[Seite 1]
Anschreiben und Angebotsbedingungen
Dieses Formular ist zum Verbleib beim Bieter bestimmt. Es ist nicht mit dem Angebot zurückzusenden.
A. AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS
Hiermit werden interessierte Unternehmen aufgefordert, ein Angebot für die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen abzugeben.
- Auftraggeber
Es ist beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der/s nachstehend genannten Auftraggeber/s zu vergeben:
Vivantes – Netzwerk für Gesundheit GmbH Aroser Allee 72 13407 Berlin
| Kliniken/Pflegeinrichtungen | |
|---|---|
| Klinikum im Friedrichshain (KFH) | X |
| Klinikum Kaulsdorf (KHD) | X |
| Klinikum am Urban (KAU) | X |
| Klinikum Neukölln (KNK) | X |
| Klinikum Spandau (KSP) | X |
| Auguste-Viktoria-Klinikum (AVK) | X |
| Wenckebach Klinikum (WBK) | X |
| Ida-Wolf-Krankenhaus (IWK) | X |
| Humboldt-Klinikum (HUK) | X |
| Unternehmensbereiche | |
| Vivantes Netzwerk für Gesundheit (inkl. der verbundenen Untern.) | X |
Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin Olbendorfer Weg 70 13403 Berlin
Seite 1 von 18
[Seite 2]
Forum für Senioren GmbH Alt-Wittenau 90 13437 Berlin
| Forum für Senioren: Pflegeheime | ||||
|---|---|---|---|---|
| Haus Teichstrasse | X | |||
| Haus Sommerstrasse | X | |||
| Haus John F. Kennedy | X | |||
| Haus Jungfernheide | X | |||
| Haus Seebrücke | X | |||
| Haus Ernst-Hoppe | X | |||
| Haus Dr. Herrmann-Kantorowicz | X | |||
| Haus Wilmersdorf | X | |||
| Haus Leonore | X | |||
| Ida-Wolff Haus | X | |||
| Haus Weidenweg | X | |||
| Haus Jahreszeiten | X | |||
| Haus Franckepark | X | |||
| Haus Britz | X | |||
| Haus Rhinstraße | X | |||
| Haus Danziger Straße | X | |||
| Haus Kaulsdorf | X | |||
| Haus St. Richard | X | |||
| Haus Lentzeallee | X |
Weitere…
– nachfolgend als AG bezeichnet –
Das Vergabeverfahren wird für den/die oben stehenden Auftraggeber durchgeführt von:
Vivantes Service GmbH Fachbereich Beschaffung FM & Bau Aroser Allee 72 13407 Berlin
Seite 2 von 18
[Seite 3]
- Verfahren
Vergabenummer TEK2606038
Art der Vergabe
Nationales Verfahren
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb Beschränkte Ausschreibung (ohne Teilnahmewettbewerb) Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb
| EU Verfahren | |
|---|---|
| X |
Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
den elektronische Angebote akzeptiert
ohne elektronische Signatur (Textform).
mit fortgeschrittener/m elektronischer/m Signatur/Siegel.
mit qualifizierter/m elektronischer/m Signatur/Siegel.
| X | |
|---|---|
| X |
Nebenangebote:
sind zugelassen.
sind nur nachfolgend genannte Bereiche zugelassen
sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen.
X sind nicht zugelassen.
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt.
