VV647_04b_Leistungsbeschreibung_WA611343_Universalspender_Seife_mit_Reibemittel_2500ml_V2_Anlage_1_zur_RV.pdf

Lieferung von Universalspendern für Lotion und Reibemittelseife

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 22:22 (Europe/Berlin)

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Anlage 1b zu 1/BIUD/W0595

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw)

Leistungsbeschreibung

Stand: 17.09.2026

Universalspender für Seife mit Reibemittel

(Eurospender 2500 ml)

Materialnummer: WA611343

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1 Anwendungsbereich / Einsatzgebiet

Die Spender werden in allen Bereichen der Liegenschaften der Bundeswehr im In- und Ausland sowie in Einsatzgebieten eingesetzt. Hauptsächlich werden die Spender in Waschräumen verwendet.

2 Allgemeine technisch-organisatorische Forderungen

• geeignet für handelsübliche Flüssigseifen mit und ohne Reibemittel, Lotions und Gels • geeignet für handelsübliche, herstellerunabhängige Einwegflaschen: Hartflaschen – eckig; Füllmenge: 2500 ml; Öffnung mittig, mögliche Öffnungsdurch- messer (innen): mind. 20 mm, max. 50 mm • Lieferung ohne Leerflasche • robustes, langlebiges Gehäuse aus geschliffenem Edelstahl • Füllstand jederzeit von außen sichtbar • inkl. abschließbarer Verschlussblende • inkl. Schlüssel gemäß Anhang Schlüssel-Waschraumspender • Bedienung mittels Bedienhebel zum Drücken, um die Wandbefestigung nicht zu belasten • geeignet zur Aufputzmontage (Wandmontage) • Montage mittels separater Montageplatte, welche an der Wand befestigt wird • Spender werkzeuglos auf der Montageplatte montierbar, um einen einfachen und schnel- len Wechsel eines ggf. defekten Spenders zu ermöglichen • inkl. Befestigungsmaterial/Montagematerial • Um den Spender für verschiedenen Produkte und Einsatzbereiche nutzen zu können, muss die Möglichkeit zur Kennzeichnung mittels eines mehrfach werkzeuglos austauschbaren Kennzeichnungsclips gegeben sein • inkl. Kennzeichnungsclip • Im Zuge einer nachhaltigen Nutzung, müssen alle Komponenten des Spenders über die Dauer von mind. 15 Jahren nach Auslieferung als Ersatzteile zur Verfügung stehen. • Garantie: mind. 5 Jahre (inkl. Pumpe) Die Garantie bezieht sich auf die Funktionsfähigkeit des gesamten Spenders inkl. der Pumpe, Dosiereinheit sowie aller Verschleißteile. Sie umfasst den kostenlosen Ersatz bei

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Verschleiß einzelner Komponenten durch mechanische Beanspruchung innerhalb des be- stimmungsgemäßen Gebrauchs bei bis zu 170 Pumpzyklen täglich. Fehlerhafte Komponenten sind vorzugsweise zu überarbeiten bzw. instand zu setzen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Komponenten durch Neuteile zu ersetzen. Dies soll die Auswahl von langlebigen und qualitativ einwandfreien Materialien sowie die Vermeidung von absehbarem Verschleiß in Hinblick auf einen nachhaltigen und effizien- ten Ressourceneinsatz fördern.

