Anlage B zur KIT-Ausschreibung Nr. 35540738-324 Dienstleistungen in der Materialwirtschaft
Besondere Vertragsbedingungen
Ort der Leistungserbringung: KIT Campus Nord, Eggenstein-Leopoldshafen
Auftragsgrundlagen
Dem Auftrag liegen als Vertragsbestandteile zugrunde:
- Die Ausschreibungsunterlagen dieser KIT-Anfrage einschließlich der dort aufgeführten Anlagen (siehe Dokument „Aufforderung zur Angebotsabgabe“, letzte Seite)
- Anlage C „Preisblatt“ (mit Anlagen) der KIT-Anfrage Nr. 35540738-324 vom Bieter ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet
- Das Angebot des Bieters mit allen in der Angebotserklärung genannten Anlagen
Leistungen / Rechte des Auftraggebers und des Auftragnehmers
Zurverfügungstellung der notwendigen Räumlichkeiten sowie des SAP-Zugangs durch den Auftraggeber (AG). Alle anderen zur Auftragsdurchführung notwendigen Materialien vor Ort (Flurförderfahrzeuge, Verpackungsmaterial, Büromöbel, Büromaterial, Kommunikationseinrichtungen, PCs, etc.) sind vom Auf- tragnehmer (AN) vor Ort vorzuhalten. Der Auftraggeber kann sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten, § 4 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen an- derer ist gemäß § 4 Nr. 3 Satz 1 VOL/B vereinbart, dass die Haftung des Auftraggebers ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorg- falt erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimmt er damit die Haftung.
Preis / Vergütung
Für die optimale Durchführung der zu bewerkstelligenden Arbeiten ist mit einer Anzahl von 9 Mitarbei- tern zu kalkulieren (4 Speditionskaufleute (davon min. 3 mit Abschluss, die 4. kann sich noch in der Aus- bildung befinden),4 Lagerfachkräfte, 1 Fahrer 12to).
Die Abrechnung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen erfolgt nach Verrechnungssätzen (gem. ausgefülltem Preisblatt (Anlage C)) gegen Nachweis unter Vorlage einer spezifizierten prüffähigen Rech- nung.
Die Verrechnungssätze sind bis zum 31.10.2027 festgeschrieben.
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Anlage B zur KIT-Ausschreibung Nr. 35540738-324
Zur Berücksichtigung der Entwicklung der maßgeblichen Kostenbestandteile wird eine Preisgleitung ver- einbart. Die Preisanpassung erfolgt auf Basis der Veränderung des
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Tarifverdienstindex WZ 52 „Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Ver- kehr“ (Destatis GENESIS-Tabelle 62221-0001, Index der tariflichen Monatsverdienste ohne Sonder- zahlungen) mit einer Gewichtung von 95 % sowie des
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Erzeugerpreisindex für Dienstleistungen des Wirtschaftszweigs WZ 52 „Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr“ mit einer Gewichtung von 5 %.
Die Preisanpassung erfolgt nach folgender Formel:
F = 0,95 × (LIneu / LI0) + 0,05 × (EPIneu / EPI0)
Dabei gilt:
- LIneu = aktueller Lohnindex
- LI0 = Lohnindex zum Basiszeitpunkt
- EPIneu = aktueller Erzeugerpreisindex
- EPI0 = Erzeugerpreisindex zum Basiszeitpunkt
- F = Preisgleitfaktor
Der angepasste Preis ergibt sich durch Multiplikation des ursprünglichen Vertragspreises mit dem Preis- gleitfaktor F.
Mit den Indexwerten 2025/2024 ergibt sich beispielsweise eine Fortschreibung von 4,99 %:
F = 0,95 × (117,2 / 111,5) + 0,05 × (122,1 / 118,9) = 1,04991069
Eine Preisanpassung ist erstmals zum Beginn des zweiten Vertragsjahres zulässig. Die Preisanpassung ist vom Auftragnehmer schriftlich zu beantragen und durch die maßgeblichen Indexwerte nachzuweisen. Maßgeblich sind die jeweils zuletzt veröffentlichten Indexwerte. Sofern die für die Berechnung erforder- lichen Indexwerte zum Anpassungszeitpunkt noch nicht veröffentlicht sind, erfolgt die Preisanpassung nach deren Veröffentlichung rückwirkend zum Beginn des betreffenden Vertragsjahres.
