Übersicht geforderte Nachweise BwBM 2026-0057.pdf

Lieferung von Monteurkombinationen und passenden Kniepolstern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 13:20 (Europe/Berlin)

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Übersicht geforderte Nachweise

Vergabeverfahren BwBM 2026-0057

Abschnitt A

Vorzulegende Eigenerklärungen und Bescheinigungen zum Nachweis der Eignung des Wettbewerbsteilnehmers

1.) zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Wirtschaftsteilnehmers

a)Anschreiben. Das „Formblatt 1.) a) “ ist zu verwenden.
b)Angaben zur Bietergemeinschaft. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das „Formblatt 1.) b) “ zu verwenden.
c)Erklärungen der Mitglieder von Bietergemeinschaften. Sofern zutreffend ist für die Erklärung das „Formblatt 1.) c) “ zu verwenden.
d)Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) d)“ zu verwenden.
e)Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Russland-Sanktionen auf Grundlage von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 eingehalten werden. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) e)“ zu verwenden.
f)aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug (nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende)
g)Angabe der Produktionsstätten (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) g)“ zu verwenden.
h)Angabe der Nachunternehmer (vgl. Definition Bewerbungsbedingungen). Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) h) “ zu verwenden.

sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern erbracht werden sollen

i)von den Produktionsstätten und/oder Nachunternehmern unterzeichnete Eigenerklärungen zum Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §123 und §124 GWB. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) i) “ zu verwenden.
j)Verpflichtungserklärung der Produktionsstätten und/oder Nachunternehmer, sofern Produktionsstätten/ Nachunternehmer für die Auftragsausführung zum Einsatz kommen sollen. Für die Erklärung ist das „Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer/ Produktionsstätten“ zu verwenden.

2.) zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

a)Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das „Formblatt 2.) a)“ zu verwenden. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre: Los 1: 3,5 Mio. € netto Los 2: 4,0 Mio. € netto Los 3: 4,0 Mio. € netto
b)Eigenerklärung über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, d er letzten 3 Geschäftsjahre. Für die Erklärung ist das „Formblatt 2.) b)“ zu verwenden.
c)aktuelle Bankauskunft mit Angabe des Avalrahmens und Angabe der gegenwärtigen Ausschöpfung (bei Angebotsfristende nicht älter als 6 Monate, Angabe des Avalrahmens sofern vorhanden)

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3.) zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit

a)Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bieters, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers und der Kontaktdaten (bspw. allgemeine E-Mail- Adresse oder Telefonnummer) zu den genannten Referenzen. Für die Erklärung ist das „Formblatt 3.) a)“ zu verwenden Mindestanforderung: Referenz(en) in Höhe von: Los 1: 55.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 40.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 40.000 Stück und Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monate
b)Nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches für den Bieter, mindestens mit den Pflichtverfahren der Norm, d.h.: - Lenkung der Dokumente - Lenkung der Qualitätsaufzeichnungen (z.B. Prozess- und Verfahrensanweisungen) - Durchführung interner Audits - Lenkung fehlerhafter Produkte - Korrekturmaßnahmen - Vorbeugungsmaßnahmen oder in Form eines aktuell gültigen Zertifikates nach ISO 9001 Die vorgenannte Forderung an das Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 in Form eines QM-Handbuches ist zwingend vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten des/der Nachunternehmer und/oder Dritte zum Nachweis der Eignung des Bieters ist ausgeschlossen. Diese Regelung hat Vorrang vor Nr. 6 der Bewerbungsbedingungen.

sofern die angebotene Leistung oder Teile davon von Nachunternehmern erbracht werden sollen

Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Leistungsinhalts, des Leistungsumfangs, der Leistungszeit, des Auftraggebers, sofern der für die Leistungserbringung vorgesehene Nachunternehmer nicht an der Leistungserbringung der vom Bieter zum Nachweis seiner Eignung vorgelegten Referenzen beteiligt war. Die Nachforderung der Kontaktdaten zu den benannten Referenzen bleibt vorbehalten. c) Für die Erklärung ist das „Formblatt 3.) c)“ zu verwenden.