unter www.dtvp.de
Seite 3 von 18
[Seite 4]
Aufteilung in Lose: Nein
Ja – Angebote sind möglich:
für ein oder mehrere nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten nur für ein Los. Lose werden
Fristen:
Ablauf der Teilnahmefrist: entfällt
Ablauf der Angebotsfrist: 27.10.2026 09:00 Uhr
Eröffnungstermin: 27.10.2026 09:01 Uhr
Ablauf der Bindefrist/Zuschlagsfrist: 27.11.2026
Frist für Bieterfragen: 6 Tage vor Ablauf Angebotsfrist
Seite 4 von 18
[Seite 5]
- Leistung / Auftragsgegenstand / CPV
CPV Code
39711000-9 39713000-3
Zweck des Auftrags
Lieferung von weißer Ware
Zeitraum der Ausführung:
Beginn der Ausführung: 01.01.2027
Dauer der Leistung: 31.12.2028
1.Verlängerungsoption: 01.01.2029 – 31.12.2029
2.Verlängerungsoption: 01.01.2030 – 31.12.2030
Seite 5 von 18
[Seite 6]
B. Angebotsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
1 Sachdienliche Auskünfte ............................................................................................................. 7
2 Objektbesichtigung ...................................................................................................................... 7
3 Vergabeunterlagen ...................................................................................................................... 8
4 Angebotsabgabe ......................................................................................................................... 9
5 Endgültiger Leistungsausfall ...................................................................................................... 10
6 Angebotswertung ....................................................................................................................... 10
7 Zuschlagskriterien ..................................................................................................................... 12
8 Arbeits- und Bietergemeinschaften ........................................................................................... 13
9 Nachunternehmer ...................................................................................................................... 14
10 Eignungsleihe ............................................................................................................................ 14
11 Vertraulichkeit und Datenschutz ................................................................................................ 15
12 Nachprüfungsstelle im EU-Verfahren ........................................................................................ 18
Seite 6 von 18
[Seite 7]
1 Sachdienliche Auskünfte
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bieters Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und ausschließlich elektronisch, über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Eine (fern-)mündliche, schriftliche, per Telefax oder per E-Mail erfolgende Kontaktaufnahme ist nicht gestattet.
1.2 Der AG benennt als Ansprechpartner für die Vergabe:
Geschäftsbereich Beschaffung Team FM Name: Nils Bruchmann Telefon: +49 (30) 130/114953 E-Mail: TEK.VSG@Vivantes.de
1.3 Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen.
2 Objektbesichtigung
nein ja, die unter Ziffer 2.1 und 2.2 dieses Formulars Angaben sind zu beachten:
2.1 Anmeldung per Email bis xxxxxx, xxx Uhr bei Einkäufer/Fachberater inkl. Angabe der teilnehmenden Personen (maximal 2-3 Personen).
2.2 Der Bieter hat zwingend an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen. Die Besichtigungen finden am tt.mm.jjjjj und tt.mm.jjjj statt. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren, die Teilnahme an Ortsbesichtigungen sowie die Ausarbeitung der Angebote, die mögliche Teilnahme an Aufklärungsgesprächen, die erforderlichen Vorleistungen, Kalkulationen, Erklärungen, Nachweise u.ä. sowie sonstigen damit verbundenen Aufwendungen und Kosten werden den Bewerbern und Bietern keine Kosten oder Auslagen erstattet bzw. keine Vergütung gezahlt. Einwände, dass ein Bieter über die örtlichen Gegebenheiten nicht ausreichend informiert war, können nicht geltend gemacht werden.
Seite 7 von 18
[Seite 8]
3 Vergabeunterlagen
3.1 Mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots werden die nachfolgend aufgeführten Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind als bzw. mit dem Angebot einzureichen.
| Anlage | Vergabeunterlagen | JA/NEIN |
|---|---|---|
| Anlage 1 | AVB | JA |
| Anlage 2 | Leistungsbeschreibung | JA |
| Anlage 4 | Preisspiegel | JA |
| Anlage 5 | Fremdfirmenrichtlinie | JA |
| Anlage 7 | Eigenerklärungen | JA |
| Anlage 8a | Eigenerklärung zu besonderen Vertragsbedingungen | JA |
| Anlage 8b | Eigenerklärung zu Ausschlussgruenden & Eignung | JA |
| Anlage 11 | Haftpflichtversicherungspolice des AN | JA |
| Anlage 12 | Angebotsschreiben | JA |
3.2 Der Bieter hat die Unterlagen auf Vollständigkeit zu prüfen.
3.3 Der Bieter bestätigt, dass er bei Abgabe seines Angebots sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt und überprüft hat und sich von deren Vollständigkeit überzeugt hat und alles Notwendige unternommen hat, um offenkundig fehlende Informationen vom Auftraggeber zu bekommen.
3.4 Der Bieter/Auftragnehmer bestätigt, dass er Kenntnis von der Parksituation auf den Geländen der Vivantes Standorte hat und mit seinen Fahrzeugen maximal 45 Minuten frei parken kann. Danach werden kostenpflichtige Parkgebühren erhoben. Der Bieter/Auftragnehmer hat die Möglichkeit eine Dauerparkkarte in Höhe von 35 EUR monatlich (stand 2020 – zzgl. einmalige Einrichtungsgebühr 20,00 EUR) zu erwerben oder zum Besuchertarif von maximal 18 EUR/Tag zu parken.
