03_Anlage C Angebotsunterlagen.pdf

Lieferung von Sicherheitskarten und Kartenlesern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 18:04 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Angebotsunterlagen

bestehend aus:

• Anlage C 1. Angebotsschreiben

• Anlage C 2. Angaben zu Bieter, Bietergemeinschaft, Unterbeauftragung

• Anlage C 3. Erklärung zur Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen

• Anlage C 4. Eignung

• Anlage C 5. Bietererklärung KMU

• Anlage C 6. Eigenerklärung Bezug zu Russland

Seite 1 von 22

[Seite 2]

Anlage C 1. Angebotsschreiben

Öffentliche Ausschreibung

der IKT-Ost AöR: „Lieferung Sicherheitskarten und Kartenleser“

Angebot

Name und Anschrift des Teilnehmers (Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben des bevollmächtigten Bieters einzutragen)

Name:

Straße, Nr.:

Postleitzahl:

Ort:

Staat:

Telefon:

Telefax:

E-Mail:

Ansprechpartner:

Anlagen1: Anlagenkonvolut Anlage C Angebotsunterlagen, bestehend aus ☐ Anlage C 2. Angaben zu Bieter, Bietergemeinschaft, Unterbeauftragung ☐ Anlage C 3. Erklärung zur Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnormen ☐ Anlage C 4. Eignung ☐ Anlage C 5. Bietererklärung KMU ☐ Anlage C 6. Eigenerklärung Bezug zu Russland ☐ Preisblatt Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung und Angabe meinen/unseren Ausschluss von dieser und weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.

Ich/wir erkläre(n):

1 Die beigefügten Anlagen sind anzukreuzen.

Seite 2 von 22

[Seite 3]

– Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns angegebenen Preisen an. – An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. – Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anla- gen: Unterlagen gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen — Teil B und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. – Ich/wir erfülle(n) die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung. – Ich/wir anerkenne(n) den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungs- verzeichnisses als alleinverbindlich. – Mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/unseres An- gebotes. – Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn Teil- leistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – Falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, umfasst mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen. – Ich/wir werde(n) einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrech- nungssumme dieses Vertrages entrichten, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach. – Ich bin/Wir sind damit einverstanden, dass mir über die Mitteilungen-Funktion des eVergabeportals Mitteilungen jeglicher, das Vergabeverfahren betreffender Art (einschließlich Informationsschreiben gemäß § 134 GWB) übersandt werden. Ich werde meinen Account regelmäßig auf Eingänge überprüfen.

Bei Bietergemeinschaften erfolgt die Abgabe des Angebotes durch den Bevollmächtigten.

Ist der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht in Druckschrift angegeben, wird das Angebot ausgeschlossen

Name der natürlichen Person, die für die Abgabe des Angebotes verantwortlich zeichnet

Seite 3 von 22

[Seite 4]

Anlage C 2. Angaben zum Bieter

1. Einzelbieter oder Bietergemeinschaft

Ich/Wir biete(n) als Einzelbieter.

Ja

Nein, sondern als Bietergemeinschaft bestehend aus folgenden Unternehmensträgern:

  1. Name/Firma

Adresse

  1. Name/Firma

Adresse

  1. Name/Firma

Adresse

Als bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft haben wir uns für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages auf den Unternehmer

Nr.

geeinigt. Er vertritt die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich und ist zur Entge- gennahme von Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt.

Wir erklären für Verbindlichkeiten aus dem Vertrag gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldne- risch zu haften.

2. Angaben zu der Bietergemeinschaft

(Nur auszufüllen, wenn sich eine Bietergemeinschaft bewirbt.) Darstellung, welche Leistungen im Auftragsfall vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausge- führt werden.

Seite 4 von 22

[Seite 5]

3. Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

Ist das Unternehmen börsennotiert?

Ja

Nein

Falls Nein: Es sind der oder die wirtschaftlich Berechtigten sowie deren Nationalität anzugeben. Die wirtschaftliche Berechtigung richtet sich nach § 3 Geldwäschegesetz (GwG).

