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E 7 Bezug vom Hersteller oder Fachhändler
Sicherstellung von zertifizierter Ware
Klausel zur Kompatibilität von Systemkomponenten
Der Bieter bestätigt, dass die von ihm zu liefernden IT-Systeme im Hinblick auf Funktionalität und Zuverlässigkeit höchste Qualität entsprechend dem aktuellen Stand der Technik aufweisen. Die uneingeschränkte technische Kompatibilität der einzelnen Systemkomponenten nach Maßgabe der nachstehenden Vorgaben wird zwingend erfüllt:
• Die jeweils angebotenen Modelle sowie alle Systemkomponenten dürfen zum Angebotszeitpunkt nicht abgekündigt sein. Es ist die derzeit aktuelle Hardwaregeneration anzubieten.
• Die Produkte sind mit den aktuellsten Firmware/Hardware/Software-Releases ausgestattet sowie originalverpackt und fabrikneu anzuliefern.
• Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anfrage eine vollständige Dokumentation (Handbuch, Release Notes) in digitaler Form, in den üblichen Formaten (PDF oder MS Word), bereitzustellen.
• Der Bezug der Produkte erfolgt entweder unmittelbar vom Hersteller selbst oder von einem vom Hersteller zugelassenen, qualifizierten Fachhändler.
• Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anfrage – spätestens nach Auftragsvergabe – entsprechende Nachweise, z.B. in Form einer schriftlichen Bestätigung durch den Hersteller, zu erbringen.
Im Falle des Verstoßes gegen diese Vorgaben behält sich der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag sowie die Geltendmachung des Ersatzes des daraus erwachsenden Schadens vor.
Datum Unterschrift in Textform nach § 126b BGB
Seite 1 von 1 Stand: 06/2026