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Lieferung von Tafelsystemen mit Beamern und einzelnen Beamern für Schulen

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Leistungsbeschreibung Offenes Verfahren Nr. 40-0810-26 der Landeshauptstadt Hannover

Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen,

Leistungsbeschreibung

Offenes Verfahren

40-0810-26

der

Landeshauptstadt Hannover

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von

Tafelsystemen mit Beamern in verschiedenen

Ausstattungsvarianten inklusive Lieferung von

einzelnen Beamern für die Schulen im Stadtgebiet

Hannover

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Inhaltsverzeichnis

1.1. Allgemeines ....................................................................................................................... 3 1.2. Vertragsgegenstand .......................................................................................................... 3 1.3. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Fehler in den Vergabeunterlagen .......................... 4 1.4. Vertragslaufzeit ................................................................................................................. 4 1.5. Abnahmemenge ................................................................................................................ 4 1.6. Dokumentation .................................................................................................................. 4 1.7. Garantie ............................................................................................................................ 5 1.8. Ausschlüsse ...................................................................................................................... 5 1.9. Selbsteinbauten ................................................................................................................. 5 2. Preisgestaltung und Preise .................................................................................................... 5 2.1. Preise ................................................................................................................................ 5 2.2. Abkündigungen ................................................................................................................. 6 2.3. Konfigurationsänderungen ................................................................................................. 6 2.4. Preisminderungen aufgrund von Vertragsverletzungen / Vertragsstrafen .......................... 6 2.4.1. Lieferverspätungen ........................................................................................................ 6 2.4.2. Falschlieferungen .......................................................................................................... 6 2.4.3. Service und Support ...................................................................................................... 7 3. Lieferbedingungen ................................................................................................................. 7 3.1. Lieferfrist ........................................................................................................................... 7 3.2. Lieferumfang ..................................................................................................................... 7 3.3. Lieferprozess ..................................................................................................................... 8 3.4. Branding ............................................................................................................................ 8 3.5. Inventarisierung und Datenübermittlung ............................................................................ 8 4. Service und Support .............................................................................................................. 8 4.1. Störungen .......................................................................................................................... 8 4.2. Servicezeiten, Reaktionszeiten, Reparatur und Lösungszeit ............................................. 9 4.3. Datenschutz im Gewährleistungsfall / Garantiefall ........................................................... 10 5. Anforderungen an den Lieferanten ...................................................................................... 11 5.1. Datenblätter ..................................................................................................................... 11 5.2. Teststellung ..................................................................................................................... 11 5.3. Serviceleistungen ............................................................................................................ 11 6. Zuschlagskriterien ............................................................................................................... 12 7. Technischer Teil .................................................................................................................. 12 7.1. Pylonentafel ......................................................................................................................... 12 Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC.............................................................. 14 7.2. Doppelpylonensystem/NTW System .................................................................................... 17 Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC.............................................................. 19 7.3. mobiles Tafelsystem............................................................................................................. 22 Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC.............................................................. 24

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7.4. mRe-Sytem .......................................................................................................................... 27 Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC.............................................................. 29 7.5. Beamer ................................................................................................................................ 32 7.6. Service Support und Schulungen ......................................................................................... 33

Der folgende Text spricht zur Gleichberechtigung der Geschlechter im Sinne des Gender Mainstream sowohl Frauen als auch Männer gleichermaßen an. Soweit der Schreibstil dem nicht offensichtlich Rechnung trägt, dient dies ausschließlich einem besseren Lesefluss und hat keinesfalls eine diskriminierende Intention.

1.1. Allgemeines

Die Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung für den Bedarf an Tafelsystemen mit Beamern abzuschließen.

Die Ausschreibung ist aufgeteilt in zwei Lose. Jeder Bieter hat die Möglichkeit auf ein oder beide Lose zu bieten.

Der Auftragnehmer liefert Tafelsysteme mit Beamern in verschiedenen Ausstattungsvarianten und Komponenten nebst Dienstleistungen an verschiedene Schulen im Stadtgebiet von Hannover.

Die Systeme sind in die von der Auftraggeberin angegebenen Aufstellungsräume zu liefern und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. In den Räumen sind teilweise vorhandene Tafelsysteme (Schiebeklapptafeln / Pylonentafeln oder ähnliches) zu demontieren und zu entsorgen. Andernfalls handelt es sich bei den Vorhaben um Neueinbauten, bspw. bei der Schaffung neuer Schulstandorte, Erweiterungsbauten etc. .Die Montagearbeiten sind in den meisten Fällen nach den Vorgaben des Asbestsachkundenachweises TRGS 519 auszuführen. Diese Ausschreibung deckt den Bedarf für ca. 103 Schulstandorte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover.

Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden, aufgrund derer Einzelaufträge erteilt werden. Die Einzelaufträge werden vom Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover erteilt.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige technische Spezifikationen in Bezug genommen.

1.2. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Kauf der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Gegenstände sowie die Ausführung der darin aufgeführten Dienstleistungen.

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch diesen Vertrag sowie dessen Anlagen, die Vertragsbestandteile sind, bestimmt. Anlagen sind:

 die dem Vertrage zugrundeliegende Leistungsbeschreibung  das Angebot des Auftragnehmers, Angebotsvordruck  die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der LH Hannover für IT-Lieferungen und Leistungen  Informationen und Erklärung zur Berücksichtigung der ILO-Kernarbeitsnormen  Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -ausgenommen Bauleistungen- „Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen“ (VOL/B)

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 allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Bestimmungen in der vorstehenden Reihenfolge.

1.3. Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Fehler in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. 1.4. Vertragslaufzeit

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab dem Datum des Zuschlages, abgeschlossen werden.

1.5. Abnahmemenge

Ein Anspruch auf Mindestabnahme besteht nicht.

Aufgrund der uns vorliegenden Bedarfe und unseren Erfahrungen der vergangenen drei Jahre rechnen wir mit folgenden Abnahmemengen:

KonfigurationenBedarfe GesamtBedarfe je Los
Tafelsystem mit interaktivem Beamer8442
Tafelsystem mit Beamer ohne Interaktivität11457

Daraus ergeben sich folgende Mengen für die einzelnen Komponenten:

KomponentenStückzahl GesamtStückzahl je Los
Pylonen Klappschiebetafel10050
mRe System3015
NTW Doppelpylonentafel168
Interaktive Beamer8442
Beamer ohne Interaktivität11457
Entsorgung/Demontage alte Tafelsysteme5025

Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, einzelne Beamer bspw. für einen Austausch an Bestandstafeln zu beschaffen. Geschätzt, werden dafür 13 interaktive und 13 nicht-interaktive Beamer je Los benötigt.

Diese Angaben dienen lediglich der Information und erheben keinen Anspruch auf tatsächlichen Abruf dieser Stückzahlen und Ausführungen. Während der Vertragslaufzeit sind erhebliche Veränderungen in den einzelnen Stückzahlen möglich.

Sollte dieser Betrag durch Haushaltsplanung, Haushaltssperren oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse unterschritten werden, so können hieraus keine Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

1.6. Dokumentation

Es ist eine Dokumentation (per CSV-Datei) über die einzelnen Bestellvorgänge vom Auftragnehmer zu erstellen und auf Anforderung an die Auftraggeberin zu senden (per E-Mail). Folgende Daten sind zu erfassen und in extra hierfür reservierten Spalten abzulegen:

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• Bestelldatum der Artikel • Name des Bestellers • Lieferadresse • Auftragsnummer bzw. Liefernummer • Artikelnummer • Artikelbezeichnung • Menge • Preis netto • Lieferdatum

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die innerhalb dieser Liefervereinbarung georderten Bestellmengen in Form einer halbjährlichen und einer jährlichen Statistik vorzulegen.

Dies kann entweder durch die unaufgeforderte Zusendung einer Excel- Tabelle nach Ablauf des ersten halben Jahres des Vertragszeitraums oder durch einen Online-Zugang auf der Internetseite des Bieters erfolgen.

In der Aufstellung können weitere Daten enthalten sein, die Reihenfolge und Bezeichnung der Felder darf sich von Statistik zu Statistik jedoch nicht ändern. Sollte der Bieter einzelne Felder aus technischen Gründen nicht erfassen können ist dies kein Ausschlusskriterium. Diese Felder sind jedoch auf einem gesonderten Blatt darzulegen.

Eine zusätzliche bzw. gesonderte Vergütung der unter 1.6 Dokumentation angeführten Leistungen erfolgt nicht.

1.7. Garantie

Es gelten die gesetzlichen Garantiefristen. Zusätzlich sind für die Angebotene Produkte eine Garantiefrist von mindestens 3 Jahren zu gewährleisten. Dies inkludiert auch jegliche Komponenten innerhalb der Tafelsysteme (z.B.: Media-Panel, Gasdruckfedern)

1.8. Ausschlüsse

Die angebotenen Gegenstände dürfen nicht unter Mitwirkung von Kinderarbeit hergestellt worden sein. Weiterhin dürfen sie kein PVC, FCKW, PCB oder Tropenholz enthalten und nicht unter deren Verwendung hergestellt worden sein. Verwendete Lacke oder Beschichtungen dürfen kein Blei enthalten.

Bei Angaben mit dem Zusatz „ca.“ führt eine Abweichung von mehr als +/- 10% zum Ausschluss des Angebotes.

1.9. Selbsteinbauten

Der Auftragnehmer hat zuzulassen, dass die Auftraggeberin durch geeignetes Fachpersonal Geräte austauscht, zusätzlich einbaut sowie kleine Reparaturen vornimmt.

  1. Preisgestaltung und Preise

2.1. Preise

Die Kaufpreise für die angebotenen Gegenstände ergeben sich aus dem vom Auftragnehmer auf Grundlage der Leistungsbeschreibung abgegebenen Angebote im Preisblatt. Die Preise sind Nettoentgelte und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Für alle Positionen der Leistungsbeschreibung sind separate Preise zu benennen. Bildungsrabatte sind zu berücksichtigen.

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Der Auftragnehmer ist bis zum Ende der Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.

Sollte ein Beamer, wie in Punkt 2.2. Abkündigungen beschrieben, nicht mehr verfügbar sein und die Auftraggeberin einer Änderung des Produktes zugestimmt haben, wird der Preis für das Nachfolgeprodukt nach untenstehender Formel berechnet.

