Lieferung von Hardware für Digital Making Places in NRW
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.01.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ministerium für Schule und Bildung NRW
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.12.2023
- CPV-Codes
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- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Multimediaausrüstung (32322000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 787811-2023
- Verfahrensnummer
- 86681799-318c-4880-a141-79300ad8022b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen beschafft Hardware-Komponenten zur Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und der Kommunalen Medienzentren (KMZ) mit Digital Making Places. Die Lieferung erfolgt an die jeweiligen Verwendungsstellen in Nordrhein-Westfalen und ist Teil eines landesweiten Pilotprojekts. Die Teilnahmefrist endet am 26. Januar 2024 um 11:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und der Kommunalen Medienzentren (KMZ) in Nordrhein-Westfalen mit Digital Making Places im Rahmen eines landesweiten Pilotprojekts in Nordrhein-Westfalen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Landesweites Pilotprojekt: Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Kommunalen Medienzentren in Nordrhein-Westfalen mit Digital Making Places
Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), beabsichtigt, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und die Kommunalen Medienzentren (KMZ) in NRW mit Digital Making Places (DMP) auszustatten. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Lieferung der Hardware-Komponenten für die DMP an die Verwendungsstellen. Gegenstand des Auftrags sind ferner die an die individuellen Raumverhältnisse in den jeweiligen Verwendungsstellen angepasste Planung der DMP, der Roll-Out (Aufbau, Einrichtung und Inbetriebnahme) sowie die Erbringung von Supportleistungen und von Schulungsleistungen. Die Basisversion eines DMP setzt sich aus Ausstattung aus den Bereichen Visual (z. B. Vlog-Kamera, Greenscreen, Soft-box), Audio (z. B. Bluetooth Lautsprecher, Kopfhörer), Haptik/Tinker (z. B. 3D-Scanner, 3D-Drucker), Coding/Flex (z. B. Lernroboter) sowie einer Grundausstattung an Computern (Laptop, PC, Monitor etc.) zusammen. Zusätzlich haben die Verwendungsstellen die Möglichkeit, optionale Ergänzungspakete zu bestellen. Jedes ZfsL und KMZ kann jeweils ein bis drei Basispakete sowie jeweils ein bis drei Ergänzungspakete abrufen. Insgesamt sollen 33 ZfsL und zusätzlich bis zu 53 KMZ in NRW mit DMP ausgestattet werden. In NRW sind in 31 Kreisen und 22 kreisfreien Städten KMZ eingerichtet. Jede Kommune entscheidet selbst, ob und in welchem Umfang sie sich an dem Pilotprojekt beteiligt. Für die KMZ kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung davon ausgegangen werden, dass bei voraussichtlich 46 KMZ an 54 Standorten DMP eingerichtet werden. Hieraus ergibt sich in Bezug auf die KMZ eine voraussichtliche Abnahmemenge in Höhe von 54 DMP (bestehend aus 67 Basispaketen und 172 Ergänzungspaketen), so dass sich in Gesamtschau mit den von den ZfsL abgenommenen DMP insgesamt eine voraussichtliche Abnahmemenge von 87 DMP (125 Basispakete und 286 Ergänzungspakete) ergibt. Die maximale Abnahmemenge kann bei 93 DMP (33 ZfsL, 53 KMZ mit 60 Standorten) liegen. Da die Abnahmemenge derzeit nicht final bestimmbar ist, muss im Rahmen dieser Ausschreibung von der genannten voraussichtlichen Abnahmemenge ausgegangen werden. Das MSB beabsichtigt, die Rahmenvereinbarung mit einem AN abzuschließen. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung werden durch die Medienberatung NRW übermittelt, welche die Bedarfsmeldungen der KMZ und der ZfsL bündelt und dem AN die zu beliefernden Verwendungsstellen meldet. Mit der Lieferung der DMP und der Erbringung der ergänzenden Leistungen soll ein AN beauftragt werden, der/die eine auf die jeweiligen räumlichen Verhältnisse zugeschnittene Lösung plant, liefert, montiert, in Betrieb nimmt und passgenaue Schulungen sowie Supportleistungen erbringt. Für die abzuschließende Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 4 Jahren nach Zuschlagserteilung vorgesehen, wobei die DMP innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem jeweiligen Abruf funktionsfähig ausgeliefert und in Betrieb genommen werden müssen. Die Schlussabrechnung des AN über den Gesamtauftrag muss aufgrund der Finanzierung des Pilotprojekts über den DigitalPakt Schule unter Berücksichtigung der zwingenden Vorgaben des Bundes erfolgen. Die Vergabestelle wird daher den entsprechenden Zeitpunkt im Laufe des Verhandlungsverfahrens vorgeben. Die mit den Einzelabrufen zu erbringenden Serviceleistungen sollen für insgesamt maximal 5 Jahre erbracht werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es adäquater Sicherungsmittel in Bezug auf das bereits mit der Schlussabrechnung und damit vor vollständiger Leistungserbringung geleistete Pauschalhonorar. Die nähere Ausgestaltung der Sicherungsmittel wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens sein. Die Zuschlagserteilung ist nach aktuellen Planungen für das 2. Quartal 2024 vorgesehen. Auf die Zusätzlichen Angaben der Bekanntmachung wird hingewiesen.
Frist: 26.01.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die nicht rechtzeitige Vorlage der in der Bekanntmachung genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die nicht rechtzeitige Vorlage der in der Bekanntmachung genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 469705-2024
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