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Lieferung von Gewahrsamsdecken

Status
Offen
Angebotsfrist
03.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
132.000 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Betten und Bettzeug sowie Spezialheimtextilien (39143110)
  • Spezialheimtextilien (39143113)
Bekanntmachungsnummer
674606-2026
Verfahrensnummer
344f2fb2-e0e0-4e5a-a64e-bcccf1fda24f

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Gewahrsamsdecken aus. Der geschätzte Auftragswert beträgt 132.000 Euro; die Lieferungen erfolgen über Einzelabrufe für Polizeidienststellen in Niedersachsen einschließlich der Inseln sowie für Polizeidienststellen in Thüringen. Die Rechnungsstellung erfolgt an das LZN; eine Laufzeit ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienst-leister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Gewahrsamsdecken. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtig-ten Stellen sind alle Polizeidienststellen inkl. der niedersächsischen Inseln in Niedersachsen sowie alle Dienst-stellen der Polizei im Freistaat Thüringen. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsbe-rechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Lauf-zeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Auf-nahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5 festgelegte Maximal-volumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gewahrsamsdecken

    Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienst-leister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unterneh-men (§ 21 VgV) über die Lieferung von Gewahrsamsdecken. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtig-ten Stellen sind alle Polizeidienststellen inkl. der niedersächsischen Inseln in Niedersachsen sowie alle Dienst-stellen der Polizei im Freistaat Thüringen. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsbe-rechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Lauf-zeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Auf-nahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5 festgelegte Maximal-volumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.

    Frist: 03.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Gewahrsamsdecken

Der Zuschlag wird im Vergabefall jeweils auf das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme (netto) erteilt. Bei Gleichheit von Angebotspreisen entscheidet ein Losverfahren. Im Übrigen wird bezüglich der Prüfung und Wertung der Angebote auf §§ 41 ff. UVgO verwiesen.
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 02.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25882090
  2. 01.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXQ6YYHRS9V

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