Formel zur Preisermittlung für die Punkte 2.2. und 2.3.:

Angebotener Preis des alten Produktes / Listenpreis des alten Produktes = Faktor

Listenpreis des neuen Produktes x Faktor = Angebotspreis des neuen Produktes

2.2. Abkündigungen

Sollten Beamer und andere angebotene Geräte vom Hersteller abgekündigt sein, kann das Nachfolgeprodukt nach Rücksprache mit der Auftraggeberin geliefert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das Nachfolgeprodukt den wesentlichen technischen Spezifikationen des ausgeschriebenen Produktes entspricht und kein anderer Hersteller in der Lage ist das ausgeschriebene Produkt mit den entsprechenden Spezifikationen zu liefern. Eine Entscheidung über die wesentlichen technischen Spezifikationen trifft die Auftraggeberin. Das gesamte Verfahren bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftraggeberin. Es ist ein Nachweis über die Abkündigung des ausgeschriebenen Produktes sowie ein Nachweis über die Unmöglichkeit der Lieferung des abgekündigten Produktes in den entsprechenden Stückzahlen zu erbringen. Außerdem ist ein Nachweis des Herstellers über das direkte Nachfolgeprodukt zu erbringen. Der Preis für ein Nachfolgeprodukt ergibt sich aus Punkt 2.1. Preise.

2.3. Konfigurationsänderungen

An den Produkten müssen Konfigurationsänderungen möglich sein. Diese beziehen sich immer auf vom Hersteller bereitgestellte Konfigurationsalternativen bei Beamern und PC-Komponenten. Der Preis berechnet sich in diesem Fall nach der in Punkt 2.1. Preise angegebenen Formel.

2.4. Preisminderungen aufgrund von Vertragsverletzungen / Vertragsstrafen

2.4.1. Lieferverspätungen

a) Ab 1 Woche 0,5 % der Auftragssumme des Einzelauftrages b) Ab 4 Wochen 2 % der Auftragssumme des Einzelauftrages c) Ab 8 Wochen 4 % der Auftragssumme des Einzelauftrages d) Ab 16 Wochen bis Ausschreibungsende 8 % der Auftragssumme des Einzelauftrages

Die Auftraggeberin ist berechtigt Einzelaufträge, die eine Lieferverzögerung von mehr als 30 Tagen haben zu stornieren. In diesem Fall wird eine Vertragsstrafe von 2 % der Auftragssumme des Einzelauftrages erhoben. Sind mehr als 5 Einzelaufträge mit mehr als 7 Werktagen im Lieferrückstand oder sind bei insgesamt 10 und mehr Einzelaufträgen Lieferverzögerungen eingetreten, ist die Auftraggeberin berechtigt den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf Preisminderung bleibt dadurch unberührt.

Verspätete Teillieferungen werden als Lieferverspätung des gesamten Auftrages gewertet, außer Sie erfolgt innerhalb der vorgesehenen Lieferfrist.

2.4.2. Falschlieferungen

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Sollte es zu abweichenden oder falschen Lieferungen kommen werden Preisminderungen wie in Punkt 2.4.1. erhoben, wenn die Lieferung des beauftragten Produktes nicht innerhalb der vorgesehenen Lieferfrist erfolgt.

2.4.3. Service und Support

Die Auftraggeberin ist berechtigt diesen Vertrag einseitig zu kündigen, wenn Fristen zur Fehlerbeseitigung und Prozessabläufe nicht eingehalten werden. Eine Kündigung kann erfolgen, wenn 5 und mehr Problemanzeigen durch die Auftraggeberin erfolgt sind. Weiterhin wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2 % des Gesamtauftragsvolumens der problembehafteten Aufträge fällig.

  1. Lieferbedingungen

3.1. Lieferfrist

Genaue Liefer- und Montagetermine werden nach der Auftragsvergabe mit der Auftragnehmerin schriftlich vereinbart.

Der erste Abruf der Ware erfolgt frühestens 10 Tage nach Zuschlagserteilung.

Die Auslieferung muss innerhalb von vier Wochen nach Abruf der Ware erfolgen. Lieferungen für Neubauten und Sanierungsprojekte werden frühzeitig abgerufen und konkret terminiert. Die festgelegten Liefertermine sind zwingend einzuhalten. Eventuelle Bauzeitenverzögerungen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Der Transport und die Gefahren aus den einzelnen Transporten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Für Schäden, die durch den Transport an den Gebäuden und / oder seinen Einrichtungen entstehen, haftet der Auftragnehmer.

3.2. Lieferumfang

Die Abnahme der ausgeschriebenen Gesamtmenge erfolgt durch eine im Voraus nicht bestimmbare Anzahl von Einzelaufträgen unterschiedlichen Umfangs. Aufträge über Einzelstücke sind zu den gleichen Bedingungen und Preisen abzuwickeln wie größere Aufträge. Zum Lieferumfang gehört die Lieferung vor Ort frei Verwendungsstelle.

Nach erfolgter Installation der gelieferten Geräte hat der Auftragnehmer Betriebsabnahmetests durchzuführen; diese Tests sollen die technische Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit nachweisen. Sobald die Lieferungen und Leistungen vertragsgemäß fertig gestellt worden sind und die Abnahmetests erfolgreich durchgeführt worden sind, ist der Eintritt der Betriebsbereitschaft in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren, welches der Auftragnehmer auszufüllen hat. Dieses Protokoll wird von beiden Seiten unterzeichnet. Auf Wunsch des Auftragnehmers und mit Zustimmung der Auftraggeberin kann im Falle von Lieferungen mit Paketdiensten oder Speditionen auf die Herstellung der Betriebsbereitschaft und die Abnahme verzichtet werden. Im Falle eines Verzichtes verzichtet der Auftragnehmer auf alle ihm zustehenden Rechte aus der Abnahme. Stichtag ist in diesem Fall der Tag der Zustellung. Stellt die Auftraggeberin bei der Inbetriebnahme innerhalb von 30 Tagen einseitig Mängel fest, sind diese vom Auftragnehmer mit einer Frist von 48 Stunden und ohne Widerspruchsmöglichkeit kostenlos zu beseitigen. Die Garantie- und Gewährleistungsfrist beginnt in diesem Falle 30 Tage nach erfolgter Lieferung.

Verpackungen bleiben Eigentum des Auftragnehmers und werden kostenfrei zurückgenommen.

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Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, innerhalb von 5 Werktagen mind. 10 Tafelsysteme einzubauen und in den betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

3.3. Lieferprozess

Die Auftraggeberin benötigt für Lieferungen Prozesse, die in der Anlage 1 grafisch dargestellt werden. Diese sind zwingend einzuhalten. Ggf. kann es zu Prozessanpassungen kommen, die dem Auftragnehmer vorab mitgeteilt werden.

Die Konfektionierung der Geräte erfolgt mit dem vorgesehenen Laserbranding. Die Geräte sind mit einem entsprechenden Inventaraufkleber zu bekleben. Der Abschluss des Einzelauftrages muss der Auftraggeberin in jedem Fall durch Zusendung einer Ausführungsbestätigung per E-Mail angezeigt werden.

3.4. Branding

Die Geräte sind mit einem nicht entfernbaren auf dem Gehäusedeckel gut sichtbar angebrachten Laser- Branding der LH Hannover zu versehen. Die Maße können nach Vorgabe der Auftraggeberin eine Größe von bis zu 15 x 10 cm haben. Die Farbe wird von der Auftraggeberin festgelegt. Die Auftraggeberin liefert eine entsprechende Vorlage für das Branding. Ausgenommen hiervon sind Tastaturen und Mäuse.

3.5. Inventarisierung und Datenübermittlung

Im Zuge der Inventarisierung ist eine Datei (aktuellste Version von MS Excel) mit den von der Auftraggeberin geforderten Daten zu liefern. Diese muss mindestens die Gerätedaten enthalten. Den genauen Umfang, die Art und die Bezeichnungen werden bei Auftragsvergabe bekannt gegeben.

Lieferungen sind gemäß der in Anlage 1 beigefügten Prozesse zu dokumentieren und zu inventarisieren. Die Daten sind bei jeder Auftragsvergabe in einer Digitalen Datei an schul- it@hannover-stadt.de zu senden. Das geforderte Datenformat ist eine CSV-Datei die derzeit mindestens folgende Felder enthalten muss:

Produktgruppe (z.B. Beamer) Hersteller (z.B. Apple) Lieferant (Auftragnehmer) Bezeichnung (genaue Herstellerbezeichnung des Gerätes Seriennummer (SN des Gerätes) Inventarnummern (Inventarnummern lt. Aufkleber der Auftraggeberin) Lieferdatum Raum Einrichtung_ID (Schulnummer) Bemerkungen (Art der Tafel) Garantie

Änderungen durch die Auftraggeberin sind jederzeit möglich. Die genauen Felder werden bei Auftragsvergabe erneut spezifiziert.

  1. Service und Support

4.1. Störungen

Störungen der Geräte werden dem Auftragnehmer durch die Auftraggeberin per Telefon, E-Mail oder dem Ticketsystem der Auftraggeberin mitgeteilt.

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Werden Störungen per Ticketsystem der Auftraggeberin an den Auftragnehmer gemeldet. Erfolgen diese Meldungen von der Auftraggeberin oder von der Auftraggeberin beauftragten Dienstleiter durch das zuvor genannte Ticketsystem. Berichte (z.B.: Besuchsberichte o.a.) müssen über dieses Ticketsystem geliefert werden. Bei der Mitteilung von einer Störung werden folgende Informationen übermittelt:

 Gerätestandort  Name und Telefonnummer der Schule  Fehlerbeschreibung  Seriennummer  Ggf. Auftragsnummer bzw. Liefernummer

Der Auftragnehmer bestätigt der Auftraggeberin unverzüglich per Telefon, E-Mail oder dem Ticketsystem der Aufraggeberin den Eingang der Störungsmeldung (inklusive eigener Call-Nr.), falls diese per E-Mail abgegeben wurde.

Die Störungsbehebung muss sofort der Auftraggeberin mitgeteilt werden. Eine Informationspflicht besteht auch in besonderen Situationen, wie z.B. bei Überschreiten der Fehlerbehebungszeiten.

Können Fehler nur durch kostenpflichtige Reparaturen beseitigt werden, erhält die Auftraggeberin per E-Mail oder Ticketsystem einen Kostenvoranschlag. Nach Genehmigung per E-Mail oder Ticketsystem durch die Auftraggeberin kann die Reparatur durchgeführt werden.

Wird im Rahmen der Fehlerbeseitigung ein Geräteaustausch notwendig, werden der Auftraggeberin per Telefon, E-Mail oder Ticketsystem sowohl die alte Seriennummer und IT- Nummer als auch die neu vergebene Inventarnummer und die neue Seriennummer mitgeteilt.

Der Störungsprozess ist in Anlage 2 grafisch dargestellt und zwingend einzuhalten. Änderungen sind innerhalb der Vertragslaufzeit möglich und werden vorab von der Auftraggeberin bekanntgegeben.