4.) Sonstige Unterlagen

a) Autorisierungsnachweis. Das „Formblatt 4.) a) “ ist zu verwenden.

Erläuterungen zu Abschnitt A:

Zu 2.) a) wirtschaftlich finanzielle Leistungsfähigkeit Abschnitt A Seite 2 von 11 V4 09_24

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Vergabeverfahren BwBM 2026-0057

Der durchschnittliche Mindestumsatz (Gesamtumsatz) für die letzten 3 Geschäftsjahre wird wie folgt berechnet:

Beispiel:

Gesamtumsatz Geschäftsjahr 2019 – 3,50 Mio. EUR Gesamtumsatz Geschäftsjahr 2020 – 4,22 Mio. EUR Gesamtumsatz Geschäftsjahr 2021 – 5,10 Mio. EUR Durchschnittlich 4,27 Mio. EUR pro Jahr

Sofern Bieter mit mehr als einem Los bezuschlagt werden möchten, muss der für die einzelnen Lose geforderte durchschnittliche Mindestumsatz in Summe erbracht werden.

Zu 3.) a) und c) technische Leistungsfähigkeit

Referenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters müssen folgende Bestandteile beinhalten, um als in der Art als vergleichbar betrachtet zu werden:

  • Herstellung von Bekleidungsartikeln vergleichbarer Komplexität und Herstellungstechnologie, aus ähnlichen Materialien

Ergänzend für Los 2 sowie Los 3: Um als in der Art vergleichbar zu gelten, muss die Herstellung der Bekleidung zwingend in Staaten gemäß den besonderen Bewerbungsbedingungen zur europäischen Lieferkette (siehe Auftragsbekanntmachung je Los) erfolgt sein.

Die Referenzen dürfen getrennt erbracht werden.

In der Art nicht vergleichbare Referenzen werden nicht in die Prüfung zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit einbezogen.

Die Referenzen des Bieters inklusive der Referenzen der/des Nachunternehmer/s zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind im Umfang vergleichbar, sofern die unter Punkt 3.)a) genannten Mengen je angebotenem Los und Ausführung innerhalb derselben 12 Monaten belegt werden. Der Nachweis kann durch eine Referenz oder durch mehrere Referenzen kumuliert erbracht werden. Im Umfang vergleichbare Referenzen werden kumuliert betrachtet, sofern die Auftragsausführung innerhalb derselben 12 Monaten erfolgt ist.

Zusätzliche Referenzen der/des Nachunternehmer/s werden berücksichtigt, sofern der Nachunternehmer nicht bereits an den Referenzen des Wettbewerbsteilnehmers beteiligt war und die technische Eignungsleihe (siehe „Formblatt 1.) j) Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer“) erklärt wurde. Referenzen, die zum Nachweis der Eignung des Bewerbers und Nachunternehmers vorgelegt werden, werden nur einmal berücksichtigt.

Beispiel:

Referenzen Bieter Kunde A – 10.000 Stück Kunde B – 5.000 Stück

Referenzen Nachunternehmer

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Nachunternehmer des Bieters Kunde A -10.000 Stück Kunde C – 10.000 Stück

In diesem Beispiel werden Referenzen im Umfang von 25.000 Stück erbracht.

Sofern Bieter mit mehr als einem Los bezuschlagt werden möchten, müssen die für die einzelnen Lose geforderten Referenzen in Summe erbracht innerhalb der definierten Anzahl von Monaten vorgelegt werden.

Beispiel für die Betrachtung des Umfangs:

Los 1: 10.000 Stück innerhalb derselben 12 Monate Los 2: 10.000 Stück innerhalb derselben 12 Monate Los 3: 5.000 Stück innerhalb derselben 12 Monate

Sofern Bieter mit sämtlichen Losen bezuschlagt werden möchten, wären Referenzen von mindestens 25.000 Stück erbracht innerhalb derselben 12 Monate vorzulegen. Sofern Bieter mit Los 1 und 2 bezuschlagt werden möchten, wären Referenzen von mindestens 20.000 Stück erbracht innerhalb derselben 12 Monate vorzulegen. Sofern Bieter mit Los 1 oder 2 und Los 3 bezuschlagt werden möchten, wären Referenzen von mindestens 15.000 Stück erbracht innerhalb derselben 12 Monate vorzulegen.

