260907_EVB-IT digital Rahmenvereinbarung.pdf

Lieferung von Speichersystemen, Software sowie Support- und Serviceleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 07:28 (Europe/Berlin)

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Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Lieferung von Storage- und Softwarekomponenten sowie zugehöriger Services Teil A Allgemeine Regelungen....................................................................................................................4 1 Gegenstand....................................................................................................................................4 2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung..........................................................................................5 3 Einzelaufträge.................................................................................................................................6 4 Geschätztes Auftragsvolumen........................................................................................................7 5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme.......................................................................................7 6 Höchstvolumen...............................................................................................................................7 7 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen.......................................8 8 Berichtswesen (Reporting).............................................................................................................8 9 Preisanpassungen........................................................................................................................10 10 Rechnungen..................................................................................................................................13 11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)...................................................................................14 12 Remoteservice*.............................................................................................................................14 13 Haftpflichtversicherung.................................................................................................................14 14 Haftungsregelungen.....................................................................................................................15 15 IT-Sicherheit..................................................................................................................................16 16 Datenschutz..................................................................................................................................16 17 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen..............................16 18 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte...............................................................18 19 Textform........................................................................................................................................18 20 Anwendbares Recht, Gerichtstand...............................................................................................18 21 Sonstige Vereinbarungen.............................................................................................................18 Teil B: Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf).................................................................................................19 1 Geltung der AGB...........................................................................................................................19 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen.................................................................................19 3 Gegenstände................................................................................................................................19 4 Regelungen zur Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware bzw. Aufstellung der Hardware..19 5 Vergütung.....................................................................................................................................19 6 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale......................................................................20 7 Mängelhaftung (Gewährleistung).................................................................................................20 8 Garantien......................................................................................................................................20 9 Regelung entfällt...........................................................................................................................20 10 Abweichende Vertragsstrafenregelungen....................................................................................20 11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit...............................................................................21 12 Erfüllungs- und Lieferort...............................................................................................................21 13 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer..................................................................21 14 Sonstige Vereinbarungen.............................................................................................................21 Teil B: Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltung)................................................................22

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1 Geltung der AGB...........................................................................................................................22 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen.................................................................................22 3 Beschreibung der Hardware, die Gegenstand der Instandhaltungsleistungen ist.......................22 4 Beginn / Dauer / Kündigung der Instandhaltungsleistungen........................................................22 5 Vergütung.....................................................................................................................................23 6 Servicezeiten* für die Instandhaltungsleistungen.........................................................................23 7 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen...........................................................................24 8 Abnahme.......................................................................................................................................29 9 Mängelhaftung (Gewährleistung).................................................................................................29 10 Regelung entfällt...........................................................................................................................29 11 Vertragsstrafen.............................................................................................................................30 12 Weitere Regelungen.....................................................................................................................30 13 Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen durch den Auftragnehmer...............................32 14 Sonstige Vereinbarungen.............................................................................................................32 Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (EVB-IT Überlassung Typ A)...............................33 1 Geltung der AGB...........................................................................................................................33 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen.................................................................................33 3 Überlassung von Standardsoftware.............................................................................................33 4 Abweichende Nutzungsrechte......................................................................................................33 5 Dokumentation der Standardsoftware*.........................................................................................34 6 Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM).....................................................................34 7 Art der Lieferung der Standardsoftware......................................................................................34 8 Vergütung.....................................................................................................................................34 9 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale.................................................34 10 Mängelhaftung (Gewährleistung).................................................................................................35 11 Abweichende Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware*......................................35 12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit...............................................................................35 13 Erfüllungs- und Lieferort...............................................................................................................35 14 Sonstige Vereinbarungen.............................................................................................................35 Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B)...................................36 1 Geltung der AGB...........................................................................................................................36 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen.................................................................................36 3 Überlassung von Standardsoftware.............................................................................................36 4 Vergütung.....................................................................................................................................36 5 Dokumentation..............................................................................................................................37 6 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B...................37 7 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B.............................37 8 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)...........................................37 9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Überlassungsdauer..........................................................................................................................37

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10 Störungsmeldung und Nacherfüllung...........................................................................................38 11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit...............................................................................39 12 Erfüllungs- und Lieferort...............................................................................................................39 13 Sonstige Vereinbarungen.............................................................................................................39

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Rahmenvereinbarung über Lieferung von Storage- und Softwarekomponenten sowie zugehöriger Services Vertragsparteien Auftraggeber TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH Freiligrathstraße 12 55131 Mainz Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: _____

Auftragnehmer



Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

Teil A Allgemeine Regelungen

1 Gegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen:

Lieferung von Storage- und Softwarekomponenten sowie zugehöriger Services. Die Leistungen umfassen Hardware, Software, Support- und Serviceleistungen nach weitere Maßgabe dieser Vereinbarung und den Anlagen.

Der Auftraggeber betreibt gegenwärtig eine hochverfügbare, skalierbare und mandantenfähige Speicherinfrastruktur, welche maßgeblich auf Technologien des Herstellers NetApp basiert und die Speicherprotokolle Block, Object (S3-kompatibel) sowie File (NAS) integriert und parallel unterstützt.

Die bestehende Systemarchitektur ist darauf ausgelegt, unterschiedlichste Workloads – einschließlich, jedoch nicht abschließend, klassischer Enterprise-Applikationen, datenintensiver Analyseverfahren sowie hochperformanter HPC- und KI-Workloads – gleichzeitig und unter Einhaltung strenger Anforderungen an Verfügbarkeit, Performance, Integrität und Sicherheit bereitzustellen.

Die Speicherinfrastruktur ist sowohl in Monitoring- und Managementsysteme des Herstellers als auch in die eigenen Monitoring-Lösungen des Auftraggebers integriert. Ferner besteht eine Integration und Vernetzung mit weiteren Systemen.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei der bestehenden Infrastruktur um eine komplexe, hochintegrierte und sicherheitskritische Systemlandschaft handelt, welche durch eine enge Verzahnung von Speicher-, Monitoring-, Security- und Data-Management-Komponenten geprägt ist.