4.2. Servicezeiten, Reaktionszeiten, Reparatur und Lösungszeit

Der Auftragnehmer gewährleistet eine Servicezeit bzw. telefonische Störungsaufnahme und - beratung zu allen Fragen zu den angebotenen Produkten und Lieferungen in deutscher Sprache werktags im Zeitraum von 07:00 bis 17.00 Uhr. Die Reaktionszeit auf eine Störung muss innerhalb von 4 Stunden innerhalb der Servicezeit ab Meldung gewährleistet werden. Dies bedeutet das die ersten Schritte zu Behebung erfolgen müssen (Rückmeldung an den Ersteller der Meldung inklusive Planung der genauen Reparaturzeit und Mitteilung dieser) Eine Reparatur und Lösung der gemeldeten Störung wird dabei in 2 Gruppen unterschieden und werden in den folgenden Tabellen dargestellt:

1. Defekte Komponenten
Dabei sind Komponenten gemeint, wodurch das Tafelsystem nicht mehr Digital genutzt werden kann.
Diese Störungen müssen innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Fehler- bzw. Störungsmeldung behoben sein. Dazu zählen folgende Dinge:
StörungStörungsbehebungszeit
Tafelsystem lässt sich nicht einschalten72 Stunden
Mediapanel funktioniert nicht bzw. hat keine Funktion72 Stunden
Beamer startet nicht bzw. Zeigt kein Bild an72 Stunden

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Lautsprechersystem funktioniert nicht z.B.: Es wird kein Ton abgespielt, die Lautsprecher brummen)72 Stunden
Tafelflügel drohen herunterzufallen72 Stunden
2. Alle weiteren Störungen
Dabei sind Komponenten gemeint, wodurch das Tafelsystem nicht vollumfänglich ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Diese Störungen müssen innerhalb von 96 Stunden nach Eingang der Fehler- bzw. Störungsmeldung behoben sein. Dazu zählen folgende Dinge:
StörungStörungsbehebungszeit
Tafelsystem fährt alleine hinunter (Gasdruckfeder fehlerhaft)96 Stunden
Nur ein Lautsprecher funktioniert96 Stunden
Beamer hängt schief bzw. droht herunterzufallen96 Stunden
Flügel des Tafelsystems funktioniert nicht richtig (Lassen sich nur bedingt oder auch sehr schwergängig öffnen bzw. benutzen)96 Stunden

Sollte es nicht möglich sein, diese Störungen innerhalb dieser Zeiten zu beheben, ist durch den Auftragnehmer bis zur Instandsetzung des gemeldeten Problems kostenfrei ein Ersatzgerät gleicher Güte und Konfiguration zur Verfügung zu stellen. Sollte dabei ein Geräteaustausch notwendig sein, werden der Auftraggeberin per E-Mail oder Ticketsystem sowohl die alte Seriennummer und IT-Nummer als auch die vergebene Inventarnummer und die Seriennummer des Ersatzgerätes mitgeteilt.

Darüber hinaus müssen immer 10 Beamer vom Auftragnehmer bereitgehalten werden, für mögliche defekte bzw. Störungen.

Zusätzlich ist eine Reparatur der Tafelsysteme nach der Ausschreibung und Garantie Zeit durch einen unabhängigen Dienstleister möglich und nicht nur durch den eigentlichen Hersteller des Systems. Lieferungen von Ersatzteilen an unabhängigen Dienstleister müssen möglich sein.

Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der o.g. Fristen und Anforderungen mit der Abgabe des Angebotes zu.

Hinweis: Samstage, Sonntage und gesetzl. Feiertage werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet.

4.3. Datenschutz im Gewährleistungsfall / Garantiefall

Der Auftragnehmer darf bei technischen Reparaturen, technischen Wartungsarbeiten oder Austausch von Komponenten auf gespeicherte Daten nur insoweit zugreifen, wie es die nachfolgenden Bestimmungen gestatten: a. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass bei Reparaturen, technischen Wartungsarbeiten oder beim Austausch von Komponenten eingesetztes Personal in der gleichen Weise zu verpflichten und die so begründeten Geheimhaltungspflichten zu überwachen, wie dies für ihn gilt. b. Die Vergabe von Unteraufträgen im Gewährleistungsfall / Garantiefall ist nur mit vorheriger Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Bei Unteraufträgen, der die Auftraggeberin zugestimmt hat, hat der Auftragnehmer den Unterauftragnehmer in gleicher Weise zu verpflichten. Für den Unterauftragnehmer gilt a. entsprechend.

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c. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Abschluss der Arbeiten alle Daten der Auftraggeberin, die er, während der Arbeiten kopiert oder ausgedruckt hat, unverzüglich zu löschen oder zu vernichten. Datenträger, die die Auftraggeberin für die Arbeiten zur Verfügung gestellt haben, sind der Auftraggeberin unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten wieder auszuhändigen. d. Setzen die Arbeiten einen Zugriff auf personenbezogene Daten zwingend voraus, informiert der Auftragnehmer die Auftraggeberin. Die Auftraggeberin entscheidet, wie in derartigen Fällen vorzugehen ist. e. Gestattet die Auftraggeberin den Zugriff auf ausgewählte personenbezogene Datenbestände, so dürfen die vereinbarten Arbeiten ausschließlich mit diesen Datenbeständen ausgeführt werden. f. Soweit wegen der Art der vereinbarten Reparaturen, technischen Wartungsarbeiten oder beim Austausch von Komponenten ein Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt, dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Versehentlich vorgenommene Veränderungen sind der Auftraggeberin bekannt zu geben. g. Änderungen an Systemdateien, die im Zuge der Arbeiten erforderlich geworden sind, müssen vom Auftragnehmer dokumentiert werden. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind solche Veränderungen nach Abschluss der Arbeiten rückgängig zu machen. h. Beim Austausch von Komponenten, mit denen Daten dauerhaft gespeichert werden können, insbesondere Festplattenlaufwerke und ähnliche Speichermedien, stellt der Auftragnehmer sicher, dass entnommene Komponenten nach Abschluss der Arbeiten auf physische Weise zerstört werden, die den Zugriff oder eine Wiederherstellung von Daten technisch ausschließt. Über die ordnungsgemäße Entsorgung ist ein Nachweis zu erbringen. i. Wünscht die Auftraggeberin die Aushändigung von ausgetauschten Komponenten, sind diese bis zur Übergabe unter Verschluss zu halten. j. Umfasst der Auftrag ein Kopieren gespeicherter Daten, die sich auf ersetzten Komponenten oder beschädigten Speichermedien befunden haben, so ist ein Kopierverfahren zu verwenden, das die Anzeige des Inhalts von Datenbeständen so weit wie möglich vermeidet. Nach der Übertragung sind die entnommenen Komponenten oder die überlassenen Speichermedien auf physische Weise zu vernichten. Wenn die Auftraggeberin es wünscht, sind sie unverändert und ungelöscht auszuhändigen.

  1. Anforderungen an den Lieferanten

5.1. Datenblätter

Dem Angebot sind Abbildungen, Beschreibungen und Datenblätter der angebotenen Geräte in deutscher Sprache beizufügen.

5.2. Teststellung

Zur Verifizierung der zugesicherten Eigenschaften der angebotenen Tafelsysteme, Geräte nebst Zubehör behält sich die Auftraggeberin eine kostenlose Teststellung aller geforderten Komponenten vor. Die Musterstücke sind innerhalb von acht Werktagen nach Anforderung zur Verfügung zu stellen. Die Auftraggeberin wird Testgeräte mitbringen und diese an die Tafeln anschließen bzw. einbauen. Anschließend werden alle Komponenten getestet. Dafür wird es ein Prüfprotokoll geben.

5.3. Serviceleistungen

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Mit dieser Ausschreibung soll der Bedarf von Präsentationstechnik der Schulen der Landeshauptstadt Hannover gedeckt werden. Die Landeshauptstadt Hannover beauftragt Bestellungen für ca. 103 Schulstandorte im gesamten Stadtgebiet. Um einen reibungslosen Schulbetrieb innerhalb der Schulen zu gewährleisten, wird ein hoher Anspruch an Verlässlichkeit, Kompetenz und schnelle Verfügbarkeit hinsichtlich der in dieser Ausschreibung abgefragten Serviceleistungen gestellt.

Beschreiben Sie Ihr Konzept hinsichtlich Ihrer angebotenen Serviceleistungen (beispielsweise die Serviceorganisation, die Serviceprozesse, die logistische Umsetzung, Einhaltung der Wiederherstellungszeiten usw.) unter Bezugnahme auf erfolgreich von Ihnen durchgeführte Referenzprojekte.

Die Konzepte werden zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens benötigt und auf Plausibilität geprüft.

  1. Zuschlagskriterien

Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

  1. Technischer Teil

Bei Erfüllen der Anforderungen ist in der Bewertungsspalte von den Bewerbern „Ja“ einzutragen. Erfüllt ein Bewerber ein Kriterium nicht, ist dieses mit „Nein“ zu kennzeichnen.

7.1. Pylonentafel

7.1.1.TafelBewertung/ Mindest- anforderung Ja / Nein
a.wand-/ bodenmontierte Pylonentafeln
b.Maße ca. 120 x 200 cm (H x B), Flügel ca. 120x100 cm
c.Lieferung mit 2 Seitenflügeln, optional auch mit nur einem oder keinem Seitenflügel
d.mit nicht hochglänzender Oberfläche auf der Projektionsfläche, magnethaftende Oberfläche an der gesamten Schreibfläche
e.für die Verwendung mit einem interaktiven Beamer geeignet
f.Tafelfläche aus Stahlemaille, Farbe Weiß, nass und trocken rückstandsfrei abwischbar. Die Reinigung mit handelsüblichen Glasreinigern muss ohne Beschädigung der Tafeloberfläche möglich sein.
g.Stiftablage unterhalb der Whiteboardfläche
h.beschreibbar mit Whiteboardstiften und handelsüblichen Wachsstiften
i.Bremsfunktion beim Hoch- und Runterfahren der Tafel, um einen ungebremsten Anschlag zu verhindern.

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Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen aus Aluminium- Profilen mit innen laufenden, leichtgängigen, wartungsfreien, j. kugelgelagerten, gummierten Laufrollen, mittels einfach zu justierender Gasdruckfedern bei Beamerwechsel oder An- und Abbau der Seitenflügel.

k.Höhenverstellung stufenlos mit automatischer Positionierung über den gesamten Verfahrweg (unsichtbare Arretierung), Verschiebbarkeit der Fläche mindestens 58 cm
l.Das Material darf keine scharfen Kanten in zugänglichen Bereichen der Tafel enthalten. Dies gilt auch für Leitungswege und Halterungen von Geräten.
7.1.2.Wand-/ Bodenbefestigung
Ja / Nein
a.Die Tafel ist nach den gängigen ISO und Industrie- Normen gegen Kippen und Umfallen zu sichern und muss standfest montiert werden. Schulübliche Gebräuche sind zu beachten. Die Tafel muss auch starker Beanspruchung standhalten z.B.: Klettern auf die Tafel oder an die Tafel hängen. Eine Wandlast von 100 kg darf nicht überschritten werden.
b.Bohrungen dürfen ausschließlich durch ein für Asbestmontage zertifiziertes Fachunternehmen durchgeführt werden.
7.1.3.Projektorbefestigung
Ja / Nein
a.Universelle Projektorbefestigung zur Aufnahme von Beamern unterschiedlicher Hersteller ohne Wechsel der Projektorbefestigung und der Beamerhalterung
b.Stufenlose Verstellung der Beamerhalterung / des Beamerarmes bei Wechsel des Beamertyps
c.Universelle Befestigung für Aktivlautsprecher (wahlweise auch im oberen Tafelbereich) Die Lautsprecher dürfen nicht werkzeuglos entfernbar sein. Die Fixierung muss mit Imbus- oder Schlossschrauben (oder gleichwertig) erfolgen.
d.Es muss eine Beamer Absturzsicherung gegeben und angeschlossen sein durch ein Kensington-Schutz oder durch eine Vorrichtung für ein Sicherheitskabel, dabei ist die DGUV 215-313 zu beachten.
7.1.4.TafelfunktionenJa / Nein
a.Das gesamte System muss für die aktuellen Versionen der Betriebssysteme von Apple MacOS, tvOS, iPadOS und Microsoft Windows ausgelegt sein.
7.1.5.Media-Switch Panel
Ja / Nein
a.Zusätzliches Media-Switch-Panel zum Anschluss des Beamers per HDMI und zum Anschluss weiterer Geräte.

