03_Anlage A.1 Ablaufkonzept Gefahrgut.pdf

Logistik- und Materialwirtschaftsdienstleistungen für Importe, Transporte, Lager und Zustellung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 08.09.2026, 15:16 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Entwurf, Stand, 23.07.2026_FW

Anlage A.1 zur KIT-Ausschreibung Nr. 35540738- 324

Dienstleistungen in der Materialwirtschaft

Leistungsbeschreibung

hier: Ablaufkonzept Gefahrgut Auftragnehmer (AN) /

Auftraggeber KIT (AG)

Beteiligte: AN-Versandstelle: mindestens eine beauftragte Person (entscheidungskompetente und weisungsfrei handelnde qualifizierte Person) und mindestens eine auf Anweisung handelnde Person (ausführende und dafür qualifizierte Person) (AG) KIT SUM: Gefahrgutbeauftragter

  1. Der AN betreibt die Versandstelle am KIT Campus Nord in eigener Verantwortung und fachlich wei- sungsfrei. Der AN sorgt insbesondere dafür, dass a) die Versandstelle ständig und mindestens durch eine beauftragte und eine ausführende Person besetzt ist, b) alle im Rahmen dieses Konzeptes handelnden Personen gefahrgutrechtlich ausreichend qualifiziert sind und dies dem AG mindestens jährlich und unaufgefordert nachgewiesen wird, c) personelle Änderungen bei der Versandstelle rechtzeitig dem AG angezeigt werden, d) eine wirksame Vertretungsregelung für das eingesetzte Personal vorhanden ist und dies dem AG bei Bedarf nachgewiesen wird

  2. Der Anforderer des AG (z.B. Institut) übermittelt der AN-Versandstelle einen Auftrag über den Ver- sand von Gefahrgut (Versandauftrag) mit (allen Angaben, die für eine korrekte und) einer vollständi- gen Klassifizierung (nach CLP-VO )und Deklaration der Sendung als gefährliches Gut, sowie die zum Verpacken, Kennzeichnen, Bezetteln und zur weiteren Durchführung der Gefahrgutbeförderung er- forderlich sind ist. Vorzugsweise und soweit vorhanden sind aktuelle und fachlich richtige Sicherheits- datenblätter zur Verfügung zu stellen. Die AN-Versandstelle bestimmt, welche gefahrgutrechtlich er- forderlichen Angaben und in welcher Art und Weise diese zu übermitteln sind.

  3. Die beauftragte Person der AN-Versandstelle prüft die Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit. Bei nicht nachvollziehbarer Plausibilität wird der Anforderer des AG kontaktiert.

  4. Die beauftragte Person der AN-Versandstelle bestimmt die gefahrgutrechtliche Klassifizierung und Deklaration in der Weise, dass die gefahrgutrechtliche Einstufung in Position 14 aus einem vorhande- nen Sicherheitsdatenblatt (SDB), das aktuell und in deutscher Sprache ausgestellt ist, anhand der vor- handenen Daten im SDB auf Plausibilität geprüft wird. Bei festgestellter Übereinstimmung (Plausibili- tät) wird die Klassifizierung aus dem SDB übernommen. Im Weiteren legt die AN-Versandstelle den Versandweg sowie die weiteren Versandanforderungen (z.B. Verpackungsart, Kennzeichnung, Bezet- telung) fest. Falls kein Sicherheitsdatenblatt vorliegt bzw. die Angaben nicht plausibel sind, werden weitere und notwendige Informationen vom AG-Anforderer eingeholt. Die AN-Versandstelle wird da-

Seite 1 von 3

Entwurf, Stand, 23.07.2026_FW

Anlage A.1 zur KIT-Ausschreibung Nr. 35540738- 324

bei durch den Gefahrgutbeauftragten des AG unterstützt. Zusätzlich kann (wird) von der AN-Versand- stelle ein externes Gutachten zur Gefahrgutklassifizierung durch eine Fachfirma eingeholt. Die Klassi- fizierung nach dem externen Gutachten wird (in Abstimmung mit der Einschätzung des Gefahrgutbe- auftragten) zur weiteren Abfertigung der Gefahrgutsendung benutzt. Bis zur abschließenden Feststel- lung der Versand-, Verkehrs- und Abgabefähigkeit des Versandgutes wird dieses nicht durch die Ver- sandstelle übernommen. In besonderen Fällen (z.B. größere Gefahrgutmengen, -behältnisse oder - gegenstände, Tanktransporte, bestimmte Versandstücke mit infektiösem oder radioaktivem Inhalt) organisiert die Versandstelle die Abgabe zur Beförderung, die Be- und Verladung bzw. die Entgegen- /Übernahme und Entladung vom bzw. zum jeweiligen Umgangs- bzw. Verbleibe Ort.. Das Personal der AN-Versandstelle verpackt die Güter entsprechend den Anweisungen der beauftragten Person des AN. Bei durch den AG vollständig oder teilweise verpackten gefährlichen Gütern, bei Gefahrgut in Großverpackungen, Großpackmitteln, Beförderungsgeräten (z.B. Containern), Beförderungsmitteln (z.B. Tankcontainer, Tankfahrzeuge) oder bei unverpackt transportzulässigen Gütern (z.B. Maschinen mit Gefahrgut, lose Schüttung) stellt der AN die Zulässigkeit der gefahrgutrechtlichen Umschließung bzw. die Zulässigkeit der unverpackten Beförderung sicher. Der AN sorgt dafür, dass regelmäßig be- nötigte und gefahrgutrechtlich zulässige Umschließungsmittel (wie z.B. Kleinverpackungen/Kartona- gen) zur Verfügung stehen.

