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Lieferung von Stromerzeugaggregaten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 11:12 (Europe/Berlin)

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Informationspflichten gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) bei Vergabeverfahren

  1. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten

Im BAAINBw werden Vergabeverfahren i.S.d. § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie des § 55 Bundeshaushaltsordnung (BHO) und Interessenbekundungsverfahren nach § 7 Abs. 2 BHO durchgeführt. Die Beteiligung an Vergabeverfahren erfolgt durch Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessenbekundungen und bedarf der Mitwirkung der beteiligten Unternehmen oder Personen, insbesondere durch die Bereitstellung der unter Nr. 2 genannten Daten. In diesem Zusammenhang werden personenbezogene Daten zur Kommunikation mit den Bewerbern bzw. Bietern sowie zur Bewertung der Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) derselben und zur Bewertung der Angebote (vgl. §§ 122, 127 GWB) genutzt.

Rechtsgrundlage für den o.g. Verarbeitungszweck ist Art. 6 Abs. 1 lit. b), e), Abs. 3 lit. b) EU DSGVO in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

  1. Art der verarbeiteten Daten

Verarbeitet werden

  • Kontaktdaten von Mitarbeitern des Bewerbers/Bieters (z.B. Name, Position im Unternehmen, berufliche Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
  • Soweit in der Bekanntmachung oder der Angebotsaufforderung gefordert, Daten zur Beurteilung der Qualifikation von Personal des Bewerbers/Bieters (z.B. Berufsabschluss, Berufserfahrung).
  1. Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der Daten erfolgt, weil diese für die Durchführung des Vergabeverfahrens und einen Vertragsschluss erforderlich sind. Die Nichtbereitstellung der Daten kann zur Folge haben, dass Angebote ggf. aufgrund von Formmängeln (hier Unvollständigkeit) von der Wertung auszuschließen sind.

  1. Aufbewahrung und Löschung der Daten

Die Speicherung der Daten ist beabsichtigt bis zum Ende der Laufzeit eines Vertrages oder einer Rahmenvereinbarung, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 Vergabeverordnung, § 6 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung, § 20 EU Vergabeordnung für Bauleistungen Teil A, § 6 Abs. 3 Konzessionsvergabeverordnung). Abweichende Aufbewahrungszeiten in Rechts- und Verwaltungsvorschriften, z.B. gemäß der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV-ZBR BHO) bleiben unberührt.

BAAINBw B-V 039a/07.2023 - Informationsblatt DSGVO -

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  1. Datenempfänger

Die Daten werden weitergegeben an:

Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)

Das BMVg und sein Geschäftsbereich bedienen sich ggf. externer Dienstleister und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, falls erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich machen. Externe Dienstleister werden i.d.R. eingesetzt

  • zum Betrieb der elektronischen Vergabeplattform (Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern) und
  • als externe rechtliche, fachliche und organisatorische Berater zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens (einschließlich der Angebotsbewertung und im Rahmen etwaiger Nachprüfungsverfahren).
  1. Datenschutzrechtlich Verantwortliche/r ist:

Der Dienststellenleiter/Die Dienststellenleiterin

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1 56073 Koblenz

  1. Datenschutzbeauftragte/r für den Geschäftsbereich BMVg:

Datenschutzbeauftragte/r gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a) DSGVO ist die Datenschutzbeauftragte/r für den Geschäftsbereich BMVg (DSB GB BMVg), Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben 150, 53123 Bonn

  1. Betroffenenrechte

Jeder „betroffenen Person“ stehen folgende Betroffenenrechte gegenüber der/dem Verantwortlichen zu:

  • Auskunft über ihre Daten (gemäß Art. 15 EU DSGVO),
  • Recht auf Berichtigung (gemäß Art. 16 EU DSGVO),
  • Recht auf Löschung (gemäß Art. 17 EU DSGVO),
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (gemäß Art. 18 EU DSGVO),
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (gemäß Art. 20 EU DSGVO),
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (gemäß Art. 21 EU DSGVO).
  1. Beschwerderecht

Der betroffenen Person steht ein Beschwerderecht bei dem/der Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu (gemäß Art. 77 EU DSGVO).

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