Sofern Bieter Referenzen in Höhe von 10.000 Stück erbracht innerhalb derselben 12 Monate vorlegen sollten, wird die Eignung im Umfang nachgewiesen für Los 1 oder Los 2 oder Los 3, nicht aber für mehr als ein Los.

Die Leistungserbringung der genannten Referenzen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit muss abgeschlossen sein.

Hinweise zu Abschnitt A:

Die Nichtvorlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebotes. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen der Prüfung des Angebotes unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die lt. Vergabebekanntmachung geforderten und von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichten Eignungsnachweise unter Setzung einer Frist kurzfristig (innerhalb von 2 bis 3 Tagen) nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Nachweise durch die Vergabestelle.

Die geforderten Nachweise gemäß Abschnitt A müssen zu den laufenden Nummern (Abschnitt A Nr. 1), Nr. 2), Nr. 3.) und Unterpunkte a) usw.) klar zuzuordnen sein. Dies kann mit einer zusätzlichen Beschriftung der Dokumente oder Bezeichnung der Dokumente erfolgen.

Bitte nummerieren Sie die geforderten Nachweise gem. Abschnitt A, für die keine Formblätter durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt werden, wie vorgegeben.

Bitte nehmen Sie die Nummerierung im Dateinamen vor. Der aktuelle Handelsregisterauszug kann zum Beispiel wie folgt im Dateinamen benannt werden: „1.) f) Handelsregisterauszug“. Das Unterteilen der bereitgestellten Formblätter in einzelne Dateien ist nicht erforderlich und auch nicht gewünscht.

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Abschnitt B

Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise für die fachliche Richtigkeit des Ausschreibungsgegenstandes und vorzulegende Angebotsmuster.

Bezeichnung:Monteurkombination
ASD Nr.:41871A
Bezeichnung:Kniepolster f. Monteurkombination
ASD Nr.:41785A

1.) vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Angebotsmuster:

Angebots- muster1 Stück Monteurkombination, ASD 41871A in Größe passend für folgendes Körpermaß: Brustumfang ca. 110 cm, Körperhöhe 176 cm inkl. Kniepolster ASD 41785A gemäß ausschreibungsgegenständlicher Leistungsbeschreibung mit Musterprüfbericht im Soll/Ist-Vergleich und Maßtabelle zum Nachweis der geforderten Leistung durch den Bieter u nd Prüfung durch die Vergabestelle.
Hinweis:Sofern Sie beabsichtigen für Lose 1 bis 3 identische Artikel anzubieten, ist die Vorlage eines Angebotsmusters ausreichend. Sollten Sie beabsichtigen für Lose 1 bis 3 verschiedene Artikel anzubieten, ist die Vorlage eines Angebotsmusters je Los notwendig. Die jeweiligen Angebotsmuster müssen eindeutig und zweifelsfrei durch eine entsprechende Kennzeichnung dem jeweiligen Los zuzuordnen sein.

2.) vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Forderungen lt. technischer Leistungsbeschreibung:

Für Lose 1 - 3

a)Herstellerzertifikat nach DIN 55350-18-4.1.2, gemäß in ausschreibungsgegenständlicher Leistungsbeschreibung, Bw2-03-0001, Ausgabe 1 vom 2 6.08.2026, gestellten Forderungen unter: • 5.1 Materialien
b)Maßtabelle gemäß Größenlauf gemäß in ausschreibungsgegenständlicher Leistungsbeschreibung, Bw2-03-0001, Ausgabe 1 vom 2 6.08.2026, gestellten Forderungen unter: • 4. Größen und Maße
c)Musterprüfbericht im Soll/Ist Vergleich (siehe Hinweise zu Abschnitt B)

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3.) Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Forderungen gem. Anlage LBPUK001

Eigenerklärung zum Nachweis der Bereitstellung sämtlicher gemäß Anlage LB PUK 001 erforderlichen a) U nterlagen als integralen Auftragsbestandteil. Für die Erklärung ist das „Formblatt 3.) a)“ zu verwenden.

