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Beiblatt
zu Besonderen Vertragsbedingungen – Blatt Nr. 634
zu Punkt 9 – Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeines:
Bauvorhaben: Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße
Leistung: Lieferleistung Großbäume
9.1 Tariftreue und Mindestentgelt Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz –LTTG-) vom 01.12.2010, zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des Landestariftreuegesetzes vom 08.03.2016, wird folgendes vereinbart:
a. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§ 3-6 LTTG oder den insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes, bei mehreren Verstößen höchstens 10 v. H. des Auftragswertes. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
b. Dem öffentlichen Auftraggeber steht bei festgestellter, mindestens grob fahrlässiger und erheblicher Nichterfüllung einer Verpflichtung nach den §§ 3-6 LTTG durch das beauftragte Unternehmen das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
c. Bei festgestelltem, mindestens grob fahrlässigem oder mehrfachem Verstoß gegen Verpflichtungen aus dem LTTG durch das beauftragte Unternehmen oder ein Nachunternehmen kann der öffentliche Auftraggeber das betreffende Unternehmen oder Nachunternehmen für die Dauer von bis zu drei Jahren von ihrer öffentlichen Auftragsvergabe ausschließen.
9.02 Baustellenverkehr Die Baustelle (und ihre Teilbereiche) ist über befestigte Straßen zu erreichen. Im Weiteren siehe hierzu die Angaben in den allgemeinen Vorbemerkungen / Baubeschreibung im Leistungsverzeichnis.
9.03 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen Durch und zum Projektgebiet führen diverse Straßen. Diese sind jederzeit freizuhalten. Sie dienen auch als Feuerwehrzufahrt. Außerhalb des durch den AG eingezäunten Projektbereiches sind Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. an städtischen Flächen vorgesehen. Diese Arbeiten erfolgen zum Teil zeitgleich. Der AN hat sich vor Lieferung über eventuelle Beschränkungen und örtlich geänderte Verkehrsführungen zu informieren.
9.04 Unterkünfte -entfällt-
9.05 Baustelleneinrichtung -entfällt-
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9.06 Wasser-, Strom und Abwasseranschlüsse -entfällt-
9.07 Rauchverbot In Gebäuden ist Rauchen gesetzlich verboten. Rauchen ist nur im Freien im Abstand von 15 m zu Gebäuden an vom AN einzurichtenden und zu kennzeichnenden Stellen gestattet. Es sind brandfeste Behältnisse mit Sandfüllung bereitzustellen.
Personen, die dies nicht beachten, können der Liegenschaft verwiesen werden.
9.08 Sicherheits- und Gesundheitsschutz: Die Baustelle unterliegt den Bestimmungen der Baustellenverordnung. Durch den Auftraggeber ist ein Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz bestellt. Der Auftragnehmer und seine Beschäftigten haben den Anweisungen des Bauleiters bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu folgen.
Zuzüglich zu den einzuhaltenden Gesetzen und Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland sowie den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV wird auf folgende verbindliche Regelungen hingewiesen. Alle Personen auf der Baustelle müssen die persönliche Schutzausrüstung verwenden. Insbesondere wird auf die Pflicht des Tragens von Schutzhelmen, Warnwesten und Sicherheitsschuhen während der Anlieferungen und Entladungen hingewiesen. Dies betrifft alle Nachunternehmer, Besucher, Lieferanten sowie alle Fahrer von Anlieferfahrzeugen.
9.09 Unfälle Der Auftragnehmer hat Unfälle vor Ort, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber, dem Objektüberwacher und dem Projektleiter des Auftraggebers unverzüglich mitzuteilen.
9.10 Fachbauleitung und Aufsichtspersonal des AN
- entfällt –
9.11 Koordinierungsgespräche / Baubesprechung:
- entfällt –
9.12 Baufristenplan
- entfällt –
9.13 Bautagebücher:
- entfällt –
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9.14 Kalkulationsunterlagen Der für den Zuschlag in Betracht kommende Bieter übergibt die dem Angebot zu Grunde liegenden Kalkulationsunterlagen vor schriftlicher Auftragserteilung einem Bevollmächtigten des Auftraggebers.
Diese sind bis zur Vertragserfüllung beim Auftraggeber zu hinterlegen.
Für den Fall von Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers nach VOL Teil B § 2 sowie von Schadenersatzansprüchen des Auftragnehmers nach VOL Teil B § 7 ist der Auftraggeber berechtigt in Anwesenheit des Bieters/Auftragnehmers, die Kalkulationsunterlagen zur preislichen Prüfung zu öffnen, einzusehen und wieder zu verschließen.