Wirtschaftlich Berechtigter nach § 3 Abs. 1 GwG ist eine natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen letztlich steht oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt wird oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.

Hierzu zählen nach § 3 Abs. 2 GwG natürliche Personen, die unmittelbar oder mittelbar wie folgt be- teiligt sind, indem sie: • mehr als 25 % der Kapitalanteile halten • mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder • auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben.

In der Regel sind die Anteilseigner einer Gesellschaft die wirtschaftlich Berechtigten.

Wenn mehrere Personen mehr als 25 % der Kapitalrechte oder Stimmrechte kontrollieren, hat dieses Unternehmen (z.B. GmbH) mehrere wirtschaftlich Berechtigte.

Name/Bezeichnung wirtschaftlich Berechtigter Nationalität

Angaben zur nationalen Identifikation des Unternehmens

Es ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Handelsregisternummer und das Gericht der Eintra- gung anzugeben. Falls eine solche Eintragung nicht vorhanden ist, ist die Umsatzsteuer-Identifikations- nummer anzugeben:


Seite 5 von 22

[Seite 6]

4. Unterbeauftragung (ohne Eignungsleihe)

Die folgenden Angaben gelten nicht für eignungsleihende Nachunternehmer!

lch/Wir beabsichtige/n, (Teil-)Leistungen an Unterauftragnehmer (einfache Nachunternehmer) zu übertragen:

Ja

Nein

Leistungen, für die eine Unterbeauftragung vorgesehen ist, sind zwingend anzugeben! Die Benennung der Unterauftragnehmer mit Namen/Firma und Anschrift hat im Falle der einfachen Nachunternehmerschaft erst auf gesonderte Aufforderung zu erfolgen (sie kann aber auch bereits jetzt erfolgen).

(Teil)Leistung ggf. Name/Firma, Anschrift vorgesehener Unterauftragnehmer

Sofern der einfache Nachunternehmer bereist bekannt ist und bereits mit dem Angebot benannt werden soll, ist auch die nachfolgende Verpflichtungserklärung einzureichen.

Sofern ein Nachunternehmer noch nicht mit dem Angebot namentlich benannt wurde, verlangt der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.

Seite 6 von 22

[Seite 7]

5. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

(Bei der beabsichtigten Einschaltung von mehreren Unternehmen bitte den Vordruck in der erforderlichen Anzahl ausfüllen.)

Name und Anschrift des anderen Unternehmens:

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an:

die im Vordruck „4. Unterbeauftragung“ aufgeführten Auftragsteile zu erbringen, für die mein/unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist. Alle dafür erforder- lichen personellen, sachlichen, finanziellen und sonstigen Mittel werden zur Verfügung gestellt.

Ich/Wir erfülle(n) die hierfür notwendigen Eignungsanforderungen. Die diesbezüglichen Nachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen sind dieser Erklärung beigefügt.


(Ort, Datum, Unterschrift, Stempel)

bestätigt vom Bieter2:


(Ort, Datum, Unterschrift, Stempel)

2 In jedem Fall zu bestätigen durch den Bieter.

Seite 7 von 22

[Seite 8]

Anlage C 3. Erklärung zur Tariftreue und ILO-Kernarbeitsnor-

men

s. gesondertes Formular

Seite 8 von 22

[Seite 9]

Anlage C 4. Eignung

Eigenerklärungen und Nachweise zur Eignung

Seite 9 von 22

[Seite 10]

Erklärung Eignungsleihender Nachunternehmer:

lch/Wir beabsichtige(n), zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen.

Ja

Nein

Für das folgende Eignungskriterium sollen zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen werden:

Es soll dafür das folgende Unternehmer als eignungsleihender Nachunternehmer eingesetzt werden:

Name Anschrift

Unterlagen des Nachunternehmers zum Nachweis der Eignung für das entsprechende Kriterium so- wie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind beizufügen!

Es ist zudem die nachfolgende Verpflichtungserklärung beizufügen.

