Lieferung von Ökostrom für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.03.2025
- CPV-Codes
- Elektrizität (09310000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 149260-2025
- Verfahrensnummer
- 36258f2e-42d4-43e6-a1c7-582b4190a80e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Deutsche Bundestag, Referat ZR 3 Vergaben, beschafft elektrische Energie aus erneuerbaren Energien für seine Liegenschaften in Berlin. Vorgesehen ist eine zweijährige Rahmenvereinbarung mit insgesamt etwa 40,5 Millionen Kilowattstunden; als genannte Abnahmemengen entfallen etwa 22,5 Millionen Kilowattstunden auf 2026 und 20 Millionen Kilowattstunden auf 2027. Angebote müssen bis zum 30. April 2025 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung von Ökostrom
Lieferung von insgesamt ca. 40,500 Mio. kWh elektrische Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages für einen Vertragszeitraum von zwei Jahren. Geschätzte Abnahmemenge: • im Lieferjahr 2026: ca. 22.500 Mio. kWh • im Lieferjahr 2027: ca. 20.000 Mio. kWh Der für die gesamte Vertragslaufzeit (Rahmenvereinbarung) vertraglich vereinbarte Gesamtwert des vereinbarten Stromlieferbedarfs in kWh zuzüglich 40 % entspricht der von der Auftraggeberin abrufbaren Höchstgrenze. Mit Erreichen der Höchstgrenze verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Lieferung von Ökostrom
- Preis
- 100 %
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Sollte ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, so sind die Einzelheiten und die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen (zum Beispiel Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Insolvenzplan) in einer Eigenerklärung darzulegen. Die Vergabestelle kann Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV von den Bietern nachfordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 317429-2025
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