4.) Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Forderungen gem. Vertrag §11 Exportkontrollrechtliche Verpflichtungen.

Eigenerklärung des Bieters, dass die gemäß § 11 des Vertrages geforderten exportkontrollrechtlichen a) Verpflichtungen im Rahmen der Auftragsausführung erfüllt werden.

5.) Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen.

a)Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Preisliste für Instandsetzungsmaterialien bei. Bei Instandsetzungsmaterialien handelt es sich um Materialien für die interne Aufbereitung und Reparatur durch BwBM während der Nutzungsdauer des Kaufgegenstandes. Die Preise für Instandsetzungsmaterialien gehen nicht in die Wertung ein.
b)Detaillierter Lieferplan, welcher mindestens die Mindestbestellmengen für 2026 berücksichtigt.

6.) Sofern aus nachhaltiger Herstellung angeboten wird: Vom Bieter mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Nachhaltigkeitsforderungen

a)F ragebogen Nachhaltigkeit
Die Nachweisforderungen der Nachhaltigkeitskriterien für die Angebotserstellung entnehmen Sie bitte - Anlage ökologische Forderungen gem. Leitfaden - Fragebogen Nachhaltigkeit Alle Forderungen, die durch das Ankreuzen im Fragebogen bestätigt werden, müssen durch die Einreichung des dazugehörigen Nachweises (bspw. GOTS-Zertifikat, Blauer Engel etc.) nachgewiesen werden.

Hinweise zu Abschnitt B:

Der Musterprüfbericht ist in jedem Fall elektronisch mit dem Angebot vorzulegen, auch wenn das vorgelegte Angebotsmuster komplett mit den Forderungen der jeweiligen TL / MB / LB übereinstimmen sollte. Der Musterprüfbericht ist vom Bieter zu erstellen und muss mindestens Informationen über eingesetzten Materialien und die musterbedingten Abweichungen von den Forderungen lt. TL / MB / LB enthalten.

Die Nichtvorlage der unter Abschnitt B 2.) – 6.) geforderten Unterlagen – ausgenommen hiervon ist der Musterprüfbericht- zum Nachweis der Forderungen lt. TL/MB/LB bis zum Ablauf der Angebotsfrist führt nicht zum automatischen Ausschluss des Angebots. Die BwBM behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die unter Abschnitt B 2.) – 5.) geforderten und von den Bietern nicht oder nicht vollständig eingereichten Nachweise unter Setzung einer Frist kurzfristig (innerhalb von

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2 bis 3 Tagen) nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bieter auf Nachforderung fehlender Nachweise durch die Vergabestelle.

Die Nichtvorlage des/der gemäß Abschnitt B 1.) vorzulegenden Muster/s führt automatisch zum Ausschluss des Angebotes.

Die Vorlage der hier geforderten Nachweise entbindet den Auftragnehmer im Auftragsfalle nicht von der Pflicht zum Nachweis aller, auch der hier nicht nachzuweisenden Eigenschaften lt. Technischer Lieferbedingung/Modellblatt /Leistungsbeschreibung.

Sofern Fragen zu den Anforderungen bestehen sollten, sind diese bitte rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich an die Vergabestelle zu richten, siehe auch Bewerbungsbedingungen Nr. 1.

Bitte nummerieren Sie die geforderten Nachweise gemäß Abschnitt B Nr.2) wie oben vorgegeben. Bitte nehmen Sie die Nummerierung im Dateinamen vor. Das Herstellerzertifikat kann zum Beispiel wie folgt im Dateinamen benannt werden: „B.2.) a) Herstellerzertifikat“.

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Abschnitt C - Hinweise zur Wertung

Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf fachliche Richtigkeit der angebotenen Leistung überprüft. Dazu zählen die Überprüfung der angebotenen technischen Merkmalswerte (Forderungen siehe Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt B Nr. 2.) und die Überprüfung der Angebotsmuster auf Konformität zur Leistungsbeschreibung.

