den Samstag sind zwei Touren wie folgend geplant Tour "5Ring Sprinter": SA Tour 5Ring AIB - WB - PRI - AIB - Start 07:30 Uhr Tour "6Ring Sprinter": SA Tour 5Ring AIB - WB - PRI - AIB - Start 15:30 Uhr Verstärker optional nach Bedarf Für den Sonntag oder Feiertag ist eine Tour wie folgend vorgesehen Tour "7Ring Sprinter": SO/ FT Tour 5Ring AIB - WB - PRI - AIB - Start 13:00 Uhr
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1.1 Preis 2027 EUR .........................
1.1.1 1 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "1Prien LKW bzw. 4Prien LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.1.2 1 Wasserburg Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "1Wasserburg Sprinter bzw. 4Wasserburg Sprinter" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 504 Touren Berechnung Preis: Euro Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag]
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Ergebnis: Preis
1.1.3 2 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "2Prien Sprinter Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.1.4 3 Ring LKW Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "3Ring LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
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28
[Seite 31]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.1.5 5 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "5Ring Sprinter bzw. 6Ring Sprinter" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 50 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.1.6 7 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "7Ring Sprinter" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 63 (1 Tour mal 63 Tage) multipliziert.
Leistungsverzeichnis - 7/51
29
[Seite 32]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 63 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.2 Preis 2028 EUR .........................
1.2.1 1 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "1Prien LKW bzw. 4Prien LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.2.2 1 Wasserburg Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "1Wasserburg Sprinter bzw. 4Wasserburg Sprinter" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Leistungsverzeichnis - 8/51
30
[Seite 33]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 504 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.2.3 2 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "2Prien Sprinter Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.2.4 3 Ring LKW Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "3Ring LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
Leistungsverzeichnis - 9/51
31
[Seite 34]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.2.5 5 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "5Ring Sprinter bzw. 6Ring Sprinter" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 50 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.2.6 7 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "7Ring Sprinter" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 63 (1 Tour mal 63 Tage) multipliziert.
Leistungsverzeichnis - 10/51
32
[Seite 35]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 63 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.3 Preis 2029 EUR .........................
1.3.1 1 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "1Prien LKW bzw. 4Prien LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 504 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.3.2 1 Wasserburg Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "1Wasserburg Sprinter bzw. 4Wasserburg Sprinter" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Leistungsverzeichnis - 11/51
33
[Seite 36]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 504 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.3.3 2 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "2Prien Sprinter Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.3.4 3 Ring LKW Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "3Ring LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
Leistungsverzeichnis - 12/51
34
[Seite 37]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.3.5 5 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "5Ring Sprinter bzw. 6Ring Sprinter" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 50 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.3.6 7 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "7Ring Sprinter" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 63 (1 Tour mal 63 Tage) multipliziert.
Leistungsverzeichnis - 13/51
35
[Seite 38]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 63 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.4 Preis 2030 EUR .........................
1.4.1 1 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "1Prien LKW bzw. 4Prien LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 504 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.4.2 1 Wasserburg Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "1Wasserburg Sprinter bzw. 4Wasserburg Sprinter" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 504 multipliziert (2Touren mal 252Tage).
Leistungsverzeichnis - 14/51
36
[Seite 39]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 504 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.4.3 2 Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "2Prien Sprinter Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.4.4 3 Ring LKW Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "3Ring LKW Montag bis Freitag" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 252 multipliziert (1Tour mal 252Tage).
Leistungsverzeichnis - 15/51
37
[Seite 40]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 252 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.4.5 5 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "5Ring Sprinter bzw. 6Ring Sprinter" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 50 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
1.4.6 7 Ring Sprinter Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "7Ring Sprinter" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour in der Routine muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 63 (1 Tour mal 63 Tage) multipliziert.
