Logistik und Instandhaltung wiederaufbereitbarer chirurgischer Medizinprodukte
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 850.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Klinikum Ingolstadt GmbH
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.11.2025
- CPV-Codes
- Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) (60000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 788535-2025
- Verfahrensnummer
- 3c7c00e2-844b-4272-88c8-0fd1363f0c09
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Klinikum Ingolstadt GmbH sucht einen Dienstleister für die Abholung, Reparaturkoordination, den Austausch und Ersatz wiederaufbereitbarer chirurgischer Medizinprodukte, einschließlich chirurgischer und minimalinvasiver Instrumente, Zubehör für Hochfrequenzchirurgie, Sterilgut-Verpackungssysteme, Motorensysteme, starre Optiken und Kaltlichtkabel. Die Reparaturen sollen durch Hersteller und ausschließlich mit Originalteilen erfolgen; flexible Optiken sowie Produkte von Karl Storz und Stryker sind nicht Bestandteil des Vertrags. Der geschätzte Auftragswert beträgt 850.000 Euro für eine Laufzeit von 1.440 Tagen am Standort Ingolstadt in der Region Oberbayern. Angebote können bis zum 10. Dezember 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Klinikum Ingolstadt GmbH benötigt einen Dienstleister zur Sicherstellung der Logistikleistungen zur Instandhaltung (Reparatur, Reparaturersatz, Reparaturaustausch) nachfolgender wiederaufbereitbarer Medizinprodukte: Chirurgisches Instrumentarium aller Hersteller - MIC-Instrumentarium - HF-Chirurgie Zubehör, z.B. Handgriffe, Kabel, Elektroden - Sterilgut-Verpackungssysteme, z.B. Container, Siebe - Motorensysteme und Zubehör - starre Optiken -Kaltlichtkabel Flexible Optiken und Produkte der Hersteller Karl Storz und Stryker sind kein Vertragsbestandteil.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Instrumentenmanagement
Rahmenvertrag über Logistikdienstleistungen zur Instandhaltung chirurgischer Instrumente durch deren Hersteller. Der Auftragnehmer übernimmt die Abholung defekter Instrumente, koordiniert Reparaturen ausschließlich mit Originalteilen und gewährleistet einen störungsfreien Klinikbetrieb gemäß aller relevanten Vorschriften. Wesentlicher Leistungsumfang: - Reparatur, Austausch und Ersatz durch Hersteller - Lieferung von Neuware marktüblicher Hersteller (z. B. B. Braun, Richard Wolf, Arthrex etc.) - Schulungen zur Instrumentenpflege für Klinikpersonal - Controlling & Reporting zu Qualität und Kosten inkl. Handlungsempfehlungen - Gemeinsame Ursachenanalyse bei normabweichender Nutzung oder Aufbereitung Der Vertrag tritt am 01.02.2026 in Kraft und endet am 31.01.2030. Es besteht die Option einer einmaligen Verlängerung durch den Auftraggeber um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2030. Danach endet die Vertragszeit automatisch.
Frist: 10.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Rein nationale Ausschlussgründe: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung dergewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis126 GWB. Nach Ermessen behält sich der Auftraggeber vor fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Instrumentenmanagement
- Der angebotene Preis als auch das Konzept werden mit Leistungspunkten bewertet. Die Bieter können insgesamt maximal 100 Leistungspunkte erreichen. Aufgrund der Gewichtung des Preises zu 50 % und des Konzeptes zu 50% können die Bieter in der Preiswertung maximal 50 Leistungspunkte sowie für die Qualität der Konzepte 50 Leistungspunkte erreichen. Die tatsächlich erreichten Leistungspunkte der Bieter hinsichtlich des Preises und des Kon-zeptes der angebotenen Leistungen werden nach erfolgter Wertung addiert. Der Bieter mit der höchsten Gesamtleistungspunktzahl hat das wirtschaftlichste Angebot eingereicht und erhält den Zuschlag. Erzielen mehrere Angebote die gleiche Leistungspunktzahl und stehen damit auf dem gleichen Rang, erhält dasjenige der gleichrangigen Angebote, das die meisten Leistungspunkte im Wertungskriterium "Preis" erhalten hat, den Zuschlag. Preisbestandteile: Preis (netto) Preisliste =20 max. Punktzahl/ Zahlungsbedingungen=15 max. Punktzahl/Rechnungsrabatt=15 max. Punktzahl
- 50 %
- Ein Angebot kann bei diesem Kriterium maximal 50 Punkte (50% der Gewichtung) erreichen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des vom Bieter eingereichten Konzeptes. Die Bewertung des Konzeptes erfolgt anhand der Wertungsmatrix. Diese Wertungsmatrix enthält für das Konzept die einzelnen Aspekte, die für die Bewertung herangezogen werden (Wertungsaspekte). Betreuungskonzept //max. Punktzahl fester Ansprechpartner vorhanden bis zu 10 Punkte Nachweis der Durchführung und Weiterentwicklung der Maßnahmen und Konzepte bis zu 8 Punkte Betriebszugehörigkeit des Ansprechpartners bis zu 3 Erfahrung des Ansprechpartners in der Betreuung von Instrumentenmanagement in AEMPs bis zu 5 Punkte Personalausfallkonzept: feste Vertretung vorhanden bis zu 5 Punkte Personalausfallkonzept: Konzept für kurzfristige Ausfälle vorhanden bis zu 3 Punkte Prozessablauf inkl. Durchlaufzeiten bis zu 3 Punkte Instrumentenausfallkonzept bis zu 3 Punkte Prozess zur Identifizierung von Fehlern im Zuge der Leistungserbringung bis zu 2 Punkte Fehlerdokumentation und Fehleranalyse bis zu 2 Punkte Beschwerdemanagement bis zu 2 Punkte qualitätssichernde Maßnahmen im Personaleinsatz bis zu 2 Punkte Schulungskonzept bis zu 2 Punkte Summe bis zu 50 Punkte
- 50 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Rein nationale Ausschlussgründe: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung dergewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis126 GWB. Nach Ermessen behält sich der Auftraggeber vor fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 21.01.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 43317-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.