Im Rahmen dieses Vertrags hat der Auftragnehmer daher sicherzustellen, dass angebotene Lösungen und Leistungen vollständig mit der bestehenden Architektur kompatibel sind, eine nahtlose Integration

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ermöglichen und die in diesem Vertrag und seinen Anlagen definierten funktionalen sowie nicht- funktionalen Anforderungen uneingeschränkt erfüllen oder übertreffen.

Soweit der Auftragnehmer Herstellerservice-Produkte anbietet, setzt er den jeweiligen Hersteller – soweit für die Leistungserbringung erforderlich – als Erfüllungsgehilfen ein. Ergänzend wird auf die Erläuterungen in Anlage Nr. 1 verwiesen.

2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung Es gelten als Vertragsbestandteile:

2.1 dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:

Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung

Anlage Nr.BezeichnungDatum / VersionAnzahl Seiten
1Leistungsverzeichnis__________
2Preisblatt__________
3Sonstige Vergabeunterlagen__________
4Angebot__________
5Auftragsverarbeitungsvereinbarung__________

Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge. Zur Klarstellung: Die Angaben im Angebot sind für den AN verbindlich – eine Umgehung oder Unterschreitung der Anforderungen aus den höherrangigen Dokumenten ergibt sich daraus aber in keinem Fall. Anlage 5 gilt in ihrem Anwendungsbereich (Umsetzung datenschutzrechtlicher Pflichten) im Zweifel vorrangig.

2.2 für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:

AuswahlAGBErläuterung
EVB-IT Kauf-AGBKauf von Hardware
EVB-IT Instandhaltungs-AGBInstandhaltung von Hardware
EVB-IT Überlassung Typ A-AGBDauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf)
EVB-IT Überlassung Typ B-AGBZeitweise Überlassung von Standardsoftware
EVB-IT Pflege S-AGBPflege von Standardsoftware
EVB-IT System-AGBErstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice

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AuswahlAGBErläuterung
EVB-IT Systemlieferungs-AGBLieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice
EVB-IT Erstellungs-AGBErstellung bzw. Anpassung von Software
EVB-IT Service-AGBSystemserviceleistungen
EVB-IT Cloud-AGBCloudleistungen
EVB-IT Dienstleistungs-AGBDienstleistungen

Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

☐ sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____. sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Allerdings gelten für Software* bzw. Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden.

3 Einzelaufträge Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind. Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.

3.1 Abrufe und Bestätigung

3.1.1 Der Einzelauftrag erfolgt

☐ mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. _____.

☐ mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen.

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☐ mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers.

☒ Der Abruf einzelner Leistungen erfolgt auf Grundlage von Einzelaufträgen des Auftraggebers nach folgender Maßgabe: Zuerst wird auf Basis der maßgeblichen Preisliste eine konkrete Produkt Konfiguration seitens des Auftraggebers erstellt. Diese wird dem Auftragnehmer als Basis für ein Angebot übermittelt, hier sind mindestens die Nachlässe aus dem Preisblatt für die Angebote anzuwenden. Danach wird das erhaltene Angebot vom Auftraggeber geprüft, genehmigt und ggfs. bestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Abrufprozess jederzeit einseitig nach Mitteilung mit angemessener Frist im eigenen Ermessen anzupassen.

3.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen

☐ einer Woche

☒ 14 Kalendertagen wie folgt zu bestätigen:

☐ wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen

☐ in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen:


☒ in Textform durch Mitteilung gegenüber dem Auftraggeber.

4 Geschätztes Auftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge)

☒ ergibt sich aus Anlage Nr. 1.

5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung.

6 Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge

☒ ergibt sich aus Anlage Nr. 1.

6.1 Mitteilungspflicht des Auftragnehmers

☒ Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen.

☒ Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform.

6.2 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.

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Unabhängig davon

☒ endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

7 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers im Rahmen von Lieferungen Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Einzelauftrag genannten Produkte zu liefern. Die Lieferung erfolgt an den vom Auftraggeber vorgegebenen Standort. Die Lieferung erfolgt in handelsüblicher, den Erfordernissen des Liefergegenstandes und der Versandart angemessener Verpackung und wird nicht gesondert vergütet. Konkrete Lieferadresse(n) ergeben sich aus

☒ Vorgaben des Auftraggebers.

☐ Die Lieferung von Hardware und anderen Gegenständen erfolgt wie folgt (hier auch Regelungen zu Anlieferung, ggf. Incoterms etc.): / _____

☒ Die Lieferung von Software* erfolgt gemäß Abstimmung zwischen den Parteien.

☒ durch Download, soweit in der Einzelbestellung nicht Abweichendes vereinbart wird.

☐ wie folgt _____

☒ Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Lieferfrist nicht einhalten kann, so hat er dem Bezugsberechtigten die Gründe für die Verzögerung unverzüglich in Textform mitzuteilen. Etwaige Ansprüche des Bezugsberechtigten aus der nicht fristgemäßen Lieferung bleiben unberührt.

☒ Allen Lieferungen sind Lieferscheine beizufügen, die die Bestellnummer, das Bestelldatum sowie die Artikelnummer so ausweisen, dass eine Zuordnung der gelieferten Produkte unmissverständlich möglich ist.

☒ Teillieferungen sind ausgeschlossen, soweit im Einzelauftrag oder in Anlage Nr. _____ nicht anders vereinbart. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit die Parteien nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbaren. Unabhängig davon hat die Entsorgung bzw. das Recycling jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespeicherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen.

8 Berichtswesen (Reporting)

☒ Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn

☐ 100 % des geschätzten Auftragsvolumens

☐ 100 % des Höchstvolumens

☐ 75 % des geschätzten Auftragsvolumens

☒ 75 % des Höchstvolumens

☐ _____ % des geschätzten Auftragsvolumens

☐ _____ % des Höchstvolumens

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erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____.

8.1 Grundsätzliches Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. 2. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist. Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

8.2 Vergütung nach Aufwand Soweit in Anlage Nr. 2 [hier z.B. Preisblatt angeben] eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes

8.2.1 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand

☒ Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht.

☐ Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____ erbracht.

8.2.2 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden

☐ Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☐ Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☐ Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☐ Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

☐ Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

8.3 Fälligkeit und Zahlungsfristen Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.

Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____ vorlegt.