Seite 10 von 22

[Seite 11]

Verpflichtungserklärung Nachunternehmer

(Bei der beabsichtigten Einschaltung von mehreren Unternehmen bitte den Vordruck in der erforderlichen Anzahl ausfüllen.)

Name und Anschrift des anderen Unternehmens:

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an

die in der Erklärung „Eignungsleihender Nachunternehmer“ aufgeführten Auftragsteile zu erbringen, für die mein/unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist. Alle dafür erforderlichen personellen, sachlichen, finanziellen und sonstigen Mittel werden zur Verfü- gung gestellt.

Ich/Wir erfülle(n) die hierfür notwendigen Eignungsanforderungen. Die diesbezüglichen Nachweise sowie die Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, sind dieser Erklärung beigefügt.


(Ort, Datum, Name vertretungsberechtigter)

bestätigt vom Bieter3:


(Ort, Datum, Name vertretungsberechtigter)

3 In jedem Fall zu bestätigen durch den Bieter.

Seite 11 von 22

[Seite 12]

  1. Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Erklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (von jedem Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft auszufüllen, ebenso von jedem Nachunternehmer).

I. Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfüllen:

Ja

Nein Falls Nein: ggf. Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte IV)

§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Ab- satz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist we- gen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terro- ristische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol- chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet wer- den sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens- werte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auf- trag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ih- rem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi- scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Ver- urteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch

Seite 12 von 22

[Seite 13]

die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leiten- der Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

  1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
  2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Aus- schluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.

II. Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfüllen:

Ja

Nein Falls Nein: ggf. Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte IV)

§ 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabe- verfahren ausschließen, wenn

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzver- fahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung ei- nes solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfah- ren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
  4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unter- nehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Ein- schränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
  5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei- lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,

Seite 13 von 22

[Seite 14]

  1. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei- tung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
  2. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
  3. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforder- lichen Nachweise zu übermitteln, oder
  4. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Verga- beentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder ver- sucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohnge- setzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.

III. Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Gründe vorliegen, die zu einem Aus- schluss nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes, nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nach § 22 des Lie- ferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) führen können.

Ja

Nein Falls Nein: ggf. Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (siehe Punkte IV)

Seite 14 von 22

[Seite 15]

IV. Ich/wir führe(n) folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an:

Tatbestand nach GWB Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB

(Erläuterungen ggf. auf separater Anlage)

§ 125 - Selbstreinigung (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 vorliegt, nicht von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass es

  1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich ge- zahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat,
  2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und
  3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. § 123 Absatz 4 Satz 2 bleibt unberührt. (2) Öffentliche Auftraggeber bewerten die von dem Unternehmen ergriffenen Selbstreinigungsmaß- nahmen und berücksichtigen dabei die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachten die öffentlichen Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen des Unter- nehmens als unzureichend, so begründen sie diese Entscheidung gegenüber dem Unternehmen.

Seite 15 von 22

[Seite 16]

  1. Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

Ja

Nein

Seite 16 von 22

[Seite 17]

  1. Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

a) Ich/wir erkläre(n), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist.

Auf Anforderung werde ich den Nachweis durch Bescheinigung des Finanzamtes (Kopie ausrei- chend) beibringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Mo- nate sein.

Ja

Nein

b) Ich/wir erkläre(n), dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.

Auf Anforderung werde ich den Nachweis durch Bescheinigung der Krankenkasse(n) (Kopie ausreichend) beibringen; der Nachweis darf bei Ablauf der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein.

Ja

Nein

Seite 17 von 22

[Seite 18]

  1. Eigenerklärung des Bieters zur wirtschaftlichen Verknüp- fung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen

Hinweis: Wenn keine wirtschaftliche Verknüpfung besteht, ist auch dies kenntlich zu machen durch Streichung oder den Eintrag „Trifft nicht zu.“

Unternehmen Beschreibung der Art der wirtschaftlichen Verknüpfung bzw. der Zu- sammenarbeit

Seite 18 von 22

[Seite 19]

  1. Berufshaftpflichtversicherung

Ich/wir erkläre(n), dass das Unternehmen über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt, de- ren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 1,0 Mio. EUR und zusätzlich für sons- tige Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. EUR beträgt. Diese Deckungssummen stehen im Versicherungsjahr mindestens 2-fach maximiert zur Verfügung.

