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Leistungsverzeichnis für Zielmarkierungstechnik
mit Laser- und Lichtmodul
für das SEK SH
Beispielhafte Bilddarstellung
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Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................... 3 1 Allgemeines ................................................................................................................. 4 2 Auftragszielsetzung und Leistungsumfang ................................................................... 4 2.1 Bestandteile .................................................................................................... 5
2.2 Bedarf ............................................................................................................. 6
2.3 Forderungen ................................................................................................... 6
2.4 Muster und Erprobung .................................................................................... 7
3 Technische Anforderungen .......................................................................................... 9 3.1 Technische Anforderungen Zielmarkierer ....................................................... 9
3.2 Technische Anforderungen Waffenlampe ..................................................... 12
3.3 Technische Anforderungen Fernbedienung (Triggerkabel) .......................... 13
- Gewährleistung und Nachlieferfähigkeit………………………………………………….14
- Lieferfristen und ITAR Beschränkung…………………………………………………….16
- Auftragsumfang und Lieferung……………………………………………………………17
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1 Abkürzungsverzeichnis
A Ausschlusskriterium
AE Anwendererprobung
DIN Deutsches Institut für Normung
E Eigenerklärung
EN Europäische Norm
FEM Führungs- und Einsatzmittel
g Gramm (Maßeinheit)
IR Infrarot
i. V. m. in Verbindung mit
LPA Landespolizeiamt
max. maximal
MIL-STD military standard (US-Militärstandard)
mind. mindestens
mrad Milliradiant
mW Milliwatt
nm Nanometer
PVB Polizeivollzugsbeamtin/-beamte
S Sollkriterium
s. siehe
SEK Spezialeinsatzkommando
SH Schleswig-Holstein
mm Millimeter (Maßeinheit)
NATO STANAG Standardization Agreement
(Standardisierungsübereinkommen der NATO)
z. Hd. zu Händen
z.B. zum Beispiel
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Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von
Zielmarkierern, Waffenlampen und Fernbedienungen
2 Allgemeines
Die täglich aufwachsenden Lageinformationen- und Auswertungen zur internationalen
Sicherheitslage erfordern ein Umdenken der Spezialeinheiten der Länderpolizeien bei
der Aus- und Fortbildung und der Beschaffung von dringend notwendigen Führungs-
und Einsatzmitteln (FEM) für das Vorgehen gegen Spionage und Sabotage.
Erkannte Fähigkeitslücken gilt es zu definieren und zu schließen, um das Leben und die
Gesundheit der eingesetzten Beamten nicht zu gefährden.
Das SEK Schleswig-Holstein hat bereits wenige neue Mitteldistanzwaffen in einem
neuen Kaliber erhalten und bekommt zum Jahresende 2026 zusätzliche Waffen aus der
Produktion. Für weitere taktische Zwecke befinden sich noch andere Waffensysteme in
der Beschaffung, die allesamt mit einer neuen Zielmarkierungstechnik und neuer
Waffenlampentechnik ausgestattet werden sollen, um die Nachtsicht- und
Nahkampffähigkeit auszubauen und zu optimieren. Systemgleichheit ist dabei
anzustreben, um ein einheitliches Handling im Ausbildungs- und Einsatzbereich zu
erzielen.
3 Auftragszielsetzung und Leistungsumfang
Das Landespolizeiamt (LPA) SH beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden
Vergabeverfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer und der Polizei des Landes SH
einen Vertrag über die Lieferung von Zielmarkierern, Waffenlampen und
Fernbedienungen sowie Zubehörteilen abzuschließen.
