Lieferung von Strom und Gas an Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern-Greifswald
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Landkreis Vorpommern-Greifswald - Der Landrat
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 18.10.2026
- CPV-Codes
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- Gasförmige Brennstoffe (09120000)
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- evergabe-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 721273-2026
- Verfahrensnummer
- 050c52a7-7808-40cd-ae72-a5c42af94b76
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald beschafft Strom und Gas für verschiedene Abnahmestellen im Landkreis. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt, eines für Strom und eines für Gas; die Angebotsfrist endet am 17. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Strom und Gas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern- Greifswald
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Strom
Ausschreibung in zwei Losen von Lieferung für Strom und Gas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern- Greifswald
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Gas
Ausschreibung in zwei Losen von Lieferung für Strom und Gas an verschiedene Abnahmestellen des Landkreises Vorpommern- Greifswald
Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
28 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026| Anschreiben | 153 KB | |
| Anschreiben | 44 KB | |
| Vertragsbedingungen | 36 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Sonstiges | 195 KB | |
| Vertragsbedingungen | 125 KB | |
| Sonstiges | 46 KB | |
| Vertragsbedingungen | 122 KB | |
| Sonstiges | 169 KB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Anschreiben | 194 KB | |
| Sonstiges | 22 KB | |
| Sonstiges | 22 KB | |
| Sonstiges | 274 KB | |
| Sonstiges | 227 KB | |
| Sonstiges | 225 KB | |
| Sonstiges | 261 KB | |
| Sonstiges | 228 KB | |
| Sonstiges | 231 KB | |
| Sonstiges | 253 KB | |
| Vertragsbedingungen | 314 KB | |
| Sonstiges | 235 KB | |
| Sonstiges | 317 KB | |
| Sonstiges | 209 KB | |
| Sonstiges | 49 KB | |
| Formular | 45 KB | |
| Sonstiges | 47 KB | |
| Formular | 38 KB |
Anforderungen
Der AG behält sich entsprechend § 56 VgV vor, den Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder den Bieter aufzufordern, fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die nachgeforderten Unterlagen sind bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzureichen. Die Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen. Letzt-endlich unvollständige Angebote werden ausgeschlossen. Fordert der AG Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber per E-Mail oder über die Vergabeplattform zu übermitteln (maßgeblich ist die Festlegung in der Nachforderung). Fordert der AG Angaben etc. berechtigterweise nach, hat der Bieter diese (soweit in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt) dem AG innerhalb von vier Arbeitstagen zu übermitteln (vgl. § 56 Abs. 4 VgV). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang beim AG. Die Frist beginnt an dem Tag, der auf den Tag der Absendung folgt. Es spielt keine Rolle, wenn die Nachforderung den Bieter erst nach Büroschluss, aber vor 24:00 Uhr erreicht. Die Frist endet mit Ablauf des 4. Arbeitstags. Dasselbe gilt für die Beantwortung von Aufklärungsanfragen. Arbeitstage im Sinne der Verfahrensunterlagen sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht nachkommen oder Aufklärungsfragen nicht beantworten, wird das Angebot als unvollständig gewertet und von der Wertung ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 721273-2026
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