☒ Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. _____ einzuhalten ist.

☐ Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____. Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB- IT Dienstleistungs-AGB.

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Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig:

☒ monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.

☐ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.

☐ gemäß Anlage Nr. _____.

☐ _____

Abweichend gilt:

☐ Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen.

☐ Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

☐ _____

9 Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.

9.1 Preisanpassungsklausel mit Index

☒ Die nachfolgende Regelung gilt

☐ für alle Produkte und Leistungen

☒ für folgende Produkte bzw. Leistungen: Software und Service [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte

☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

☒ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: Software

☒ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: Service

☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____

☐ Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

☐ Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene

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Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %] Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.

9.2 Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten

☐ Die nachfolgende Regelung gilt

☐ für alle Produkte und Leistungen

☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

☐ Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden.

☐ Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis.

☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden.

☐ Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

9.3 Preisanpassungen anhand von Preislisten

9.3.1 Preiserhöhungen anhand von Preislisten

☒ Die nachfolgende Regelung gilt

☐ für alle Produkte und Leistungen

☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste

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_____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als 3 % höher ist, als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

☐ Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.

☐ Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt.

☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.]

☒ Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus den Anlagen; im Zweifel sind entsprechende aktuelle Preislisten unverzüglich mitzuteilen.

9.3.2 Preissenkungen anhand von Preislisten Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen. Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt:

☐ Die nachfolgende Regelung gilt

☐ für alle Produkte und Leistungen

☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als 3 % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

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☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus den Anlagen; im Zweifel sind entsprechende aktuelle Preislisten unverzüglich mitzuteilen.

☐ Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

9.3.3 Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten

☒ Die nachfolgende Regelung gilt

☐ für alle Produkte und Leistungen

☒ für folgende Produkte bzw. Leistungen: Hardware

Die Vergütung erfolgt auf Basis der in den Anlagen referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die

☒ der/die in den Anlagen angegebene(n) Rabatt(e)

☐ ein Rabatt in Höhe von _____ % angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt. Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge.

☐ Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro _____ mit Wirkung zum _____. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.

10 Rechnungen

☐ Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen

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☐ E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV

☐ _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift]

☐ Dabei ist folgende Leitweg-ID zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder


gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

☐ Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr.

☐ Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB.

☒ Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: Gemäß Vorgabe des Auftraggebers.

☐ Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten abgerechnet.

☐ Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d)

☒ Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:

Name Rolle/Leistungsbereich Organisationseinheit Telefonnummer E-Mail

☐ Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:

Name Rolle/Leistungsbereich Organisationseinheit Telefonnummer E-Mail

☐ Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

12 Remoteservice*

☐ Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*.

☐ Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen.

13 Haftpflichtversicherung

☒ Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

☒ Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens 2 mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Vermögensschäden 15 Euro Sachschäden 15_ Euro Personenschäden 15_ Euro

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Rahmenvereinbarung

Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

14 Haftungsregelungen

14.1 Haftung des Auftragnehmers In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zugrunde gelegt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.

Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

14.2 Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" abweichende Haftungsregelungen

14.2.1 Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung

☐ An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf

☐ _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge.

☐ _____ Euro

☐ 5.000.000 Euro

14.2.2 Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag

☐ Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag.

☐ An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags.

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Rahmenvereinbarung

☐ An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.

14.2.3 Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers"

☐ Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen.

☐ Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche

☐ Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn.

☐ Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.

14.3 Haftung des Auftraggebers

☒ Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: Die Haftungsbeschränkungen zugunsten des Auftragnehmers gelten entsprechend für den Auftraggeber.

☐ Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.

15 IT-Sicherheit Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

☒ Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlagen Nr. 1, 3 zu beachten.

16 Datenschutz

☒ Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes:

☐ die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____.

☐ Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt.

☒ Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. 5. Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten.

☐ Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. _____.

17 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen

17.1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt

☐ am _____;

☒ mit Zuschlag;

☐ mit Zuschlag, jedoch frühestens am _____;

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Rahmenvereinbarung

sie endet

☐ am _____.

☒ mit Ablauf von 60 Monaten. Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.

17.2 Verlängerungen der Rahmenvereinbarung

☒ Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zwei (2) mal jeweils um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 2 Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach 84 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf..

☐ Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung _____ mal um _____ Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens _____ Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.

17.3 Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von _____ Monaten zum _____ ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des _____ [z. B. zweiten Vertragsjahres]; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung [im Standard geregelt in Nummer 25.2] verlängert hat.

☐ _____. Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.

17.4 Ende/Kündigung von Einzelaufträgen Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist.

☒ Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt.

☐ _____.

☐ Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____

17.5 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmenvereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

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Rahmenvereinbarung

● Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären. ● Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder -zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● _____ Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.

18 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.

19 Textform Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.

20 Anwendbares Recht, Gerichtstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.

21 Sonstige Vereinbarungen

☐ Sonstige Vereinbarungen: _____.

☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus den Einzelbestellungen und Anlagen.

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Rahmenvereinbarung

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Rahmenvereinbarung

Teil B: Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über den Kauf von Hardware gelten die EVB-IT Kauf-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung). Sofern vorinstallierte* Betriebssystemsoftware Gegenstand des Kaufes ist, gelten zusätzlich die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung)

F

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

☒ Kauf von Hardware

☐ inklusive vorinstallierter* Betriebssystemsoftware

☐ und Aufstellung*

☒ sonstige Leistungen: Bereitstellung von Herstellerservice gemäß Einzelbestellung und den Anforderungen nach Anlage 1 sowie nachrangig gemäß den sonstigen Anlagen sowie ergänzend gemäß den EVB-IT Instandhaltung-AGB.

3 Gegenstände Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber auf dessen Auftrag hin Hardware, ggf. einschließlich weiterer Leistungen, z.B. vorinstallierter* Betriebssystemsoftware, Aufstellung etc. gemäß Anlage Nr. 1, 3, 4. Es gelten bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen vorinstallierten* Betriebssystemsoftware in der folgenden Rangfolge: ● Ggfs.Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlagen, ● Ziffer 3.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

4 Regelungen zur Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware bzw. Aufstellung der Hardware

☐ Vereinbarungen zur Vorinstallation* der Betriebssystemsoftware ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

☐ Vereinbarungen zur Aufstellung der Hardware* ergeben sich aus Anlage Nr. 1.