Seite 8 von 18
[Seite 9]
4 Angebotsabgabe
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Die gesamte schriftliche und mündliche Kommunikation mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
4.2 Das Angebot und weitere Erklärungen auf ggf. geforderten Anlagen bedürfen der Textform, d. h. das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal - „DTVP“) unter
an den Auftraggeber zu übermitteln. Auf anderem Weg übermittelte Angebote (z. B. Fax, E-Mail etc.) sind nicht zugelassen. Das Angebot ist rechtzeitig, d. h. vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber via DTVP einzureichen. Es darf unter keinem Vorbehalt stehen und muss komplett – inkl. aller Anlagen und Erklärungen – eingereicht werden. Es sind die von der Vergabestelle auf DTVP eingestellten Unterlagen zu verwenden.
4.3 Das Angebot und die einzusendenden Unterlagen und Erklärungen müssen eindeutig durch Angabe des Unternehmens (z.B. Firmenstempel) gekennzeichnet und an der vorgegebenen Stelle (oder an mehreren) unterschrieben sein. Der Name der Unterzeichnerin/des Unterzeichners muss erkennbar sein, z.B. Name in Druckbuchstaben unter der Unterschrift. Nicht ordnungsgemäß an vorgegebener Stelle unterschriebene Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden.
4.4 Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Der Bieter trägt grundsätzlich das Risiko des rechtzeitigen Eingangs. Für den rechtzeitigen Zugang ist somit allein der Bieter verantwortlich. Verspätet eingegangene Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen, es sei denn, sie sind durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bieter zu vertreten sind.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise enthalten. Unvollständige oder fehlerhafte Angebote können von der Wertung ausgeschlossen werden.
4.6 Das Angebot kann bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden. Nachträgliche Berichtigungen bzw. Änderungen oder die Angebotsrücknahme sind in gleicher Weise wie das abgegebene Angebot zu behandeln und zuzustellen. Eine fehlerhafte Eintragung ist durchzustreichen und die richtige Eintragung oberhalb oder daneben zu ergänzen. Der Bieter muss die Änderungen durch sein Handzeichen kenntlich machen.
4.7 Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots führen.
4.8 Alternativangebote sind nicht zugelassen.
4.9 Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal. Für Fragen steht der Bietersupport unter Tel. 0900-1- 267463 oder unter https://www.dtvp.de/kontakt zur Verfügung.
Seite 9 von 18
[Seite 10]
5 Endgültiger Leistungsausfall
Für den Fall, dass der den Zuschlag erhaltende AN vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder Liquidation endgültig ausfällt, behält sich der AG vor, die verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Vergabeergebnisses bis Wertungsplatz 5 anzutragen.
6 Angebotswertung
6.1 Prüfung auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit
In einem ersten Schritt wird geprüft, ob das Angebot vollständig sowie fachlich und rechnerisch richtig ist und ob gegebenenfalls Unterlagen vom Bieter nachgefordert werden.
6.2 Formale Angebotswertung
In diesem Schritt wird geprüft, ob das Angebot aus zwingenden oder fakultativen Gründen ausgeschlossen werden muss (z.B. nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten).
6.3 Eignungsprüfung
Hier wird geprüft, ob die für den gegenständlichen Auftrag geforderte Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter gegeben ist und ob kein (zwingender oder fakultativer) Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB vorliegt. Bieter, welche die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung nicht besitzen, werden bei der objektiven und nichtdiskriminierenden Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, nicht weiter berücksichtigt.
Folgende auftragsbezogene Eignungsnachweise müssen vom Bieter eingereicht werden
6.4 Ungewöhnlich niedrige Angebote
Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung. Der Auftraggeber prüft die Zusammensetzung des Angebotes und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen. Kann der Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf das Angebot ablehnen.
Seite 10 von 18 V e r w e n d u n g O C I- S c h n itts te lle
[Seite 11]
6.5 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes
In die engere Auswahl kommen nur solche Angebote, die eine einwandfreie Leistungserbringung und Qualität erwarten lassen. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die bekanntgegebenen Zuschlagskriterien angewendet. Dem Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, wird der Zuschlag erteilt.
