[Seite 1]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore
A. Allgemeiner Teil
INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage .........................................................................................................................................................2
2 Angebot ..................................................................................................................................................................4
3 Unklarheiten und Fragen .....................................................................................................................................4
4 Bindefrist ................................................................................................................................................................5
5 Losaufteilung .........................................................................................................................................................5
6 Nebenangebote ....................................................................................................................................................5
7 Geheimhaltung .....................................................................................................................................................5
8 Verschwiegenheit, Datenschutz, Informationssicherheit ................................................................................6
9 Prüfungs- und Rügeobliegenheiten ...................................................................................................................7
10 Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung ...............................................................................................7
11 Angebotsbewertung ........................................................................................................................................7
11.1 Methodik ......................................................................................................................................................7
11.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien) ......................................................8
12 Vertragsabschluss ...........................................................................................................................................9
13 Ihre Rechte .................................................................................................................................................... 10
Legende: Version 1.0
Seite 1 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 2]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore 1 Ausgangslage
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), dieses vertreten durch den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (Auftraggeber), schreibt folgende Leistung aus: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lieferung von IT-Hardware (PC-Workstation DELL Precision 7875 Tower und Monitore) gemäß Leistungsverzeichnis. Näheres zum Leistungsverzeichnis gemäß LOS 1- Leistungsbeschreibung Workstation und LOS 2- Leistungsbeschreibung Monitor.
Im Ergebnis der vorliegenden Ausschreibung werden je Los ein Kaufvertrag für die Beschaffung von IT- Leistungen (EVB-IT) abgeschlossen.
Die Produktvorgabe für Los 1 sowie die Produktbeschreibung für Los 2 sind aus sachlichen Gründen zwingend erforderlich und ist i.S.d. § 31 Abs. 6 VgV gerechtfertigt.
Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Lieferadresse: Polizeipräsidium des Landes Brandenburg Landeskriminalamt Tramper Chaussee 1 16225 Eberswalde
Wichtiger Hinweis: Die Lieferkosten sind im Angebot einzukalkulieren. Eine gesonderte Erstattung von Lieferkosten oder Zusatzkosten ist ausgeschlossen.
Lieferbedingungen: Lieferung frei bis zum Aufstellraum, inkl. Rücknahme und Entsorgung von Verpackungsmaterial und Palette durch den Auftragnehmer. Ein Fahrstuhl vor Ort ist vorhanden und kann genutzt werden.
Zahlungsbedingungen:
Los 1: Die Rechnungslegung einschließlich Bürgschaftsurkunde im Original muss aus haushaltstechnischen Gründen bis zum 30.11.2026
erfolgen. Der Auftragnehmer sichert die Zahlungsbedingungen zu.
Legende: Version 1.0
Seite 2 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 3]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore
Los 2: Die Lieferung und Rechnungslegung müssen aus haushaltstechnischen Gründen spätestens bis zum
30.11.2026
erfolgen. Der Auftragnehmer sichert die Liefer- und Zahlungsbedingungen zu.
Hinweis zum verpflichtenden Abschluss einer Bankbürgschaft gemäß Teil C - LOS 1_EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung):
Vorauszahlung und verpflichtende Stellung einer Vorauszahlungsbürgschaft
Aufgrund der Jährlichkeit des Haushaltsplans ist der Mittelabfluss im laufenden Haushaltsjahr 2026 sicherzustellen. Hierzu ist eine Vorauszahlung auf die vertraglich geschuldete Leistung vorgesehen.
Voraussetzung für die Leistung der Vorauszahlung ist die vorherige Übergabe einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Vorauszahlungsbürgschaft durch den Auftragnehmer. Die Übergabe der Bürgschaft und die Leistung der Vorauszahlung erfolgen Zug um Zug.
Die Bürgschaft ist von einem deutschen Kreditinstitut oder Kreditversicherer oder von einem vergleichbaren Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zu stellen. Die Vorauszahlungsbürgschaft dient der Sicherung der Ansprüche des Auftraggebers auf Rückzahlung der geleisteten Vorauszahlung, soweit und solange diese noch nicht durch die vertragsgemäß erbrachten Leistungen des Auftragnehmers abgegolten sind.
Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB abzugeben. Die Bürgschaft darf keine Bedingungen enthalten, welche die Inanspruchnahme durch den Auftraggeber gegenüber den gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen zusätzlich erschweren. Sämtliche Kosten für die Ausstellung, Aufrechterhaltung und gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Bürgschaft trägt der Auftragnehmer.
Die Höhe der Vorauszahlungsbürgschaft entspricht für das Los 1 dem jeweiligen bezuschlagten Brutto- Gesamtpreis gemäß Leistungsverzeichnis.
Die Bürgschaft ist nach vollständiger Abgeltung der Vorauszahlung und damit nach Wegfall des Sicherungszweckes freizugeben. Die Bürgschaftsurkunde ist anschließend an den Auftragnehmer bzw. den Bürgen zurückzugeben.
Die Gesamtrechnung sowie die Bürgschaftsurkunde im Original müssen spätestens bis zum 30.11.2026 beim Zentraldienst der Polizei vorliegen.
Legende: Version 1.0
Seite 3 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 4]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore
2 Angebot Die Abgabe des Angebotes einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt in deutscher Sprache bis zum 15.10.2026, 12:00 Uhr.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg mittels: einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder qualifizierter elektronische Signatur oder fortgeschrittener elektronische Signatur als Übermittlungsformen zugelassen.
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Die einzureichenden Angebotsbestandteile ergeben sich aus der Vergabeunterlage Teil E.
Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare enthalten ein Unterschriftsfeld und sind in Textform zu unterzeichnen oder mit einer Signatur (s.o.) zu versehen.
Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Angebots, der im Zweifelsfall vom Bieter nachzuweisen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote geändert oder zurückgezogen werden. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind nicht zulässig und führen zwingend zum Ausschluss.
An zu erstellenden Mustern, Dokumentationen, Protokollen und Berichten erwirbt der Auftraggeber das ausschließliche, dauerhafte, unbeschränkte, unwiderrufliche und übertragbare Nutzungsrecht. § 37 UrhG ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Dem Angebot beigefügte Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bieters (einschließlich beigefügter bietereigener Dokumente) werden nicht Vertragsbestandteil. Es gelten die Bedingungen des Landes Brandenburg.
3 Unklarheiten und Fragen Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand stellen Sie bitte bis spätestens 05.10.2026 über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
Legende: Version 1.0
Seite 4 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 5]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore Ihre Fragen werden gegenüber allen Bietern – soweit bis dahin bekannt – gleichlautend und anonymisiert beantwortet.
Bitte stellen Sie die Fragen ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg; die Antwort erfolgt ebenfalls auf diesem Weg. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nach den Anforderungen der aktuell geltenden Rechtsprechung beantwortet.
Auch bei Problemen, die einer Angebotsabgabe entgegenstehen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Bieterkommunikation.
Sollten Sie sich dagegen entscheiden, ein Angebot abzugeben, wäre die Vergabestelle über eine Mitteilung der Gründe Ihrer Entscheidung dankbar. Ihr Feedback dient der Optimierung künftiger Vergabeverfahren und Ausschreibungsunterlagen.
4 Bindefrist Die Bieter sind an die von ihnen eingereichten Angebote bis zum 29.10.2026 gebunden.
5 Losaufteilung Die Leistung wird in zwei Lose vergeben. Los 1 – PC-Workstation Los 2 – Monitor
Es dürfen Angebote für ein oder beide Lose abgegeben werden.
6 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7 Geheimhaltung Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt.
Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein Angebot abgeben, müssen sämtliche Unterlagen vernichten/ elektronisch gespeicherte Unterlagen löschen.
Alle Angebote und sämtliche als vertraulich gekennzeichnete Informationen der Bieter, die der Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfahrens erhält, werden vertraulich behandelt.
Legende: Version 1.0
Seite 5 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 6]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore
8 Verschwiegenheit, Datenschutz, Informationssicherheit Der Bieter hat - auch noch nach der Beendigung der Angebotsphase - über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen der Vergabestelle.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen für den Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG). Darüber hinaus gelten auch für nicht personenbezogene Daten folgende Regelungen: • Der Auftragnehmer darf nur Daten erheben, speichern und auswerten, die zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung unabdingbar sind. Dies gilt insbesondere für jede Art von Protokollierung. • Die Daten dürfen ausschließlich zur vertragsgemäßen Leistung verwendet werden, zu der sie erhoben wurden (Zweckbindung). • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Daten vertraulich behandelt werden und Unberechtigte keinen Zugriff auf die Daten erlangen. • Sobald der Zweck der Erhebung erfüllt ist oder wegfällt, sind die Daten durch den Auftragnehmer sofort zu löschen. • Die Protokollierung und Speicherung von Inhalten (Nutzdaten) bedarf in jedem Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.