Termine / Terminplan
Der Leistungszeitraum beginnt ab 01.11.2026 bis zum 31.10.2029 mit zwei Optionen (für den Auftragge- ber) für die Kalenderjahre 2029 und 2030 (01.11.2029 – 31.10.2031). Anschließend verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres gekündigt wird.
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Anlage B zur KIT-Ausschreibung Nr. 35540738-324 Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer hat eine monatliche Abrechnung zu erstellen und diese prüfbar bei dem Auftragge- ber schriftlich einzureichen. Die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung.
Abnahme der Leistung
Soweit eine Abnahme der Leistung oder von Teilen der Leistung in Betracht kommt, gilt eine Abnahme gemäß § 13 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOL/B als vereinbart.
Vertragsstrafe
Beginnt der Auftragnehmer nicht zu dem vereinbarten Vertragsbeginn mit der Ausführung aus Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, wird eine Vertragsstrafe je angefangener Woche in Höhe von 0,2 % der Bruttoauftragssumme pro Jahrfällig. Die Vertragsstrafe wird nach Tagen bemessen; es zäh- len nur Werktage. Die Obergrenze aller verwirkten Vertragsstrafen beträgt in der Gesamtsumme maximal 3 % der Bruttoauftragssumme. Für den Fall, dass sich der Auftragnehmer als Bieter des der Auftragserteilung vorangegangenen Vergabe- verfahrens nachweislich an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt hat, zahlt er an den Auf- traggeber auf schriftliche Anforderung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 3 % der Netto-ge- samtangebotssumme. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenom- men.
Haftung
- AG und AN haften nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögens- schäden.
- Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten haften AG und AN für Vorsatz und Fahrlässig- keit. Bei Vorliegen von einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen der Vertragspartner schützen, die ihnen nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind. Wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regel- mäßig vertrauen durfte.
- Die Haftungsbeschränkungen/-ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsge- setz, wegen arglistigen Verhaltens, aus der Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- AG und AN stellen sich gegenseitig von Ansprüchen Dritter, die in Zusammenhang mit der Auftrags- durchführung stehen, frei, es sei denn, die Haftung beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des AG bzw. des AN.
- Soweit die Haftung des AG bzw. des AN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per- sönliche Haftung der Vertreter, der Mitarbeiter und anderer Erfüllungsgehilfen des AG bzw. des AN.“
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Anlage B zur KIT-Ausschreibung Nr. 35540738-324 Dokumentation Bestandteil des Auftrages und im Preis inbegriffen ist die Lieferung der gesamten erforderlichen Doku- mentation.
Vertraulichkeit Der Auftragnehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Dies gilt auch für solche Arbeiten, die vom Auftragnehmer au- ßerhalb des KIT ausgeführt werden. Eine Verpflichtung der ausführenden Personen des Auftragnehmers auf Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit beim Auftraggeber vom Auftragnehmer vorzunehmen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachzuweisen.
Kündigung Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Wichtige Gründe für den Auftraggeber sind u.a.:
- einzelne Bedingungen dieses Auftrages werden trotz wiederholter Mahnungen nicht eingehalten,
- die erforderlichen Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung,
- andere Maßnahmen innerhalb des Auftraggebers bedingen eine Beendigung oder Reduzierung des Auftrages (z.B. Stilllegung von Betriebs- oder Anlagenteilen etc.),
- die Lieferungen/Leistungen des Auftragnehmers wurden wiederholt nicht termingerecht oder ent- sprechend der geforderten Spezifikation erbracht.
Gerichtsstand Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vor, gilt der Sitz des Auf- traggebers als vereinbarter Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis.
Schriftform Änderungen, Ergänzungen etc. des Vertrages und seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung des Erfordernisses der Schriftform selbst.
Salvatorische Klausel Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder der Bestimmungen in den Vertragsbestandteilen un- wirksam sein oder unwirksam werden, verpflichten sich die Vertragsparteien, diese durch eine zu verein- barende Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Interesse der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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