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3.1 Bestandteile
| Bestandteile | |||
|---|---|---|---|
| Nummer | Anforderungen | Kriterium | Bewertung / Nachweis |
| 2.1.1 | Gegenstand des Auftrags sind • Zielmarkierer • Waffenlampentechnik • Fernbedienungen (Triggerkabel) einschließlich Zubehör, s. Punkt 6. | A | |
| 2.1.2 | Aus der vertraglichen Vereinbarung müssen auch nur einzelne Zubehörteile abgerufen werden können. | A | E |
| 2.1.3 | Die Einzelpreise dafür sind im Preisblatt (Anlage 8) anzugeben. | A |
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3.2 Bedarf
Die tatsächliche Abnahmemenge wird in der folgenden Tabelle dargestellt und kann bei
Wegfall taktischer Anforderungen noch minimal variieren. Grundsätzlich ist aber mit
dieser Menge zu rechnen.
| Bundesland | Jahr | Abnahmemenge |
|---|---|---|
| SH | 2026 | • 150x Zielmarkierer • 150x Waffenlampen • 170x Fernbedienung, entweder in den Varianten A oder B oder aus einem Mix von beiden. |
3.3 Forderungen
Nachfolgend aufgeführte Forderungen gliedern sich in Soll- und Ausschlusskriterien
und sind zu beachten. Sind einige Kriterien in den Unterlagen nicht aufgeführt, so
können diese gegebenenfalls vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Sollkriterien werden durch eine Matrix bewertet.
Kennzeichnung der Sollkriterien: „[S]“
Die Nichterfüllung schon eines der als Ausschlusskriterien gekennzeichneten
Forderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Kennzeichnung der Ausschlusskriterien: „[A]“
Weitere Abkürzungen:
„[AE-…]“ = Anwendererprobung
„[TB-…]“ = Technische Bewertung
„[E-…]“ = Eigenerklärung
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„[Z-…]“ = Zertifikate/Prüfberichte/Messblätter
Die Bewertung und Auswahl erfolgt nach folgenden Maßstäben:
Insgesamt können 1000 Punkte (100%) erreicht werden. Der Anbieter mit den höchsten
Punkten hat das wirtschaftlichste und leistungsstärkste Produkt und bekommt den
Zuschlag:
Technische Bewertung: 25 % entsprechen 250 zu erreichende Punkte
Anwendererpobung: 40 % entsprechen 400 zu erreichende Punkte
Lieferzeiten: 5 % entsprechen 50 zu erreichende Punkte
Preis: 30 % entsprechen 300 zu erreichende Punkte
3.4 Muster und Erprobung
| Nummer | Anforderungen | Kriterium | Bewertung / Nachweis |
|---|---|---|---|
| 2.4.1 | Die Bieter müssen zum Einreichungstermin des Angebots vergütungsfrei mindestens ein Musterpaket bestehend aus: Ein unvollständiges Musterpaket führt zum Ausschluss. • 1x Zielmarkierer inkl. Bedienungsanleitung und notwendigem Zubehör • 1x Waffenlampe inkl. Bedienungsanleitung und notwendigem Zubehör • 1x Fernbedienung (Triggerkabel) flach inkl. Montage (Piccatinny oder M-Lok) in mindestens | A |
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zwei Kabellängen, Bedienungsanleitung und
notwendigem Zubehör
• 1x Fernbedienung (Triggerkabel) 45° inkl.
Montage (Piccatinny oder M-Lok) in mindestens
zwei Kabellängen, Bedienungsanleitung und
notwendigem Zubehör
zur Verfügung stellen. Die Muster müssen bereits
alle Anforderungen, mit Ausnahme der Farbe, dieses
LV erfüllen. Ist die Farbe beim Muster nicht die
geforderte, so ist eine Eigenerklärung zu fertigen,
aus der hervorgeht, dass die Produkte in der
entsprechenden Konfiguration geliefert werden
können.
Die Anwendererprobung erfolgt unmittelbar nach
Erhalt der Muster durch die Einsatzgruppen des
SEK. Die Anwendererprobung wird entsprechend
protokolliert. Klarnamen werden nicht genannt, aber
die Ergebnisse können trotzdem Personen
zugeordnet werden.
Die Musterpakete der Anbieter sind bei der zu 2.4.2 nachfolgend aufgeführten Anschrift einzureichen:
Landespolizeiamt Schleswig-Holstein
Sachgebiet 122, Haus 16
z.Hd. Herrn Oesinghaus / Herrn Paster
Mühlenweg 166
24116 Kiel
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Die unterlegenen Bieter erhalten ihr Musterpaket
zeitnah zurück.