Seite 11 von 18
[Seite 12]
7 Zuschlagskriterien
Der AG benennt für die o.g. Vergabe nachfolgende Zuschlagskriterien, d. h. Kriterien, anhand derer er seine Vergabeentscheidung treffen wird (vgl. § 58 VgV):
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Zu dessen Ermittlung können neben dem Preis oder den Kosten auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht.
Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden.
7.1 Zuschlagskriterium „Preis“
Grundlage des Zuschlagskriteriums „Preis“ ist der vom Bieter im Preisspiegel angegebene „Gesamtpreis“ pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 700 Punkten festgelegt. 700 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis.
Die Ermittlung der Punkte der Angebotswertung erfolgt umgekehrt proportional nach der Formel: Bieter A (niedrigster Gesamtreis) / Bieter B * Höchste Punktzahl = Punktzahl Bieter B.
Alle Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben, bzw. an den gesondert gekennzeichneten Stellen inkl. Umsatzsteuer (brutto). Die Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise sind ausschließlich in den Vergabeunterlagen enthaltenen Kalkulationsdateien als Direkteingabe im Preisspiegel anzugeben.
Der Gesamtpreis ist zum Zweck der Vergleichbarkeit inklusive aller Nebenkosten (z.B. An- /Abfahrtskosten, Vorhaltekosten, Verwaltungskosten) auszuweisen.
Da die Möglichkeit besteht, Angebote für ein, zwei oder alle Lose einzureichen und um die Vergleichbarkeit zu wahren, wird jeweils nur der Gesamtpreis des entsprechenden (eines) Loses bewertet, nicht aber der Gesamtpreis zweier oder aller Lose. Jedes Angebot wird für sich gewertet, ein „Sondernachlass“ für eine Gesamtvergabe (alle Lose an einen Bieter) wird nicht gewertet.
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position mit dem Einheitspreis nicht überein und/oder stimmt der Gesamtbetrag eines Gewerkes bzw. Loses nicht mit der Summe der Positionspreise überein, sind die Einheitspreise maßgebend.
7.2 Zuschlagskriterium „Qualität“
Grundlage der „qualitativen Zuschlagskriterien“ sind die vom Bieter mit dem Angebot getroffenen Aussagen/Zulieferungen/Zertifikate/Konzepte pro Los. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 300 Punkten festgelegt. 300 Punkte erhält das Angebot mit der höchsten Aussagekraft und der größten Übereinstimmung zu den qualitativen Zuschlagskriterien.
Seite 12 von 18
[Seite 13]
Qualitative Zuschlagskriterien sind
| Nr. | Zuschlagskriterien | Gew. | Max gewichtete | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| (1 - 10) | Punktzahl | ||||||
| 1 | durchschnittliche Lieferzeit | 10 | |||||
| 60 | |||||||
| 2 | Unternehmens Nachhaltigkeitsbericht | 8 | |||||
| 48 |
Die Bewertung/Gewichtung der Zuschlagskriterien erfolgt aufsteigend von 1 niedrig bis 10 hoch.
Der Bieter mit der höchsten gewichteten Gesamtpunktzahl erhält 300 normierte Punkte.
Die normierte Punktzahl der nachfolgenden Bieter errechnet sich wie folgt: (gew. Punkte Wert A zu errechnender Bieter / gew. Punkte Wert B höchst bepunkteter Bieter) x max. Punktzahl
Beispiel: Bieter A: 108 gew. Punkte = 200 normierte Punkte Bieter B: 64 gew. Punkte = (64/108)*200 = 119 normierte Punkte
Für die Bewertung erhält 6 die höchsten Punkte und 0 die niedrigsten Punkte.
WICHTIG: Zur Wertung der Angebote ist ein vollständiges Befüllen aller Registerkarten der Datei TEK_04_Preisspiegel_TEK2606038 durch den Bieter notwendig!
8 Arbeits- und Bietergemeinschaften
8.1 Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften, die sich im Auftragsfall zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschließen wollen, haben im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und den bevollmächtigten Vertreter (das federführende Unternehmen) für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen.