Leistungsverzeichnis - 16/51
38
[Seite 41]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 63 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
| 2 | Preis Ausfallkonzepte | EUR ......................... |
|---|---|---|
| 2.1 | Ausfallkonzept Rosenheim | EUR ......................... |
Ausfallkonzept Rosenheim
Anforderungen an Ausfallkonzept Rosenheim: AEMP AIB versorgt neben KK WB+ PRI zusätzlich RoMed Rosenheim (RO) Tour ""1Ausfallkonnzept Rosenheim"": MO-FR Tour 1 RO - AIB - PRI-WB- AIB - Start 6 Uhr Tour ""2Ausfallkonnzept Rosenheim"": MO-FR Tour 2 AIB - RO - WB - PRI - AIB - Start 12:30 Uhr Tour ""3Ausfallkonnzept Rosenheim"": MO-FR Tour 3 AIB- WB - PRI - RO - AIB - Start 18:00 Uhr
Tour ""4Ausfallkonnzept Rosenheim"": SA / SO/ FT - Tour 1 RO - AIB - PRI - WB- AIB - Start ca. 7 Uhr Tour ""5Ausfallkonnzept Rosenheim"": SA / SO/ FT - Tour 2 AIB - RO - WB - PRI - AIB - Start ca. 17 Uhr
2.1.1 Preis 2027 EUR .........................
2.1.1.1 1 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Rosenheim, 2Ausfallkonnzept Rosenheim, 3Ausfallkonnzept Rosenheim" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Leistungsverzeichnis - 17/51
39
[Seite 42]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.1.2 4 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "4Ausfallkonnzept Rosenheim" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.1.3 5 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Rosenheim" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2 Touren mal 4 Tage) multipliziert.
Leistungsverzeichnis - 18/51
40
[Seite 43]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.2 Preis 2028 EUR .........................
2.1.2.1 1 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Rosenheim, 2Ausfallkonnzept Rosenheim, 3Ausfallkonnzept Rosenheim" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.2.2 4 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "4Ausfallkonnzept Rosenheim" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Leistungsverzeichnis - 19/51
41
[Seite 44]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.2.3 5 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Rosenheim" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2 Touren mal 4 Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.3 Preis 2029 EUR .........................
2.1.3.1 1 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Rosenheim, 2Ausfallkonnzept Rosenheim, 3Ausfallkonnzept Rosenheim" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept
Leistungsverzeichnis - 20/51
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[Seite 45]
Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.3.2 4 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "4Ausfallkonnzept Rosenheim" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.3.3 5 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Rosenheim" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert
Leistungsverzeichnis - 21/51
43
[Seite 46]
werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2 Touren mal 4 Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.4 Preis 2030 EUR .........................
2.1.4.1 1 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Rosenheim, 2Ausfallkonnzept Rosenheim, 3Ausfallkonnzept Rosenheim" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.4.2 4 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour
Leistungsverzeichnis - 22/51
44
[Seite 47]
"4Ausfallkonnzept Rosenheim" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.1.4.3 5 Ausfallkonzept Rosenheim Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Rosenheim" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Rosenheim muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2 Touren mal 4 Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2 Ausfallkonzept Bad Aibling EUR .........................
Ausfallkonzept Bad Aibling
Leistungsverzeichnis - 23/51
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Anforderungen an Ausfallkonzept Bad Aibling: AEMP RO versorgt alle KK ( AIB, WB, RO) Tour "1Ausfallkonzept Bad Aibling": MO-FR Tour 1 AIB- RO -WAS- PRI- RO - Start 6 Uhr Tour "2Ausfallkonzept Bad Aibling": MO-FR Tour 2 RO- AIB - PRI- WAS - RO - Start 12:30 Uhr Tour "3Ausfallkonzept Bad Aibling": MO-FR Tour 3 RO- WAS- PRI- AIB - RO - Start 18:00 Uhr
Tour "4AB": SA / SO/ FT - Tour 1 AIB- RO -WAS - PRI- RO - Start 7 Uhr Tour "5Ausfallkonzept Bad Aibling": SA / SO/ FT - Tour 2 RO- WAS- PRI- AIB - RO - Start 17 Uhr
2.2.1 Preis 2027 EUR .........................
2.2.1.1 1 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Bad Aibling, 2Ausfallkonzept Bad Aibling, 3Ausfallkonzept Bad Aibling" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.1.2 4 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour " 4Ausfallkonzept Bad Aibling" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen.