Angebote werden ausgeschlossen, sofern die angebotene Leistung nicht den TL/technischen Leistungsbeschreibung(en) und mitgeltenden Unterlagen entsprechen.

Die vollständig der technischen Leistungsbeschreibung entsprechenden Angebote werden auf Qualität des Angebotsmusters geprüft.

1.) Die Überprüfung der Qualität des/der Angebotsmuster erfolgt nach folgenden Kriterien:

Ausschließlich musterbedingte Abweichungen am Angebotsmuster gehen nicht in die Wertung ein, sofern die Abweichungen zulässig sind und als solche im Musterprüfbericht detailliert genannt sind und die Bewertung der Verarbeitungsqualität bei Vorhandensein der musterbedingten Abweichungen möglich ist (siehe dazu Bewerbungsbedingungen und Übersicht geforderte Nachweise Abschnitt B Nr. 1).

Kennzeichnungsetiketten werden im Rahmen der Prüfung des Angebotsmusters nicht geprüft/bewertet. Die gemäß PSA-Verordnung definierten Kennzeichnungsvorschriften sind davon ausgenommen und werden im Rahmen der Prüfung des Angebotsmusters geprüft.

Folgende Unterkriterien werden im Rahmen der Prüfung der Qualität des Angebotsmusters des Ausschreibungsgegenstandes bewertet:

GewichtungUnterkriterien
50%fachgerechte Verarbeitungsqualität Die hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollständig korrekten Angebotsmuster werden in diesem Unterkriterium mit 100 Punkten bewertet.
40%Passform Die hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollständig korrekten Angebotsmuster werden in diesem Unterkriterium mit 100 Punkten bewertet.
10%untypische optisch, olfaktorisch und/oder haptisch feststellbare Materialeigenschaften Die hinsichtlich dieses Unterkriteriums vollständig korrekten Angebotsmuster werden in diesem Unterkriterium mit 100 Punkten bewertet.

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Für Mängel an den Angebotsmustern werden im Rahmen der Musterbewertung innerhalb des Unterkriteriums fachgerechte Verarbeitungsqualität folgende Abzüge vorgenommen:

5 Punkte:leichter Mangel, bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht eingeschränkt (Mängel ohne Einfluss auf die Nutzungsdauer, z.B. farbige Markierungen, Schmutzflecken, lose Fäden, Saumabschluss schief)
10 Punkte:mittelschwerer Mangel, bestimmungsgemäßer Gebrauch eingeschränkt (Mängel mit geringem Einfluss auf die Nutzungsdauer, z.B. Fehlstiche, schiefe Nähte, Falten a n glatten Positionen des Artikels)
15 Punkte:schwerer Mangel, bestimmungsgemäßer Gebrauch stark eingeschränkt (Mängel mit starkem Einfluss auf die Nutzungsdauer, z.B. Verarbeitungsmängel mit deutlichem Einfluss auf die Nutzungsdauer)
Ausschluss:bestimmungsgemäßer Gebrauch unmöglich (z.B. Risse, Löcher, offene Nähte etc.)

Für Mängel an den Angebotsmustern werden im Rahmen der Musterbewertung innerhalb des Unterkriteriums Passform folgende Abzüge vorgenommen:

100 PunkteSehr gute Passform Sehr gute Passform und Tragekomfort, sehr guter Sitz der Bekleidung, keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Bekleidung lässt sich ohne jegliche Einschränkungen der Passform, des Tragekomforts und der Bewegungsfreiheit tragen.
61 PunkteEingeschränkte, aber verwendungsfähige Passform Artikel mit Einschränkungen, jedoch noch tragbar, z.B. enger/weiter/kürzer/länger mit deutlichem Einfluss auf die Bewegungsfreiheit aber Funktionsweise und Tragbarkeit noch gegeben, z.B. Armloch zu eng/einschnürend.
Ausschluss:Bestimmungsgemäßer Gebrauch stark eingeschränkt / unmöglich Z.B. Funktionsweise nicht gegeben, Passform untragbar zu eng/zu weit/zu lang/zu kurz, schnitttechnische Fehlkonstruktion.