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Rahmenvereinbarung

5 Vergütung

5.1 Kaufpreis Der jeweilige Kaufpreis ergibt sich

☒ gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen"

☐ aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Fälligkeit und Zahlung

☒ Die Fälligkeit und Zahlungsfrist ergeben sich aus Teil A.

☐ Die Vergütung für den Kauf ist abweichend von Teil A fällig _____ Tage nach _____.

☐ und ist abweichend von Teil A nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

6 Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale

☒ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren* auf.

7 Mängelhaftung (Gewährleistung)

☒ Abweichend von Ziffer 7.4 EVB-IT Kauf-AGB hat der Auftraggeber die Wahl der Art der Nacherfüllung (Beseitigung oder Neulieferung) für die Hardware gemäß Anlage Nr. _____.

☐ Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt abweichend von Ziffer 7.2 EVB-IT Kauf- AGB gemäß Anlage Nr. _____.

☐ Die Mängelmeldung im Rahmen der Mängelhaftung erfolgt an (z.B. Postanschrift, Telefon, E-Mail oder Anlage Nr. _____

☐ Im Rahmen der Mängelhaftung werden die Reaktions-/Wiederherstellungszeiten* gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

☐ Für Mängelmeldungen und Reaktions-/ und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung gelten die Regelungen, die im Modul Instandhaltung vereinbart sind.

8 Garantien

8.1 Auftragnehmergarantien

☐ Der Auftragnehmer übernimmt zusätzlich zu der vereinbarten Mängelhaftung (Gewährleistung)

☐ die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Haltbarkeitsgarantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Haltbarkeitsgarantie).

☐ die in Anlage Nr. _____ aufgeführten Garantien (Konkretisierung und/oder Begrenzung z.B. des Inhalts oder der Rechtsfolgen dieser Garantie).

☐ Für die Haftung bei der Verletzung von Garantieversprechen gelten die jeweils einschlägigen Haftungsbeschränkungen aus Ziffer 9 EVB-IT Kauf-AGB, Ziffer 16 EVB-IT Instandhaltungs- AGB bzw. Ziffer 9 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in den dort genannten Fällen.

8.2 Herstellergarantien

☒ Der Auftragnehmer erklärt, dass der Hersteller der aus Anlage Nr. 1, 3, 4 ersichtlichen Hardware die dort genannten Garantien übernimmt.

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9 Regelung entfällt.

10 Abweichende Vertragsstrafenregelungen

☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Kauf-AGB wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.4 der EVB-IT Kauf-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Teil A bzw. Ziffer 10 EVB-IT Kauf-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

☐ Die Parteien treffen abweichend von bzw. ergänzend zu Teil A Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

☐ Für die Erbringung von Leistungen vor Ort wird nur Personal des Auftragnehmers eingesetzt, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

12 Erfüllungs- und Lieferort

☒ Erfüllungsort gemäß Anlagen und ergänzend nach Vorgabe des Auftraggebers.

☐ Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.

13 Entsorgung der Hardware durch den Auftragnehmer

☐ Soweit der Auftraggeber gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Kauf-AGB die Entsorgung wünscht, erfolgt diese gemäß Anlage Nr. _____ durch (Mehrfachauswahl möglich)

☐ Beseitigung

☐ Verwertung einschl. Recycling,

☐ Wiederverwendung.

☐ die Entsorgung der dort genannten Hardware erfolgt gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

☐ Die Entsorgung der Hardware gemäß Anlage Nr. _____ erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.

14 Sonstige Vereinbarungen

☐ Sonstige Vereinbarungen: _____

☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus den Einzelbestellungen und Anlagen.

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Teil B: Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltung)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Instandhaltungs- und Serviceleistungen für Hardware gelten die EVB-IT Instandhaltungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

☒ Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)

☒ Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)

☒ Hotline

☒ Sonstige Instandhaltungsleistungen

Die Leistungen, die sich im Einzelnen aus der jeweiligen Einzelbestellung unter Berücksichtigung der Anlagen zum Rahmenvertrag ergeben, erbringt der Auftragnehmer durch Bereitstellung des jeweiligen Herstellerservices für die erworbene Hardware. Im Rahmen des Herstellerservices setzt der Auftragnehmer den jeweiligen Hersteller – soweit zur Leistungserbringung erforderlich – als Erfüllungsgehilfen ein.

3 Beschreibung der Hardware, die Gegenstand der Instandhaltungsleistungen ist Der Auftragnehmer erbringt nach Einzelauftrag einzelne oder alle der in Nummer 2 genannten Instandhaltungsleistungen für die unter der Rahmenvereinbarung beschaffte Hardware.

4 Beginn / Dauer / Kündigung der Instandhaltungsleistungen

4.1 Beginn / Dauer der Instandhaltungsleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beginnend mit

☒ dem Tag nach der Lieferung der jeweiligen Hardware

 im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt

 zu dem/n in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitpunkt(en) jeweils

 unbefristet,

 mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)

 für die Dauer von _____ Monaten

 für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume

☒ für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume

die vereinbarten Instandhaltungsleistungen zu erbringen.

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Rahmenvereinbarung

4.2 Kündigung von Einzelaufträgen über Instandhaltungsleistungen

 Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr).

 Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf des _____ Vertragsjahres seit Lieferung aus dem jeweiligen Einzelauftrag.

 Abweichend von Ziffer 17.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftraggeber nicht zur Teilkündigung eines Einzelauftrages berechtigt.

 Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich die Ansprüche des Auftragnehmers bei einer Kündigung gemäß Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB (dauerhafte Außerbetriebnahme von Hardware) aus Anlage Nr. _____.

 Abweichend von Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

 Der Auftraggeber hat das Recht, mit Wirkung zum Ende der Rahmenvereinbarung, einzelne oder alle Einzelaufträge zu kündigen. Ziffer 17.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB Satz 2 gilt entsprechend.

5 Vergütung

5.1 Vergütung für die Instandhaltungsleistungen Die Vergütung für die vereinbarten Instandhaltungsleistungen ergibt sich gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen". und abweichend bzw. ergänzend aus den Regelungen dieses Moduls. Soweit ein Pauschalfestpreis für Instandhaltungsleistungen vereinbart ist, ist dieser die Instandhaltungspauschale im Sinne dieses Moduls.