  1. Die beauftragte Person des AN sorgt dafür, dass entsprechend den Vorgaben der Klassifizierung und Deklaration die Versanddokumentation erstellt wird, die insbesondere und je nach Fall besteht aus a) dem schriftlichen Speditionsauftrag mit den Angaben nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 bzw. 3 GGVSEB b) im Falle des Selbstversandes dem Beförderungspapier für den Straßenverkehr nach § 18 Abs. 1 Nr. 8 GGVSEB und Abschnitt 5.4.1 ADR c) dem Beförderungsdokument für den Seeverkehr nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 GGVSee und Abschnitt 5.4.1 IMDG-Code d) das Beförderungsdokument für den Luftverkehr nach Teil 5 Kapitel 4, Abschnitt 4.1 der ICAO-TI bzw. die Versendererklärung (Shipper’s Declaration) nach Abschnitt 8.1 IATA-DGR e) weiteren im Einzelfall vorgeschriebenen Dokumenten, z.B. Beförderungsgenehmigungen, Zulas- sungen, Ausnahmegenehmigungen

  2. Die beauftragte Person des AN beauftragt unter Berücksichtigung der ggf. vom AG vorgegebenen und mit dem AG vereinbarten Bedingungen zur Auftragsvergabe ein geeignetes Speditions-/Logistik- oder Transportunternehmen und übermittelt die vorgeschriebene Information bzw. Dokumentation.

  3. Die beauftragte Person des AN sorgt bei der Abgabe, Übergabe, Beladung bzw. Verladung gefährli- cher Güter an den Transporteur dafür, dass eine notwendige, angemessene und nachvollziehbare ge- fahrgutgutrechtliche Ausgangskontrolle durchgeführt und dass die Sicherheit und die Sicherung bei der Verladung gewährleistet werden. Darüber hinaus stellt die beauftragte Person des AN sicher, dass eine Beladung nicht erfolgt, wenn bei der Kontrolle der Dokumente oder der Sichtprüfung des Fahrzeugs, Beförderungsgerätes oder der erforderlichen Ausrüstung Mängel festgestellt werden. Die Meldung an die beauftragte Person des AN von Versendungen mit Gefahrgut, die nicht über die Ver- sandstelle am Campus Nord erfolgen (sondern beispielsweise direkt vom Institut am Campus Süd), obliegt dem AG (Siehe auch Ziffer 2), es sei denn der AN erlangt auf andere Weise und rechtzeitig Kenntnis von einer solchen Versendung.

Seite 2 von 3

Entwurf, Stand, 23.07.2026_FW

Anlage A.1 zur KIT-Ausschreibung Nr. 35540738- 324

  1. Die beauftragte Person des AN sorgt beim Eingang, Empfang bzw. der Übernahme angelieferter ge- fährlicher Güter dafür, dass eine notwendige, angemessene und nachvollziehbare Eingangskontrolle durchgeführt und die Sicherheit und die Sicherung bei der Entladung gewährleistet werden. In die- sem Zusammenhang stellt die beauftragte Person des AN sicher, dass die Angaben in der Beförde- rungsdokumentation mit den Informationen auf den Versandstücken, Fahrzeugen oder Beförde- rungsgeräten übereinstimmen, soweit dies möglich ist, damit fehlerhafte Sendungen oder Verwechs- lungen bei angenommenen Gefahrgütern erkannt werden. Die Meldung an den AN von Direktanliefe- rungen mit Gefahrgut an ein Institut oder eine Organisationseinheit (OE) (beispielsweise bei Großver- packungen, Tanks, Kryo-Behältern etc., oder auch bei Direktanlieferungen an Institute oder OEs au- ßerhalb des Campus Nord), die nicht über den zentralen Wareneingang am Campus Nord erfolgen, obliegt dem AG (Ziffer 2 gilt hier analog), es sei denn der AN erlangt auf andere Weise und rechtzeitig Kenntnis von einer solchen Versendung.

  2. Alle Beauftragungen erfolgen grundsätzlich schriftlich oder in Form einer nachvollziehbaren elektro- nischen Dokumentation.

Seite 3 von 3

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung