Code of Conduct.pdf

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Code of Conduct

  1. Dieser Code of Conduct definiert die Grundsätze und Anforderungen der Bw

Bekleidungsmanagement GmbH (BWBM) an ihre Auftragnehmer bezüglich deren

Verantwortung für Mensch und Umwelt bei der Ausführung des Auftrags.

  1. Er orientiert sich insbesondere an den einschlägigen Konventionen und

Menschenrechtserklärungen der United Nations Organization (UNO) sowie den

Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

  1. Die BWBM behält sich das Recht vor, bei angemessenen Änderungen im Compliance-

Programm der BWBM die Anforderungen dieses Code of Conduct während der

Vertragslaufzeit zu ändern. In diesem Fall erwartet die BWBM von ihrem Auftragnehmer,

diese angemessenen Änderungen zu akzeptieren.

  1. Für den Fall eines Verstoßes gegen die hier niedergelegten Regelungen behält sich die BWBM

vor, den Vertrag fristlos, hilfsweise fristgerecht zu kündigen.

  1. Der Auftragnehmer erklärt hiermit bei der Ausführung des Vertrages:

• Einhaltung der Gesetze

  • die jeweils strengsten Gesetze und sonstigen rechtlichen Bestimmungen der jeweils

anwendbaren Rechtsordnung(en) sowie die Konventionen der UNO und der ILO und

die geltenden Industriestandards einzuhalten.

• Verbot von Korruption und Bestechung

  • keine Form von Korruption oder Bestechung zu tolerieren oder sich in irgendeiner

Weise darauf einzulassen, insbesondere keine geldwerten Vorteile zu fordern,

anzunehmen, anzubieten oder zu gewähren, wenn dies einer unangemessenen

Einflussnahme auf Geschäftsentscheidungen dient oder als solche aufgefasst werden

kann oder sonst gesetzeswidrig ist.

Code of Conduct Seite 1 von 4 für Auftragnehmer der BwBM, Stand Juni 2017

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• Achtung der Grundrechte der Mitarbeiter

  • die Chancengleichheit und Gleichbehandlung seiner Mitarbeiter zu achten und zu

fördern ungeachtet insbesondere ihrer Hautfarbe, Rasse, Kaste, Nationalität, sozialen

Herkunft, etwaigen Behinderung, sexuellen Orientierung, politischen oder religiösen

Überzeugung, Mitgliedschaft in einer Vereinigung, familiären Verpflichtungen sowie

ihres Geschlechts oder Alters und jegliche Diskriminierung aufgrund der

vorgenannten oder irgendwelcher anderen Umstände zu unterlassen;

  • die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeiter zu

respektieren und das Gebot von Fairness, Toleranz, Respekt und Sachlichkeit zu

beachten;

  • niemanden gegen seinen Willen zu beschäftigen oder zur Arbeit zu zwingen und

jedem Mitarbeiter ein Recht auf Kündigung des Arbeitsverhältnisses binnen üblicher

und angemessener Frist einzuräumen;

  • eine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften nicht zu dulden, wie etwa

physische oder psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung oder

Diskriminierung;

  • Verhalten (einschließlich Gesten, Sprache und physische Kontakte) nicht zu dulden,

das sexuellen Zwang ausübend, bedrohend, missbräuchlich oder ausnutzend ist;

  • für angemessene Entlohnung zu sorgen, den gesetzlich festgelegten nationalen

Mindestlohn zu gewährleisten, Überstunden entsprechend den gesetzlichen

Regelungen bzw. den geltenden Industriestandards zu vergüten;

  • zusätzliche angemessene Vergütungen zu zahlen, falls die gesetzliche

Mindestentlohnung nicht ausreicht, bei Verbleib eines frei verfügbaren Einkommens

die Kosten für den Lebensunterhalt zu decken;

  • die im jeweiligen Staat gesetzlich festgelegte maximale Arbeitszeit einzuhalten,

wobei grundsätzlich eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht dauerhaft