2.1 Technische Forderungen

• Gehäuse und Bedienhebel aus Edelstahl (Werkstoff: AISI 304 / DIN 1.4301, oder gleichwertig) • Blechstärke: mindestens 1 mm • Alle Teile müssen entgratet sein und dürfen keine scharfen Kanten aufweisen • Gehäuse mit transparenter Pulverbeschichtung, um eine bestmögliche Reinigung zu ge- währleisten • kurzer Bedienhebel (Länge: ca. 12 cm) • inkl. Edelstahlpumpe mit folgenden Eigenschaften: o gerades Saugrohr o Werkstoff: Edelstahl AISI 316L und AISI 316Ti, oder gleichwertig o Dosiermenge pro Hub in mindestens 2 Stufen einstellbar (Minimum: ca. 1,5 ml; Maximum: mind. 3,0 ml) o tropffrei o autoklavierbar und spülmaschinengeeignet • Der Spender muss auch mit Einweg-Kunststoffpumpen verwendet werden können • Feder zur Rückstellung der Pumpe bzw. des Bedienhebels im Gehäuse, um die Verwen- dung einer Einwegpumpe ohne Feder zu ermöglichen • Die Pumpe muss nach vorne entnehmbar sein (Frontentnahme), um einen schnellen Wechsel zu ermöglichen • Um eine nachhaltige Verwendung sicherzustellen und einen schnellen Wechsel ggf. de- fekter Komponenten zu ermöglichen, müssen mindestens folgende Baugruppen werk- zeuglos austauschbar sein: o Pumpe o Auslaufblende • Anzahl möglicher Pumpzyklen: mind. 500.000 (bezogen auf den gesamten Spender (inkl. Mechanik, Pumpe und Dosiereinheit) • Kennzeichnungsclip: o Farbe: identisch mit der Farbe der Auslaufblende o Die Beschriftung muss deutlich lesbar, dauerhaft sowie wisch- und wasser- fest sein (auch beim Einsatz von Desinfektionsmittel) o Beschriftung: „Hautreinigung – starke Verschmutzungen“ • inkl. Entnahmeschutz/Diebstahlschutz durch Verschlussblende mit Schloss, passend für Schlüssel gemäß Zeichnung (siehe Anhang Schlüssel-Waschraumspender)

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3 Kennzeichnung

Die Spender sind Hersteller- und Produktneutral auszuführen. Aufkleber oder andere Hersteller- kennzeichnungen sind im direkten Sichtbereich nicht zugelassen. Eine etwaige Kennzeichnung (maximale Größe 4 cm²) ist lediglich im unteren Bereich einer Seitenfläche oder auf der Innenseite möglich.

Jeder Spender ist auf der Innenseite entsprechend nachfolgender Aufstellung und den dazugehörigen Angaben zu kennzeichnen:

• Wirtschaftsnummer • Auftragnehmer • Lieferdatum (Monat/Jahr) • Auftragsnummer (45xxxxxxxxxx)

Die Kennzeichnung muss gut lesbar, dauerhaft sowie wisch- und wasserfest sein (Schrifthöhe: ≥ 6 mm). Zudem ist jeder Spender auf der Innenseite permanent (nicht entfernbar) mit dem Wort „BUND“ zu kennzeichnen (Schrifthöhe: > 12 mm).

4 Qualitätsanforderungen

Das Produkt ist nach dem aktuellen Stand der Technik zu fertigen. Die Verarbeitung muss qualitativ hochwertig und absolut mangelfrei sein. Alle den Bereich betreffende Normen, Gesetze und Regelungen sind einzuhalten.

Das Produkt muss den Anforderungen der folgenden Normen, Richtlinien und Kriterien entsprechen:

• Edelstahl (Gehäuse + Bedienhebel): AISI 304 / DIN 1.4301, oder gleichwertig • Edelstahl (Pumpe): AISI 316L und AISI 316Ti, oder gleichwertig

Die Erfüllung der genannten Anforderungen ist jeweils durch ein unabhängiges, akkreditiertes Prüfinstitut zu bestätigen. Die entsprechenden Nachweise und Zertifikate (inklusive der dazugehörigen Prüfberichte) sind nach Aufforderung binnen drei Werktagen einzureichen.

5 Verpackung / Versandverpackung

Die Artikel sind so zu verpacken, dass die unbeschädigte und funktionsfähige Anlieferung beim Emp- fänger sichergestellt ist. Zudem müssen die Artikel vor Beschädigungen und Verschmutzung durch äu- ßere Einflüsse (Staub, Feuchtigkeit, etc.) geschützt sein. Bei der Festlegung des Materialschutzes sind Mittel und Methoden anzuwenden, die sich nach allge- meiner Auffassung im Handelsverkehr bewährt haben.

