Lieferung von Strom und Gas an Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern-Greifswald

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
18.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Gasförmige Brennstoffe (09120000)
  • Elektrizität (09310000)
Bekanntmachung
evergabe-mv.de
Bekanntmachungsnummer
721273-2026
Verfahrensnummer
050c52a7-7808-40cd-ae72-a5c42af94b76

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beschafft Strom und Gas für verschiedene Abnahmestellen im Landkreis. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt, eines für Strom und eines für Gas; die Angebotsfrist endet am 17. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Strom und Gas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern- Greifswald

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Strom

    Ausschreibung in zwei Losen von Lieferung für Strom und Gas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern- Greifswald

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Gas

    Ausschreibung in zwei Losen von Lieferung für Strom und Gas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern- Greifswald

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

28 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026
1.01 - 631 EU Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdfAnschreiben153 KB
1.02 - 632 EU Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben44 KB
1.03 - 634 Besondere Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen36 KB
1.04 - 635 Zusätzliche Vertragsbedinungen.pdfVertragsbedingungen20 KB
1.05 - Los 1 Stromverbrauchsstellen.xlsxSonstiges195 KB
1.05 - Los 1 Vertragsentwurf_Stromliefervertrag.pdfVertragsbedingungen125 KB
1.05 - Los 2 Gasverbrauchsstellen.xlsxSonstiges46 KB
1.05 - Los 2 Vertragsentwurf_Gasliefervertrag.pdfVertragsbedingungen122 KB
1.06 - Datenschutzhinweise.pdfSonstiges169 KB
1.07 - Leitfaden für Bieter zur Angebotsabgabe.pdfSonstiges1,1 MB
2.01 - 633 EU Angebotsschreiben.pdfAnschreiben194 KB
2.02 Los 1 Strom Preisblatt.docxSonstiges22 KB
2.02 Los 2 Gas Preisblatt.docxSonstiges22 KB
2.03 - FB Informationen über das Unternehmen.pdfSonstiges274 KB
2.04 - FB Straftaten gem. _ 123 I-III GWB.pdfSonstiges227 KB
2.05 - FB Zahlung Steuern, Abgaben, Soz.beträge.pdfSonstiges225 KB
2.06 - FB Verstöße_gegen_AEntG_AufenthG_MiLoG_SchwarzArbG_LkSG.pdfSonstiges261 KB
2.07 - FB Insolvenz.pdfSonstiges228 KB
2.08 - FB _ 124 I GWB.pdfSonstiges231 KB
2.09 - FB Russland-Sanktionen_Vergabe.pdfSonstiges253 KB
2.10 - FB Tariftreue_Mindestlohn gem. TVgG M-V.pdfVertragsbedingungen314 KB
2.11 - FB Kontrolle u. Sanktionen gem. TVgG M-V.pdfSonstiges235 KB
2.12 - FB Einhaltung_ILO_Kernarbeitsnormen.pdfSonstiges317 KB
2.13 - FB Einhaltung_in_Zukunft.pdfSonstiges209 KB
2.14 - Referenzen.docSonstiges49 KB
3.00 - 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular45 KB
3.00 - 235 Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen.pdfSonstiges47 KB
3.00 - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular38 KB

Anforderungen

Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 721273-2026

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