Auf Anforderung werde ich den Nachweis durch eine Bescheinigung über die Haftpflicht- oder durch eine Exendentenversicherung nachweisen.

Hinweis: Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass der Versicherungsschutz aktuell be- steht (nicht ausreichend ist ein Nachweis für die Vergangenheit). Es genügt die Erklärung der Bereitschaft des Versicherers, für den Fall der Erteilung des Zuschlags, gegebenenfalls bisher niedrigere Versicherungssummen auf die geforderten Beträge zu erhöhen.

☐ Ja

☐ Nein

Seite 19 von 22

[Seite 20]

Anlage C 5. Bietererklärung KMU

Ich/wir erkläre(n), dass:

ich/wir ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bin/sind.

Ich/wir habe(n)

  1. weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und
  2. einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen und
  3. gehören keiner Gruppe verbundener Unternehmen an, die die unter 1. und 2. genannten Voraussetzungen erfüllt.

ich/wir kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) bin/sind (vorgenannter Punkt trifft nicht zu).

In jedem Fall sind die folgenden Angaben zu machen:

Bezugszeitraum (Jahr)4:

Mitarbeiterzahl Jahresumsatz in EUR Jahresbilanzsumme in EUR

Im Vergleich zum vorherigen Geschäftsjahr haben sich die Angaben so stark geändert, dass sie mög- licherweise zu einer Neueinstufung des Antrags stellenden Unternehmen (KMU oder großes Unter- nehmen) führen?

Ja

Nein

Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein Angebot, das zum geforderten Zeitpunkt keine oder eine unvollständige oder ersichtlich falsche Erklärung enthält, zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Verfahrens führt.


Ort, Datum Name der natürlichen Person, die verantwortlich zeichnet

4 Sämtliche Daten beziehen sich auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr und sind auf Jahresbasis berechnet. Bei einem neu gegründeten Unternehmen, das noch keinen Abschluss für einen vollständigen Rechnungszeit- raum vorlegen kann, werden die entsprechenden Werte im laufenden Geschäftsjahr nach Treu und Glauben geschätzt. Der Umsatz ist abzüglich der Mehrwertsteuer und sonstiger indirekter Steuern oder Abgaben anzuge- ben.

Seite 20 von 22

[Seite 21]

Anlage C 6. Eigenerklärung Bezug zu Russland

Eigenerklärung Bezug zu Russland (von allen Bietern / allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften)

zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Erläuterung: Nach der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst Personen oder Unternehmen, die unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10% gemessen am Auftragswert, als Unter- auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen durch

a) die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland, b) die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, c) das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien nach Buchstaben a) und / oder b) zutreffen.

  1. Ich/Wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Personen oder Unternehmen, auf die mehr als 10% des Auftrags- wertes entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Kreis mit einem Bezug zu Russ- land im Sinne der Vorschrift gehören.

  2. Ich/Wir bestätige(n) und stelle(n) sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unter- auftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Er- bringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Personen oder Un- ternehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswertes entfällt, eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Kreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.


Ort, Datum Name der natürlichen Person, die verantwortlich zeichnet

Seite 21 von 22

[Seite 22]

Artikel 5k der VO (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:

(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Ab- satz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu ver- geben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % un- mittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehal- ten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,

auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Liefe- ranten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auf- tragsvergabe in Anspruch genommen werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsor- gung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brenn- elementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihrer Sicherheit sowie die Lieferung von Aus- gangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer An- wendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung, b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen, c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie aus- schließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen be- reitgestellt werden können, d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mit- gliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder in- ternationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brenn- stoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Ertei- lung. (4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

Seite 22 von 22

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung