Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Lizenzierung und Einführung einer Process-Mining-Plattform

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.10.2026
CPV-Codes
Softwareprogrammierung und -beratung (72200000)
Bekanntmachung
vergabe.hessen.de
Bekanntmachungsnummer
682223-2026
Verfahrensnummer
e98df29f-010b-4bf1-afd7-633846df8c04

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 17 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Das Hessische Polizeipräsidium für Technik in Wiesbaden sucht eine Process-Mining-Plattform zur Analyse von Geschäftsprozessen anhand vorhandener Daten. Vorgesehen ist eine Abrufoption mit Abnahmeverpflichtung für die Plattformlizenz und die Umsetzung von drei Anwendungsfällen sowie eine weitere Option ohne Abnahmeverpflichtung für bis zu 21 zusätzliche Anwendungsfälle und Weiterentwicklungen. Die angegebene Laufzeit beträgt 2.520 Tage; der Auftrag ist der Region Wiesbaden zugeordnet.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Process Mining Plattform

    1x Abrufoption 1 mit Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform und Umsetzung einer Erstellung von 3 Uses-Cases auf der Plattform 1x Abrufoption 2 ohne Abnahmeverpflichtung: Lizenzierung einer Process-Mining-Plattform, Erstellung der bis zu 21 verbleibenden Use-Cases, Weiterentwicklung, etc.

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen gemäß § 38 Abs. 2 VSVgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig ein, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen analog § 15 Abs. 5 VSVgV zur Aufklärung aufzufordern. Ein Anspruch auf Aufklärung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Process Mining Plattform

Technik
70 %
Preis
30 %

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 05.10.2026
Besondere_Vertragsbedinungen_HE.pdfVertragsbedingungen317 KB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis6 KB
TN_Anlage 1 - Checkliste.pdfSonstiges110 KB
TN_Anlage 2 - Erklärungen.pdfFormular1,1 MB
TN_Anlage 3 - Referenzen.pdfSonstiges728 KB
TN_Anlage 4 - Verpflichtungserklärungen VSVgV.pdfFormular505 KB
TN_Anlage 5 - Verpflichtungsgesetz.pdfSonstiges575 KB
TN_Anlage 6 - Anleitung digitale Angebotsabgabe.pdfSonstiges3 MB
TN_LIES MICH ZUERST_Anschreiben Teilnahmewettbewerb.pdfAnschreiben151 KB
TN_Teilnahmebedingungen.pdfAnschreiben624 KB
114_Aufforderung_zur_Interessensbestaetigung.pdfSonstiges151 KB
235_Verzeichnis_Unternehmerleistungen.pdfSonstiges623 KB
244_Datenverarbeitung.pdfSonstiges67 KB
631_VS_Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots_EU.pdfAnschreiben164 KB
632_EU_Bewerbungsbedingungen_EU.pdfAnschreiben46 KB
634_Besondere_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen663 KB
635_ZVB.pdfSonstiges713 KB

Anforderungen

Die Vergabestelle behält sich im pflichtgemäßen Ermessen vor, die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen gemäß § 38 Abs. 2 VSVgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige bzw. fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Gehen die Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist oder nicht vollständig ein, führt dies zum Ausschluss des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle. Sofern Unklarheiten oder Zweifel in den Teilnahmeanträgen oder Angeboten bestehen, behält sich die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen vor, die betreffenden Unternehmen analog § 15 Abs. 5 VSVgV zur Aufklärung aufzufordern. Ein Anspruch auf Aufklärung besteht nicht; die Unternehmen haben lediglich einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Vergabestelle.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.