Das Musterpaket des bezuschlagten Bieters verbleibt
zur fortdauernden Ansicht und Qualitätskontrolle
beim LPA 122. Die Kosten dafür muss der Anbieter
eigenverantwortlich in der Angebotserstellung
berücksichtigen!
4 Technische Anforderungen
Bei dem Zielmarkierer und der Waffenlampe soll es sich um zwei baulich voneinander
getrennte Einheiten handeln, welche durch eine gemeinsame Fernbedienung sowohl
unabhängig als auch parallel bedient werden können. Die technischen Anforderungen
an die Geräte finden sich nachfolgend aufgeführt.
| 3.1 Technische Anforderungen Zielmarkierer | |||
|---|---|---|---|
| Nummer | Technische und funktionale Leistungsanforderungen | Kriterium | Bewertung / Nachweis |
| 3.1.1 | Der Zielmarkierer darf die maximalen Abmessungen von • Länge: 100 mm • Breite: 60 mm • Höhe: 38 mm nicht überschreiten. | A | TB Z |
| 3.1.2 | Der Zielmarkierer muss aus robustem Material gefertigt sein und darf ein maximales Gewicht von 200g (inklusive Batterie/-n) nicht überschreiten. | A | TB AE |
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Der Zielmarkierer muss über folgende Komponenten
verfügen: • Visueller Laser ◦ Laserklasse 3B ◦ Ausgangsleistung mind. 10mW ◦ Wellenlänge mind. 500 nm ◦ Strahldivergenz (1/e) max. 0.7 mrad • IR Laser ◦ Laserklasse 3B ◦ Ausgangsleistung mind. 30mW ◦ Wellenlänge mind. 800 nm 3.1.3 ◦ Strahldivergenz (1/e) max. 0,8 mrad A TB Z • IR Strahler ◦ Laserklasse 3B ◦ Ausgangsleistung mind. 60 mW ◦ Wellenlänge mind. 800 nm ◦ Strahldivergenz (1/e) skalierbar mind.
zwischen 5 mrad bis 150 mrad • IR Weitwinkelstrahler/Weitwinkelmodus ◦ Ausgangsleistung mind. 60 mW ◦ Wellenlänge mind. 800 nm ◦ Divergenz: horizontal und vertikal >100
| 3.1.4 | Die Verstellbarkeit der Laser (visuell und IR) muss simultan durchführbar sein. | A | TB |
|---|---|---|---|
| 3.1.5 | Der Zielmarkierer muss gegen Eindringen von Wasser geschützt sein. Dies gilt auch bei angebrachter Fernbedienung. Forderung unter Nennung der Schutzart IP68 gem. DIN EN 60529. • Dauer: mind. 30 Min. | A | TB E/Z |
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• Eintauchtiefe: mind. 10 m
| 3.1.6 | Der Zielmarkierer muss gegen das Eindringen von Staub geschützt sein. Forderung unter Nennung der Schutzart IP68 gem. DIN EN 60529. | A | TB E/Z |
|---|---|---|---|
| 3.1.7 | Der Zielmarkierer muss einfach und ohne großen Aufwand in einen augensicheren Trainingsmodus (z.B. Laserklasse 1) versetzt werden können. Sowohl Einsatz- als auch Trainingsmodus müssen mit der selben Fernbedienung nutzbar sein. | A | AE |
| 3.1.8 | Die Bedienung des Zielmarkierers muss für den Anwender intuitiv und stresssicher sowohl mit als auch ohne Handschuhe durchführbar sein. | A | AE |
| 3.1.9 | Der Zielmarkierer soll über eine Notvisierung verfügen, welche im Falle des technischen Ausfalls der Visiereinrichtung eine zielgenaue Verwendung der Waffe weiterhin ermöglicht. Die Notvisierung muss schnellstmöglich zu aktivieren sein. | S | AE |
| 3.1.10 | Der Zielmarkierer muss auf eine MIL-STD-1913- Schiene (Piccatinny-rail) oder NATO STANAG 4694 (NAR) adaptierbar sein. Das Nutzen entsprechender Adapter ist zugelassen. | A | TB |