Die Artikel sind in stabilen Kartons zu verpacken. Die Kartons müssen formstabil sein und dürfen bei Belastung nicht zusammenbrechen. Zudem müssen die Kartons stapelfähig sein und dürfen sich (auch bei Belastung/gestapelt) nicht übermäßig nach außen wölben

Abhängig von der jeweiligen Bestellmenge, sind die Kartons auf einheitlichen und stabilen Vierwege- Europaletten anzuliefern. Der Abstand zwischen den einzelnen Brettern der obersten Lage darf max. 50 mm betragen. Die Klötze müssen durch Bodenbretter miteinander verbunden sein. Zudem dürfen sich die Klötze auch bei leichter Krafteinwirkung nicht von den Brettern lösen. Grundsätzlich müssen die Paletten so beschaffen sein, dass ein mehrmaliges Umlagern und Transpor- tieren der vollen Paletten problemlos und beschädigungsfrei möglich ist.

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Für die Lieferungen sind Paletten mit identischer Größe zu nutzen. Mit der Palette verschraubte Ober- flächenvergrößerungen sind nicht zugelassen.

Die Gesamthöhe (inkl. Palette) darf 2,15 m nicht überschreiten. Europaletten sind im Tausch 1:1 zurückzunehmen.

Die Kartons sind mit geeigneten Mitteln so zu sichern, dass sowohl beim Transport, als auch beim Umschlag und bei der Lagerung ein verrutschen oder kippen ausgeschlossen ist. Dies kann bspw. mit Kunststoff-Umreifungsbändern umgesetzt werden. Stahlbänder sind nicht zugelassen. Es ist sicherzu- stellen, dass die Kartons, auch nach dem Entfernen der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen (bspw. beim Abstapeln einzelner Kartons), nicht kippen.

Als Packmittel sind ökologisch vorteilhafte Packmittel zu verwenden. Transportverpackungen aus Pappe, müssen mindestens 85 % (Masse) recyceltes Material enthalten.

Der Anteil an Verpackung ist auf das unbedingt Notwendige zu beschränken.

Verpackung und Versandverpackung (inkl. Packhilfsmittel) sind bei einem zugelassenen Dualen Sys- tem anzumelden.

Jeder Karton ist entsprechend nachfolgender Aufstellung und den dazugehörigen Angaben deutlich lesbar und haltbar zu kennzeichnen:

• Artikelbezeichnung • Artikelnummer • Hersteller • Inhalt (Menge)

Die Versandverpackung (bspw. Palette) ist entsprechend nachfolgender Aufstellung und den dazuge- hörigen Angaben zu kennzeichnen:

• Kennzeichnung der Verpackung gemäß Anlage 5 zu § 6 VerpackG • Materialnummer • Materialbezeichnung • Auftragnehmer • Menge und Bezugseinheit • Auftragsnummer (45xxxxxxxxxx) • Lieferdatum (Monat/Jahr)

Jede Versandverpackung (bspw. Palette) ist an mindestens drei Seitenflächen, jeweils in der Mitte, zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss deutlich lesbar (Schriftart: Arial; Schriftgröße 18) und haltbar sein.

Abhängig von der bestellten Menge (pro Artikel) kann eine Versandverpackung sowohl ein Karton, als auch eine Palette sein.

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6 Qualitätssicherung

Der Hersteller hat ein Qualitätsmanagement durchzuführen und zu dokumentieren. Die Dokumenta- tion ist dem Auftraggeber auf Anfrage auszuhändigen.

Zudem behält sich die auftragserteilende Dienststelle geeignete Maßnahmen zur Beurteilung der Leis- tungsfähigkeit vor (z.B. Feststellungen anlässlich eines Firmenbesuchs, Besichtigung der Produktion, Einholung von Referenzen, o.ä.). Hierzu ist auf Verlangen Zutritt zu den Produktions-stätten zu ge- währen.

7 Einzureichende Dokumente

Zusätzlich zu den ggf. bereits genannten Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind mind. fol- gende Dokumente in deutscher Sprache zusammen mit dem Angebot einzureichen: • ausführliches technisches Datenblatt Das Datenblatt muss konkrete Informationen zu allen technischen Anforderungen (Punkt 2) enthalten. Eine Abschrift der in der Leistungsbeschreibung genannten Anforde- rungen und/oder die Angabe von Mindest- bzw. Maximalwerten ist nicht zulässig. Hand- schriftliche Dokumente sind ebenfalls nicht zulässig.