Seite 13 von 18 D0246 D036 e
=
=
e
=
fin itio n z u r B e w e r tu n g
n ic h t a k z e p ta b le L ie fe n u r in A u ß n a h m e n a k a k z e p ta b le L ie fe rz e it s e h r g u te L ie fe rz e it
fin itio n z u r B e w e r tu n g
n e in Id e e e rk e n n b a r v o lls tä n d ig / n a c h v o llz 1 (D rz e it z e p ta
2 (U
ie h b a u
b
n
r r c h
e l
te r s
n c
e h
h n
m ittlic
e n s h
N e L
a cUUU ie fe r z e
h h a ltig n te rn e h n te rn e h n te rn e h it)> 2 0 W e rk ta g e 1 4 - 2 0 W e rk ta g e 7 - 1 3 W e rk ta g e 1 - 6 W e rk ta g e
k e its b e r ic h t ) m e n s N a c h h a ltig m e n s N a c h h a ltig m e n s N a c h h a ltig kkk eee its its its bbb eee ric ric ric hhh t n t v t v ic h o rh o lls t v o a n d tä n rh a n d e n e n (A n s a d ig u n d n tz e a c h rk h a e n n ltig b a r)
[Seite 14]
8.2 Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern verbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass das federführende Unternehmen als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung gesamtschuldnerisch haftet, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus.
8.3 Die Eignungsnachweise und entsprechenden Erklärungen sind von allen Gemeinschaftsmitgliedern vorzulegen.
8.4 Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nicht gleichzeitig als einzelne Bieter am Vergabeverfahren teilnehmen.
9 Nachunternehmer
9.1 Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf gesondertes Verlangen des AG die vorgesehenen Nachunternehmer mit Firmenbezeichnung, Anschrift, Rechtsform sowie Anzahl der Arbeitskräfte und Referenzen benennen.
9.2 Auf gesondertes Verlangen des AG hat der AN von jedem Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 9 vorzulegen.
9.3 Der Bieter hat auf Verlangen des AG die Vereinbarung/en zwischen ihm und den jeweils an der Auftragserfüllung beteiligten Nachunternehmern zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtung der Nachunternehmer auf die einzuhaltenden vertraglichen Verpflichtungen vorzulegen. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
10 Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so muss er in seinem Angebot (vgl. Anlage 9)
• die Unternehmen mit
o Namen,
o Anschrift und
o Ansprechpartner benennen,
• das Eignungskriterium benennen, für das er die Kapazitäten der anderen Unternehmen in Anspruch nimmt sowie
• nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Seite 14 von 18
[Seite 15]
11 Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Die Vergabeunterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen bzw. sachdienlichen Auskünfte sind vom Bieter auch nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich oder bekannt sind oder ohne Mitwirkung der Bieter bekannt werden.
11.2 Diese Verpflichtung gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt und auch gegenüber den mit dem Bieter verbundenen Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften) oder Unterauftragnehmern.
11.3 Darüber hinaus verpflichtet sich der Bieter auch gegenüber den Medien, bis zur Zuschlagserteilung keine Informationen über den Umstand seiner Beteiligung, den Stand oder sonstige Umstände des Vergabeverfahrens zu erteilen. Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht kann für den Bieter zu nachteiligen Rechtsfolgen führen.
11.4 Der Auftraggeber wird den vertraulichen Charakter aller den Bieter und seine Unterlagen betreffenden Angaben gegenüber Dritten wahren. Der Bieter erklärt sich mit der Abgabe seines Angebotes einverstanden, dass seine Angebotsdaten für interne und/oder statistische Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Ist ein Bieter mit dieser Datenverwendung nicht einverstanden, so hat er dies in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot ausdrücklich zu untersagen. Eine Untersagung hat keinerlei Auswirkungen auf die Beteiligung oder Beurteilung des jeweiligen Angebots im Vergabeverfahren.
11.5 Mit den folgenden Informationen wird ein Überblick über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten und die Rechte des Betroffenen aus der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) gegeben. Für die Verarbeitung der Daten verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten ist:
Datenschutzbeauftragter, Email: datenschutzbeauftragter@vivantes.de
11.6 Die personenbezogenen Daten werden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen verarbeitet. Dies betrifft insbesondere die Prüfung der Eignung der Bewerber/Bieter sowie der Prüfung der Angebote. Aufgabe des Auftraggebers ist es nach § 122 Abs. 1 GWB zu prüfen, ob die Unternehmen, die sich um den Auftrag bemühen geeignet sind. Zum Zwecke der Eignungsprüfung ist es daher zulässig, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Der Auftraggeber hat sich nach den §§ 123 ff. GWB davon zu überzeugen, dass vor allem keine Ausschlussgründe vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen.