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b.Montage des Media-Switch Panel wahlweise rechts und links an der Tafel
c.Die Anschlüsse müssen leicht zugänglich und sofort betriebsbereit sein.
d.Die Anschlüsse des Beamers müssen je nach Notwendigkeit mit dem Media-Panel und den eingebauten Geräten (Set-Top Box, Lautsprecher) sinnvoll verbunden werden.
e.An dem Media Panel muss folgendes vorhanden sein: a. 1x HDMI Version 2.1 für Set-Top Box AppleTV b. 1x HDMI Version 2.1 für möglichen internen Computer c. 1x HDMI Version 2.1 Eingang zum Beamer um externe Geräte z.B.: DVD Player oder Computer anschließen zu können d. 1 x USB 3.2 Typ A und 1x USB 3.2 Typ C zum standardmäßigen Laden von externen Geräten. Die Stromversorgung muss dem jeweiligen USB-Standard entsprechen und jeweils mindestens 3A und 5V (15Watt) liefern. e. Diese Kabel sollen beim Einsatz von einem internen Computer auch an diesen durchgereicht werden und zum internen Computer mit einem USB-C 3.2 Anschluss enden. f. 1x LAN Kabel bereithalten um einen internen Computer anschließen zu können. Dieses Kabel muss von außen an einen Netzwerkanschluss anschließbar sein und 5m zusammengewickelt vorhanden sein. g. Lautstärkeregelung mit Mute Schaltung für das gesamte System. h. Auswahlmöglichkeit der Eingangsquellen per Knopfdruck. i. Freeze-Funktionalität per Knopfdruck
f.Betriebsbereite Installation des Media-Switch-Panels inkl. notwendiger Verkabelungen zum betriebsbereiten Anschluss externer Geräte
7.1.6.Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC
Ja / Nein
Set-Top-Box (AppleTV der neuesten Generation)
a.a. Standardmäßig muss eine Halterung vorhanden sein, um eine Set-Top-Box an die Tafel anbringen zu können. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. b. Die Höhe der Befestigung ist so zu wählen das ein Herausnehmen dieser Set-Top-Box möglich ist. c. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl durch ein Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. d. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während eine Set-Top-Box wie ein AppleTV verbaut ist.

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e. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen Kabel an die Set-Top-Box nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. f. f. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist.
b.MiniPC bzw. MacMini der neuesten Generation
c.Optional: Sollte ein MiniPC oder MacMini an dem Tafelsystem verbaut werden, so ist eine Halterung an diese anzubringen. a. A. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. Alternativ rechts oder links an der Wand. b. Die Höhe der Befestigung darf dabei max. 1.50 m betragen. c. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen den Einschaltknopf des jeweiligen Gerätes drücken zu können. d. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl, durch einen Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. e. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während ein MiniPC verbaut ist. f. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen Kabel an den MiniPC bzw. MacMini nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. g. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist. h. Damit unterschiedliche Modelle bzw. Geräte des Formfaktors Mini-PC verbaut werden können, ist dafür zu sorgen das Mini-PCs unterschiedlicher Art inkl. Netzteil verstaut werden können. Dabei sind folgende Mindestinnenmaße der Halterung zu beachten: - Tiefe: 270 mm - Höhe: 200 mm - Breite: 55 mm
7.1.7.Verkabelung
Ja / Nein
a.Sämtliche Kabel zur Inbetriebnahme werden geliefert. Hierzu gehören ausdrücklich auch alle Kabel für zugelieferte Geräte, bei denen die notwendigen Kabel nicht vorhanden sind.
b.Die vorhandenen Steckplätze sind gut zu erreichen.
c.Die einzusetzen HDMI Kabel haben mindestens die HDMI- Version 2.1
d.Sämtliche Kabel sind in einem geschlossenen Schlauchpaket zu bündeln und mittels einer Kabelkette (kein Kabelschlauch) unzugänglich hinter der Tafel zu führen und zu liefern. Es ist darauf zu achten, dass diese verschleißfrei, sicher und von außen nicht erreichbar angebracht sind. Dennoch müssen die

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Kabel bei einem möglichen Austausch, bspw. durch Abnahme/Demontage der Whiteboardfläche leicht zu erreichen sein.
e.Es ist eine LAN-Verkabelung (Interner Computer) in der Tafel zu integrieren. Die Kabel müssen mindestens 5 m über den Außenrand der Tafel (ohne Seitenflügel) herausragen und dürfen aufgewickelt vorliegen.
f.Die Anschlüsse (HDMI / / Audio / USB) für Set-Top Boxen (Apple TV) und Lautsprecher zum Beamer und zum Media Switch Panel müssen vorhanden sein. Die einfache Montage von Stromleitungen zugelieferter Teile muss möglich sein.
g.Die Stromversorgung für alle angeschlossenen und anschließbaren Geräte (Set-Top Box) muss im Tafelsystem integriert und schlüssig sein. Dabei sind die Vorgaben der Sicheren Verkabelung einzuhalten. Insbesondere die VDE0701 VDE0702, DGUV3 und TRBS1201. WICHTIG: Keine Kaskadierten Steckdosen bzw. keine hintereinander geschalteten Steckdosen“ max. eine Steckdosenleiste pro Tafelsystem zulässig.
h.Kabel müssen je nach Installationsstandard hinter der Tafel oder seitlich (links/rechts) geführt werden. Die vorhandenen Kabelführungen sind zu verwenden. Sollte keine Leitungsführung von der Tafel zum Anschlusspanel vorhanden sein ist diese zu legen.
i.Stromführerde Teile bzw. Komponenten inkl. Media-Switch Panel dürfen nicht von außen (Seitlich oder hinter der Tafel) mit den Händen erreicht werden. (Berührungsschutz).
j.Leitungskanäle müssen generell nach städtischen Standards aus halogenfreiem Material hergestellt werden. Der Leitungsweg ist vorab abzusprechen. Die Vorgaben der Auftraggeberin sind einzuhalten.
7.1.8.Audio
Ja / Nein
a.Es sind 2 Stereo Aktivlautsprecher mit jeweils mind. 30 Watt RMS Leistung und mind. 80 Watt Dauerleistung sind mitzuliefern und zu montieren. Der max. Schalldruckpegel darf 110 dB (Dauerleistung) und 115 dB (Spitzenleistung) nicht überschreiten.
b.Diese Lautsprecher müssen auch einzeln zu kaufen sein und nicht nur als Paar.
c.Die Lautsprecherkabel müssen mindestens eine Stärke von 2x1,0 mm² betragen.
d.Gleichzeitig ist die Kabellänge so zu wählen, dass genug Bewegungsraum existiert, damit diese Lautsprecher auch ohne ein Ausstecker oder abziehen der Kabel bewegt werden können (z.B.: bei einer Reparatur der Tafel oder der Ausrichtung dieser Lautsprecher)
e.Die Boxen müssen mit dem Beamer verbunden sein.
f.Die Befestigung erfolgt an den vorgesehenen Halterungen an der Projektorbefestigung alternativ an der Tafel.
7.1.9.Besonderheiten
Ja / Nein

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Das Tafelsystem kann auch ohne Geräte (Set-Top-Box) geliefert werden. Ein nachträglicher Anschluss der Geräte durch IuK- Fachpersonal der Auftraggeberin ist einfach möglich.
a.Die Leitungen und Anschlüsse zum Einbau von Geräten der Auftraggeberin sind vorhanden.
b.Ein Einbau von Geräten durch IuK Fachpersonal der Auftraggeberin ist ohne Garantieverlust möglich.
c.Alle benannten Kabel und Stromleitungen müssen in diesem Tafelsystem vorhanden sein, um eine Interaktivität einfach herzustellen. Ohne das zusätzliche Arbeiten für eine Verkabelung notwendig sind. (Es ist nur ein einfacher tausch des Beamers und Anbau der Toucheinheit notwendig.)
d.Das Angebot des Auftragnehmers beinhaltet eine einführende Schulung des IuK-Fachpersonals in Wartung, Konstruktion / Funktion der Tafel und des Beamers, dem Einbau der Geräte sowie der Ausführung von Reparaturarbeiten von bis zu einem Tag (8 Stunden)
e.Das gesamte System muss für die aktuellen Versionen der Betriebssysteme von Apple MacOS, tvOS, iPadOS und Microsoft Windows ausgelegt sein.
f.Der Einbau, die Inventarisierung und die Zulieferung von Geräten (, Set-Top Box (Apple TV)) ist kostenfrei möglich.
g.Dem Angebot sind detaillierte Konstruktionszeichnungen und Zeichnungen der Leitungswege der Tafel beizufügen.
h.Eine Inventarisierung der Geräte Tafel, Beamers und Set-Top- Box hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen auch wenn die Geräte zugeliefert werden.
i.Die Geräte Tafel, Beamer, Set-Top Box sind mit einem Inventaraufkleber zu versehen. Dieser ist für Inventarisierungzwecke zu verwenden und wird von der Auftraggeberin beigestellt.
j.Ein Beamer gleicher Marke und gleicher Leistungsdaten wie in 7.5.1 beschrieben kann auch ohne Interaktivität geliefert werden.