| 3.1.11 | Der Zielmarkierer muss in einer der folgenden oder vergleichbaren Farbgebung • RAL8000 (grünbraun) • RAL7006 (beigegrau) ausgeliefert werden. Wenn das Muster dem noch nicht entspricht, muss eine Eigenerklärung eingereicht werden. | A A | TB E |
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| 3.2 Technische Anforderungen Waffenlampe | |||
|---|---|---|---|
| 3.2.1 | Die Waffenlampe muss sowohl am Gerät als auch über eine externe Fernbedienung bedienbar sein. | A | TB |
| 3.2.2 | Die Waffenlampe darf nicht länger als 150 mm und nicht schwerer als 200 g (inkl. Batterie/-n) sein. | A | TB Z |
| 3.2.3 | Die Waffenlampe muss einen Lichtstrom von mindestens 600 Lumen aufweisen. | A | TB Z |
| 3.2.4 | Die Waffenlampe muss gegen Eindringen von Wasser geschützt sein. Dies gilt auch bei angebrachter Fernbedienung. Forderung unter Nennung der Schutzart gem. DIN EN 60529. • mind. 30 Min. • mind. 10 m Wassertiefe | A | TB Z |
| 3.2.5 | Die Waffenlampe muss gegen das Eindringen von Staub geschützt sein. Forderung unter Nennung der Schutzart IP68 gem. DIN EN 60529. | A | TB Z/E |
| 3.2.6 | Die Waffenlampe muss aus robustem Material gefertigt sein. | A | AE |
| 3.2.7 | Ein versehentliches Betätigen der Waffenlampe muss durch einen aktivierbaren Sicherheitsmechanismus verhinderbar sein. | A | TB |
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Die Montage der Waffenlampe muss so gestaltet 3.2.8 sein, dass die Lampe vertikal zur Waffe schwenkbar A TB ist.
| 3.2.9 | Die Waffenlampe muss in einer der folgenden oder einer vergleichbaren Farbgebung • RAL8000 (grünbraun) • RAL7006 (beigegrau) ausgeliefert werden. Wenn das Muster dem noch nicht entspricht, muss eine Eigenerklärung eingereicht werden. | A A | TB E |
|---|---|---|---|
| 3.2.10 | Die Waffenlampe muss sowohl über M-Lok- Schnittstellen, als auch über MIL-STD-1913-Schiene (Piccatinny-rail) oder NATO STANAG 4694 (NAR) an die Waffe adaptierbar sein. Das Nutzen entsprechender Adapter ist zugelassen. | A | TB |
| 3.2.11 | Die Bedienung der Waffenlampe muss für den Anwender intuitiv und stresssicher sowohl mit als auch ohne Handschuhe durchführbar sein. | A | AE |
| 3.3 Technische Anforderungen Fernbedienung (Triggerkabel) | |||
| 3.3.1 | Es müssen zwei unterschiedliche Fernbedienungen angeboten und zur Bemusterung vorgelegt werden. Variante a) Fernbedienung flach mit beiden Tastern parallel auf einer Ebene Variante b) Fernbedienung 45°, ein Taster flach und ein Taster 45° nach oben abgewinkelt | A | TB |
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| 3.3.2 | Die Fernbedienungen (FB) müssen sowohl die Bedienung des Zielmarkierers, als auch der Waffenlampe ermöglichen. Das Anwählen der einzelnen Geräte muss auch unabhängig voneinander über die FB möglich sein. | A | TB |
|---|---|---|---|
| 3.3.3 | Die Kabellängen der Fernbedienungen sollen individuell durch den Kunden festgelegt werden können. (Die Festlegung der endgültigen Kabellänge erfolgt nach Vergabe.) | S | TB E |
| 3.3.4 | Die Kabellängen müssen folgenden Forderungen entsprechen: • Zielmarkierer mind. 22 cm • Waffenlampe mind. 17 cm Die Fernbedienungen mit entsprechend geforderter Kabellänge müssen dem Musterpaket beiliegen | A | TB Z/E |
| 3.3.5 | Die Fernbedienungen müssen in einer der folgenden oder einer vergleichbaren Farbgebung • RAL8000 (grünbraun) • RAL7006 (beigegrau) ausgeliefert werden. | A | TB |