Hinsichtlich der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die beiliegende Information verwiesen. Soweit im Rahmen der Eignungsprüfung vom Auftraggeber die Angabe von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern (z.B. bei Referenzen oder Mitarbeiterprofilen) gefordert wird, hat der Auftragnehmer das Einverständnis seines Mitarbeiters zur Weitergabe personenbezogener Daten vor der Weitergabe an die Vergabestelle einzuholen.
Der Bieter garantiert im Rahmen der Leistungserbringung nachprüfbar, die einschlägigen Anforderungen des BSI-Grundschutzes oder der ISO 27001 in der bei dem Auftraggeber angewandten Standard- Absicherung einzuhalten. Da die verarbeiteten Informationen und Systeme grundsätzlich einem hohen oder auch sehr hohen Schutzbedarf unterliegen können, sind die im Einzelfall durch die Auftraggeberin festgelegten Schutzbedarfe sowie daraus abgeleitete zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen verbindlich umzusetzen und zu dokumentieren. Dies gilt auch für eingesetzte Unterauftragnehmer. Sicherheitsvorfälle und Verstöße gegen Sicherheitsvorgaben sind der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
Legende: Version 1.0
Seite 6 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 7]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore 9 Prüfungs- und Rügeobliegenheiten Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach dem Herunterladen von der Vergabeplattform zu prüfen. Sind die Vergabeunterlagen nach Ansicht eines Bieters unvollständig, unklar, ungenau oder verstoßen gegen vergaberechtliche Grundsätze oder sonstige Rechtsvorschriften, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg unterhttps://vergabemarktplatz.brandenburg.dedarauf hinzuweisen, um der Vergabestelle die Möglichkeit zu geben, auf diese Hinweise zu reagieren, ggf. Änderungen an den Vergabeunterlagen vorzunehmen und diese unter Beachtung Grundsätze der Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung gegenüber den Bietern zu kommunizieren. Bieter haben sich regelmäßig über Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg darüber zu informieren, ob während der Angebotsfrist durch die Vergabestelle Änderungen der Vergabeunterlagen veröffentlicht werden. Verwendet ein Bieter für sein Angebot nicht die aktuellen, zuletzt von der Vergabestelle veröffentlichten Unterlagen, ist das Angebot zwingend auszuschließen. Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Nähere Informationen zur Rügepflicht unter „Ihre Rechte“.
10 Einschlägige Vergabe und Vertragsordnung Der Auftraggeber führt ein Offenes Verfahren nach den Regelungen der VgV und des GWB durch.
11 Angebotsbewertung
11.1 Methodik Die Bewertung der Bieter bzw. seines Angebotes erfolgt in mehreren Stufen (Reihenfolge gemäß § 42 Nr. 3 VgV nicht zwingend):
• Formelle Prüfung, • Prüfung der Eignung der Bieter, • Angemessenheit der Preise, • Fachliche Bewertung / Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Formelle Prüfung: Sie umfasst z.B. die Feststellung des frist- und formgerechten Eingangs des Angebotes, die Vollständigkeit des Angebotes und die rechnerische Richtigkeit. Des Weiteren wird geprüft, ob an den Vergabeunterlagen unzulässige Änderungen vorgenommen wurden.
Eignungsprüfung: Der Auftraggeber stellt an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue des Bieters hohe Anforderungen. Die Beurteilung der Eignung der Bieter erfolgt anhand der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen und Nachweise (Teil E). Fehlende Erklärungen und Nachweise werden einmalig nachgefordert.