7.2. Doppelpylonensystem/NTW System

7.2.1.TafelBewertung/ Mindest- anforderung Ja / Nein
a.wand-/ bodenmontierte Pylonentafeln
b.Maße ca. 100 x 300 cm (H x B)
c.Lieferung mit 2 Seitenflügeln, optional auch mit nur einem oder keinem Seitenflügel
d.mit nicht hochglänzender Oberfläche auf der Projektionsfläche, magnethaftende Oberfläche an der gesamten Schreibfläche
e.für die Verwendung mit einem interaktiven Beamer geeignet

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Tafelfläche aus Stahlemaille, Farbe Weiß, nass und trocken rückstandsfrei abwischbar. Die Reinigung mit handelsüblichen f. Glasreinigern muss ohne Beschädigung der Tafeloberfläche möglich sein.

g.Stiftablage unterhalb der Whiteboardfläche
h.beschreibbar mit Whiteboardstiften und handelsüblichen Wachsstiften
i.Bremsfunktion beim Hoch- und Runterfahren der Tafel, um einen ungebremsten Anschlag zu verhindern.
j.Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen aus Aluminium-Profilen mit innen laufenden, leichtgängigen, wartungsfreien, kugelgelagerten, gummierten Laufrollen, mittels einfach zu justierender Gasdruckfedern bei Beamerwechsel oder An- und Abbau der Seitenflügel.
k.Höhenverstellung stufenlos mit automatischer Positionierung über den gesamten Verfahrweg (unsichtbare Arretierung), Verschiebbarkeit der Fläche mindestens 58 cm
l.Das Material darf keine scharfen Kanten in zugänglichen Bereichen der Tafel enthalten. Dies gilt auch für Leitungswege und Halterungen von Geräten.
7.2.2.Wand-/ Bodenbefestigung
Ja / Nein
a.Die Tafel ist nach den gängigen ISO und Industrie- Normen gegen Kippen und Umfallen zu sichern und muss standfest montiert werden. Schulübliche Gebräuche sind zu beachten. Die Tafel muss auch starker Beanspruchung standhalten z.B.: Klettern auf die Tafel oder an die Tafel hängen. Eine Wandlast von 100 kg darf nicht überschritten werden.
b.Bohrungen dürfen ausschließlich durch ein für Asbestmontage zertifiziertes Fachunternehmen durchgeführt werden.
7.2.3.Projektorbefestigung
Ja / Nein
a.Universelle Projektorbefestigung zur Aufnahme von Beamern unterschiedlicher Hersteller ohne Wechsel der Projektorbefestigung und der Beamerhalterung
b.Stufenlose Verstellung der Beamerhalterung / des Beamerarmes bei Wechsel des Beamertyps
c.Universelle Befestigung für Aktivlautsprecher (wahlweise auch im oberen Tafelbereich) Die Lautsprecher dürfen nicht werkzeuglos entfernbar sein. Die Fixierung muss mit Imbus- oder Schlossschrauben (oder gleichwertig) erfolgen.
d.Es muss eine Beamer Absturzsicherung gegeben sein durch ein Kensington-Schutz oder durch eine Vorrichtung für ein Sicherheitskabel, dabei ist die DGUV 215-313 zu beachten.
7.2.4.TafelfunktionenJa / Nein

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a.Das gesamte System muss für die aktuellen Versionen der Betriebssysteme von Apple MacOS, tvOS, iPadOS und Microsoft Windows ausgelegt sein.
7.2.5.Media-Switch Panel
Ja / Nein
a.Zusätzliches Media-Switch-Panel zum Anschluss des Beamers per HDMI und zum Anschluss weiterer Geräte.
b.Montage des Media-Switch Panel wahlweise rechts und links an der Tafel.
c.Die Anschlüsse müssen leicht zugänglich und sofort betriebsbereit sein.
d.Die Anschlüsse des Beamers müssen je nach Notwendigkeit mit dem Media-Panel und den eingebauten Geräten (Set-Top Box, Lautsprecher) sinnvoll verbunden werden.
e.An dem Media Panel muss folgendes vorhanden sein: b. 1x HDMI Version 2.1 für Set-Top Box AppleTV c. 1x HDMI Version 2.1 für möglichen internen Computer d. 1x HDMI Version 2.1 Eingang zum Beamer um externe Geräte z.B.: DVD Player oder Computer anschließen zu können e. 1 x USB 3.2 Typ A und 1x USB 3.2 Typ C zum standardmäßigen Laden von externen Geräten. Die Stromversorgung muss dem jeweiligen USB-Standard entsprechen und jeweils mindestens 3A und 5V (15Watt) liefern. f. Diese Kabel sollen beim Einsatz von einem internen Computer auch an diesen durchgereicht werden und zum internen Computer mit einem USB-C 3.2 Anschluss enden. g. Zusätzlich muss für eine mögliche Interaktivität des Beamers ein USB-Kabel von dem Beamer bereits verlegt werden für einen möglichen MiniPC h. 1x LAN Kabel bereithalten um einen internen Computer anschließen zu können. Dieses Kabel muss von außen an einen Netzwerkanschluss anschließbar sein und 5m zusammengewickelt vorhanden sein. i. Lautstärkeregelung mit Mute Schaltung für das gesamte System. j. Auswahlmöglichkeit der Eingangsquellen per Knopfdruck. k. Freeze-Funktionalität per Knopfdruck
f.Betriebsbereite Installation des Media-Switch-Panels inkl. notwendiger Verkabelungen zum betriebsbereiten Anschluss externer Geräte
7.2.6.Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC
Ja / Nein
Set-Top-Box (AppleTV der neuesten Generation)
a.a. Standardmäßig muss eine Halterung vorhanden sein, um eine Set-Top-Box an die Tafel anbringen zu können. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. b. Die Höhe der Befestigung ist so zu wählen das ein Herausnehmen dieser Set-Top-Box möglich ist.

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c. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl durch ein Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. d. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während eine Set-Top-Box wie ein AppleTV verbaut ist. e. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen Kabel an die Set-Top-Box nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. f. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist.
MiniPC bzw. MacMini der neuesten Generation
b.Optional: Sollte ein MiniPC oder MacMini an dem Tafelsystem verbaut werden, so ist eine Halterung an diese anzubringen. a. A. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, - gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. Alternativ rechts oder links an der Wand. b. Die Höhe der Befestigung darf dabei max. 1.50 m betragen. c. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen den Einschaltknopf des jeweiligen Gerätes drücken zu können. d. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl, durch einen Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. e. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während ein MiniPC verbaut ist. f. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen Kabel an den MiniPC bzw. MacMini nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. g. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist. h. Damit unterschiedliche Modelle bzw. Geräte des Formfaktors Mini-PC verbaut werden können, ist dafür zu sorgen das Mini-PCs unterschiedlicher Art inkl. Netzteil verstaut werden können. Dabei sind folgende Mindestinnenmaße der Halterung zu beachten: - Tiefe: 270 mm - Höhe: 200 mm - Breite: 55 mm
7.2.7.Verkabelung
Ja / Nein
a.Sämtliche Kabel zur Inbetriebnahme werden geliefert. Hierzu gehören ausdrücklich auch alle Kabel für zugelieferte Geräte, bei denen die notwendigen Kabel nicht vorhanden sind.
b.Die vorhandenen Steckplätze sind gut zu erreichen.

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c.Die einzusetzen HDMI Kabel haben mindestens die HDMI-Version 2.1
d.Sämtliche Kabel sind in einem geschlossenen Schlauchpaket zu bündeln und mittels einer Kabelkette (kein Kabelschlauch) unzugänglich hinter der Tafel zu führen und zu liefern. Es ist darauf zu achten, dass diese verschleißfrei, sicher und von außen nicht erreichbar angebracht sind. Dennoch müssen die Kabel bei einem möglichen Austausch, bspw. durch Abnahme/Demontage der Whiteboardfläche leicht zu erreichen sein.
e.Es ist eine LAN-Verkabelung (Interner Computer) in der Tafel zu integrieren. Die Kabel müssen mindestens 5 m über den Außenrand der Tafel (ohne Seitenflügel) herausragen und dürfen aufgewickelt vorliegen.
f.Die Anschlüsse (HDMI / / Audio / USB) für Set-Top Boxen (Apple TV) und Lautsprecher zum Beamer und zum Media Switch Panel müssen vorhanden sein. Die einfache Montage von Stromleitungen zugelieferter Teile muss möglich sein.
g.Die Stromversorgung für alle angeschlossenen und anschließbaren Geräte (Set-Top Box) muss im Tafelsystem integriert und schlüssig sein. Dabei sind die Vorgaben der Sicheren Verkabelung einzuhalten. Insbesondere die VDE0701 VDE0702, DGUV3 und TRBS1201. WICHTIG: Keine Kaskadierten Steckdosen bzw. keine hintereinander geschalteten Steckdosen“ max. eine Steckdosenleiste pro Tafelsystem zulässig.
h.Kabel müssen je nach Installationsstandard hinter der Tafel oder seitlich (links/rechts) geführt werden. Die vorhandenen Kabelführungen sind zu verwenden. Sollte keine Leitungsführung von der Tafel zum Anschlusspanel vorhanden sein ist diese zu legen.
i.Stromführerde Teile bzw. Komponenten inkl. Media-Switch Panel dürfen nicht von außen (Seitlich oder hinter der Tafel) mit den Händen erreicht werden. (Berührungsschutz).
j.Leitungskanäle müssen generell nach städtischen Standards aus halogenfreiem Material hergestellt werden. Der Leitungsweg ist vorab abzusprechen. Die Vorgaben der Auftraggeberin sind einzuhalten.
7.2.8.Audio
Ja / Nein
a.Es sind 2 Stereo Aktivlautsprecher mit jeweils mind. 30 Watt RMS Leistung und mind. 80 Watt Dauerleistung sind mitzuliefern und zu montieren. Der max. Schalldruckpegel darf 110 dB (Dauerleistung) und 115 dB (Spitzenleistung) nicht überschreiten.
b.Diese Lautsprecher müssen auch einzeln zu kaufen sein und nicht nur als Paar.
c.Die Lautsprecherkabel müssen mindestens eine Stärke von 2x1,0 mm² betragen.
d.Gleichzeitig ist die Kabellänge so zu wählen, dass genug Bewegungsraum existiert, damit diese Lautsprecher auch ohne ein Ausstecker oder abziehen der Kabel bewegt werden können (z.B.: bei einer Reparatur der Tafel oder der Ausrichtung dieser Lautsprecher)
e.Die Boxen müssen mit dem Beamer verbunden sein.
f.Die Befestigung erfolgt an den vorgesehenen Halterungen an der Projektorbefestigung alternativ an der Tafel.