Die im Einzelnen verfolgten Zwecke sind:
• Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere:
o Bereitstellen von Vergabeunterlagen
o Beantwortung von Bieterfragen
o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschluss-gründen
o Abfrage und Überprüfung der Eignung
o Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
Seite 15 von 18
[Seite 16]
• Pflege einer Adressdatenbank/Bieterkartei
• Dokumenten- und Vertragsmanagement
• Vertragsabwicklung
• Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
• Führen sachdienlicher Kommunikation
11.7 Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist zur Erreichung der oben genannten Zwecke erforderlich. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c (rechtliche Verpflichtung) und Buchst. e (Aufgabe im öffentlichen Interesse) DS-GVO i.V.m. §§ 122 bis 124 GWB.
11.8 Die personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich – an folgende Stellen übermittelt, wenn gesetzliche Bestimmungen dies erlauben oder eine Einwilligung vorliegt:
• Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem. § 150a GewO (i.V.m. § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz);
• Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen;
• Sachbearbeiter zur sachdienlichen Kommunikation;
• Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses (§ 134 Abs. 1 GWB). Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
• Jedem Bewerber und jedem Bieter, dem die Entscheidung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mitgeteilt wird (§ 62 Abs. 1 Satz 1 VgV);
• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 Nr.3 VgV stellen bzw. gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 3 SektVO bzw. gemäß § 46 Abs.1 UVgO (§ 19 Abs.1 VOL/A) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den Namen des erfolgreichen Bieters;
• An das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens (§ 39 Abs. 1 VgV, § 38 Abs. 1 SektVO). Hierbei werden auch Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde, veröffentlicht;
• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekammer) im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 163 Abs. 2 Satz 4 GWB);
• Oberlandesgericht für das Verfahren der sofortigen Beschwerde nach § 171 GWB.
11.9 Es ist nicht geplant, die personenbezogenen Daten der Bewerber/Bieter an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
Seite 16 von 18
[Seite 17]
11.10 Die Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gemäß § 8 Abs.4 VgV, § 8 Abs. 3 SektVO sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zugangs. Unterlagen, deren Archivwürdigkeit verneint worden ist, werden in der Regel zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.
11.11 Die DS-GVO gewährt betroffenen Personen verschiedene Rechte, die im Nachfolgenden kurz aufgeführt sind. Nähere Informationen sind den Art. 15 bis 18 und 20 sowie 21 DS-GVO zu entnehmen.
• Recht auf Auskunft, Art. 15 DS-GVO: Der Betroffene hat einen Anspruch darauf, dass ihm die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten die verarbeitet werden sowie die Dauer der Verarbeitung, mitgeteilt werden. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auf die etwaigen Empfänger von Daten und auf die Frage, ob diese Empfänger möglicherweise in Drittländern ansässig sind.
• Recht auf Berichtigung, Art. 16 DS-GVO: Sollten die personenbezogene Daten nicht (mehr) zutreffend oder unvollständig sein, kann Berichtigung oder Vervollständigung verlangt werden.
• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Art. 17, 18 DS-GVO: Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann der Betroffene die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass so lange nicht gelöscht werden muss, als im Rahmen des Art. 6 Abs.1 DS- GVO der Verantwortliche eine Rechtsgrundlage für sich in Anspruch nehmen kann.
• Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO: Wenn der Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt hat oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu.
• Recht auf Widerspruch, Art. 21 DS-GVO: Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings muss dem nur nachkommen werden, wenn an der Verarbeitung kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.
• Widerruf der Einwilligung: Erfolgt die Verarbeitung der Daten der betroffenen Person auf-grund einer Einwilligung, hat sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
11.12 Sollte von den oben genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
11.13 Widerrufsrecht bei Einwilligung (im Falle des Art. 6 Abs.1 Buchst. a oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DS-GVO): Wenn in die Verarbeitung mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt wurde, kann die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Seite 17 von 18
[Seite 18]
11.14 Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Friedrichstr. 219, Besuchereingang: Puttkamerstr. 16 – 18 (5. Etage) 10969 Berlin Tel.: 030 13889-0 Fax: 030 2155050 E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
11.15 Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden.
12 Nachprüfungsstelle im EU-Verfahren
Zuständige Nachprüfungsbehörde für behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen ist die:
Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
Seite 18 von 18