Lieferung von Körperhygiene-Sets im Rahmen einer Rahmenvereinbarung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.04.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
2.170.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.04.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte (33000000)
  • Körperpflegeprodukte (33700000)
  • Artikel und Zubereitungen für die Mund- und Zahnhygiene (33711700)
Bekanntmachungsnummer
220736-2024
Verfahrensnummer
1eccc1ca-1cf3-43d0-9219-bead1831c0f8

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Landesbetrieb und Außenstelle Hannover, beschafft eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Körperhygiene-Sets. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen einschließlich der niedersächsischen Inseln sowie das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales mit nachgeordneten Bereichen, darunter das Thüringer Landesverwaltungsamt. Der geschätzte Auftragswert beträgt 2,17 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 19. April 2024 um 08:00 Uhr UTC.

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Leistungsbeschreibung

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Körperhygiene-Sets. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales inkl. nachgeordneter Bereiche wie die Dienststellen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperhygiene-Sets

    Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Körperhygiene-Sets. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung Niedersachsen inkl. der nieder-sächsischen Inseln und das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales inkl. nachgeordneter Bereiche wie die Dienststellen des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.

    Frist: 19.04.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Körperhygiene-Sets

Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 56, 57 und 60 VgV verwiesen.
1 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 399802-2024

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