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7.2.9.Besonderheiten
Ja / Nein
a.Das Tafelsystem kann auch ohne Geräte (Set-Top-Box) geliefert werden. Ein nachträglicher Anschluss der Geräte durch IuK- Fachpersonal der Auftraggeberin ist einfach möglich.
b.Die Leitungen und Anschlüsse zum Einbau von Geräten der Auftraggeberin sind vorhanden.
c.Ein Einbau von Geräten durch IuK Fachpersonal der Auftraggeberin ist ohne Garantieverlust möglich.
d.Alle benannten Kabel und Stromleitungen müssen in diesem Tafelsystem vorhanden sein, um eine Interaktivität einfach herzustellen. Ohne das zusätzliche Arbeiten für eine Verkabelung notwendig sind. (Es ist nur ein einfacher tausch des Beamers und Anbau der Toucheinheit notwendig.)
e.Das Angebot des Auftragnehmers beinhaltet eine einführende Schulung des IuK-Fachpersonals in Wartung, Konstruktion / Funktion der Tafel und des Beamers, dem Einbau der Geräte sowie der Ausführung von Reparaturarbeiten von bis zu einem Tag (8 Stunden)
f.Das gesamte System muss für die aktuellen Versionen der Betriebssysteme von Apple MacOS, tvOS, iPadOS und Microsoft Windows ausgelegt sein.
g.Der Einbau, die Inventarisierung und die Zulieferung von Geräten (, Set-Top Box (Apple TV)) ist kostenfrei möglich.
h.Dem Angebot sind detaillierte Konstruktionszeichnungen und Zeichnungen der Leitungswege der Tafel beizufügen.
i.Eine Inventarisierung der Geräte Tafel, Beamers und Set-Top-Box hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen auch wenn die Geräte zugeliefert werden.
j.Die Geräte Tafel, Beamer, Set-Top Box sind mit einem Inventaraufkleber zu versehen. Dieser ist für Inventarisierungzwecke zu verwenden und wird von der Auftraggeberin beigestellt.
k.Ein Beamer gleicher Marke und gleicher Leistungsdaten wie in 7.5.1 beschrieben kann auch ohne Interaktivität geliefert werden.

7.3. mobiles Tafelsystem

7.3.1.TafelBewertung/ Mindest- anforderung Ja / Nein
a.Auf Rollen montierte Pylonentafeln
b.maximale Durchfahrhöhe von 1,95 m.
c.Maximale Tiefe des Tafelsystems inklusive Rollensystem 85 cm
d.Maße ca. 120 x 200 cm (H x B), Flügel ca. 120x100 cm
e.Lieferung mit 2 Seitenflügeln, optional auch mit nur einem oder keinem Seitenflügel

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mit nicht hochglänzender Oberfläche auf der Projektionsfläche, f. magnethaftende Oberfläche an der gesamten Schreibfläche

g.für die Verwendung mit einem interaktiven Beamer geeignet
h.Tafelfläche aus Stahlemaille, Farbe Weiß, nass und trocken rückstandsfrei abwischbar. Die Reinigung mit handelsüblichen Glasreinigern muss ohne Beschädigung der Tafeloberfläche möglich sein.
i.Stiftablage
j.beschreibbar mit Whiteboardstiften und handelsüblichen Wachsstiften
k.Bremsfunktion beim Hoch- und Runterfahren der Tafel um einen ungebremsten Anschlag zu verhindern.
l.Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen aus Aluminium-Profilen mit innen laufenden, leichtgängigen, wartungsfreien, kugelgelagerten, gummierten Laufrollen, mittels einfach zu justierender Gasdruckfedern bei Beamerwechsel oder An- und Abbau der Seitenflügel.
m.Höhenverstellung stufenlos mit automatischer Positionierung über den gesamten Verfahrweg (unsichtbare Arretierung), Verschiebbarkeit der Fläche mindestens 58 cm
n.Das Material darf keine scharfen Kanten in zugänglichen Bereichen der Tafel enthalten. Dies gilt auch für Leitungswege und Halterungen von Geräten.
7.3.2.Projektorbefestigung
Ja / Nein
a.Universelle Projektorbefestigung zur Aufnahme von Beamern unterschiedlicher Hersteller ohne Wechsel der Projektorbefestigung und der Beamerhalterung
b.stufenlose Verstellung der Beamerhalterung / des Beamerarmes bei Wechsel des Beamertyps
c.Universelle Befestigung für Aktivlautsprecher (wahlweise auch im oberen Tafelbereich) Die Lautsprecher dürfen nicht werkzeuglos entfernbar sein. Die Fixierung muss mit Imbus- oder Schlossschrauben (oder gleichwertig) erfolgen.
d.Es muss eine Beamer Absturzsicherung gegeben sein durch ein Kensington-Schutz oder durch eine Vorrichtung für ein Sicherheitskabel, dabei ist die DGUV 215-313 zu beachten.
7.3.3.TafelfunktionenJA/ Nein
a.Das gesamte System muss für Apple MacOS, tvOS und Microsoft Windows Geräte ausgelegt sein.
7.3.4.Media-Switch Panel
Ja / Nein
a.Zusätzliches Media-Switch-Panel zum Anschluss des Beamers per HDMI und zum Anschluss weiterer Geräte .
b.Montage des Media-Switch Panel wahlweise rechts und links an der Tafel.

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Leistungsbeschreibung Offenes Verfahren Nr. 40-0810-26 der Landeshauptstadt Hannover

c.Die Anschlüsse müssen leicht zugänglich und sofort betriebsbereit sein.
d.Die Anschlüsse des Beamers müssen je nach Notwendigkeit mit dem Media-Panel und den eingebauten Geräten (Set-Top Box, Lautsprecher) sinnvoll verbunden werden.
e.An dem Media Panel muss folgendes vorhanden sein: a. 1x HDMI Version 2.1 für Set-Top Box AppleTV b. 1x HDMI Version 2.1 für möglichen internen Computer c. 1x HDMI Version 2.1 Eingang zum Beamer um externe Geräte z.B.: DVD Player oder Computer anschließen zu können d. 1 x USB 3.2 Typ A und 1x USB 3.2 Typ C zum standardmäßigen Laden von externen Geräten. Die Stromversorgung muss dem jeweiligen USB-Standard entsprechen und jeweils mindestens 3A und 5V (15Watt) liefern. e. Diese Kabel sollen beim Einsatz von einem internen Computer auch an diesen durchgereicht werden und zum internen Computer mit einem USB-C 3.2 Anschluss enden. f. Zusätzlich muss für eine mögliche Interaktivität des Beamers ein USB-Kabel von dem Beamer bereits verlegt werden für einen möglichen MiniPC g. 1x LAN Kabel bereithalten um einen internen Computer anschließen zu können. Dieses Kabel muss von außen an einen Netzwerkanschluss anschließbar sein und 5m zusammengewickelt vorhanden sein. h. Lautstärkeregelung mit Mute Schaltung für das gesamte System. i. Auswahlmöglichkeit der Eingangsquellen per Knopfdruck. j. Freeze-Funktionalität per Knopfdruck
f.Betriebsbereite Installation des Media-Switch-Panels inkl. notwendiger Verkabelungen zum betriebsbereiten Anschluss externer Geräte
7.2.6.Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC
Ja / Nein
Set-Top-Box (AppleTV der neuesten Generation)
a.a. Standardmäßig muss eine Halterung vorhanden sein, um eine Set-Top-Box an die Tafel anbringen zu können. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. b. Die Höhe der Befestigung ist so zu wählen das ein Herausnehmen dieser Set-Top-Box möglich ist. c. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl durch ein Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. d. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während eine Set-Top-Box wie ein AppleTV verbaut ist. e. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen

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Leistungsbeschreibung Offenes Verfahren Nr. 40-0810-26 der Landeshauptstadt Hannover

Kabel an die Set-Top-Box nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. f. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist.
MiniPC bzw. MacMini der neuesten Generation
b.Optional: Sollte ein MiniPC oder MacMini an dem Tafelsystem verbaut werden, so ist eine Halterung an diese anzubringen. a. A. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, - gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. Alternativ rechts oder links an der Wand. b. Die Höhe der Befestigung darf dabei max. 1.50 m betragen. c. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen den Einschaltknopf des jeweiligen Gerätes drücken zu können. d. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl, durch einen Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. e. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während ein MiniPC verbaut ist. f. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen Kabel an den MiniPC bzw. MacMini nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. g. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist. h. Damit unterschiedliche Modelle bzw. Geräte des Formfaktors Mini-PC verbaut werden können, ist dafür zu sorgen das Mini-PCs unterschiedlicher Art inkl. Netzteil verstaut werden können. Dabei sind folgende Mindestinnenmaße der Halterung zu beachten: - Tiefe: 270 mm - Höhe: 200 mm - Breite: 55 mm
7.3.5.Verkabelung
Ja / Nein
a.Sämtliche Kabel zur Inbetriebnahme werden geliefert. Hierzu gehören ausdrücklich auch alle Kabel für zugelieferte Geräte, bei denen die notwendigen Kabel nicht vorhanden sind.
b.Die vorhandenen Steckplätze sind gut zu erreichen.
c.Die einzusetzen HDMI Kabel haben mindestens die HDMI-Version 2.1
d.Sämtliche Kabel sind in einem geschlossenen Schlauchpaket zu bündeln und mittels einer Kabelkette (kein Kabelschlauch) unzugänglich hinter der Tafel zu führen und zu liefern. Es ist darauf zu achten, dass diese verschleißfrei, sicher und von außen nicht erreichbar angebracht sind. Dennoch müssen die Kabel bei einem möglichen Austausch, bspw. durch Abnahme/Demontage der Whiteboardfläche leicht zu erreichen sein.

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Leistungsbeschreibung Offenes Verfahren Nr. 40-0810-26 der Landeshauptstadt Hannover

e.Es ist eine LAN-Verkabelung (Interner Computer) in der Tafel zu integrieren. Die Kabel müssen mindestens 5 m über den Außenrand der Tafel (ohne Seitenflügel) herausragen und dürfen aufgewickelt vorliegen.
f.Die Anschlüsse (HDMI / / Audio / USB) für Set-Top Boxen (Apple TV) und Lautsprecher zum Beamer und zum Media Switch Panel müssen vorhanden sein. Die einfache Montage von Stromleitungen zugelieferter Teile muss möglich sein.
g.Die Stromversorgung für alle angeschlossenen und anschließbaren Geräte (Set-Top Box) muss im Tafelsystem integriert und schlüssig sein. Dabei sind die Vorgaben der Sicheren Verkabelung einzuhalten. Insbesondere die VDE0701 VDE0702, DGUV3 und TRBS1201. WICHTIG: Keine Kaskadierten Steckdosen bzw. keine hintereinander geschalteten Steckdosen“ max. eine Steckdosenleiste pro Tafelsystem zulässig.
h.Stromführerde Teile bzw. Komponenten inkl. Media-Switch Panel dürfen nicht von außen (Seitlich oder hinter der Tafel) mit den Händen erreicht werden. (Berührungsschutz).
7.3.6.Audio
Ja / Nein
a.Es sind 2 Stereo Aktivlautsprecher mit jeweils mind. 30 Watt RMS Leistung und mind. 80 Watt Dauerleistung sind mitzuliefern und zu montieren. Der max. Schalldruckpegel darf 110 dB (Dauerleistung) und 115 dB (Spitzenleistung) nicht überschreiten.
b.Diese Lautsprecher müssen auch einzeln zu kaufen sein und nicht nur als Paar.
c.Die Lautsprecherkabel müssen mindestens eine Stärke von 2x1,0 mm² betragen.
d.Gleichzeitig ist die Kabellänge so zu wählen, dass genug Bewegungsraum existiert, damit diese Lautsprecher auch ohne ein Ausstecker oder abziehen der Kabel bewegt werden können (z.B.: bei einer Reparatur der Tafel oder der Ausrichtung dieser Lautsprecher)
e.Die Boxen müssen mit dem Beamer verbunden sein.
f.Die Befestigung erfolgt an den vorgesehenen Halterungen an der Projektorbefestigung alternativ an der Tafel.
7.3.7.Besonderheiten
Ja / Nein
a.Das Tafelsystem kann auch ohne Geräte (Set-Top-Box) geliefert werden. Ein nachträglicher Anschluss der Geräte durch IuK- Fachpersonal der Auftraggeberin ist einfach möglich.
b.Die Leitungen und Anschlüsse zum Einbau von Geräten der Auftraggeberin sind vorhanden.
c.Ein Einbau von Geräten durch IuK Fachpersonal der Auftraggeberin ist ohne Garantieverlust möglich.
d.Alle benannten Kabel und Stromleitungen müssen in diesem Tafelsystem vorhanden sein, um eine Interaktivität einfach herzustellen. Ohne das zusätzliche Arbeiten für eine Verkabelung notwendig sind. (Es ist nur ein einfacher tausch des Beamers und Anbau der Toucheinheit notwendig.)
e.Das Angebot des Auftragnehmers beinhaltet eine einführende Schulung des IuK-Fachpersonals in Wartung, Konstruktion / Funktion der Tafel und des Beamers, dem Einbau der Geräte sowie

