Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Attendorn
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
- Schutz- und Sicherheitskleidung (35113400)
- Feuerwehruniformen (35811100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 809719-2025
- Verfahrensnummer
- bb6a893c-faad-40be-a156-b2c66f0d19ed
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Hansestadt Attendorn, Amt für öffentliche Ordnung, beschafft eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für ihre Freiwillige Feuerwehr. Vorgesehen sind insbesondere Jacken, Hosen und Hosenträger, auch für Waldbrandeinsätze, sowie gegebenenfalls weitere Dienstkleidung. Die Rahmenvereinbarung gilt für den Raum Attendorn (Nordrhein-Westfalen) über 1.095 Tage; die Angebotsfrist endet am 7. Januar 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Attendorn.
Zu den durch die Rahmenvereinbarung abzurufenden Lieferleistungen gehören insbesondere: • Feuerwehr-Einsatzkleidung (Jacken und Hosen/Hosenträger auch für Waldbrandeinsätze) • Ggf. weitere Dienstkleidung
Frist: 07.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Attendorn.
- Preis
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 81607-2026
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.