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Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.1.3 5 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2027 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Bad Aibling" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.2 Preis 2028 EUR .........................
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2.2.2.1 1 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Bad Aibling, 2Ausfallkonzept Bad Aibling, 3Ausfallkonzept Bad Aibling" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.2.2 4 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour " 4Ausfallkonzept Bad Aibling" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
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Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.2.3 5 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2028 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Bad Aibling" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.3 Preis 2029 EUR .........................
2.2.3.1 1 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Bad Aibling, 2Ausfallkonzept Bad Aibling, 3Ausfallkonzept Bad Aibling" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die
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Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.3.2 4 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour " 4Ausfallkonzept Bad Aibling" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.3.3 5 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2029 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Bad Aibling" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis
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an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.4 Preis 2030 EUR .........................
2.2.4.1 1 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "1Ausfallkonzept Bad Aibling, 2Ausfallkonzept Bad Aibling, 3Ausfallkonzept Bad Aibling" Montag bis Freitag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 48 multipliziert (3Touren mal 16Tage).
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 48 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
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2.2.4.2 4 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour " 4Ausfallkonzept Bad Aibling" Samstag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
2.2.4.3 5 Ausfallkonzept Bad Aibling Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz für das Jahr 2030 in € für eine Tour "5Ausfallkonzept Bad Aibling" Sonntag oder Feiertag als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede Tour im Ausfallkonzept Bad Aibling muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit) dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 8 (2Touren mal 4Tage) multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 8 Touren Berechnung Preis: Euro Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag]
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Ergebnis: Preis
3 Preis Sonderfahrten EUR .........................
Anforderungen an die Sonderfahrten
Für unter Anderem auch trägerübergreifende Unterstützungsleistung sind "Sonderfahrten" notwendig. Gefordert Ist in diesem Rahmen ein Logistikleistung für den externen Transport von Medizinprodukten oder Arzneimittel zwischen den Standorten der RoMed Kliniken an den Standorten Standorte Rosenheim, Wasserburg, Prien, Bad-Aibling oder dem Klinikum Traunstein sowie dem Krankenhaus Agatharied. Für die Erstellung der Kalkulation rechnen Sie bitte mit folgenden Rahmenbedingungen: - Verbrauch für einen LKW 15 Liter Diesel/100 km und der Verbrauch für einen Sprinter wird mit 10 Liter Diesel/100 km festgelegt. Abweichungen zu dieser Annahme sind selbst zu tragen. Bei Einsatz eines Fahrzeuges welches keinen Dieselkraftstoff benötigt, behält diese Kalkulation ihre Gültigkeit.
DIE SONDERFAHRTEN SIND INNERHALB EINER STUNDE NACH ANFORDERUNG ZU ERBRINGEN!
3.1 Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Prien EUR .........................
3.1.1 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Prien 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
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Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.1.2 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Prien 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.1.3 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Prien 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden
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und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.1.4 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Prien 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.2 Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Wasserburg EUR .........................
3.2.1 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Wasserburg 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
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Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.2.2 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Wasserburg 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
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[Seite 59]
3.2.3 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Wasserburg 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.2.4 Sonderfahrten zwischen Bad Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Aibling und Wasserburg 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Bad Aibling und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
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[Seite 60]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.3 Sonderfahrten zwischen Prien und Wasserburg EUR .........................