| 3.3.6 | Die Fernbedienungen müssen sowohl über M-Lok- Schnittstellen, als auch über MIL-STD-1913-Schiene (Piccatinny-rail) oder NATO STANAG 4694 (NAR) an die Waffe adaptierbar sein. Das Nutzen entsprechender Adapter ist zugelassen. | A | TB |
| 3.3.7 | Die Fernbedienungen müssen gegen das Eindringen von Wasser und Staub geschützt sein. | A | TB Z/E |
| 3.3.8 | Die Bedienung der Fernbedienungen müssen für den Anwender intuitiv und stresssicher sowohl mit als auch ohne Handschuhe möglich sein. | A | AE |
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| 4. Gewährleistung und Nachlieferfähigkeit | |||
|---|---|---|---|
| 4.1 | Der Zielmarkierer, die Waffenlampe und die Fernbedienungen müssen ab Auslieferung beim Auftraggeber eine Garantiezeit von mindestens 1 Jahr haben. „Die gesetzlichen Mängelrechte des Bestellers (insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz) nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben von dieser Garantie unberührt und gelten vollumfänglich neben dieser.“ Garantiegeber ist der Lieferant aus einem europäischen Mitgliedsstaat. | A A | E |
| 4.2 | Die unter Punkt 2.1.1. aufgelisteten Komponenten müssen beim Vertragsnehmer über den gesamten Garantiezeitraum auch einzeln und darüber hinaus auch weitere mind. 5 Jahre nachbestellt werden können. | A | E |
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| 5. Lieferfristen und ITAR Beschränkung | |||
|---|---|---|---|
| 5.1 | Um die schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des SEK herzustellen und die Einjährigkeit des Haushaltes einzuhalten soll die Lieferung des Auftragsgegenstandes sowie der dazugehörigen Zubehörteile rechnungswirksam vor dem 14.12.2026 erfolgen. Die Angabe der Lieferzeiten ab Beauftragung muss in die Eigenerklärung Anlage 7 eingetragen werden. Rechnungswirksame Lieferungen in 2026 können mit bis zu 50 Punkten bewertet werden. Nach Rechnungsschluss sind nur 0 Punkte zu erreichen. | S A | E |
| 5.2 | Europäische Exportkontrolle: Mindestens die eigentlichen Zielmarker-Module und die Waffenlampe müssen ITAR- frei sein. (Bei Zubehör wie Kabel und Schalter sind Ausnahmen möglich) Für den internationalen Vertrieb greifen daher die Exportbestimmungen der Europäischen Union (Dual- Use-Verordnung bzw. nationale Militärgüter- Kontrolllisten), was den weltweiten Handel und die Integration in behördliche Systeme erheblich erleichtern soll. Die Entscheidungshoheit über die Polizeiausrüstung verbleibt vollständig bei den deutschen Behörden und dem Bundesministerium des Innern. | A | E |
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6. Auftragsumfang und Lieferung
Der Auftrag dieser Ausschreibung umfasst folgende Komponenten:
| Lfd. Nr. | Anzahl | Komponente |
|---|---|---|
| 1 | 150x | Zielmarkierer inkl. Montage und Zubehör |
| 2 | 150x | Waffenlampe inkl. Montage und Zubehör |
| 3 | 170x | Fernbedienung inkl. Montage und Zubehörteile (Die Anzahl der unterschiedlichen Varianten flach/45° und Kabellängen werden erst nach Vergabe festgelegt) |
| 4 | 1x digital (PDF-Format) 5x Druckschrift | Bedienungsanleitung/Gebrauchsanweisung je Komponente (lfd. Nr. 1-3) |
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