12 Nadelbäume - Information zur DSGVO im Vergabeverfahren.pdf

Lieferung von Großbäumen (Nadelbäume) für die Landesgartenschau 2027

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 08:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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INFORMATION

INFORMATION ZUR UMSETZUNG DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN

VORGABEN NACH DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)

BEI DER VERGABE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN

Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße verarbeitet im Rahmen der

Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem

Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

ANSPRECHPARTNER IM ZUSAMMENHANG MIT VERGABEVERFAHREN

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

Abt. 180 Zentrale Vergabestelle

Abteilungsleitung

Exterstraße 6

67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: 06321/855-1297

Telefax: 06321/855-1219

DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE DER STADTVERWALTUNG NEUSTADT AN DER

WEINSTRAßE

Frau Nadine Ihrig

Abt. 130 Rechtsabteilung

Abteilungsleitung

Marktplatz 1

67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: 06321/855-1415

Telefax: 06321/855-1419

E-Mail: rechtsabteilung@neustadt.eu

Stadtverwaltung | Abt. 180 Zentrale Vergabestelle | Exterstraße 6 | 67433 Neustadt an der Weinstraße Tel. 06321 855-1297 | E-Mail vergabe@neustadt.eu

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RECHTSGRUNDLAGE UND ZWECK DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat bei der Vergabe öffentlicher

Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere:  das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),  die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV),  die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A),  die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),  die Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz (LHO),  die Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz (GemHVO) sowie  die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021

(VV ÖAW).

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung von Vergabeverfahren der Stadtverwal-

tung Neustadt an der Weinstraße, dem Eigenbetrieb Stadtentsorgung, den Stadtwerken und der Wirtschafts-

entwicklungsgesellschaft mbH.

Unsere Aufgaben zur Durchführung der Vergabeverfahren ergeben sich aus und aufgrund der oben genann-

ten rechtlichen Vorgaben gemäß derer insbesondere die Eignung der Bieter sowie deren Angebote im Hinblick

auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen sind.

Wir verarbeiten Ihre Daten bei der Durchführung von Vergabeverfahren zum Zweck der Prüfung von Teilnah-

meanträgen, der Angebotsprüfung/-wertung und der Kommunikation mit den Teilnehmern. Ziel dabei ist die

Einholung von vergleichbaren Angeboten und die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot. Wei-

terhin werden Ihre Daten nach der Beauftragung bei der Vertragsdurchführung/-abwicklung verarbeitet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf

Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c DSGVO.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Ange-

bote unvollständig und damit auszuschließen sind.

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UMFANG PERSONENBEZOGENER DATEN

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung

stellen. Das sind insbesondere:  persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern/Bewerbern, soweit es sich um natürliche Perso-

nen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und An-

sprechpartnern der Bieter/Bewerber (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-

nummer),  Daten zur beruflichen Tätigkeit und Stellung des Bieters/Bewerbers,  Daten zur Qualifikation eingesetzter Beschäftigter des Bieters/Bewerbers sowie  Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen mit den Daten der Re-

ferenzgeber.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewil-

ligt haben.

VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt. Die Ver-

arbeitung erfolgt sowohl manuell als auch elektronisch.

WEITERGABE PERSONENBEZOGENER DATEN

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden

nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung einge-

willigt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören:  unterlegene Bieter, die gem. § 4 Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren

durch Vergabeprüfstellen eine Vorabinformation erhalten,  das Bundeskartellamt im Rahmen der Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister,  die Öffentlichkeit im Rahmen der Bekanntmachung vergebener Aufträge gem. § 39 VgV

(Diese Information enthält zumindest den Namen des beauftragten Unternehmens.),

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 Bieter und ihren Bevollmächtigten, denen gem. §§ 14, 14a VOB/A Einsicht in die Niederschrift und

ihre Nachträge zu gestatten ist,  die Öffentlichkeit im Rahmen der Bekanntmachung vergebener Aufträge gem. § 20 Abs. 3 VOB/A

sowie § 30 UVgO (Diese Information enthält zumindest den Namen des beauftragten Unterneh-

mens.),  die Stellen zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Aufsichts- und

Dienstleistungsdirektion, Vergabeprüfstelle, Vergabekammer),  Gerichte im Falle von Klagen,  in dem Verfahren vom Auftraggeber beauftragte Berater (Architekten, Ingenieure, Planer, juristische

oder sonstige Berater) und  mit der Vergabe und Vertragsausführung befasste Mitarbeitende.

DAUER DER VERARBEITUNG UND AUFBEWAHRUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbe-

wahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN

Ihnen stehen nach der DSGVO verschiedene Rechte zu. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus

Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.

In einigen Fällen gilt, dass ein Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetz-

lich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

 Recht auf Auskunft

Es besteht ein Recht auf Auskunft über die von der Zentralen Vergabestelle verarbeiteten personen-

bezogenen Daten.  Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person

nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke

der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.

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 Recht auf Löschung

Die betroffene Person kann die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch

hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.  Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Ein-

schränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öf-

fentliches Interesse besteht.  Recht auf Widerspruch

Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m.

Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die

sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten

zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift

dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des

Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist. Der Widerspruch ist

an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Zentralen Vergabestelle (siehe o. g.

„Ansprechpartner im Zusammenhang mit Vergabeverfahren“) zu richten.  Recht auf Widerruf

Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Ein-

willigung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die

Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von

dem Widerruf unberührt. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Per-

son der Zentralen Vergabestelle (siehe o. g. „Ansprechpartner im Zusammenhang mit Vergabever-

fahren“) zu richten.  Recht auf Beschwerde

Jede betroffene Person kann sich mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Daten-

schutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden, wenn Sie der Auffassung ist, dass die

Auskunft gebende Stelle Ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Dies

gilt unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe (Art. 77 DSVGO).

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz

Hintere Bleiche 34

55116 Mainz

(Postanschrift: Postfach 30 40, 55020 Mainz)

Telefon: 06131/8920-0

Telefax: 06131/8920-299

E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie auf der Webs-

ite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.

Mit freundlichen Grüßen

ZENTRALE VERGABESTELLE | STADTVERWALTUNG NEUSTADT AN DER WEINSTRAßE

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