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Leistungsbeschreibung Offenes Verfahren Nr. 40-0810-26 der Landeshauptstadt Hannover

der Ausführung von Reparaturarbeiten von bis zu einem Tag (8 Stunden)
f.Das gesamte Tafelsystem muss sowohl für den Betrieb mit MacOS, tvOS, iPadOS sowie Windows Geräten ausgelegt sein.
g.Der Einbau, die Inventarisierung und die Zulieferung von Geräten (, Set-Top Box (Apple TV)) ist kostenfrei möglich.
h.Dem Angebot sind detaillierte Konstruktionszeichnungen und Zeichnungen der Leitungswege der Tafel beizufügen.
i.Eine Inventarisierung der Geräte Tafel, Beamers und Set-Top-Box hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen auch wenn die Geräte zugeliefert werden.
j.Die Geräte Tafel, Beamer, Set-Top Box sind mit einem Inventaraufkleber zu versehen. Dieser ist für Inventarisierungzwecke zu verwenden und wird von der Auftraggeberin beigestellt.
k.Ein Beamer gleicher Marke und gleicher Leistungsdaten wie in 7.5.1 beschrieben kann auch ohne Interaktivität geliefert werden.

7.4. mRe-Sytem

Damit ist ein System gemeint, welches in Räumen eingebaut wird, welche nur ein Raumhöhe von 2,50 m hat. Und somit keine Pylonentafel verbaut werden können.

7.4.1.TafelBewertung/ Mindest- anforderung Ja / Nein
a.Wandmontiertes Whiteboard
b.Maße ca. 120 x 200 cm (H x B)
c.mit nicht hochglänzender Oberfläche auf der Projektionsfläche, magnethaftende Oberfläche an der gesamten Schreibfläche
d.für die Verwendung mit einem interaktiven Beamer geeignet
e.Tafelfläche aus Stahlemaille, Farbe Weiß, nass und trocken rückstandsfrei abwischbar. Die Reinigung mit handelsüblichen Glasreinigern muss ohne Beschädigung der Tafeloberfläche möglich sein.
f.Stiftablage
g.beschreibbar mit Whiteboardstiften und handelsüblichen Wachsstiften
h.Das Material darf keine scharfen Kanten in zugänglichen Bereichen der Tafel enthalten. Dies gilt auch für Leitungswege und Halterungen von Geräten.
7.4.2.WandbefestigungJa / Nein

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Die Tafel ist nach den gängigen ISO und Industrie- Normen gegen Kippen und Umfallen zu sichern und muss standfest a. montiert werden. Schulübliche Gebräuche sind zu beachten. Die Tafel muss auch starker Beanspruchung standhalten. Eine Wandlast von 100 kg darf nicht überschritten werden.

b.Bohrungen dürfen ausschließlich durch ein für Asbestmontage zertifiziertes Fachunternehmen durchgeführt werden.
7.4.3.Projektor BefestigungJa / Nein
a.Der Projektor muss oberhalb der Whiteboard Fläche an der Wand montiert werden.
b.Es muss eine Beamer Absturzsicherung gegeben sein durch ein Kensington-Schutz oder durch eine Vorrichtung für ein Sicherheitskabel, dabei ist die DGUV 215-313 zu beachten.
c.Universelle Befestigung für Aktivlautsprecher (wahlweise auch im oberen Tafelbereich) Die Lautsprecher dürfen nicht werkzeuglos entfernbar sein. Die Fixierung muss mit Imbus- oder Schlossschrauben (oder gleichwertig) erfolgen.
7.4.4.TafelfunktionenJA / NEIN
b.Das gesamte System muss für Apple MacOS, tvOS, iPadOS und Microsoft Windows Geräte ausgelegt sein.
7.4.5.Media-Switch Panel
Ja / Nein
a.Zusätzliches Media-Switch-Panel zum Anschluss des Beamers per HDMI und zum Anschluss weiterer Geräte .
b.Montage des Media-Switch Panel wahlweise rechts und links an der Wand.
c.Die Anschlüsse müssen leicht zugänglich und sofort betriebsbereit sein.
d.Die Anschlüsse des Beamers müssen je nach Notwendigkeit mit dem Media-Panel und den eingebauten Geräten (Set-Top Box, Lautsprecher) sinnvoll verbunden werden.
e.An dem Media Panel muss folgendes vorhanden sein: a. 1x HDMI Version 2.1 für Set-Top Box AppleTV b. 1x HDMI Version 2.1 für möglichen internen Computer c. 1x HDMI Version 2.1 Eingang zum Beamer um externe Geräte z.B.: DVD Player oder Computer anschließen zu können d. 1 x USB 3.2 Typ A und 1x USB 3.2 Typ C zum standardmäßigen Laden von externen Geräten. Die Stromversorgung muss dem jeweiligen USB-Standard entsprechen und jeweils mindestens 3A und 5V (15Watt) liefern. e. Diese Kabel sollen beim Einsatz von einem internen Computer auch an diesen durchgereicht werden und zum internen Computer mit einem USB-C 3.2 Anschluss enden. f. Zusätzlich muss für eine mögliche Interaktivität des Beamers ein USB-Kabel von dem Beamer bereits verlegt werden für einen möglichen MiniPC g. 1x LAN Kabel bereithalten um einen internen Computer anschließen zu können. Dieses Kabel muss von außen

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an einen Netzwerkanschluss anschließbar sein und 5m zusammengewickelt vorhanden sein. h. Lautstärkeregelung mit Mute Schaltung für das gesamte System. i. Auswahlmöglichkeit der Eingangsquellen per Knopfdruck. j. Freeze-Funktionalität per Knopfdruck
f.Betriebsbereite Installation des Media-Switch-Panels inkl. notwendiger Verkabelungen zum betriebsbereiten Anschluss externer Geräte
7.2.6.Befestigung von einer Set-Top-Box bzw. einem MiniPC
Ja / Nein
Set-Top-Box (AppleTV der neuesten Generation)
a.a. Standardmäßig muss eine Halterung vorhanden sein, um eine Set-Top-Box an die Tafel anbringen zu können. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, -gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. b. Die Höhe der Befestigung ist so zu wählen das ein Herausnehmen dieser Set-Top-Box möglich ist. c. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl durch ein Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. d. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während eine Set-Top-Box wie ein AppleTV verbaut ist. e. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen Kabel an die Set-Top-Box nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. f. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist.
MiniPC bzw. MacMini der neuesten Generation
b.Optional: Sollte ein MiniPC oder MacMini an dem Tafelsystem verbaut werden, so ist eine Halterung an diese anzubringen. a. A. Diese Halterung muss an die Führungssäulen, - gehäuse oder Pylonen des Tafelsystemens links oder Recht angebracht werden. Alternativ rechts oder links an der Wand. b. Die Höhe der Befestigung darf dabei max. 1.50 m betragen. c. Gleichzeitig muss die Möglichkeit bestehen den Einschaltknopf des jeweiligen Gerätes drücken zu können. d. Es ist dafür zu sorgen das diese Halterung gegen einen Diebstahl, durch einen Schlüsselschloss zu sichern ist, wobei dieser Schlüssel bei allen Tafelsystemen gleich sein muss. e. Diese Halterung darf nicht demontierbar sein, während ein MiniPC verbaut ist.

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f. Des Weiteren ist bei dieser Halterung dafür zu sorgen das eine Herausziehen der angeschlossenen Kabel an den MiniPC bzw. MacMini nicht ohne das Öffnen der Halterung möglich ist. g. Zusätzlich ist es zu ermöglichen das der an der Front angebrachte Inventaraufkleber von außerhalb der Halterung zu lesen ist. h. Damit unterschiedliche Modelle bzw. Geräte des Formfaktors Mini-PC verbaut werden können, ist dafür zu sorgen das Mini-PCs unterschiedlicher Art inkl. Netzteil verstaut werden können. Dabei sind folgende Mindestinnenmaße der Halterung zu beachten: - Tiefe: 270 mm - Höhe: 200 mm - Breite: 55 mm
7.4.6.Verkabelung
Ja / Nein
a.Sämtliche Kabel zur Inbetriebnahme werden geliefert. Hierzu gehören ausdrücklich auch alle Kabel für zugelieferte Geräte, bei denen die notwendigen Kabel nicht vorhanden sind.
b.Die vorhandenen Steckplätze sind gut zu erreichen.
c.Die einzusetzen HDMI-Kabel haben mindestens die HDMI- Version 2.1
d.Sämtliche Kabel sind in einem geschlossenen Schlauchpaket zu bündeln und in Kabelkanäle zu verbauen. Die Verkabelung der Tafel ist unzugänglich zuliefern. Es ist darauf zu achten, dass diese verschleißfrei, sicher und von außen nicht erreichbar angebracht sind.
e.Die Anschlüsse (HDMI / LAN / Audio / USB) für Set-Top Boxen (Apple TV) und Lautsprecher zum Beamer und zum Media Switch Panel müssen vorhanden sein. Die einfache Montage von Stromleitungen zugelieferter Teile muss möglich sein.
f.Die Stromversorgung für alle angeschlossenen und anschließbaren Geräte (Set-Top Box) muss im Tafelsystem integriert und schlüssig sein. Dabei sind die Vorgaben der Sicheren Verkabelung einzuhalten. Insbesondere die VDE0701 VDE0702, DGUV3 und TRBS1201. WICHTIG: Keine Kaskadierten Steckdosen bzw. keine hintereinander geschalteten Steckdosen“ max. eine Steckdosenleiste pro Tafelsystem zulässig.
g.Kabel müssen je nach Installationsstandard hinter der Tafel oder seitlich (links/rechts) geführt werden. Die vorhandenen Kabelführungen sind zu verwenden. Sollte keine Leitungsführung von der Tafel zum Anschlusspanel vorhanden sein ist diese zu legen.
h.Stromführerde Teile bzw. Komponenten inkl. Media-Switch Panel dürfen nicht von außen mit den Händen erreicht werden. (Berührungsschutz).
i.Leitungskanäle müssen generell nach städtischen Standards aus halogenfreiem Material hergestellt werden. Der Leitungsweg ist vorab abzusprechen. Die Vorgaben der Auftraggeberin sind einzuhalten.
7.1.8.Audio