Für Mängel an den Angebotsmustern werden im Rahmen der Musterbewertung innerhalb des Unterkriteriums untypische Materialeigenschaften folgende Abzüge vorgenommen:

5 Punkte:leichter Mangel, bestimmungsgemäßer Gebrauch nicht eingeschränkt (Mangel ohne Einfluss auf die Nutzung/Nutzer)
10 Punkte:mittelschwerer Mangel, bestimmungsgemäßer Gebrauch eingeschränkt (Mangel mit geringem Einfluss auf die Nutzung/Nutzer, z.B. leichter Geruch, unruhige Materialoberfläche)
Ausschluss:bestimmungsgemäßer Gebrauch unmöglich (Mangel, der die Nutzung unmöglich macht, z.B. beißender Geruch)

Für die Unterkriterien „fachgerechte Verarbeitungsqualität“ und „untypische optisch, olfaktorisch und/oder haptisch feststellbare Materialeigenschaften“ beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl >/= 60 Punkte. Sofern Angebotsmuster in einem oder beiden Unterkriterien mit < 60 Punkten bewertet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.

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Für das Unterkriterium „Passform“ beträgt die zu erreichende Mindestpunktzahl > 60 Punkte. Sofern Angebotsmuster in diesem Unterkriterium mit ≤ 60 Punkten bewertet werden, wird das Angebot ausgeschlossen.

Sofern Angebote trotz Abweichungen in den Angebotsmustern von den Leistungsbeschreibungen nicht ausgeschlossen werden (z.B. bei Maßabweichungen), entbindet es den Auftragnehmer im Auftragsfalle nicht von der Pflicht, sämtliche Forderungen lt. Leistungsbeschreibung und mitgeltende Forderungen zu erfüllen und nachzuweisen.

Berechnungsbeispiel für Wertungskriterium Qualität des Angebotsmusters:

Unterkriterium 1 2 mittelschwere Mängel 2 x 10 Punkte Abzug 3 leichte Mängel 3 x 5 Punkte Abzug Summe 100 - 35 = 65 Punkte Gewichtung des Unterkriteriums 50% 32,5 Punkte

Unterkriterium 2 Sehr gute Passform 100 Punkte Summe Gewichtung des Unterkriteriums 40% 40 Punkte

Unterkriterium 3 ohne Mangel 100 Punkte

Gewichtung des Unterkriteriums 10% 10 Punkte

Gesamtbewertung Qualität des Angebotsmusters 82,5 Punkte

2.) Bewertung von Preisen für Folgeabrufe aus der/den Rahmenvereinbarung/en:

In die Bewertung des Angebotspreises geht der Angebotspreis der Mindestbestellmenge zu 80% und der durchschnittliche Angebotspreis aus den Zeiträumen 1 - 3 zu 20% ein.

Durchschnittlicher Angebotspreis =

(Angebotspreis Mindestbestellmenge x 80%) + (durchschnittlicher Angebotspreis aus Zeitraum 1 - 3 x 20%)

3.) Bewertung von Lieferterminen der Mindestbestellmenge:

Berechnung der Bewertungspunkte Liefertermine siehe Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (Stand: August 2025), Ziffer 10.4.

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4.) Bewertung der Nachhaltigkeitskriterien

Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, sollten die Nachhaltigkeitskriterien nicht angeboten werden. Es werden lediglich keine Punkte in diesem Kriterium vergeben. Die fristgerecht eingegangenen Angebote werden auf Erfüllung der unter Abschnitt B, Ziffer 6.) Nachweisforderung der Nachhaltigkeitskriterien definierten Nachweise überprüft.

Weitere Informationen zur Wertung und Gewichtung sind dem Wertungsschema im Leistungsverzeichnis sowie den unter Abschnitt B, Ziffer 6.) genannten Anlagen zu entnehmen.

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