Lieferung von Ökostrom für leistungsgemessene Abnahmestellen im Jahr 2027
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.05.2026
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 367944-2026
- Verfahrensnummer
- 3d9e8ebc-99fe-4d42-bff6-96c7385ce019
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH beschafft für ihre Anlagen im Lieferjahr 2027 voraussichtlich 3.650.000 Kilowattstunden (kWh) elektrischen Strom. Der Strom soll als Ökostrom mit Herkunftsnachweis und einer Neuanlagenquote von 66 Prozent im Raum Koblenz/Weißenthurm geliefert werden; Angebote können bis zum 29. Juni 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Die Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH beschafft elektrischen Strom für die von ihr betriebenen Anlagen und zwar für das Jahr 2027. Die jährlichen Verbrauchs- und Leistungsdaten wurden anhand des Lieferjahres 2025 ermittelt. Die Gesamtstrommenge im Jahre 2027 wird mit 3.650.000 kWh prognostiziert.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH - Ausschreibung von elektrischem Strom für Tarif-Abnahmestellen mit Leistungsmessung für das Jahr 2027
Der elektrische Strom soll als Ökostrom mit Herkunftsnachweis und einer Neuanlagenquote von 66 % geliefert werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bewerber in der Liquidation befindet Nachweis des Bieters, dass der Bieter selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 123 GWB genannten Straftatbestände verstoßen hat. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Gewertet wird der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich als Nettopreis zuzüglich des Zuschlags für die Lieferung des Ökostroms. 10 Punkte erhält der Bieter mit dem preiswertesten Angebot. Keine Punkte erhält ein Bieter mit einem Angebotspreis von mehr als 30 %. Dazwischen wird linear interpoliert.
- 85 %
- Gewertet wird, in welchem Rahmen Liefermengenabweichungen zu keiner Preisanpassung führen. 5 Punkte erhält ein Angebot, bei dem 10% der ausgeschriebenen Abnahmemenge zu einem unveränderten Preis angeboten werden. Keine Punkte erhält ein Angebot, bei dem der Lieferpreis lediglich für die ausgeschriebenen Abnahmemenge angeboten wird. Dazwischen wird linear interpoliert. Werden abweichende Prozentpunkte für die Überschreitung und Unterschreitung im Rahmen eines Toleranzbandes angeboten fließt der Durchschnittswert in die Wertung ein.
- 15 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen ist. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Nachweis, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren anhängig ist, oder sich der Bewerber in der Liquidation befindet Nachweis des Bieters, dass der Bieter selbst oder eine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt oder eine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, gegen die in § 123 GWB genannten Straftatbestände verstoßen hat. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 11.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 555781-2026
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