Lieferung von Körperhygiene-Sets im Rahmen einer Rahmenvereinbarung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.04.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.170.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.04.2024
- CPV-Codes
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- Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
- Körperpflegeprodukte (33700000)
- Artikel und Zubereitungen für die Mund- und Zahnhygiene (33711700)
- Bekanntmachung
- vergabe.niedersachsen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 220736-2024
- Verfahrensnummer
- 1eccc1ca-1cf3-43d0-9219-bead1831c0f8
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Landesbetrieb und Außenstelle Hannover, beschafft eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Körperhygiene-Sets. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen einschließlich der niedersächsischen Inseln sowie das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit nachgeordneten Bereichen, darunter das Thüringer Landesverwaltungsamt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,17 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 19. April 2024 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Körperhygiene-Sets. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales inkl. nachgeordneter Bereiche wie die Dienststellen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperhygiene-Sets
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Körperhygiene-Sets. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales inkl. nachgeordneter Bereiche wie die Dienststellen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Frist: 19.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperhygiene-Sets
- Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 399802-2024
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