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896 (Verbindliche Vertragsfristen) Stand 23.08.2026
Vergabenummer 665-0011-2026-L-IN
Baumaßnahme
MKKD Neubau in der Gießereihalle
Leistung
LV 9120 Innenraum Nebenräume - lose Möbel
VERBINDLICHE VERTRAGSFRISTEN
In Ergänzung zu Ziffer 3 Ausführungsfristen (=Vertragsfristen) der Besonderen Vertragsbedingungen (634-BVB)
Stufe 0 - Vorlage Bauzeitenplan durch den AN
Der Bauzeitenplan des AN ist 4 Wochen nach Auftragserteilung dem AG vorzulegen.
Alle Stufen sind von Vorleistungen anderer Gewerke abhängig. Die Termine geben eine Struktur vor. Jede Stufe ist separat zu betrachten. Etwaige Umplanung dieses Fahrplanes sind mit der Bauleitung vor Ort bzw. mit dem AG oder dessen Vertreter abzuklären.
Folglich werden nur ca. Termine angegeben. Die Leistungsfristen sind bindend.
Ein Baueinleitungstermin ist in diesem Zuge verbindlich mit den Vertretern des AG (Bauleitung) vor Ort auf der Baustelle, vor Leistungsbeginn, abzuhalten.
Stufe 1 – Werks - & Montageplanung
Nach Zuschlag des Auftrages, ist die Werks – und Montageplanung zu erstellen und selbständig mit den zuständigen Stellen abzustimmen bzw. die Freigaben zur Produktion einzuholen. Etwaige Nachbearbeitung müssen hier berücksichtigt werden.
Die Werks - & Montageplanung so rechtzeitig vor Leistungsbeginn freigegeben aufliegen, dass alle Herstellungs- und Lieferfristen eingehalten werden können.
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896 (Verbindliche Vertragsfristen) Stand 23.08.2026
Stufe 2 – Lieferung und Montage
Mit der Ausführung auf der Baustelle ist spätesten 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, oder dessen Vertreter zu beginnen. Der Beginn ist anzuzeigen bzw. zu dokumentieren.
Liefer- und Montagetermine, in Abstimmung mit der Örtlichen Bauüberwachung: Beginn 01.02.2027 Ende: 19.02.2027
Stufe 3 - Zusammenfassung
Es ist von mehreren Arbeitseinsätzen auszugehen.
Gesamt ergibt sich eine Leistungsfrist für Lieferung und Montage von bis zu 17 Werktagen. Etwaige Schutz-/Sicherungsmaßnahmen sind hierbei enthalten.
Die Werksfertigung ist hierbei nicht berücksichtigt und muss vorab erfolgt sein. Dies liegt in der Verantwortung des AN.
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