Lieferung von Molkereiprodukten und Eiern für Studierendenwerke
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.08.2025, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 900.000 EUR
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
- Erfüllungsregion
- Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.07.2025
- CPV-Codes
- Molkereierzeugnisse (15500000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 486419-2025
- Verfahrensnummer
- 01983707-0ea0-493e-8ec7-7528813d48f7
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Studentenwerk Chemnitz-Zwickau beschafft Molkereiprodukte und Eier für Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Magdeburg und Thüringen. Die Ausschreibung ist in fünf regionale Lose aufgeteilt; die geschätzten Loswerte liegen zwischen 540.000 und 3.000.000 Euro. Angebote müssen bis zum 25. August 2025 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Molkereiprodukten und Eiern
Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Mecklenburg-Vorpommern900.000 EUR
Lieferung von Molkereiprodukten und Eier für die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern
Frist: 25.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Brandenburg700.000 EUR
Lieferung von Molkereiprodukten und Eier für die Studierendenwerke in Brandenburg
Frist: 25.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Sachsen und Sachsen-Anhalt3.000.000 EUR
Lieferung von Molkereiprodukten und Eier für die Studentenwerke in Sachsen und Sachsen-Anhalt
Frist: 25.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Magdeburg540.000 EUR
Lieferung von Molkereiprodukten und Eier für das Studentenwerk Magdeburg
Frist: 25.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Thüringen1.300.000 EUR
Lieferung von Molkereiprodukten und Eier für das Studierendenwerk in Thüringen
Frist: 25.08.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
gemäß § 123 GWB - zwingender Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB - fakultativer Ausschlussgrund Nicht nachgereicht werden kann die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Mecklenburg-Vorpommern
- Der Angebotsendwert (Fiktivwertsumme) wird aus der Summe des Wertes des realen Angebotes plus der Summe des Wertes der Fehlartikel berechnet. Die Berechnung der Fehlartikel erfolgt über den Durchschnittspreis der Mitbewerber. Sollte ein Artikel von keinem Bieter angeboten werden, wird dieser Artikel bei der Berechnung der Vollständigkeit und bei der Endwertberechnung aus der Wertung genommen. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsendwert erhält die maximal erreichbare Punktzahl im Kriterium „Preis“. Bieter, deren Angebotsendwert mehr als 100 % über dem Angebotsendwert des günstigsten Bieters liegen, erhalten 0 Punkte im Kriterium „Preis“. Angebotsendwerte zwischen 100% und 200% des niedrigsten Angebotsendwertes werden linear auf die maximal erreichbaren Punkte für das Kriterium „Preis“ verteilt.
- 87 %
- Die Eignung nach Vollständigkeit der angebotenen Produkte werden im ersten Schritt durch die Prüfung der Produktspezifikationen festgestellt. Dabei werden alle Artikel in die Kategorien „geeignet“ oder „ungeeignet“ eingestuft. Ungeeignete Artikel werden als nicht angeboten gewertet und mindern die Vollständigkeit des Angebotes. Die Qualität der angebotenen Produkte wird nach Verkostung und sensorischer Prüfung beurteilt. Die Bemusterung erfolgt mit maximal 3 Bietern, die den höchsten Anteil in der Vollständigkeit erreicht haben. Die zu bemusternden Produkte werden dem Bieter durch die Vergabestelle benannt. Entsprechend der Grundvoraussetzung müssen mindestens 85 % der nachgefragten Artikel (in Bewertungseinheiten BE) angeboten werden und geeignet sein. Bieter mit vollständigen, den Forderungen der Leistungsbeschreibung entsprechenden und geeigneten Angeboten erhalten die maximal erreichbare Punktzahl im Kriterium „Qualität / Vollständigkeit“. Geringere Angebotsmengen (in Bewertungseinheiten) werden linear auf die maximal erreichbaren Punkte für das Kriterium „Qualität / Vollständigkeit“ verteilt.