Legende: Version 1.0
Seite 7 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 8]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore Werden nachgeforderte Dokumente nicht innerhalb der in der Nachforderung genannten Frist eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Schließen sich Bieter zu einer Bietergemeinschaft gemäß § 43 VgV zusammen, so können die Eignungsanforderungen durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinsam erfüllt werden, d.h. einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft können jeweils Teile der Eignungsanforderungen erfüllen. Referenzen einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaften können z.B. addiert werden. Die Eigenerklärung E 2 ist auszufüllen. Bieter können zur Erfüllung der Eignungsanforderungen im Rahmen der Eignungsleihe, gemäß § 47 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Es muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall auch die tatsächlich erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Erklärung (E5/V5) des Eignungsleihenden/Unterauftragnehmers ist jeweils mit dem Angebot vorzulegen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Tochterunternehmen, sofern diese rechtlich selbstständig sind.
Zuschlagskriterien / Wertung der Angebote: Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 56 ff. VgV. Basis für Prüfung und Wertung ist das elektronische Angebot.
11.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien)
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.
Der Wertungspreis (P) setzt sich dabei folgendermaßen zusammen:
Bei Erwerb aus dem Inland oder EU-Mitgliedsländern Nettogesamtpreis (inkl. Frachtkosten etc.) zzgl. + 19% Umsatzsteuer (Auch bei innergemeinschaftlichem Erwerb) abzgl. - Skonto (Sofern Skonto gewährt wird) = Wertungspreis
Erläuterung: Erwerb aus einen anderen EU-Mitgliedland (innergemeinschaftlicher Erwerb)
Die Umsatzsteuer wird durch den Auftraggeber als Leistungsempfänger im Rahmen der Umsatzsteuer- Voranmeldung beim Finanzamt angemeldet und gezahlt. Da die Kosten für die Umsatzsteuer dem Auftraggeber tatsächlich entstehen und die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen ist, wird die Umsatzsteuer zur Ermittlung des Wertungspreises zum Nettogesamtpreis hinzugerechnet.
Die USt-ID-Nr. des ZDPol lautet: DE811474512
Legende: Version 1.0
Seite 8 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 9]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore Bei Erwerb aus Drittländern
Nettogesamtpreis (inkl. Frachtkosten etc.) zzgl. + 19% Einfuhrumsatzsteuer (nur bei Erwerb aus Drittland) zzgl. + Zollabgaben (nur bei Erwerb aus Drittland) abzgl. - Skonto (Sofern Skonto gewährt wird) = Wertungspreis
Erläuterung: Erwerb aus einem Drittland außerhalb der EU
Der Auftragnehmer hat die Ware verzollt und versteuert an den Auftraggeber zu liefern. Er hat sicherzustellen, dass die Ware direkt an den Auftraggeber geleistet wird und dieser weder zusätzliche Steuern oder Zollgebühren zu zahlen hat, noch sich selbst um die Abwicklung (Zollanmeldung / Import nach Deutschland) kümmern muss. Zur Ermittlung des Wertungspreises werden sowohl die Einfuhrumsatzsteuer, als auch Zollabgaben zum Nettogesamtpreis hinzugerechnet, da diese Kosten dem Auftraggeber tatsächlich entstehen.
Ein Skontoangebot kann nur gewertet werden, wenn dieses mindestens 2 % bei einem Zahlungsziel von 14 Tagen gewährt wird.
12 Vertragsabschluss
Wird der Zuschlag innerhalb der Bindefrist erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Vergabeverfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtswirksam zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer möglichen späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde durch den Auftraggeber.
Legende: Version 1.0
Seite 9 von 10 Stand: 11.09.2026
[Seite 10]
Teil A V-26/0335: Lieferung Hardware PC-Workstation und Monitore 13 Ihre Rechte Jedes Unternehmen, dass ein Interesse am verfahrensgegenständlichen öffentlichen Auftrag hat und sich durch eine Nichtbeachtung der Vergabevorschriften durch die Vergabestelle in seinen Rechten gemäß § 97 Abs. 6 GWB verletzt sieht, hat die Möglichkeit, bis zur Erteilung des Zuschlags einen Nachprüfungsantrag schriftlich an die Vergabekammer des Landes Brandenburg Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam
Tel.: +49 331 866 1719 / +49 331 866 1610 Fax: +49 331 866 1652
zu richten. Der Antrag ist zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB)
der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Hinweis zum Nachprüfungsverfahren:
Der ZDPol ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, bitten wir Sie daher auf der entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Informationen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Legende: Version 1.0
Seite 10 von 10 Stand: 11.09.2026