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Besondere Bewerbungsbedingungen
- Öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 99 Nr. 1 GWB
Öffentlicher Auftraggeber ist die Stadt Mannheim, Stadtraumservice Mannheim, Käfertaler Straße 248, 68167 Mannheim.
Die Ausschreibung erfolgt im Namen und auf Rechnung der Stadt Mannheim, Eigenbetrieb Stadtentwäs- serung, Käfertaler Str. 265, 68167 Mannheim.
- Vergabegegenstand / Losaufteilung
Vergabegegenstand ist die Lieferung von zwei Kanalreinigungsfahrzeugen in 2 Losen, die wie folgt auf- geteilt sind.
Los 1: 2 Fahrgestelle zum Aufbau als Kanalreinigungsfahrzeug für Los 2
Los 2: 2 Saugfahrzeugaufbauten für Los 1
- Vergabeart
Offenes Verfahren nach VgV
- relevante Termine für das Vergabeverfahren
Fristende Angebotsabgabe: 20.10.2026, 10.00 Uhr
Ablauf Bindefrist: 18.12.2026
- Kommunikation
(1) Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über www.auf- tragsboerse.de.
(2) Die Vergabestelle informiert die nicht berücksichtigten Bieter und den berücksichtigten Bieter über die Zuschlagserteilung per Fax oder E-Mail.
- Informationen zur Angebotsabgabe
6.1 Form der Angebote
a) rechtswirksame Angebotsabgabe
Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über www.auftragsboerse.de möglich.
Gem. Nr. 7 im Formblatt VHB 631 ist eine wirksame elektronische Angebotsabgabe wahlweise
• in Textform • mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel • mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
zulässig.
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Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen (vgl. auch Formblatt VHB 633 Nr. 6).
b) Unterschriften auf Formblättern
Werden bei Formblättern ausdrücklich Unterschrift / Firmenstempel gefordert, ist vom Bieter entspre- chend zu verfahren.
c) aktuellste Version der Vergabeunterlagen
Im Rahmen der Angebotsabgabe ist zu beachten, dass der jeweils auf der Vergabeplattform bereitge- stellte aktuellste Stand der Vergabeunterlagen verwendet wird (Der aktuellste Stand der Vergabeunterla- gen ist immer die Version mit der höchsten Versionsnummer). Eine rechtsverbindliche Angebotsabgabe ist somit nur mit der aktuellsten Version der Vergabeunterlagen möglich. Alle anderen Versionen verlieren damit ihre Gültigkeit. Die Pflicht des Bieters zur Verwendung der aktuellsten Version der Vergabeunter- lagen besteht unabhängig davon, in welchen Teilen der Vergabeunterlagen (z. B. Abkürzungsverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung etc.) Änderungen vorgenommen wurden und ob die Änderungen Teile der Vergabeunterlagen betreffen, die mit Angebotsabgabe einzureichen sind oder beim Bieter verbleiben bzw. Bestandteil des Angebots sind oder nicht.
Angebote, die zum Ablauf der Angebotsfrist nicht in der aktuellsten Version der Vergabeunterla- gen vorliegen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
d) Verwendung der deutschen Sprache
Das Angebot einschließlich der vorzulegenden Unterlagen sowie der im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erforderliche Schriftverkehr sind in deutscher Sprache einzureichen. Ausländische Do- kumente sind zudem in deutscher Übersetzung vorzulegen.
6.2 Angebotspreise
Der verbindliche Angebotspreis ist ausschließlich im Formblatt „Leistungsverzeichnis“ einzutragen, nicht im Formblatt VHB 633. Sollte im Zuge der elektronischen Angebotsabgabe im Formblatt VHB 633 systembedingt ein Eintrag zwingend erforderlich sein, ist der Wert „0,01“ einzutragen. Jeder an dieser Stelle eingetragene Wert hat für dieses Vergabeverfahren keine Relevanz.
Bei der Eintragung der Preise im Formblatt „Leistungsverzeichnis“ hat die Eintragung direkt in dem hierfür vorgesehenen Feld als Zahl zu erfolgen; ein Eintrag in anderer Form, wie z. B. als Kommentar ist nicht zulässig.
Evtl. gewährte Preisnachlässe sind im Formblatt VHB 633 unter Nr. 4 einzutragen; siehe hierzu auch Nr. 3.7 Besondere Bewerbungsbedingungen (VHB 632).
6.3 Kosten der Angebotserstellung
Dem Bieter wird für die Angebotserstellung keine Vergütung gewährt.
- Technische Unterlagen
Vorlage der technischen Beschreibungen gem. Leistungsverzeichnis
- Hinweise
Gem. § 6 I WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffent-
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licher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Register- behörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den der öffentli- che Auftraggeber den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
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