3.3.1 Sonderfahrten zwischen Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] und Wasserburg 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Prien und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.3.2 Sonderfahrten zwischen Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] und Wasserburg 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für "Sonderfahrten zwischen Prien und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen
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Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.3.3 Sonderfahrten zwischen Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] und Wasserburg 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Prien und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.3.4 Sonderfahrten zwischen Prien Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] und Wasserburg 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
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Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Prien und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.4 Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien EUR .........................
3.4.1 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Prien 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert. .
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
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[Seite 63]
3.4.2 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Prien 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.4.3 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Prien 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
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Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.4.4 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Prien 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ 19% 1,00 Gesamtpreis pro 1,00 Gesamtpreis ................
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.5 Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Wasserburg EUR .........................
3.5.1 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Wasserburg 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten.
Leistungsverzeichnis - 40/51
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[Seite 65]
Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.5.2 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Wasserburg 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis - 41/51
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3.5.3 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Wasserburg 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.5.4 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Wasserburg 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Wasserburg" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
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Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.6 Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling EUR .........................
3.6.1 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Bad Aibling 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.6.2 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Bad Aibling 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für
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"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.6.3 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Bad Aibling 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
Leistungsverzeichnis - 44/51
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3.6.4 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Bad Aibling 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.7 Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Krankenhaus Agatharied EUR .........................
3.7.1 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Krankenhaus Agatharied 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Krankenhaus Agatharied" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
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[Seite 70]
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.7.2 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Krankenhaus Agatharied 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Krankenhaus Agatharied" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.7.3 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Krankenhaus Agatharied 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Krankenhaus Agatharied" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen.
Leistungsverzeichnis - 46/51
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Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.7.4 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Krankenhaus Agatharied 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Krankenhaus Agatharied" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Bad Aibling" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.8 Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Klinikum Traunstein EUR .........................
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3.8.1 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Klinikum Traunstein 2027 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2027 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Klinikum Traunstein" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.8.2 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Klinikum Traunstein 2028 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2028 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Klinikum Traunstein" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
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Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.8.3 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Klinikum Traunstein 2029 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2029 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Klinikum Traunstein" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
3.8.4 Sonderfahrten zwischen Einzelpreis [EUR] Gesamtpreis [EUR] Rosenheim und Klinikum Traunstein 2030 USt. [%] Menge Einheit ................ pro 1,00 Gesamtpreis ................ 19% 1,00 Gesamtpreis
Bitte geben Sie hier Ihren Satz in € für das Jahr 2030 für "Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Klinikum Traunstein" als Nettopreis an. Der hier eingetragene Preis beinhaltet -alle- Kosten. Es werden keine weiteren Kosten übernommen. Jede
Leistungsverzeichnis - 49/51
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"Sonderfahrten zwischen Rosenheim und Prien" muß mit Zeitpunkt (Tag, Monat, Uhrzeit, Standort der anforderndenden Klinik, Namen des Anforderndernden und Telefonnummer dokumentiert werden. Ohne Dokumentation erfolgt keine Abrechnung. Für die Bewertung wird dieser Preis mit 10 multipliziert.
Textergänzungen/Eigenscha ften Tourpreis Montag bis Freitag: ________ Euro Anzahl der Touren p.a: 10 Touren Euro Berechnung Preis: Formel: [Anzahl der Touren p.a]*[Tourpreis Montag bis Freitag] Ergebnis: Preis
ANGEBOTSSUMME(N)
| Summe exkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
|---|---|
| Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe inkl. Nachlass (netto) | ____________________ |
| Summe (brutto) | ____________________ |
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LEISTUNGSVERZEICHNIS 10.09.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: 2026000188 - Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 51/51
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KRITERIENKATALOG 10.09.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: 2026000188 - Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed
EIGNUNGSKRITERIEN
1 1 Standard
Gewichtung: 0,00% 1.1 Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!
