07 - Datenschutzinfo_Vergabestelle_01.07.2026.pdf

Lieferung von Ökostrom für kommunale Abnahmestellen 2027/2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Informationen zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten

nach

Artikel 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Amt/Abteilung: Finanzen/ Haushalt und Vergabe

Aufgabe: Zentrale Vergabestelle: Ausschreibungsverfahren durchführen Stand: 08/2026

Verantwortlich für die Datenerhebung ist: Kreis Herford Der Landrat Amtshausstraße 3 32051 Herford

E-Mail: info@kreis-herford.de Telefon: 05221 13-0 Fax: 05221 13-1902

Zweck der Datenverarbeitung: Durchführung von Vergabeverfahren Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

  • Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO
  • Art. 6 Abs. 3 DSGVO
  • § 3 DSG NRW
  • § 59 KomHVO NRW
  • 75a GO NRW
  • § 97, 113 GWB vergaberechtliche und ggf. förderrechtliche Bestimmungen (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • § 5 Vergabeverordnung (VgV)
  • § 11, 12 VOB/A EU
  • Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW (KorruptionsbG NRW) Kategorien personenbezogener Daten: Folgende Datenkategorien werden im Rahmen Ihrer Teilnahme am Vergabeverfahren durch die Vergabestelle des Kreises Herford verarbeitet:
  • Vor- und Nachname
  • Anschrift (bei Einzelunternehmern, etc.)

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  • E-Mail-Adresse
  • Telefon, Fax
  • Qualifikationen
  • Angaben aus dem Wettbewerbsregister (WBR)
  • Angaben aus PQ-Datenbanken bzw. anderweitig eingereichte Unterlagen/ Nachweise, die den Inhalten der PQ-Datenbank entsprechen. Empfänger der Daten: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist. Interne Personen/ Stellen:
  • Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes
  • Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter des den Zuschlag erteilenden Fachamtes
  • Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der ausschreibenden Städte und Gemeinde
  • Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Kreiskliniken als ausschreibende Stelle
  • ggf. ggf. Beteiligung der politischen Gremien Externe Personen/ Stellen: Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz und § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabe- stelle, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Auf- träge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000,-- Euro ohne Umsatzsteuer bei der Re- gisterbehörde eine Auskunft an, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bie- ter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Auch unterhalb der o.g. Wertgrenze kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt für diejenigen Bieter, an den der Auftraggeber den Auftrag oder die Konzession zu vergeben beabsichtigt oder bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Bei Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Ggfs. durch den Kreis Herford beauftragte fachliche und / oder juristische Berater-/innen.

Unterlegene Bieter, die einen Auftrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 30 UVgO über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgrei- chen Bieters zu unterrichten sind.

Unterlegene Bieter, deren Angebote ausgeschlossen worden sind und solchen, deren Ange- bote nicht in die engere Wahl kommen, § 19 Abs. 1 Satz 1 VOB/A, sowie die übrigen Bieter nach Zuschlagserteilung, § 19 Abs. 1 Satz 2 VOB/A. Dauer der Datenspeicherung:

  • Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrecht- lichen Aufbewahrungsfristen (§ 59 KomHVO NRW)
  • Vergabe von Aufträgen, Niederschriften 10 Jahre Datenübermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation: Eine Datenübermittlung an ein Drittland/ eine internationale Organisation findet nicht statt.

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Ihre Pflichten: Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, muss Ihr Angebot/ Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Ihre Rechte: Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraus- setzungen erfüllt sind: Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen besteht das Recht auf

  • Auskunft über die erhobenen Daten (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung unrichtiger oder unrichtig gewordener Daten (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Datenverarbeitung (Art. 18 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die Datenverarbeitung (Art. 21 DSGVO),
  • jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 DSGVO),
  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO): Landesbeauftragte(r) für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI NRW) Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Telefon: 0211 38424-0, Fax: 0211 38424-10 Internet: www.ldi.nrw.de Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten: E-Mail: datenschutz@kreis-herford.de Telefon: 05221 13-1066 Fax: 05221 13-171066 Kontaktmöglichkeit per E-Mail: Die Kommunikation via unverschlüsselter E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispiels- weise können E-Mails auf dem Weg an den Kreis Herford von versierten Internetnutzern auf- gehalten und eingesehen werden. Es wird daher ausdrücklich davon abgeraten, insbesondere Anträge, Erklärungen und Unter- lagen, die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Scans von Antragsunterlagen, Personen- standsurkunden, Einkommensnachweise, etc.), via unverschlüsselter E-Mail zuzusenden.

Hinweis: Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eig- nungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrück- lich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 113 Nr. 4 GWB i.V.m. § 5 VgV analog).

Nach Abgabe Ihrer Daten durch die Vergabestelle des Kreises Herford an die ausschreibende Kommune des Kreises Herford/ das Klinikum Herford-Bünde als Auftraggeber sind diese da- tenschutzrechtlich Verantwortliche nach Art. 7 Nr. 4 DSGVO. Damit unterliegt diesen die wei- tere Informationspflicht nach Art. 13/ 14 DSGVO.

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