9.15 Freistellungsbescheinigung -entfällt-
9.16 Nachunternehmer Der Einsatz von Nachunternehmern oder freiberuflich Tätigen, die vom Wettbewerb ausgeschlossen sind, ist unzulässig. Sowohl der Auftragnehmer als auch dessen Nachunternehmer haben Eigenerklärungen gemäß Ziffer 8 des Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 24. November 2015 (StAnz. S. 1375 ff) abzugeben.
Weigert sich der Auftragnehmer von dem Einsatz eines vom Wettbewerb ausgeschlossenen Unternehmens Abstand zu nehmen, kann der Auftrag entzogen werden. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer beim Nachunternehmereinsatz die arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten hat. Hinsichtlich der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wird auf die durch das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit (am 1. August 2002 in Kraft getreten) eingeführte Generalunternehmerhaftung aufmerksam gemacht. Zu dem Nachweis der Eignung der Nachunternehmer siehe Nr. 7 der Bewerbungsbedingungen (Formblatt 212).
Der AN hat sämtliche Besonderen Vertragsbedingungen einschließlich aller Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen in die Verträge mit Nachunternehmern aufzunehmen. Nachunternehmer sind dem AG rechtzeitig vorab zur Genehmigung anzumelden.
9.17 Berechnung der Vergütung von Nachtragsvereinbarungen Der Auftragnehmer hat seine Berechnungen für die Vergütung von Nachtragsvereinbarungen nach § 2 VOL/B gemäß dem "Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen-„VHB- Vergabehandbuch des Bundes- Ausgabe 2017 - Stand 2019“ vorzunehmen.
Hierfür ist die Excel-Datei „521- Vergütungszuordnung und -berechnung“ zu verwenden, die bei Bedarf vom, im Auftragsschreiben genannten, Ansprechpartner weitergegeben wird.
Formblatt 221/222 „Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation“ und 223 „Aufgliederung der Einheitspreise“ werden Vertragsbestandteil. Insbesondere Regelungen zu Nachlass und Zuschlägen gelten auch für Nachtragsvereinbarungen.
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9.18 Rechnungsstellung Die Rechnungslegung in Form von Abschlagsrechnungen sowie die Schlussrechnung hat nach dem Wertumfang der kumulativ erbrachten und nachgewiesenen Bauleistungen als Fortschreibung bis zur Schlussrechnung als "kumulative Rechnungslegung" zu erfolgen. Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber digital (PDF-Datei) und zugleich bei dem zuständigen Freiberuflich Tätigen 1-fach im Original und digital (PDF-Datei) einzureichen.
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind beim zuständigen Freiberuflich Tätigen 1-fach im Original in Papierform und digital (PDF-Datei)
und zugleich beim Auftraggeber digital (PDF-Datei, Mengenberechnungen zusätzlich als bearbeitbare EXCEL-Tabelle im *.xlsx-Format)
einzureichen.
Der AN erstellt zusammen mit der Objektüberwachung des AG zeitnah ein gemeinsames Aufmaß. Bei jeder Abschlagsrechnung muss ein Aufmaß als Nachweis der erbrachten Leistung beigefügt werden.
Abrechnung Einheitspreis/EP Die in diesen LV-Bereichen erfassten Leistungen werden gemäß §15 VOL Teil B nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen vergütet. Die Abrechnung erfolgt gemäß §15 VOL Teil B. Die Regelung für die Erstellung von Aufmaßen und Mengenberechnungen sind zu beachten.
Abrechnung nach Bereichen
- entfällt -
Pflichtangaben zur Bearbeitung von Eingangsrechnungen Die Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH behält sich das Recht vor, fehlerhaft oder unvollständig ausgestellte Eingangsrechnungen nicht bearbeitet an den Rechnungssteller zurückzuschicken.
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Für eine fristgemäße Bearbeitung bitten wir um maschinell erstellte Rechnungen an folgende Anschrift: Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH Marktplatz 1 67433 Neustadt an der Weinstraße
Die Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH benötigt Originalrechnungen in Textform. Handschriftlich erstellte Rechnungen können nicht bearbeitet werden.
Rechnungen können auch elektronisch im PDF Format an: rechnungseingang-lgs@neustadt.eu gesendet werden.