1.2 § 123 Abs. 1 GWB [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person ( für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.3 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich erkläre, dass ich meine/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.4 Bestätigung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich bestätige / Wir bestätigen, dass meinem / unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe des Angebotes getroffen werden.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/4
74
[Seite 77]
Nur eine Antwort wählbar
1.5 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der hier geleisteten Erklärungen meinen / unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.6 QM System [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir erklären, dass mein/unser Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt. Nachweis darüber kann geführt werden, durch die Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar oder durch Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, die das QM System detailliert beschreiben. Zertifikate oder aussagefähige Unterlagen zur Beschreibung des QM Systems haben wir zu unserem Angebot hochgeladen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.7 Russland-Sanktionen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/ wir versichere(n), dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Haltenvon Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder bzutrifft.
Weiterhin bestätige(n) ich/ wir, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruchgenommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
Ich / wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
1.8 LkSG [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ich/wir versichere(n), dass KEINE Person (für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher/ für die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) meines / unseres Unternehmens, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 LkSG:
- rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigt ausend Euro
oder
- in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,
oder
in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und
oder
in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 2/4
75
[Seite 78]
Nur eine Antwort wählbar
1.9 NUR ZU INFORMATION KMU [Mussangabe]
Ich/wir sind ein KMU und beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen entweder einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. Euro oder haben eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
2 Spezifisch
Gewichtung: 0,00% 2.1 Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!
2.2 Genehmigung zum Güterkraftverkehr [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Liegt für Ihr Unternehmen eine Genehmigung zum Güterkraftverkehr vor? Bitte legen Sie eine Kopie als begleitendes Dokument dem Angebot bei.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.3 QMS [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Besitzt Ihr Unternehmen die notwendigen Zertifikate für den Transport von Gefahrengütern im Rahmen eines zertififizierten QMS nach ISO 9001? Bitte legen Sie eine Kopie dieser Zertifikate als begleitendes Dokument dem Angebot bei.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.4 Referenz Transport OP Instrumente [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ihr Unternehmen kann eine mindestens zweijährige Erfahrung im Transport von reinen und unreinen OP Instrumenten vorweisen? Bitte legen Sie für mindestens einen Auftraggeber einen vom Referenzgeber unterschriebenen und ausgefüllten Referenzbogen (Referenz Instrumententransport) dem Angebot bei. Der Auftraggeber kann zum Auftraggeber auf die Referenz Healthcare gleich sein.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.5 Referenz Healtcare [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Ihr Unternehmen kann eine mindestens für zwei Auftraggeber im Bereich Healthcare Erfahrung im Transport von OP Instrumenten, Implantaten, Blutproben oder Blutprodukten vorweisen? Bitte legen Sie für jeden Auftraggeber je einen vom Referenzgeber unterschriebenen und ausgefüllten Referenzbogen (Referenz Healthcare) dem Angebot bei. Der Auftraggeber kann zur Referenz Transport OP Instrumente gleich sein.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.6 Gefahrengutführerschein [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
Kriterienkatalog - 3/4
76
[Seite 79]
Diese Transporte sind von Mitarbeitern mit einem Gefahrengutführerschein "ADR - Schein (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route)"durchzuführen. Können Sie sicherstellen dass alle eingesetzten Fahrer über einen ADR Schein verfügen?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.7 Berufskraftfahrer [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Diese Transporte sind von Berufskraftfahrern durchzuführen. Können Sie sicherstellen dass alle eingesetzten Fahrer die Grundqualifikation und die Weiterbildung für Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehrzum Transport von Gütern gemäß BKrFQG verfügen?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.8 Sprachniveau [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Für alle Personen welche die Transporte durchführen setzen wir ein Sprachniveau von mindestens B2 in Wort und Schrift voraus. Sie stellen sicher dass bei jedem Transport mindestens der Fahrer/in oder Beifahrer/in ein Sprachniveau von mindestens B2 in Wort und Schriftüber verfügen?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.9 Transportkapazität [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es ist für den Tourenplan "Ausfallkonzept RO" oder "Ausfallkonzept AIB" eine Transportkapazität von mindestens 9 Transportwägen gefordert.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
2.10 Anforderungen insgesamt [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Sie als Unternehmen können die Anforderungen der Tourenbeschreibung der Routinephase, den Ausfallkonzepten und Sonderfahrten leisten? Bitte legen Sie einen geeigneten Nachweis als begleitendes Dokument dem Angebot bei.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog - 4/4
77
[Seite 80]
KRITERIENKATALOG 10.09.2026
Ausschreibung (Korrektur 2)
Verfahren: 2026000188 - Logistikdienstleistung für OP Instrumente RoMed
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein als KO Kriterium bezeichnetes Kriterium mit Nein beantworten oder keine Angabe dazu tätigen, führt dies zum zwingenden Ausschluss vom Verfahren!