5.2 Vergütung für Ersatzgegenstände*

 Bei Vergütung nach Aufwand werden Ersatzgegenstände* (Ersatzhardware*, Ersatzteile*, Verschleißteile* und Verbrauchsmaterialien*) gemäß Anlage Nr. _____ vergütet.

 Abweichend von den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird vereinbart, dass der Pauschalfestpreis* für die Instandhaltungsleistungen (Instandhaltungspauschale) nicht die in Anlage _____ genannten Kosten für die dort ausgewiesenen Ersatzgegenstände* enthält.

5.3 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung für die Instandhaltungsleistungen ist abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Instandhaltungs- AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern

 quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

 jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.

 einmalig zum _____.

☒ gemäß Einzelbestellung.

 Die Vergütung für die Instandhaltungsleistungen ist abweichend von Ziffer 10.5 EVB-IT Instandhaltungs-AGB nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

6 Servicezeiten* für die Instandhaltungsleistungen

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Rahmenvereinbarung

Gemäß Einzelbestellungen und Anlagen.

TageStörungsbeseitigung gemäß Nummer 6.1Hotline gemäß Nummer 6.3ggf. sonstige Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer 6.4
an Arbeitstagen Mo-Do_____ bis __________ bis __________ bis _____
an Arbeitstagen Freitags_____ bis __________ bis __________ bis _____
an Samstagen_____ bis __________ bis __________ bis _____
an Sonntagen_____ bis __________ bis __________ bis _____
an Feiertagen am Erfüllungsort_____ bis __________ bis __________ bis _____

7 Art und Umfang der Instandhaltungsleistungen Gemäß Einzelbestellung und Anlagen.

 Abweichend von Ziffer 1.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Hinblick auf die Hardware gemäß Anlage Nr. _____ auch solche Instandhaltungsleistungen zu erbringen, die vom Herstellersupport abhängen und für die der Hersteller diesen Support nicht mehr anbietet.

7.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung)

Gemäß Einzelbestellung und Anlagen.

7.1.1 Leistungsumfang

 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Störungen* der Hardware mit Ausnahme der in Anlage Nr. _____ genannten Hardware zu beseitigen.

 Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zur Übernahme neuer Hardware oder Hardwareteile im Rahmen der Störungsbeseitigung nicht verpflichtet.

 Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

7.1.2 Kenntniserlangung von Störungen*

7.1.2.1 Störungsmeldung durch den Auftraggeber Elektronisch, schriftlich und/oder über ein bereitgestelltes Ticketsystem. Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
Name/Firma:

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Art des KontaktsKontaktdaten
Organisationseinheit/Abteilung:
 Postanschrift:
 Telefon:
 E-Mail:
 Web-Adresse des Ticketsystems

wie folgt:

 auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____.

 mit Ticketsystem*

 des Auftragnehmers,

 des Auftraggebers, welches

 unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist.

 wie folgt. _____ zur Verfügung gestellt wird.

 formlos.

7.1.2.2 Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen*

 Der Auftragnehmer ist zur Feststellung von Störungen* (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems _____(Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis von Störungen* zu verschaffen.

7.1.3 Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*

☒ Es werden Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* gemäß Einzelbestellung und den Anlagen vereinbart.

StörungsklasseReaktionszeit* in StundenWiederherstellungszeit* in Stunden
Betriebsverhindernder Mangel
Betriebsbehindernder Mangel
Leichter Mangel

Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* beginnen mit dem Zugang der entsprechenden Störungsmeldung innerhalb der in Nummer 5 des Vertrages oder Ziffer 5.1 EVB-IT Instandhaltungs- AGB für die Störungsbeseitigung vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während dieser Zeiten. Geht eine Störungsmeldung außerhalb der vereinbarten Servicezeiten* ein, beginnt die Reaktionszeit* mit Beginn der nächsten Servicezeit*. Der Störungsmeldung gleichgestellt ist der

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Rahmenvereinbarung

Zeitpunkt, an dem der Auftragnehmer Kenntnis von der Störung* erlangt hat oder hätte gemäß Nummer 6.1.2.2 erlangen können.

 Abweichend davon beginnen und laufen die Reaktions- und Wiederherstellungszeiten* für Störungen* der Klassen _____

 auch außerhalb der vereinbarten Servicezeiten*, d.h. an allen Tagen rund um die Uhr.

 auch innerhalb der folgenden Zeiten: _____

 gemäß dieser Anlage _____

 Die Reaktionszeiten* und Wiederherstellungszeiten* werden abweichend von den Definitionen in den EVB-IT Instandhaltungs-AGB wie folgt definiert: _____

 Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr. _____ für die dort abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB definierten Störungsklassen festgelegt. Ergänzend zu Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

7.1.4 Vergütung

 Die Vergütung für die Störungsbeseitigung ist nicht in der Vergütung für die Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer 4.1 enthalten, sondern erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.

 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

 bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.

7.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (vorbeugende Maßnahmen)

7.2.1 Leistungsumfang

 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu bestimmten Leistungen zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gemäß Anlage Nr. _____.

 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vollumfänglichen Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft gemäß Ziffer 2.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB.

 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* der Hardware zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____. oder

 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für folgende Hardware _____ oder für die in Anlage Nr. _____ aufgeführte Hardware angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen* zu vermeiden. Näheres ergibt sich aus Anlage Nr. _____.

 Der Auftraggeber ist abweichend von Ziffer 2.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB zur Übernahme neuer Hardware oder Hardwareteile im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft nicht verpflichtet.

 Der Auftragnehmer ist zur Feststellung des aktuellen Zustandes der Hardware (Monitoring) mit Hilfe des Überwachungssystems _____ (Produktbezeichnung) verpflichtet. Dieses Überwachungssystem muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich in dem in Anlage Nr. _____ genannten Umfang selbst Kenntnis vom aktuellen Zustand der Hardware zu verschaffen.

