Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.03.2025
CPV-Codes
Elektrizität (09310000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
149260-2025
Verfahrensnummer
36258f2e-42d4-43e6-a1c7-582b4190a80e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Deutsche Bundestag, Referat ZR 3 Vergaben, beschafft elektrische Energie aus erneuerbaren Energien für seine Liegenschaften in Berlin. Vorgesehen ist eine zweijährige Rahmenvereinbarung mit insgesamt etwa 40,5 Millionen Kilowattstunden; als genannte Abnahmemengen entfallen etwa 22,5 Millionen Kilowattstunden auf 2026 und 20 Millionen Kilowattstunden auf 2027. Angebote müssen bis zum 30. April 2025 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung von Ökostrom

    Lieferung von insgesamt ca. 40,500 Mio. kWh elektrische Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages für einen Vertragszeitraum von zwei Jahren. Geschätzte Abnahmemenge: • im Lieferjahr 2026: ca. 22.500 Mio. kWh • im Lieferjahr 2027: ca. 20.000 Mio. kWh Der für die gesamte Vertragslaufzeit (Rahmenvereinbarung) vertraglich vereinbarte Gesamtwert des vereinbarten Stromlieferbedarfs in kWh zuzüglich 40 % entspricht der von der Auftraggeberin abrufbaren Höchstgrenze. Mit Erreichen der Höchstgrenze verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

    Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern.

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LOT-0000 · Lieferung von Ökostrom

Preis
100 %

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Anforderungen

Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 317429-2025

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