8 Wichtige Hinweise

Bei allen einzureichenden Dokumenten, Nachweisen und Zertifikaten sind die nachfolgend aufge- führten Hinweise und Anforderungen zu beachten: • Die einzureichenden Dokumente, Nachweise und Zertifikate sowie ggf. das Muster werden maßgeblich dazu herangezogen, um zu entscheiden, ob die Anforderungen an das Produkt erfüllt werden (können) und welcher Bieter den Zuschlag im Rahmen des Ausschreibungs- verfahrens erhält. • Sofern nicht abweichend beschrieben, müssen alle Dokumente in digitaler Form als PDF und ausschließlich in deutscher Sprache eingereicht werden. • Alle Dokumente sind so zu benennen, dass eindeutig aus dem Dateinamen hervorgeht, um welches Dokument es sich handelt. • Nicht lesbare Dokumente oder Informationen werden nicht berücksichtigt und gelten als nicht eingereicht.

Werden größere Mengen an Dokumenten an den Auftraggeber übergeben, soll durch den Bieter eine übersichtliche Ordnerstruktur angelegt werden, in der die einzelnen Dokumente thematisch sortiert übergeben werden.

9 Bemusterung

Der Bieter verpflichtet sich, dem Auftraggeber nach Angebotsschlusstermin auf ausdrückliche Auffor- derung innerhalb von drei Wochen (Wareneingang) ein Musterexemplar zur Prüfung in Bonn anzulie- fern. Die Bemusterung beinhaltet ggf. eine zerstörende Produktprüfung. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Bieters an einem Werktag (montags bis freitags). Die Musterexemplare müssen sämtliche Forderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen. Für den Zu- schlag kommen nur die Bieter in Frage, bei denen ein positives Bemusterungsergebnis festgestellt wurde. Die Muster sind auf ausdrückliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen wieder abzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Muster des Bieters, der den Zuschlag erhält, bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrages aufzubewahren.

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10 Sonstige Bestimmungen

Verweist die Leistungsbeschreibung auf definierte technische Anforderungen, insbesondere Normen, mit denen europäische und internationale Normen umgesetzt werden (d.h. DIN EN und DIN ISO) so- wie internationale zivile Normen, so akzeptiert der Auftraggeber auch gleichwertige technische Aus- führungen. Die Gleichwertigkeit hat der Auftragnehmer in seinem Angebot darzulegen. Beziehen sich die Leistungsbeschreibungen auf bestimmte Güte- oder Umweltzeichen (z.B. Kennzeich- nung „Blauer Engel“), so ist auch die Vorlage eines gleichwertigen Güte- oder Umweltzeichens bzw. Zertifikats zulässig. Soweit die Leistungsbeschreibungen eine Konformitätserklärung einer Gutachterstelle voraussetzen, welche nach DIN EN 45011 „Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Produktzertifizierungssysteme betreiben“ oder durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert ist, wird der Auf- traggeber auch die Konformitätserklärungen anderer nationalen Akkreditierungsstellen i.S.d. der Ver- ordnung (EG) Nr. 765/2008 akzeptieren. Soweit die Leistungsbeschreibung Verweise auf ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder ver- gleichbar“ enthalten, ist diese Formulierung mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ i.S.d. § 31 VgV inhalt- lich deckungsgleich. Soweit für die Erbringung bestimmter Leistungen eine Zulassung in Deutschland (Zulassungen der Bundesländer) vorausgesetzt wird, ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn eine vergleichbare Qualifikation bzw. Zulassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurde und zur Berufsaus- übung in Deutschland nach den Bestimmungen der Berufsanerkennungsrichtlinie, RL 2005/36/EG vom 30. September 2005, berechtigt. Entsprechende landesrechtliche Anmeldungs- und Anerken- nungspflichten sind zu beachten.

Bitte bestätigen Sie hier durch Unterschrift und Firmenstempel die Einhaltung der Leistungsbe- schreibung.

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Unterschrift, Firmenstempel

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