2 Verantwortung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Verantwortung für die Durchführung der Transporte bis zu den vereinbarten Übergabestellen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
3 Transportbedingungen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung und sichert zu, dass die in den Transportwagen befindlichen Medizinprodukte in angemessener Weise (schonende Fahrweise) und unter üblichen Transportbedingungen befördert werden.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
4 In House Transport [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Die Transporte der Wägen vom Ort "Warten zum Transport" und dem Haltepunkt des Transportfahrzeuges sowie vom Transportfahrzeug zum Verbringungsort innerhalb der Klinik müssen von Ihnen erbracht werden.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
5 Ausfallkonzept [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es müssen spätestens 2 Stunden nach der Information "Ausfallkonzept RO" oder "Ausfallkonzept AIB" die geforderten Transportkapazitäten bereitgestellt und bedient werden. Es müssen spätestens 2 Stunden nach Eintreten eines Ausfalles des Transportfahrzeugen (Unfall, Erkrankung des Fahrzeugführenden, Verhinderung der Weiterfahrt oder ähnliche Leistungseinschränkende Ereignisse) die vereinbarte Transportleistung geleistet werden. Bitte legen Sie ein entsprechendes Konzept als begleitende Dokumente dem Angebot bei, aus welchem deutlich wird, wie sie diese Anforderungen erfüllen!
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
6 Unterweisung Mitarbeiter [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Die eingesetzten Mitarbeiter des AN müssen über notwendige Unterweisungen im Bereich der Medizinprodukteaufbereitu ng verfügen. Die durchgeführten Unterweisungen sind auf Anforderung dem AG zur Verfügung zu stellen.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 1/4
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[Seite 81]
Nur eine Antwort wählbar
7 Schulungskonzept Allgemein [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Verfügt Ihr Unternehmen über ein Schulungskonzept für die Personen welche die den Transporten durchführen? Das Schulungskonzept muss mindestens die Punkte Arbeitsschutz, Unfallschutz, und Ladungssicherheit beinhalten. Bitte Legen Sie dieses Schulungskonzept dem Angebot bei.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
8 Schulungskonzept Havarie [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der Hol-und Bringprozess an den jeweiligen Standorten ist sensiebel. Um Verzögerungen im Betriebsablauf zu vermeiden erwarten wir ein erweitertes Schulungskonzept zu den Themen Verhalten im Havariefall, Information bei Abweichungen zum Routineablauf, Tourenplan, Kommissionierung der zu transportierenden Wägen und den Transportwegen in den jeweiligen Standorten. Können Sie in Ihrem Schulungskonzept um die Punkte solche Sonderlösungen implementieren?