Pflichtangaben für die Rechnungsstellung Ihre vollständigen Kontaktinformationen [Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse] Ihre Umsatzsteuer ID oder Steuernummer Rechnungsnummer Rechnungsdatum Auftragsnummer [falls von der Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH übermittelt worden] Rechnungsadresse bzw. Leistungsempfänger, siehe oben Ihre Kontaktperson bei der Landesgartenschau 2027 Neustadt an der Weinstraße gGmbH Nettobeträge, ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselt und die darauf entfallenden Steuerbeträge sowie den Bruttorechnungsbetrag Vereinbarte Minderungen auf die Rechnungssumme [bspw. Rabatte oder Skonti] Abgerechnete Mengen und Beschreibungen der Lieferungen bzw. Leistungen Rechnungswährung [muss immer der im Auftrag angegebenen Währung entsprechen] Datum bzw. Zeitraum der Warenlieferung, Dienst- oder Bauleistungen Ihre vollständige Bankverbindung inkl. Adresse des Zahlungsempfängers [falls der Rechnungssteller vom Zahlungsempfänger abweicht]
Hierbei handelt es sich um die Mindestangaben bei allen Rechnungen bzw. Gutschriften für Dienstleistungen, Warenlieferungen oder Bauleistungen. Fragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Rechnung oder Zahlungserinnerungen können Sie gerne an rechnungseingang-lgs@neustadt.eu senden.
9.19 Stundenlohnarbeiten
- entfällt -
9.20. Kampfmittelräumung
- entfällt –
9.21 Reinigung, Bauabfallbeseitigung Die Baustelle ist vom Auftragnehmer ständig in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Abfälle und Verpackungsmaterial sind zurückzunehmen und umgehend ordnungsgemäß auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen. Beschädigungen und Verunreinigungen der Straßen innerhalb und außerhalb der Liegenschaften sind vom AN zu beheben bzw. zu entfernen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so wird die Abfallentsorgung und Reinigung, bzw. Reparatur auf Kosten des Auftragnehmers durchgeführt.
Weitere Regelungen siehe Vorbemerkungen in der Leistungsbeschreibung unter „Verpackung“.
Die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung ist auf Anforderung dem Auftraggeber über die von ihm bestellte Objektüberwachung nachzuweisen. Diese Regelung ist nicht anfechtbar.
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9.22 Arbeitszeiten: Grundsätzlich sind die auszuführenden Bauleistungen der vor Ort tätigen Gewerke abhängig von der Lieferleistung und ggf. umgekehrt. Die Anwesenheit auf der Baustelle vor Ort tätigen Gewerke ist i.d.R. von Montag bis Freitag innerhalb der üblichen Arbeitszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr.
Der AN Lieferleistung hat sich über den AG und die örtliche Bauüberwachung über das übernehmende Gewerk der Lieferleistung im Vorfeld zu informieren.
Die Lieferungen sind während der normalen Arbeitszeit zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr auszuführen, falls der AG nicht eine andere Arbeitszeit bestimmt und rechtzeitig eine Woche im Vorfeld mit dem AG, der örtlichen Bauüberwachung und dem übernehmenden Gewerk abzustimmen.
An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen dürfen nur Lieferungen erfolgen, wenn die vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftraggeber vorliegt. Die erforderlichen Anträge sind 2 Wochen vorab zu stellen.
Feiertage sind derzeit:
- Januar (Neujahrstag) Karfreitag (Ostern in Deutschland) Ostermontag (Ostern in Deutschland)
- Mai (Tag der Arbeit) Christi Himmelfahrt in Deutschland Pfingstmontag (Pfingsten in Deutschland) Fronleichnam in Deutschland
- Oktober – Tag der deutschen Einheit
- November - Allerheiligen
- Dezember 1. Weihnachtstag in Deutschland
- Dezember 2. Weihnachtstag in Deutschland
9.23 Ausführungsunterlagen/ Datenblätter / Nachweise / Freigabezeichnungen: Vom Auftragnehmer (AN) geforderte Planunterlagen, Datenblätter, Nachweise etc. sind dem Auftraggeber (AG) bzw. dem vom Auftraggeber bestellten freiberuflich Tätigen (Fachplaner / Architket) grundsätzlich jeweils 2-fach in Papierform sowie digital als pdf-Dateien rechtzeitig und unaufgefordert zur Freigabe vorzulegen, wenn in der Leistungsbeschreibung keine abweichende Angabe gemacht ist.
9.24. Dokumentation Wiederverwertung / Entsorgung
- entfällt –
9.25 Beweissicherungsverfahren
- entfällt –
9.26. Genehmigungspflichtige Arbeiten 9.26.1 Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen, Erdarbeiten, Tiefbau
- entfällt -
9.26.2 Vermeidung Fehlalarm von Brand-/ Rauchmeldern
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entfällt –
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Ende der weiteren Vertragsbedingungen -