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Stadt Aachen Zentrale Vergabestelle
Vergabeunterlagen
Öffentliche Ausschreibung Dienststelle: Zentrale Vergabestelle Nr.: 2026/332-RK Verwaltungsgebäude: Am Marschiertor Ablauf der Angebotsfrist: 25.09.2026 Auskunft erteilt: Herr Kropp Aktenzeichen: FB 60/310-2026/332-RK Durchwahl (0241) 432 - 60322 Abgabeort: ausschließlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen
Vergabe von Leistungen nach der UVgO Angebot für: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygiene- und Desinfektionsmaterial für die Stadt Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Vergabeunterlagen zur v. g. Maßnahme mit der Bitte um Angebotserstellung.
Folgende Anlagen sind beigefügt:
(Zum Verbleib beim Unternehmen) (Zurück an die Zentrale Vergabestelle)
Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (UVgO bzw. VgV) Angebotsschreiben Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOL / B) Anlagen zum Angebotsschreiben Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbe- LV / LB mit Preisangaben und Angebotssumme dingungen ggfs. weitere Vertragsbedingungen ggfs. Pläne / Zeichnungen / Erläuterungen zur Ausschreibung
Hinweis: Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen als kostenloser Download zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht gestattet.
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind schriftlich über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und läuft am 30.10.2026 ab. Bis dahin ist das Unternehmen an sein Angebot gebunden.
Ausführungsfrist: 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit der zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils einem Jahr
Die Stadt Aachen verfährt bzgl. der Nichtberücksichtigung von Angeboten gem. § 46 UVgO.
Als Sicherheit wird gefordert: ☐ 5 v.H. der Auftragssumme zur Sicherung der ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages ☐ 3 v.H. der Abrechnungssumme zur Sicherung von Mängelansprüchen ☒ Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert
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Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen dem Angebotsschreiben beizufügen: ☒ Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB ☒ Ausgefülltes Leistungsverzeichnis ☒ Kurzportrait des Unternehmens (inkl. Mitarbeiterzahl, Jahresumsätze incl. Leistungsumfang der Geschäftsjahre 2022 - 2024 und Organigramm) ☒ Für jedes angebotene Desinfektionsmittel ist ein Sicherheitsdatenblatt mit Hinweisen zu Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung einzureichen. ☒ Katalog- oder Prospektmaterial zu allen angebotenen Produkten. Hier müssen die angebotenen Produkte eindeutig identifiziert werden können, sollte dies nicht der Fall sein, sind diese entweder im Katalog- oder Pros- pektmaterial zu markieren, alternativ sind einzelne aussagekräftige Datenblätter, zu jedem Produkt, mit den von Ihnen an gebotenen Artikel, einzureichen. Hier muss das angebotene Produkt erkennbar und die Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung/ Leistungsverzeichnis beschrieben sein ☒ Die in dem Leistungsverzeichnis geforderten Kennzeichnungen, DIN – und EN Normen sind Mindestanforder- ungen der einzelnen Produkte ☒ Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten (auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrags die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen))
Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, anliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen bis zum o. a. Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen elektronisch einzureichen.
Ist im Leistungsverzeichnis / in der Leistungsbeschreibung eine Teilung der Gesamtleistung in Lose vorgesehen, so behält sich die ausschreibende Stelle die Vergabe nach Losen vor.
| ☐ | Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Soweit an die Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung sowohl qualitativ als auch quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestan- forderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. |
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| ☒ | Nebenangebote sind nicht zugelassen. |
Zuschlagskriterien: ☒ niedrigster Preis ☐ folgende Kriterien:
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Bevorzugte Unternehmen Bevorzugte Unternehmen sind anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 des Neunten Buches Sozialge- setzbuch) und Blindenwerkstätten (§ 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) sowie Inklusionsbetriebe im Sinne der §§ 215, 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch. Gleiches gilt für Einrichtungen in ande- ren Staaten, die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Das Unternehmen muss seine Eigenschaft als bevorzugtes Unternehmen mit Angebotsabgabe durch Beifügen eines der folgenden Nachweise belegen: a) Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen gemäß § 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, b) Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blinden- werkstatt nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), das durch Art. 30 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 246) aufgehoben worden ist. Blindenwerkstätten, die am 13. September 2007 staatlich aner- kannt waren, genießen gemäß § 226 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bei der Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand Bestandsschutz, c) für Inklusionsbetriebe nach § 215 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Vorlage der Anerkennung als Inklusionsbe- trieb in der Regel durch den ersten Förderbescheid des Integrationsamtes und einer schriftlichen Bestätigung des Integrati- onsamtes, die zum Zeitpunkt der Vorlage im Verfahren nicht älter als ein Jahr alt sein darf, d) bei ausländischen Unternehmen: Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ur- sprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blin- denwerkstatt oder Inklusionsbetrieb hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Ist das Angebot eines Unternehmens, der seine Eigenschaft als bevorzugtes Unternehmen wie vorstehend belegt hat, ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines Unternehmens, der nicht bevorzugt ist, so ist Ers- terem der Zuschlag zu erteilen.
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den Unternehmen, die ihre Eigenschaft als bevorzug- tes Unternehmen wie vorstehend belegt haben, angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 Prozent berücksichtigt. Vo- raussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem we- sentlichen Teil durch die bevorzugten Unternehmen erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 Prozent des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Hinweis
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126b BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren.
Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126b BGB neben der Angabe der Firma auch die Nennung der natürlichen Person des Erklärenden bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund Kündigung, Rücktritts, einer Vertragsaufhebung, einer einvernehmlichen Einigung oder Insolvenz endgültig ausfällt, behält sich die Auftraggeberin vor, die verbleibenden Arbeiten/Leistungen den übrigen Bietern, die im Vergabeverfahren ein wertbares Angebot ab- gegeben haben, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Rang 5 auf der Grundlage ihrer Angebote an- zutragen. Die Auftraggeberin behält sich in diesem Fall vor, die Eignung der Bieter entsprechend der im Vergabever- fahren bekannt gemachten Eignungskriterien erneut zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Zentrale Vergabestelle der Stadt Aachen
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