Lieferung von Strom für die GEKA mbH
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 12.375.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- GEKA mbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 222082-2024
- Verfahrensnummer
- 737355a6-c37b-4e71-afe7-c0f3e178b9b5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die GEKA mbH in Munster beschafft Strom für ihre Lieferstelle auf Mittelspannungsebene. Vorgesehen ist eine jährliche Abnahmemenge von rund 16,5 Millionen Kilowattstunden bei einer maximalen Leistungsspitze von 2.750 Kilowatt; die Obergrenze liegt bei 24 Millionen Kilowattstunden pro Jahr, vergütet werden nur tatsächlich verbrauchte Mengen. Der Vertrag läuft vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2027, das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 12,375 Millionen Euro und die Angebotsfrist endete am 27. Mai 2024 um 8:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung Elektrizität (Strom) für die Lieferstelle des GEKA mbH von einer Jahresabnahmemenge von rund 16,5 Mio. kWh bei einer Leistungsspitze von maximal 2.750 kW. Die Obergrenze des Auftrags beträgt 24 Mio. kWh per anno. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die kompletten Mengen abzunehmen, sondern nur die tatsächlichen verbrauchten Mengen. 1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate, vom 01.07.2024 bis 30.06.2027. 2. Mit der Angebotsabgabe muss sichergestellt sein, dass die Durchleitung und Bereitstellung der elektrischen Energie gewährleistet ist. 3. Die Lieferung der Elektrizität (Strom) für die Lieferstelle der GEKA mbH ist von einer Jahresabnahmemenge von rund 16,5 Mio. kWh bei einer maximal 2.750 kW sicherzustellen. 4. Die Belieferung erfolgt nach den Angaben des Kunden als Mittelspannungskunde.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Stromliefervertrag12.375.000 EUR
Der kontinuierliche Versorgung der GEKA mbH mit Energie/ Strom - Stromliefervertrag: 1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate, vom 01.07.2024 bis 30.06.2027. 2. Mit der Angebotsabgabe muss sichergestellt sein, dass die Durchleitung und Bereitstellung der elektrischen Energie gewährleistet ist. 3. Die Lieferung der Elektrizität (Strom) für die Lieferstelle der GEKA mbH ist von einer Jahresabnahmemenge von rund 16,5 Mio. kWh bei einer maximal 2.750 kW sicherzustellen. 4. Die Belieferung erfolgt nach den Angaben des Kunden als Mittelspannungskunde.
Frist: 27.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Stromliefervertrag
- Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gem. den Normen des GWB (1). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Bieter wird vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, sofern er die geforderten Erklärungen nicht vorlegt oder die aufgestellten Eignungskriterien nicht erfüllt. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und sonstige Unterlagen, die mit dem Angebot einzureichen sind, gem. § 56 VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.06.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 337807-2024
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.