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
9 Start und Endpunkt [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Start und Endpunkt der geforderten Logistikdienstleistung ist das Ro-Med Klinikum in Bad Aibling. An- oder Abreisereisekosten Ihrer Mitarbeiter oder der eingesetzten Fahrzeuge werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
10 Buchungssystem [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Für alle Personen welche die Transporte durchführen setzen wir voraus dass das vorhandene Transportwagen - Buchungssystem in mittlerer Qualität bedient wird. Es erfolgt für einen Mitarbeiter von Ihnen eine Einweisung durch uns. Weitere Schulungsleistungen sind von Ihnen selbst zu erbringen. Bitte legen Sie für die von Ihnen eingeplanten Mitarbeiter ein entsprechendes Schulungskonzept als begleitende Dokumente dem Angebot bei.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
11 Telefonische Erreichbarkeit [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es ist eine telefonische Erreichbarkeit für die Personen welche die Transporte durchführen gefordert. Bitte benennen Sie uns zum Vertragsschluss eine Telefonnummer für die mit den Transporten "Routinephase" und "Ausfallkonzept" betraute Person während der gesamten Route erreicht werden kann.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
12 Mobiltelefon [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Die eingesetzten Fahrer müssen im Rahmen der Vertragslaufzeit immer mit einem Mobiltelefon ausgestattet und erreichbar sein.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Kriterienkatalog - 2/4
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[Seite 82]
Nur eine Antwort wählbar
13 Rufdienst [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der AN verfügt über einen 24/7 Rufdienst
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
14 Telefonnummer [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es ist eine telefonische Erreichbarkeit für den 24/7 Rufdienst gefordert. Bitte benennen Sie uns zum Vertragsschluss eine Telefonnummer.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
15 Vertretungen [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Neue Mitarbeiter und Vertretungen (Urlaub, Krankheit etc.) die die Tour fahren, sind mindestens 3 Werktage auf dieser Route auszubilden.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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16 Datenschutz [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter verpflichten sich, die jeweilig geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die durch diese Tätigkeiten gewonnen Eindrücke und Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
17 Informationspflicht [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Bei kurzfristigen Verspätungen müssen ist unmittelbar die Zielabteilung informiert werden (je nach Lieferrichtung der OP oder die AEMP)
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
18 Fehlquote [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Bei Überschreitung einer Fehlquote (mehr als 1 x pro Monat oder 3 x pro Quartal) wird die dritte verspätete Fahrt nicht vergütet.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
19 Leitlinie_Transport_Logis tik_Lagerung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium
Kriterienkatalog - 3/4
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[Seite 83]
Gefordert ist eine klimatisierte oder zumindest isolierte Ladefläche gemäß den Anforderungen aus der "Leitlinie_Transport_Logi stik_Lagerung.pdf".
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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20 Temperierung [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Die Laderaumtemperatur im LKW muss derartig temperiert sein, dass kein Kondensat am Instrumentarium entsteht.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
21 Hebebühne [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Alle eingesetzten Fahrzeuge sind mit einer Hebebühne ausgestattet.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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22 Ersatzfahrzeug [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Bei ungeplanten Ausfällen und sonstigen Störungen am Fahrzeug verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine Ersatzstellung eines vergleichbaren Fahrzeuges innerhalb von 4,0 Stunden.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
23 Geplante Ausfälle [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Bei geplanten Ausfällen von Fahrzeugen ist im Voraus ein vergleichbares Ersatzfahrzeug mit identischen Parametern einzuplanen
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
24 Transportkapazität [Mussangabe]
Ausschlusskriterium Es ist für den Tourenplan "Routine" eine Transportkapazität von mindestens 6 Transportwagen gefordert. Es ist für den Tourenplan "Ausfallkonzept RO" oder "Ausfallkonzept AIB" eine Transportkapazität von mindestens 9 Transportwagen gefordert.
[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein
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Kriterienkatalog - 4/4
81
[Seite 84]
Typ Dateiname Größe MIME-Type Dateianlage Leitlinie_Transport_Logis tik_Lagerung.pdf 8,88 MB pdf Dateianlage LV Logistikdienstleistung für Plattform Neu.xlsx 25,58 KB xlsx Dateianlage Tourenplan Routine neu.xlsx 19,60 KB xlsx
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