7. Allgemeine Bewerbungsbedingungen.pdf

Lieferung von küchenfertigen Salaten und Gemüse für die Einkaufskooperation Süd-West

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 10:43 (Europe/Berlin)

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Anstalt des öffentlichen Rechts James-Franck-Ring 8 89081 Ulm

Allgemeine Bewerbungsbedingungen

für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen

  1. Angebot

1.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.

1.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber überlassenen Vordrucke zu verwenden. Die Anlage Leistungsverzeichnis ist in den farblich markierten Feldern auszufüllen. Eine Umgehung des Schreibschutzes ist unzulässig. Das Angebot ist an den dafür vorgesehenen Stellen zu unterschreiben.

1.3 Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.

Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

1.4 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er dies innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber schriftlich über die elektronische Vergabeplattform DTVP (Deutsches Vergabeportal) aufzuklären. Der Bieter wird ausdrücklich auf die Folgen des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung der Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Dies gilt insbesondere für Bietergemeinschaften.

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • in der ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • in der ausgeführt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1

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Anstalt des öffentlichen Rechts James-Franck-Ring 8 89081 Ulm

Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss sämtliche personen/unternehmensbezogenen Eignungsnachweise vorlegen. Die Nachweise hinsichtlich der Gesamteignung muss die Gemeinschaft als solche erbringen. Mitglieder von Bietergemeinschaften, die sich als Unterauftragnehmer bewerben, müssen dies offen legen.

  1. Eignungsnachweis für andere Unternehmen / Unterauftragnehmer

4.1 Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.

4.2 Unterauftragnehmer werden nur nach vorheriger Genehmigung durch das ausschreibende Studierendenwerk zugelassen.

  1. Unzulässigkeiten

Unzulässig sind wettbewerbsbeschränkende Absprachen (§ 1 GWB), insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Bietern über

  • Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten
  • Preise/Rabatte
  • Bindungen sonstiger Entgelte
  • Gewinnaufschläge
  • Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile
  • Zahlungs-, Lieferungs- oder andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen
  • Entrichtungen von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen
  • Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach § 2 GWB zulässig sind.

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