- 13 %
LOT-0002 · Brandenburg
- Der Angebotsendwert (Fiktivwertsumme) wird aus der Summe des Wertes des realen Angebotes plus der Summe des Wertes der Fehlartikel berechnet. Die Berechnung der Fehlartikel erfolgt über den Durchschnittspreis der Mitbewerber. Sollte ein Artikel von keinem Bieter angeboten werden, wird dieser Artikel bei der Berechnung der Vollständigkeit und bei der Endwertberechnung aus der Wertung genommen. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsendwert erhält die maximal erreichbare Punktzahl im Kriterium „Preis“. Bieter, deren Angebotsendwert mehr als 100 % über dem Angebotsendwert des günstigsten Bieters liegen, erhalten 0 Punkte im Kriterium „Preis“. Angebotsendwerte zwischen 100% und 200% des niedrigsten Angebotsendwertes werden linear auf die maximal erreichbaren Punkte für das Kriterium „Preis“ verteilt.
- 87 %
- Die Eignung nach Vollständigkeit der angebotenen Produkte werden im ersten Schritt durch die Prüfung der Produktspezifikationen festgestellt. Dabei werden alle Artikel in die Kategorien „geeignet“ oder „ungeeignet“ eingestuft. Ungeeignete Artikel werden als nicht angeboten gewertet und mindern die Vollständigkeit des Angebotes. Die Qualität der angebotenen Produkte wird nach Verkostung und sensorischer Prüfung beurteilt. Die Bemusterung erfolgt mit maximal 3 Bietern, die den höchsten Anteil in der Vollständigkeit erreicht haben. Die zu bemusternden Produkte werden dem Bieter durch die Vergabestelle benannt. Entsprechend der Grundvoraussetzung müssen mindestens 85 % der nachgefragten Artikel (in Bewertungseinheiten BE) angeboten werden und geeignet sein. Bieter mit vollständigen, den Forderungen der Leistungsbeschreibung entsprechenden und geeigneten Angeboten erhalten die maximal erreichbare Punktzahl im Kriterium „Qualität / Vollständigkeit“. Geringere Angebotsmengen (in Bewertungseinheiten) werden linear auf die maximal erreichbaren Punkte für das Kriterium „Qualität / Vollständigkeit“ verteilt.
- 13 %
LOT-0003 · Sachsen und Sachsen-Anhalt
- Der Angebotsendwert (Fiktivwertsumme) wird aus der Summe des Wertes des realen Angebotes plus der Summe des Wertes der Fehlartikel berechnet. Die Berechnung der Fehlartikel erfolgt über den Durchschnittspreis der Mitbewerber. Sollte ein Artikel von keinem Bieter angeboten werden, wird dieser Artikel bei der Berechnung der Vollständigkeit und bei der Endwertberechnung aus der Wertung genommen. Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsendwert erhält die maximal erreichbare Punktzahl im Kriterium „Preis“. Bieter, deren Angebotsendwert mehr als 100 % über dem Angebotsendwert des günstigsten Bieters liegen, erhalten 0 Punkte im Kriterium „Preis“. Angebotsendwerte zwischen 100% und 200% des niedrigsten Angebotsendwertes werden linear auf die maximal erreichbaren Punkte für das Kriterium „Preis“ verteilt.
- 87 %
- Die Eignung nach Vollständigkeit der angebotenen Produkte werden im ersten Schritt durch die Prüfung der Produktspezifikationen festgestellt. Dabei werden alle Artikel in die Kategorien „geeignet“ oder „ungeeignet“ eingestuft. Ungeeignete Artikel werden als nicht angeboten gewertet und mindern die Vollständigkeit des Angebotes. Die Qualität der angebotenen Produkte wird nach Verkostung und sensorischer Prüfung beurteilt. Die Bemusterung erfolgt mit maximal 3 Bietern, die den höchsten Anteil in der Vollständigkeit erreicht haben. Die zu bemusternden Produkte werden dem Bieter durch die Vergabestelle benannt. Entsprechend der Grundvoraussetzung müssen mindestens 85 % der nachgefragten Artikel (in Bewertungseinheiten BE) angeboten werden und geeignet sein. Bieter mit vollständigen, den Forderungen der Leistungsbeschreibung entsprechenden und geeigneten Angeboten erhalten die maximal erreichbare Punktzahl im Kriterium „Qualität / Vollständigkeit“. Geringere Angebotsmengen (in Bewertungseinheiten) werden linear auf die maximal erreichbaren Punkte für das Kriterium „Qualität / Vollständigkeit“ verteilt.
- 13 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
gemäß § 123 GWB - zwingender Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB - fakultativer Ausschlussgrund Nicht nachgereicht werden kann die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.11.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 745159-2025
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