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Ja / Nein
a.Es sind 2 Stereo Aktivlautsprecher mit jeweils mind. 30 Watt RMS Leistung und mind. 80 Watt Dauerleistung sind mitzuliefern und zu montieren. Der max. Schalldruckpegel darf 110 dB (Dauerleistung) und 115 dB (Spitzenleistung) nicht überschreiten.
b.Diese Lautsprecher müssen auch einzeln zu kaufen sein und nicht nur als Paar.
c.Die Lautsprecherkabel müssen mindestens eine Stärke von 2x1,0 mm² betragen.
d.Gleichzeitig ist die Kabellänge so zu wählen, dass genug Bewegungsraum existiert, damit diese Lautsprecher auch ohne ein Ausstecker oder abziehen der Kabel bewegt werden können (z.B.: bei einer Reparatur der Tafel oder der Ausrichtung dieser Lautsprecher)
e.Die Boxen müssen mit dem Beamer verbunden sein.
f.Die Befestigung erfolgt an den vorgesehenen Halterungen an der Projektorbefestigung alternativ an der Tafel bzw. der Wand.
7.4.8.Besonderheiten
Ja / Nein
a.Die Tafel kann auch ohne Geräte (Set-Top-Box) geliefert werden. Ein nachträglicher Anschluss der Geräte durch IuK- Fachpersonal der Auftraggeberin ist einfach möglich.
b.Die Leitungen und Anschlüsse zum Einbau von Geräten der Auftraggeberin sind vorhanden.
c.Ein Einbau von Geräten durch IuK Fachpersonal der Auftraggeberin ist ohne Garantieverlust möglich.
d.Alle benannten Kabel und Stromleitungen müssen in diesem Tafelsystem vorhanden sein, um eine Interaktivität einfach herzustellen. Ohne das zusätzliche Arbeiten für eine Verkabelung notwendig sind. (Es ist nur ein einfacher tausch des Beamers und Anbau der Toucheinheit notwendig.)
e.Das Angebot des Auftragnehmers beinhaltet eine einführende Schulung des IuK-Fachpersonals in Wartung, Konstruktion / Funktion der Tafel und des Beamers, dem Einbau der Geräte sowie der Ausführung von Reparaturarbeiten von bis zu einem Tag (8 Stunden)
f.Das gesamte Tafelsystem muss sowohl für den Betrieb mit MacOS, tvOS, iOS sowie Windows 10 Geräten ausgelegt sein.
g.Der Einbau, die Inventarisierung und die Zulieferung von Geräten (, Set-Top Box (Apple TV)) ist kostenfrei möglich.
h.Dem Angebot sind detaillierte Konstruktionszeichnungen und Zeichnungen der Leitungswege der Tafel beizufügen.
i.Eine Inventarisierung der Geräte Tafel, Beamers und Set-Top- Box hat durch den Auftragnehmer zu erfolgen auch wenn die Geräte zugeliefert werden.
j.Die Geräte Tafel, Beamer, Set-Top Box sind mit einem Inventaraufkleber zu versehen. Dieser ist für Inventarisierungzwecke zu verwenden und wird von der Auftraggeberin beigestellt.
k.Ein Beamer gleicher Marke und gleicher Leistungsdaten wie in 7.5.1 beschrieben kann auch ohne Interaktivität geliefert werden.
l.Zusätzlich können größere Whiteboards geliefert werden. Dabei sind gängige Standardmaße zu verwenden.

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7.5. Beamer

7.5.1Ultrakurzdistanzprojektor Beamer
Ja / Nein
a.Interaktiver Laser Ultrakurzdistanzprojektor, softwareunabhängig,
b.Standardauflösung des Beamers muss mindestens Full-HD sein (mind. 1920x1080)
c.Beamer Helligkeit im normalen Modus >= 5.000 ANSI Lumen
d.Interaktive Fläche Diagonale bis mindestens 100´´
e.Bedienung mit Finger und kabellosem Stift
f.Interaktive Sender- bzw. Empfangsmodule sind entweder außerhalb der Tafelfläche angebracht oder die Tafelfläche ist entsprechend vergrößert
g.Automatische Formatanpassung auf 16:10 und 16:9, Kontrastverhältnis mindestens 5.000.000:1
h.Netzwerkanschluss RJ45 mind. 100 MBit, WLAN-fähig (802.11b/g/n/ac)
i.Durchschnittliche Lebensdauer beträgt mindestens 20.000 Stunden, im Eco Modus 30.000 Stunden
j.Garantie auf mindestens 10.000 Betriebsstunden oder 3 Jahre
k.Eco-Modus
l.Mind. 2 Stifte pro System im Lieferumfang
m.Gleichzeitige Benutzung der interaktiven Fläche durch mind. 2 Benutzer möglich.
n.Mind. Longlife-Filter
o.Projektionsfaktor mind. 0,3:1
p.Eingänge mind. 3 x HDMI, mind. 1 x USB 2.0 Typ A 5V und 2A)
q.Alle Anschlüsse am Beamer dürfen nicht einfach herausziehbar sein, sollte dies möglich sein, so ist eine Blende oder ähnliches vor den Anschlüssen mit Schrauben oder ähnlichem anzubringen, um ein schnelles Abnehmen im Supportfall zu ermöglichen.
r.Betriebsgeräusch des Beamers überschreitet 40 dB im Standardmodus und Eco Modus nicht 30 dB
s.Fernsteuerung und Überwachung über LAN / WLAN Erreichbarkeit des Beamers im Standby Modus
t.Kensington Schloss, Bedienfeldsperre, Absturzsicherung durch ein Sicherheitskabel
u.Ein Markengleicher Beamer ohne Interaktivität mit identischen Leistungsdaten kann geliefert werden.
7.5.2Laserprojektor
Für die Montage an der Decke, das Aufstellen auf einem Tisch oder verwenden mit einem Beamerrollwagen
Ja / Nein
a.Laserprojektor, softwareunabhängig,

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Standardauflösung des Beamers muss mindestens FullHD sein b. (mind. 1920x1080)

c.Beamer Helligkeit im normalen Modus >= 4.500 ANSI Lumen
d.Projektionssystem ist gleich 3LCD-Technologie
e.Projektionsfläche Diagonale bis mindestens 100´´
f.Automatische Formatanpassung auf 16:10 und 16:9, Kontrastverhältnis mindestens 5.000.000:1
g.Netzwerkanschluss RJ45 mind. 100 MBit, optional WLAN-fähig (802.11b/g/n)
h.Durchschnittliche Lebensdauer beträgt mindestens 20.000 Stunden, im Eco Modus 30.000 Stunden
i.Garantie auf mindestens 10.000 Betriebsstunden oder 3 Jahre
j.Eco-Modus
k.Mind. Longlife-Filter
l.Projektionsfaktor mind. 0,3:1
m.Eingänge mind. 2 x HDMI, mind. 1 x USB 2.0 Typ A 5V und 2A
n.Betriebsgeräusch des Beamers überschreitet 40 dB im Standardmodus und Eco Modus nicht 30 dB
o.Fernsteuerung und Überwachung über LAN / WLAN Erreichbarkeit des Beamers im Standby Modus
p.Kensington Schloss, Bedienfeldsperre, Absturzsicherung durch ein Sicherheitskabel

7.6. Service Support und Schulungen

7.6.1.SchulungenJa / Nein
a.Der Auftragnehmer bietet Schulungen über Tafelfunktionen und Best Practice sowie über Selfservice bei Störungen der Tafeln an. Diese kann durch die Schule beauftragt werden. Die Kosten hierfür trägt die jeweilige Schule. Den Umfang der Schulung bestimmt die Schule. Die maximale Teilnehmerzahl sollte 15 Personen nicht überschreiten. Ein Schulungskonzept ist der Ausschreibung beizufügen
b.Bei der Auslieferung erhält die Schule eine kostenlose halbstündige Einweisung in die Grundfunktionen der Tafel für maximal 5 Personen.
c.Das Angebot des Auftragnehmers beinhaltet eine einführende Schulung des IuK-Fachpersonals der Auftragnehmerin in Wartung, Konstruktion / Funktion der Tafel und des Beamers, dem Einbau der Geräte sowie der Ausführung von Reparaturarbeiten von bis zu einem Tag (8 Stunden)
7.6.2.ServiceJa / Nein
a.Der Auftragnehmer liefert die Tafel komplett montiert, installiert und inventarisiert.
b.Der Auftragnehmer verbaut zugelieferte Geräte vollständig, installiert diese und nimmt die Geräte in Betrieb.

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c.Es erfolgt für jedes Tafelsystem eine Abnahme mit einem Abnahmeprotokoll. Die Auftraggeberin ist berechtigt auf eine Abnahme zu verzichten.
d.Der Auftraggeber hält die in Anlage 1-2 aufgezeigten Prozesse ein.
e.Alle gelieferten und zugelieferten Geräte werden inventarisiert und mit entsprechenden beigestellten Aufklebern versehen.
f.Wenn nicht vorhanden muss jedes verbaute Gerät mit einem IT - Inventarisierungsaufkleber (wird beigestellt) versehen werden. Zusätzlich wird das Gesamtsystem mit einem weiteren Aufkleber zur Inventarisierung des Gesamtsystems (wird beigestellt) versehen.
g.Es ist eine komplette Inventarliste zu erstellen, bei der Standort und Seriennummer der Geräte (auch der beigestellten Geräte) verzeichnet ist. Weitere Felder der Inventarliste werden bei Auftragsvergabe bekanntgegeben. Diese wird durch den Auftragnehmer als CSV Datei elektronisch übermittelt.
h.Der Beamer wird nach den Vorgaben der Auftraggeberin vorkonfiguriert.
i.Die Abholung bereitgestellter Geräte erfolgt generell bei der Auftraggeberin. Eine Lieferung zum Aufstellungsort der Tafeln ist nur in Ausnahmefällen möglich.
j.Bestehende Tafelsysteme werden fachgerecht demontiert und entsorgt.
k.Bereitstellung einer Anleitung für das Media-Switch-Panel und die gesamte Anlage.
7.6.3.SupportJa / Nein
a.Der Punkt 4. und 5.3. der Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich umgesetzt. Hierzu wird ein Servicekonzept eingereicht.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung