Datenschutzhinweis Art. 13 EU-Datenschutzgrundverordnung.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 08:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement FB 60/300 - Zentrale Vergabestelle Der Oberbürgermeister

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Artikel 13 EU- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Durchführung eines Vergabeverfahrens.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung: Stadt Aachen Der Oberbürgermeister Fachbereich Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement 52058 Aachen

E-Mail: vergabestelle@mail.aachen.de

Datenschutzbeauftragter: Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Aachen Tel.: 0241-432 7231 E-Mail: datenschutz@mail.aachen.de

Ihre Daten werden zu folgendem Zweck verarbeitet: Durchführung eines Vergabeverfahrens. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grund folgender Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO und § 25 Gemeindehaushaltsordnung NRW.

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Fachbereich Vertrags-, Vergabe- Seite 2 stadt aachen und Fördermittelmanagement

Mögliche Empfänger der Daten sind: Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:

Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein- Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.

Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.

Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bzw. einer freihändigen Vergabe ab 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für die Dauer von drei Monaten bzw. sechs Monaten über jeden so vergebenen Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.

Eine Weitergabe an Dritte erfolgt außerdem ggf. an Berater oder Techniker zur Überprüfung der gemachten Angaben und zum Abgleich mit den gestellten Anforderungen.

Dauer der Datenspeicherung: Die Speicherdauer der erhobenen Daten beträgt max. 20 Jahre.

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Rechte der Betroffenen: Findet die Datenverarbeitung auf Grund einer persönlichen Einwilligung statt, dann haben Sie nach Art. 7 (3) DS-GVO das Recht, diese Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Dies gilt nicht für die bereits vorgenommene Verwendung Ihrer Daten in der Vergangenheit, sondern nur für die Zukunft.

Sie sind gemäß Art.15 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, kostenfrei von der verantwortlichen Stelle Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben nach Art. 20 DS-GVO weiterhin das Recht, Ihre personenbezogenen Daten in einem direkt übertragbaren (digitalen) Format von uns anzufordern. Sie können gem. der Art. 16, 17, 18 DS-GVO bei nachvollziehbaren Gründen eine Berichtigung, die Einschränkung der Verarbeitung oder das Löschen Ihrer Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie gegen die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 (1) lit. e) DS-GVO, die zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Widerspruch einlegen. Ihre Rechte können Sie entweder postalisch oder per E-Mail an die verantwortliche Stelle übermitteln. Schließlich möchten wir Sie nach Art. 77 DS-GVO auf Ihr Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde hinweisen.

Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Postfach 20 04 44 · 40102 Düsseldorf Telefon: +49 (0) 211-38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz- Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist (§ 25 Gemeindehaushaltsordnung NRW, §§ 3,6 UVgO, §§ 13,14 VOB/A, §§ 13,14 EU VOB/A, §§ 5,8 VgV).

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