Anlage 5
Regeln für Fremdfirmen
Damit der Bereich Facility Management und Bau des entsprechenden Objektes den Überblick über die Anwesenheit von betriebsfremden Personen auf dem Gelände behält, haben sich Fremdfirmen arbeitstäglich anzumelden, sich auszuweisen und den Beginn und das Ende Ihres Aufenthaltes vermerken zu lassen. Wie dies zu erfolgen hat, ist mit dem in der Bestellung benannten Ansprechpartner abzustimmen.
Allgemeine Anweisungen / Verhaltensregeln
- Den besonderen Gegebenheiten des Krankenhausbetriebes (z.B. Ruhezeiten: Mittagsruhe von 13:00-15:00 Uhr sowie Abend-und Nachtstunden von 20:00-06:00 Uhr) ist Rechnung zu tragen.
- Nur Innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit ist der Aufenthalt auf dem Gelände und in den Gebäuden erlaubt.
- Beim Aufenthalt in Räumen oder an Anlagen, die nicht zum unmittelbaren Arbeitsbereich gehören, ist vorab die Zustimmung der Technischen Standortleitung (TSL) erforderlich.
- Auf dem Gelände gilt die StVO, die besondere Beschilderung ist zu beachten.
- Firmenfahrzeuge dürfen mit Genehmigung durch die TSL auf den zugewiesenen Parkflächen zum Be- und Entladen abgestellt werden (maximal 45 Minuten Parkzeit auf dem Gelände). Danach werden kostenpflichtige Parkgebühren erhoben. Es besteht die Möglichkeit eine Dauerparkkarte in Höhe von 35 EUR monatlich (Stand 2020 – zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 20,00 EUR) zu erwerben oder zum Besuchertarif von maximal 18 EUR/Tag zu parken. Die Vorgaben der Parkraumordnung sind zwingend zu beachten!
- Grundsätzlich sind bei allen Arbeiten die UVV’en und der jeweils aktuelle Stand der Technik zu beachten und die Verkehrssicherungspflicht einzuhalten.
Medienabschaltung
Müssen für die Auftragsausführung Medien wie Gas, Wasser, Elektrizität, Wärme, Kälte, Druckluft, Technische Gase oder Komponenten von betriebstechnischen Anlagen oder Verkehrswege abgeschaltet / gesperrt / verändert / beeinflusst werden, so ist dies mit der TSL rechtzeitig abzustimmen.
Abschaltung von Brandmeldelinien / Erlaubnisschein für Arbeiten, die Brände verursachen können.
In allen Objekten gelten zusätzliche Anforderungen bei Heiß-, Löt-, Schneid- und Trennarbeiten als auch bei Arbeiten, bei denen mit einer Staubentwicklung zu rechnen ist.
- Sicherstellung über die Abschaltung von Brandmeldelinien im direkten Umfeld. Anmeldungen dazu sind rechtzeitig bei der TSL schriftlich anzuzeigen.
- Genannte Arbeiten sind nur mit gültigem Erlaubnisschein durchzuführen. Dieser ist bei der TSL erhältlich.
- Sollten die Arbeiten über den angegebenen Zeitraum hinaus andauern, muss die TSL informiert werden und alle hierzu erforderlichen Maßnahmen sind abzustimmen.
Fehlalarme, deren Ursache die Nichteinhaltung gängiger Vorschriften, bzw. der hier aufgeführten Verfahrensweise ist, gehen zu Lasten der beauftragten Firma.
Schlüsselausgabe
Die für die Ausführung des Auftrages benötigten Schlüssel werden durch die TSL ausgegeben. Der Empfang ist zu quittieren. Die Schlüssel sind am abgestimmten Ort grundsätzlich arbeitstäglich abzuholen und zurückzugeben.
Umweltschutz / Abfallentsorgung / Arbeitsschutz
- Die Einleitung von Abwässern in die Kanalisation ist nur nach Absprache mit der TSL gestattet.
- Bei Verunreinigung des Erdreiches ist unverzüglich die TSL zu informieren.
- Die beauftragte Firma ist für die ordnungsgemäße Trennung und Entsorgung der Abfallstoffe selbst verantwortlich und hat dieses der TSL nachzuweisen.
- Die Entsorgungseinrichtungen der Objekte dürfen nicht genutzt werden.
- Bei Feuer, Explosionen usw. ist sofort die Feuerwehr über Feuermelder oder Telefon 112 zu benachrichtigen. Im Anschluss ist unmittelbar die TSL zu informieren.
- Rauchen ist nur auf den gekennzeichneten Flächen (Raucherinseln) gestattet.
- Feuerwehrstellflächen, Versorgungswege, Flucht-und Rettungswege sind ständig freizuhalten.
- Die Lärmimmissionsgrenzwerte gemäß BImmschG sind zwingend einzuhalten. Abweichungen sind im Vorfeld durch die TSL freigeben zu lassen.
Vor Beginn der Arbeiten in Bereichen und Stationen hat eine Anmeldung beim dort ansässigen oder pflegerischen Personal zu erfolgen.
(Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)