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Aufforderung zur Angebotsabgabe
Angebotsfrist: 23.09.2026 // 12 Uhr
Bindefrist: 30.11.2026 // 12 Uhr
Offenes Verfahren (§ 15 VgV)
Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 16 VgV)
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 1 VgV)
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb (§ 17 Abs. 5 VgV)
Wettbewerblicher Dialog mit Teilnahmewettbewerb (§ 18 VgV)
Innovationspartnerschaft mit Teilnahmewettbewerb (§ 19 VgV)
Rahmenvereinbarung zur Lieferung küchenfertiger Salate und Gemüse
Anlagen:
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Inhaltsübersicht
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Aufforderung zur Angebotsabgabe
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Angebotsblatt
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Leistungsbeschreibung
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Zuschlagskriterien
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Leistungsverzeichnis
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Lieferstellenverzeichnis
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Allgemeine Bewerbungsbedingungen
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Allgemeine Vertragsbedingungen
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
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Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
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Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen
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Eigenerklärung MiLoG
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Eigenerklärung zur Gentechnik
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Eigenerklärung zum Einsatz von Dritten
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Information Datenschutz
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Verschwiegenheitserklärung
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Es ist beabsichtigt, die Lieferung von küchenfertigen Salaten und Gemüse im Namen und auf Rechnung der teilnehmenden Studierendenwerke der Einkaufskooperation Süd-West als Rahmenvereinbarung zu vergeben.
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- Insofern Sie bereit sind, die Leistung auszuführen, werden Sie um die Abgabe eines Angebotes gebeten. Sie können Ihr Angebot ausschließlich in Textform nach § 126b BGB auf der e-Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“ abgeben:
Bieter sind gehalten, die Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Angebote zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattform nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren. Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline (0900-3-243837) sowie Support per Mail (support@cosinex.de) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Ergänzungen an den Ausschreibungsunterlagen durch die Bieter zum Ausschluss des Angebots führen können. Die bietereigenen AGB finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil. Bei Unklarheiten etc. können Bieterfragen gem. Ziffer 3 gestellt werden.
Das ausschreibende Studierendenwerk weist darauf hin, dass alle für die Auskunft zu Sachverhalten in diesem Vergabeverfahren geforderten Nachweise, in denen die Angaben von personenbezogenen Daten erforderlich sind, durch den Bieter auf freiwilliger Basis erfolgen. Der Bieter ist nicht zur Auskunft verpflichtet, weshalb eine Nichtangabe nicht unmittelbar zum Verfahrensausschluss führt. Dieser kommt aber in Betracht, wenn das Nichtvorliegen personenbezogener Daten zu einer Nichterfüllung von Mindestanforderungen in diesem Vergabeverfahren führt. Deshalb weist das ausschreibende Studierendenwerk ausdrücklich darauf hin, dass die Bieter bei datenschutzrechtlichen Bedenken im Hinblick auf ihre Referenzen entsprechende Einwilligungen der Referenzunternehmen einholen können.
- Fragen und Auskunftsverlangen zur Ausschreibung, zu den Ausschreibungsunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind in deutscher Sprache an die Vergabestelle über die e- Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal“, zu richten. Mündliche Antworten oder Auskünfte werden nicht gegeben; werden sie dennoch gegeben, sind sie nicht verbindlich.
Antworten werden allen interessierten Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen abgerufen und sich registriert haben, zeitnah in Textform nach § 126b BGB mitgeteilt. Das ausschreibende Studierendenwerk behält sich vor, Fragen so umzuformulieren, dass die Identität des Fragenstellers nicht erkennbar wird. Die interessierten Unternehmen werden jedoch gebeten, bei der Formulierung der Fragen von vornherein zu berücksichtigen, dass diese zusammen mit den Antworten allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Fragen der interessierten Unternehmen werden so rasch wie möglich beantwortet.
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Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über das „Deutsche Vergabeportal“, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E- Mail-Benachrichtigung erhalten.
Bieterfragen werden grundsätzlich bis 11.09.2026 // 12Uhr zugelassen.
- Mit Angebotsabgabe vorzulegende Nachweise der Eignung
Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz des Unternehmens im ausgeschriebenen Liefersortiment jeweils in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Geeignete Referenzen von Leistungen aus den letzten drei Geschäftsjahren (grds. 3 Referenzen mit Ansprechpartner mit Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse), die mit dem Umfang und der Art der Leistung vergleichbar sind
Beschreibung der technischen Ausrüstung (z.B. Lieferfahrzeuge, EDV-Systeme, Flurförderhilfen, etc.)
Logistikkonzept inklusive Tourenplan für die Ausführung der zu vergebende Leistung Das Logistikkonzept umfasst mindestens:
- Anzahl und Ausstattung Fahrzeuge (inklusive GPS)
- Anzahl der Fahrer
- ein Urlaubs- und Notfallkonzept
- Tourenplanung für die Lieferstellen gemäß Lieferstellenverzeichnis
Wird die Auslieferung einem geeigneten Dritten übertragen, müssen gegebenenfalls dann auch diese Fahrzeuge im Logistigkkonzept und in der Tourenplanung aufgeführt werden.
Die Zahl der in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen
Gültiges Zertifikat DIN ISO 9001 oder IFS oder gleichwertig
Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Unternehmens für 2025
Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (ausländische Bieter geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an)
Gültige Bescheinigung in Steuersachen, nicht älter als zwölf Monate (ausländische Bieter legen eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes vor)
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Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (ausländische Bieter geben den für sie zuständigen Versicherungsträger an)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen
Eigenerklärung MiLoG
- Losweise Vergabe vorbehalten:
nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los
mehrere Lose
alle Lose
- Nebenangebote
Nebenangebote werden zugelassen, diese müssen im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Nebenangebote werden zugelassen für:
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Nebenangebote werden nur zugelassen mit gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebots.
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- Anschrift der Vergabekammer
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe
Telefon: +49 721 - 9268730 Telefax: +49 721 - 9263985 E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
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