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Lieferung von Sicherheitskarten und Kartenlesern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 18:04 (Europe/Berlin)

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Öffentliche AusschreibungV072/2026
Leistungsverzeichnis08. September 2026

Lieferung Sicherheitskarten und Kartenleser

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Öffentliche AusschreibungV072/2026
Leistungsverzeichnis08. September 2026

Inhaltsverzeichnis

Lieferung von Sicherheitskarten und Kartenleser ........................................................................3

  1. Gegenstand der Ausschreibung ..........................................................................................3

  2. Allgemeine Anforderungen an die Lieferung ........................................................................3

2.1. Beschaffenheit der Produkte ...................................................................................... 3

2.2. Originalprodukte und Gleichwertigkeit ........................................................................ 3

2.3. Verpackung und Kennzeichnung ................................................................................. 3

2.4. Lieferort ................................................................................................................... 4

2.5. Lieferfrist .................................................................................................................. 4

2.6. Gewährleistung und Support ...................................................................................... 4

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Öffentliche AusschreibungV072/2026
Leistungsverzeichnis08. September 2026

Lieferung von Sicherheitskarten und Kartenleser

1. Gegenstand der Ausschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Sicherheitskarten und Kartenlesern.

Die angegebenen Mengen sind verbindliche Liefermengen, soweit in den Vergabeunterlagen keine abweichenden Regelungen getroffen werden.

Produktnennungen und Artikelnummern dienen der eindeutigen Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes. Soweit vergaberechtlich vorgesehen, können gleichwertige Produkte angeboten werden. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter anhand geeigneter technischer Unterlagen vollständig nachzuweisen.

2. Allgemeine Anforderungen an die Lieferung

2.1. Beschaffenheit der Produkte

Alle angebotenen und gelieferten Produkte müssen:

  • fabrikneu und unbenutzt sein,
  • aus aktueller Produktion stammen,
  • frei von Sach- und Rechtsmängeln sein,
  • den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen,
  • mit einer deutschsprachigen oder englischsprachigen Dokumentation geliefert werden,
  • für den bestimmungsgemäßen Einsatz uneingeschränkt geeignet sein.

Die Lieferung von Gebrauchtware, Vorführgeräten, Rückläufern, B-Ware oder generalüberholten Produkten ist nicht zulässig.

2.2. Originalprodukte und Gleichwertigkeit

Soweit konkrete Hersteller, Produktbezeichnungen oder Artikelnummern angegeben sind, beschreiben diese die erforderliche technische und funktionale Kompatibilität.

Bei Angebot eines gleichwertigen Produktes hat der Bieter die Gleichwertigkeit mit dem Angebot nachzuweisen. Hierzu sind mindestens folgende Unterlagen einzureichen:

  • vollständiges technisches Datenblatt,
  • Hersteller- und Produktbezeichnung,
  • eindeutige Artikelnummer,
  • Beschreibung der Kompatibilität,
  • Gegenüberstellung der geforderten und angebotenen Eigenschafften,
  • gegebenenfalls Herstellerbestätigung zur Kompatibilität.

Kann die Gleichwertigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden, gilt die betreffende Position als nicht ordnungsgemäß angeboten.

2.3. Verpackung und Kennzeichnung

Die Produkte sind transportsicher und vor Feuchtigkeit, Verschmutzung sowie mechanischer Beschädigung geschützt zu verpacken. Seite 3 von 5

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Leistungsverzeichnis08. September 2026

Jede Verpackung muss mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Hersteller,
  • Produktbezeichnung,
  • Artikelnummer,
  • Stückzahl,
  • gegebenenfalls Seriennummer,
  • Zuordnung zur Position.

2.4. Lieferort

Die Lieferung hat frei Verwendungsstelle einschließlich sämtlicher Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Nebenkosten zu erfolgen.

Lieferort:

IKT-Ost AöR Flurstraße 2 17034 Neubrandenburg

2.5. Lieferfrist

Der Bieter hat im Preisblatt die voraussichtliche Lieferfrist in Kalendertagen nach Auftragserteilung anzugeben.

Teillieferungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

2.6. Gewährleistung und Support

Für sämtliche gelieferten Produkte gilt mindestens die gesetzliche Gewährleistung.

Der Bieter hat anzugeben:

  • Dauer der Herstellergarantie,
  • Beginn und Umfang der Garantie,

Bei berechtigten Mängelanzeigen sind defekte Produkte nach Wahl des Auftraggebers zu reparieren oder durch mangelfreie Neuware zu ersetzen.

Sämtliche Transport-, Verpackungs- und Nebenkosten im Rahmen berechtigter Gewährleistungs- oder Garantiefälle trägt der Auftragnehmer.

Es ist ausschließlich Neuware für den deutschsprachigen Markt anzubieten. Wiederaufbereitete (refurbished) Waren sind nicht zulässig.

Pos.BeschreibungAnzahlEinheit
1Convexis Sicherheitskarten (Kopplungskarten für Kartenleser Convexis RCR1010)8Stück

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Sicherheits- beziehungsweise Kopplungskarten zur Verwendung mit den ausgeschriebenen Convexis-Kartenlesern; vollständig kompatibel mit dem Kartenleser Convexis RCR1010.
2Kartenleser Convexis RCR1010 Kartenleser des Typs Convexis RCR1010 oder nachweislich gleichwertig; kompatibel mit den ausgeschriebenen Sicherheits- und Kopplungskarten; einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Anschlusskomponenten und Treiber, soweit erforderlich.79Stück

Besondere Anforderungen

  1. Die Sicherheitskarten und Kartenleser müssen vollständig miteinander kompatibel sein.
  2. Die Kartenleser müssen in der vorgesehenen IT- und Systemumgebung ohne funktionale Einschränkungen einsetzbar sein.
  3. Erforderliche Treiber, Konfigurationsdateien und Dokumentationen sind in aktueller Version bereitzustellen.
  4. Soweit für die Inbetriebnahme spezielle Software oder Lizenzen erforderlich sind, müssen diese im Angebot enthalten und gesondert ausgewiesen sein.
  5. Die Geräte und Karten sind als Neuware zu liefern.
  6. Die Lieferung muss frei von produkt- oder herstellerseitigen Sperren sowie frei von Rechten Dritter sein.

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