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INFORMATION
INFORMATION ZUR UMSETZUNG DER DATENSCHUTZRECHTLICHEN
VORGABEN NACH DER DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG (DSGVO)
BEI DER VERGABE VON ÖFFENTLICHEN AUFTRÄGEN
Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße verarbeitet im Rahmen der
Vergabe öffentlicher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem
Datenschutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.
ANSPRECHPARTNER IM ZUSAMMENHANG MIT VERGABEVERFAHREN
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Abt. 180 Zentrale Vergabestelle
Abteilungsleitung
Exterstraße 6
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/855-1297
Telefax: 06321/855-1219
DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE DER STADTVERWALTUNG NEUSTADT AN DER
WEINSTRAßE
Frau Nadine Ihrig
Abt. 130 Rechtsabteilung
Abteilungsleitung
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: 06321/855-1415
Telefax: 06321/855-1419
E-Mail: rechtsabteilung@neustadt.eu
Stadtverwaltung | Abt. 180 Zentrale Vergabestelle | Exterstraße 6 | 67433 Neustadt an der Weinstraße Tel. 06321 855-1297 | E-Mail vergabe@neustadt.eu
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RECHTSGRUNDLAGE UND ZWECK DER VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße hat bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere: das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die Landeshaushaltsordnung Rheinland-Pfalz (LHO), die Gemeindehaushaltsverordnung Rheinland-Pfalz (GemHVO) sowie die Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 18. August 2021
(VV ÖAW).
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung von Vergabeverfahren der Stadtverwal-
tung Neustadt an der Weinstraße, dem Eigenbetrieb Stadtentsorgung, den Stadtwerken und der Wirtschafts-
entwicklungsgesellschaft mbH.
Unsere Aufgaben zur Durchführung der Vergabeverfahren ergeben sich aus und aufgrund der oben genann-
ten rechtlichen Vorgaben gemäß derer insbesondere die Eignung der Bieter sowie deren Angebote im Hinblick
auf die Wirtschaftlichkeit zu prüfen sind.
Wir verarbeiten Ihre Daten bei der Durchführung von Vergabeverfahren zum Zweck der Prüfung von Teilnah-
meanträgen, der Angebotsprüfung/-wertung und der Kommunikation mit den Teilnehmern. Ziel dabei ist die
Einholung von vergleichbaren Angeboten und die Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Angebot. Wei-
terhin werden Ihre Daten nach der Beauftragung bei der Vertragsdurchführung/-abwicklung verarbeitet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und erfolgt auf
Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO und Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c DSGVO.
Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da abgegebene Ange-
bote unvollständig und damit auszuschließen sind.
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UMFANG PERSONENBEZOGENER DATEN
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung
stellen. Das sind insbesondere: persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern/Bewerbern, soweit es sich um natürliche Perso-
nen oder Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und An-
sprechpartnern der Bieter/Bewerber (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon-
nummer), Daten zur beruflichen Tätigkeit und Stellung des Bieters/Bewerbers, Daten zur Qualifikation eingesetzter Beschäftigter des Bieters/Bewerbers sowie Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen mit den Daten der Re-
ferenzgeber.
Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie eingewil-
ligt haben.
VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt. Die Ver-
arbeitung erfolgt sowohl manuell als auch elektronisch.
WEITERGABE PERSONENBEZOGENER DATEN
Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet werden, werden
nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die Übermittlung einge-
willigt haben.
Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehören: unterlegene Bieter, die gem. § 4 Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren
durch Vergabeprüfstellen eine Vorabinformation erhalten, das Bundeskartellamt im Rahmen der Einholung einer Auskunft aus dem Wettbewerbsregister, die Öffentlichkeit im Rahmen der Bekanntmachung vergebener Aufträge gem. § 39 VgV
(Diese Information enthält zumindest den Namen des beauftragten Unternehmens.),
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Bieter und ihren Bevollmächtigten, denen gem. §§ 14, 14a VOB/A Einsicht in die Niederschrift und
ihre Nachträge zu gestatten ist, die Öffentlichkeit im Rahmen der Bekanntmachung vergebener Aufträge gem. § 20 Abs. 3 VOB/A
sowie § 30 UVgO (Diese Information enthält zumindest den Namen des beauftragten Unterneh-
mens.), die Stellen zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion, Vergabeprüfstelle, Vergabekammer), Gerichte im Falle von Klagen, in dem Verfahren vom Auftraggeber beauftragte Berater (Architekten, Ingenieure, Planer, juristische
oder sonstige Berater) und mit der Vergabe und Vertragsausführung befasste Mitarbeitende.
DAUER DER VERARBEITUNG UND AUFBEWAHRUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen Aufbe-
wahrungsfristen für Vergabeunterlagen.
RECHTE DER BETROFFENEN PERSONEN
Ihnen stehen nach der DSGVO verschiedene Rechte zu. Nähere Informationen ergeben sich insbesondere aus
Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.
In einigen Fällen gilt, dass ein Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetz-
lich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.
Recht auf Auskunft
Es besteht ein Recht auf Auskunft über die von der Zentralen Vergabestelle verarbeiteten personen-
bezogenen Daten. Recht auf Berichtigung
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person
nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann - unter Berücksichtigung der Zwecke
der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.
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Recht auf Löschung
Die betroffene Person kann die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch
hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Ein-
schränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öf-
fentliches Interesse besteht. Recht auf Widerspruch
Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m.
Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die
sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten
zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift
dem entgegensteht. Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des
Vergabeverfahrens oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist. Der Widerspruch ist
an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Zentralen Vergabestelle (siehe o. g.
„Ansprechpartner im Zusammenhang mit Vergabeverfahren“) zu richten. Recht auf Widerruf
Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Ein-
willigung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die
Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von
dem Widerruf unberührt. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Per-
son der Zentralen Vergabestelle (siehe o. g. „Ansprechpartner im Zusammenhang mit Vergabever-
fahren“) zu richten. Recht auf Beschwerde
Jede betroffene Person kann sich mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Daten-
schutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz wenden, wenn Sie der Auffassung ist, dass die
Auskunft gebende Stelle Ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Dies
gilt unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe (Art. 77 DSVGO).
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Hintere Bleiche 34
55116 Mainz
(Postanschrift: Postfach 30 40, 55020 Mainz)
Telefon: 06131/8920-0
Telefax: 06131/8920-299
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Neustadt an der Weinstraße sowie auf der Webs-
ite des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
Mit freundlichen Grüßen
ZENTRALE VERGABESTELLE | STADTVERWALTUNG NEUSTADT AN DER WEINSTRAßE