überschritten werden darf, nicht mehr als 12 Überstunden pro Woche geleistet

werden dürfen und auf sechs aufeinander folgende Arbeitstage mindestens ein freier

Tag folgen muss;

Code of Conduct Seite 2 von 4 für Auftragnehmer der BwBM, Stand Juni 2017

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  • die gesetzlich garantierte Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der Beschäftigten

anzuerkennen und Mitglieder in Arbeitnehmerorganisationen oder Gewerkschaften

weder zu bevorzugen noch zu benachteiligen;

  • die Arbeitsbedingungen eines jeden Mitarbeiters in Form eines schriftlichen

Arbeitsvertrages zu dokumentieren.

• Verbot von Kinderarbeit

  • jegliche nach den Konventionen der UNO und/oder der ILO und/oder der jeweils

anwendbaren Rechtsordnung verbotene Kinderarbeit und/oder Ausbeutung von

Kindern zu unterlassen, wobei der jeweils strengste Maßstab heranzuziehen ist;

  • im Falle festgestellter verbotener Kinderarbeit sofort durch geeignete Maßnahmen

für Abhilfe zu sorgen, die Abhilfemaßnahmen schriftlich zu dokumentieren und den

betroffenen Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen;

  • jugendliche Arbeiter nur unter Berücksichtigung der Konventionen der UNO

und/oder der ILO und/oder der jeweils anwendbaren Rechtsordnung zu beschäftigen

und die Rechte jugendlicher Arbeiter bestmöglich zu wahren, insbesondere unter

Berücksichtigung geltender Schulgesetze;

  • jugendliche Arbeiter nur außerhalb der Schulzeit und nicht nachts zu beschäftigen,

wobei die Schul-, Arbeits- und Fahrzeit zehn Stunden pro Tag nicht überschreiten

und die Arbeitszeit in keinem Falle länger als acht Stunden pro Tag dauern darf;

  • Kinder und Jugendliche keinerlei Gefahren auszusetzen.

• Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter

  • Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit gegenüber seinen Mitarbeitern zu

übernehmen;

  • Risiken einzudämmen und für bestmögliche Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und

Berufskrankheiten zu sorgen;

  • Trainings anzubieten und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter beim Thema

Arbeitssicherheit fachkundig sind;

Code of Conduct Seite 3 von 4 für Auftragnehmer der BwBM, Stand Juni 2017

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• Umweltschutz

  • den Umweltschutz hinsichtlich der gesetzlichen Normen und internationalen

Standards zu beachten und einzuhalten;

  • Umweltbelastungen zu minimieren, den Umweltschutz kontinuierlich zu verbessern

und eine nachhaltige Produktion anzustreben;

• Lieferkette

  • die Einhaltung der Inhalte dieses Code of Conduct bei seinen Lieferanten bestmöglich

zu fördern;

  • die Grundsätze der Nicht-Diskriminierung bei der Lieferantenauswahl und beim

Umgang mit den Lieferanten einzuhalten.

• Fairer Wettbewerb

  • ausschließlich in fairer Weise und ohne rechtswidrige Absprachen am Wettbewerb

teilzunehmen und insbesondere das Kartellrecht zu beachten.

• Verbot der Geldwäsche

  • keine Vermögenswerte aus Straftaten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf

unter Verschleierung ihrer wahren Herkunft einzuschleusen oder andere

Geldwäscheaktivitäten vorzunehmen

• Geschäftsgeheimnisse

  • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der BWBM vor dem Zugriff Dritter zu schützen

und ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags zu verwenden.

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass seine von ihm bei der

Ausführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeiter (Angestellte, freie Mitarbeiter,

Geschäftsführer und sonstiges Personal) die vorstehenden Grundsätze beachten. Er wird

ihnen eine Kopie dieses Code of Conduct zur Verfügung stellen.

Code of Conduct Seite 4 von 4 für Auftragnehmer der BwBM, Stand Juni 2017

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