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Rahmenvereinbarung

7.2.2 Vergütung

☒ Die Vergütung für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft ist nicht in der Vergütung für die Instandhaltungsleistungen gemäß Nummer 4.1 enthalten, sondern erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Teil A, Nummer 13 und Zuschlagstabelle dieses Moduls.

 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

 bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.

7.3 Hotline

7.3.1 Umfang der Leistungen

 Der Auftragnehmer gewährt Hotline-Service gemäß Ziffer 2.4 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB zu den in Nummer 5 vereinbarten Servicezeiten*.

 Abweichend von Ziffer 2.4.3 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB, darf der Auftragnehmer für die Hotline nur Personal einsetzen,

 das sachlich und fachlich so qualifiziert ist, dass auch komplexere Fragen zur Nutzung und Störungsmeldungen gelöst werden können.

 das gemäß Anlage Nr. _____ qualifiziert ist.

 Im Rahmen der Hotline werden auch Fragen zur Nutzung der Hardware beantwortet.

 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Hotline Störungen*, soweit möglich, auch durch Teleservice* zu beseitigen.

 Abweichend von Ziffer 2.4.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist lediglich der in Anlage Nr. _____ aufgeführte Personenkreis berechtigt, die Hotline in Anspruch zu nehmen.

 Abweichend von Ziffer 2.4.3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB erfolgt die Hotline zu folgenden Zeiten _____ in englischer Sprache.

 Die Hotline kann auch in englischer Sprache angeboten werden.

 Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme einzusetzen.

 Abweichend von Ziffer 2.4.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nur in nachfolgendem Umfang berechtigt, im Rahmen der Hotline automatisierte Sprachdialogsysteme für die Entgegennahme und Zuordnung von Anrufen einzusetzen,

 soweit nur ein einheitliches Kennzeichen zur Identifizierung verwendet wird;

 nicht mehr als _____ (Anzahl) Auswahlalternativen pro Ebene abgefragt werden;

 der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens auf der _____ (z.B. zweiten) Ebene erfolgt;

 der Kontakt zu einer natürlichen Person spätestens nach _____ (Anzahl) Minuten erfolgt.

 Abweichend von Ziffer 2.4.6 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hotline über _____ anzubieten (z.B. Mehrwertdienstenummer, Mobilfunknummer, Auslandsrufnummer).

 Weitere Regelungen zur Hotline ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

7.3.2 Vergütung

 Keine gesonderte Vergütung; die Vergütung für die Hotline ist in der Instandhaltungspauschale* enthalten.

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Rahmenvereinbarung

 Die Vergütung für die Hotline erfolgt nach Aufwand gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und Zuschlagstabelle dieses Moduls.

 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

 bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.

7.4 Sonstige Instandhaltungsleistungen

 Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. _____ konkret beschriebenen sonstigen Instandhaltungsleistungen.

 Keine gesonderte Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen; die Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen ist in der Instandhaltungspauschale* enthalten.

 Die gesonderte monatliche Pauschale für die sonstigen Instandhaltungsleistungen beträgt _____.

 Die Vergütung für die sonstigen Instandhaltungsleistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Anlage Nr. _____ der Rahmenvereinbarung und Zuschlagstabelle dieses Moduls.

 mit einer Obergrenze in Höhe von _____ pro _____ (z.B. Monat, Quartal, Jahr etc.).

 bei fester Laufzeit mit einer Obergrenze in Höhe von insgesamt _____ Euro.

7.5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand

7.5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand

 Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

7.5.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand

☒ Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.

Lfd Bezeichnun Zuschläge in Zuschläge in Zuschläge in Zuschläge in Zuschläge in . g der Prozent auf die Prozent auf die Prozent auf die Prozent auf die Prozent auf die Nr. Kategorie Vergütungssätz Vergütungssätz Vergütungssätz Vergütungssätz Vergütungssätz e gemäß e gemäß e gemäß e gemäß e gemäß Anlage Nr. Anlage Nr. Anlage Nr. Anlage Nr. Anlage Nr. _____ Montag _____ Samstag _____ Samstag _____ Sonn- _____ Sonn- bis Freitag und Feiertage und Feiertage von von (Arbeitstage) von von außerhalb der bis bis zuschlagsfreien bis bis Zeiten

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

ArbeitstagZuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

 Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

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7.5.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen

 Abweichend von Ziffer 10.2.4 Satz 2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.

 Abweichend von Ziffer 10.2.4 Sätze 2 und 3 EVB-IT Instandhaltungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.

 weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

7.5.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten

☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.

 Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

 Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.

 Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

 Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.

 Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

 Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.

 Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.

 Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

7.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand

 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

8 Abnahme

 Regelungen zur Abnahme für die Leistungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

9 Mängelhaftung (Gewährleistung)

 Es gilt Ziffer 13.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB mit der Maßgabe, dass für Sach- und Rechtsmängel die Verjährungsfrist statt 24 Monate _____ Monate beträgt.

 Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

 Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen, die Dritte gegen den Auftraggeber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.2 EVB- IT Instandhaltungs-AGB), gilt nicht.

 Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

10 Regelung entfällt

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11 Vertragsstrafen

11.1 Nichteinhaltung von vereinbarten Reaktionszeiten*

 Ziffer 11.2 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

Leistungsart Überschreitung um …. Vertragsstrafe

insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____

☒ Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen gemäß Einzelbestellung und Anlagen.

11.2 Nichteinhaltung von vereinbarten Wiederherstellungszeiten*

 Ziffer 11.2 EVB-IT Instandhaltungs-AGB gilt mit der Maßgabe, dass für die Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* folgende Vertragsstrafen vereinbart werden:

Leistungsart Überschreitung um …. Vertragsstrafe

insgesamt pro Vertragsjahr jedoch maximal _____

☒ Hinsichtlich der Nichteinhaltung von Wiederherstellungszeiten* gelten die Regelungen gemäß Einzelbestellung und Anlagen.

11.3 Sonstige Vertragsstrafen

 Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.4 oder Ziffer 1.5 der EVB-IT Instandhaltungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. Ggfs. gemäß Anlagen.

12 Weitere Regelungen

12.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers

☒ Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:

Lfd. Nr. Position Fachliche Sicherheitsüber- Sonstige Anforderungen, Qualifikation prüfung z.B. weitere Ü 1, 2 oder 31 Sicherheitsanforderungen

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FußnoteErläuterung
1Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz

 Abweichend von Ziffer 9.1 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

 Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

12.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages

 bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

 der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.

 die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

 folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____

12.3 Nutzungssperren/besondere technische Merkmale

 Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Nutzungssperren auf.

 Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Nutzungssperren auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

 Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

12.4 Teleservice* (Remoteservice) Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

12.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

 Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 20 EVB-IT Instandhaltungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

 Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet (z.B. gemäß Art. 28 DSGVO).

 Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

12.6 Dokumentation

☒ Abweichend von Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.

 Ergänzend zu Ziffer 7 EVB-IT Instandhaltungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die durchgeführten Instandhaltungsleistungen, wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen.

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12.7 Erfüllungsort

☒ Erfüllungsort ist _____.

13 Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen durch den Auftragnehmer

 Soweit der Auftraggeber Ziffer 6.4 EVB-IT Instandhaltungs-AGB die Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen wünscht, erfolgt diese gemäß Anlage Nr. _____ durch (Mehrfachauswahl möglich)

 Beseitigung,

 Verwertung einschl. Recycling,

 Wiederverwendung.

 für folgende ausgetauschte Gegenstände _____ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____.

 Die Entsorgung von ausgetauschten Gegenständen erfolgt nicht durch den Auftragnehmer.

14 Sonstige Vereinbarungen

 Sonstige Vereinbarungen: _____

☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus den Einzelbestellungen und Anlagen.

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Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Dauer (EVB-IT Überlassung Typ A)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die dauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Verkauf) gelten die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

☒ Überlassung von Standardsoftware

☒ sonstige Leistungen: Bereitstellung von Herstellerservice gemäß Einzelbestellung und den Anforderungen nach Anlage 1 sowie nachrangig gemäß den sonstigen Anlagen und EVB-IT Pflege S-AGB. .

3 Überlassung von Standardsoftware Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber je nach Einzelbestellung Standardsoftware, ggf. einschließlich sonstiger Leistungen (insbesondere Herstellerservice) gemäß Anlage Nr. 1, 3, 4.

Im Rahmen des Herstellerservices setzt der Auftragnehmer den jeweiligen Hersteller – soweit zur Leistungserbringung erforderlich – als Erfüllungsgehilfen.

4 Abweichende Nutzungsrechte Bezüglich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware* oder Softwarekomponente gemäß Anlage Nr. _____ gilt Folgendes:

☐ Es gelten in der folgenden Rangfolge: ● Rechteregelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. _____, ● Ziffer 3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A), ● die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _____. Die jeweiligen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

☐ Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber als Open Source Software im Sinne der Begriffsbestimmungen am Ende der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt.

☐ Zusätzlich weisen die Lizenzbedingungen die weiteren Eigenschaften auf Die Standardsoftware* oder Softwarekomponente wird dem Auftraggeber unter der folgenden, den Anforderungen von Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) entsprechenden Lizenz (Open Source Software*) zur Verfügung gestellt:

☐ Die Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird dem Auftraggeber ausschließlich unter Geltung von Lizenzen gemäß „Open Source Lizenzliste“ (verfügbar unter evb-it.gov.de) zur Verfügung gestellt.

☐ Hinsichtlich der Standardsoftware* bzw. Softwarekomponente wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.4 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A)): _____.

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☐ An der Dokumentation räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber abweichend von Ziffer 3.3, Satz 1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) folgende Nutzungsrechte ein: _____.

5 Dokumentation der Standardsoftware*

☒ Abweichend von Ziffer 2.2 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) schuldet der Auftragnehmer die Dokumentation der Standardsoftware* nur in englischer Sprache.

6 Lieferung einer Software Bill of Materials (SBOM)*

☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM)* gemäß BSI TR-03183-2 für die nach diesem Vertrag überlassene Standardsoftware*

☐ im Format SPDX

☐ im Format CycloneDX zur Verfügung. Soweit die Pflege der Standardsoftware* vereinbart ist, aktualisiert der Auftragnehmer die von ihm bereitgestellte Software Bill of Materials (SBOM)* für alle neuen Programmstände*, die er dem Auftraggeber nach diesem Vertrag zur Verfügung stellen muss, sofern sich aus den neuen Programmständen* Änderungen an der Software Bill of Materials (SBOM)* ergeben.

7 Art der Lieferung der Standardsoftware* Der Auftragnehmer liefert dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt:

☐ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: _____.

☒ in folgender Form: Zum Download oder auf einem Datenträger je nach Bedarf des Auftraggebers. (z.B. durch Bereitstellung zum Download*).

☐ wie in Anlage Nr. _____ beschrieben.

8 Vergütung

8.1 Überlassungsvergütung Die jeweilige Überlassungsvergütung sowie Vergütung für Herstellerservice ergibt sich

☒ gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".

☐ aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

8.2 Fälligkeit und Zahlung

☐ Die Überlassungsvergütung ist abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) fällig _____ Tage nach _____.

☐ und ist abweichend von Ziffer4.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) nicht 30 Tage sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zu zahlen.

9 Kopier- oder Nutzungssperre*/besondere technische Merkmale

☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf.

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☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

☐ Die Leistungen des Auftragnehmers weisen folgende technische Merkmale nicht auf: _____. Näheres siehe Anlage Nr. _____.

10 Mängelhaftung (Gewährleistung)

10.1 Verjährungsfrist für Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist)

☐ Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die gesetzliche Frist von 24 Monaten.

☐ Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche tritt die eine Frist von _____ Monaten.

☐ Anstelle der in Ziffer 7.2 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _____ monatige Frist.

☐ Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

10.2 Mängelmeldung

☐ Die Mängelmeldung erfolgt abweichend von Ziffer 7.5 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Die Mängelmeldung erfolgt an den Auftragnehmer über den vom Auftraggeber gewählten Kanal (ggfs. schriftlich, elektronisch).

10.3 Regelung entfällt

11 Abweichende Vertragsstrafen bei Überlassung der Standardsoftware*

☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.

☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 2.3 der EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.

12 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 10 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

☐ Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

13 Erfüllungs- und Lieferort

☐ Erfüllungsort ist _____.

☐ Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.

14 Sonstige Vereinbarungen

☐ Sonstige Vereinbarungen: _____.

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Rahmenvereinbarung

☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus den Anlagen.

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Teil B: Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (EVB-IT Überlassung Typ B)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware gelten die EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen

☒ Überlassung von Standardsoftware auf Zeit

☒ sonstige Leistungen Bereitstellung von Herstellerservice gemäß Einzelbestellung und den Anforderungen von Anlage 1 und nachrangig gemäß den weiteren Anlagen sowie EVB-IT Pflege S- AGB.

Im Rahmen des Herstellerservices setzt der Auftragnehmer den jeweiligen Hersteller – soweit zur Leistungserbringung erforderlich – als Erfüllungsgehilfen.

3 Überlassung von Standardsoftware

☒ Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber nach Einzelauftrag Standardsoftware auf Zeit, ggf. einschließlich sonstiger Leistungen (insbesondere Herstellerservice) gemäß Anlage Nr. 1, 3, 4.

☐ Folgende Eigenschaften werden vom Auftragnehmer zugesichert: _____.

☐ Der Auftragnehmer versichert, dass die in Anlage Nr. _____ aufgelistete Software die dort genannten Eigenschaften aufweist.

Die Überlassung erfolgt beginnend

☒ zu dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt

☐ zu dem/n in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitpunkt(en) jeweils

☐ unbefristet,

☐ mindestens jedoch für die Dauer von _____ Monaten (Mindestvertragsdauer)

☐ für die Dauer von _____ Monaten

☐ für den/die in Anlage Nr. _____ vereinbarten Zeitraum/Zeiträume

☒ für den/die im Einzelauftrag vereinbarten Zeitraum/Zeiträume.

4 Vergütung Die Vergütung für die vereinbarten Leistungen ergibt sich

☒ gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen".

☐ Aus dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

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Rahmenvereinbarung

4.1 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist

☐ monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig

☐ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals.

☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres.

☐ einmalig zum _____.

☒ gemäß Anlagen und im Zweifel nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß abgestimmtem Abrechnungszeitraum.

4.2 Regelung entfällt.

5 Dokumentation

☐ Sprache/Form (ergänzend/abweichend von Ziffer 2.2 EVB-IT Überlassung Typ B): _____

☐ Vervielfältigungsrecht

☐ Die Dokumentation der Standardsoftware* gemäß Anlage Nr. _____, dort _____ kann _____fach vervielfältigt werden.

☐ Ergänzende Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

6 Besondere Nutzungsvereinbarungen gemäß Ziffer 3.2 EVB-IT Überlassung Typ B

6.1 Mehrfachnutzung

☐ Der Umfang der Mehrfachnutzung ergibt sich aus Anlage Nr. _____, d.h. die Standardsoftware* darf in dem dort genannten Umfang mehrfach gleichzeitig genutzt werden.

6.2 Systemumgebung

☒ Die Systemumgebung zur Nutzung der Standardsoftware* ergibt sich aus Anlage Nr. 1, 3.

☐ Die Standardsoftware* wird in einer beliebigen Systemumgebung* genutzt.

7 Kopier- oder Nutzungssperren gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Überlassung Typ B

☐ Dem Auftragnehmer sind Kopier- oder Nutzungssperren in der Standardsoftware* bekannt. Einzelheiten siehe Anlage Nr. _____.

8 Kündigung (abweichend von Ziffer 4.1 EVB-IT Überlassung Typ B)

☐ Es wird eine Kündigungsfrist von _____ Monaten vereinbart.

9 Kopie zu Prüf- und Archivierungszwecken bei Kündigung der Nutzungsrechte bzw. nach Ende der Überlassungsdauer

☐ Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen Zeitablauf, wegen Kündigung durch den Auftraggeber oder ordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

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Rahmenvereinbarung

☐ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____

☐ ohne gesonderte Vergütung zu behalten.

☐ Der Auftraggeber ist berechtigt, nach dem Ende der Überlassungsdauer (wegen außerordentlicher Kündigung durch den Auftragnehmer) eine Kopie der Standardsoftware* einschließlich der Dokumentation zu Prüf- und Archivierungszwecken

☐ gegen gesonderte Vergütung gemäß Anlage Nr. _____

☐ ohne gesonderte Vergütung zu behalten.

10 Störungsmeldung und Nacherfüllung

10.1 Adresse für Störungsmeldung gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT Überlassung Typ B Die Störungsmeldung erfolgt an folgende Adresse:

Art des KontaktsKontaktdaten
☐ Name/Firma:
☐ Organisationseinheit/Abteilung:
☐ Postanschrift:
☐ Telefon:
☐ E-Mail:
☐ Web-Adresse des Ticketsystems

wie folgt:

☐ auf einem Störungsmeldeformular gemäß Anlage Nr. _____.

☒ mit Ticketsystem*

☒ des Auftragnehmers,

☐ des Auftraggebers, welches

☐ unter der oben angegebenen Web-Adresse erreichbar ist.

☒ wie folgt zur Verfügung gestellt wird Nach gesonderter Abstimmung.

☒ auf sonstige elektronische oder schriftliche Weise über abgestimmte Kontaktkanäle.

10.2 Annahme der Störungsmeldung, Ergänzende Vereinbarungen zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten Die Störungsmeldung wird während folgender üblicher Geschäftszeit des Auftragnehmers angenommen: _____

☒ Ergänzende Vereinbarung zu Bereitschafts- und Reaktionszeiten gemäß Anlage Nr. 1, 3, 4

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Rahmenvereinbarung

10.3 Telefonische Unterstützung

☐ Telefonische Unterstützung des Auftraggebers erfolgt nach gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _____.

11 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit

☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 11 EVB-IT Überlassung-AGB (Typ B) ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.

☒ Die Parteien treffen Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 5.

12 Erfüllungs- und Lieferort

☐ Erfüllungsort ist _____.

☐ Lieferort (falls abweichend vom Erfüllungsort) ist _____.

13 Sonstige Vereinbarungen

☐ Sonstige Vereinbarungen: _____.

☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus den Einzelbestellungen sowie Anlagen.

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