Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Attendorn

Status
Vergeben
Angebotsfrist
07.01.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.12.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
  • Schutz- und Sicherheitskleidung (35113400)
  • Feuerwehruniformen (35811100)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
809719-2025
Verfahrensnummer
bb6a893c-faad-40be-a156-b2c66f0d19ed

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Hansestadt Attendorn, Amt für öffentliche Ordnung, beschafft eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für ihre Freiwillige Feuerwehr. Vorgesehen sind insbesondere Jacken, Hosen und Hosenträger, auch für Waldbrandeinsätze, sowie gegebenenfalls weitere Dienstkleidung. Die Rahmenvereinbarung gilt für den Raum Attendorn (Nordrhein-Westfalen) über 1.095 Tage; die Angebotsfrist endet am 7. Januar 2026 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001) aufgeführten Einzelleistungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Attendorn.

    Zu den durch die Rahmenvereinbarung abzurufenden Lieferleistungen gehören insbesondere: • Feuerwehr-Einsatzkleidung (Jacken und Hosen/Hosenträger auch für Waldbrandeinsätze) • Ggf. weitere Dienstkleidung

    Frist: 07.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Feuerwehr-Einsatzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Hansestadt Attendorn.

Preis

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 81607-2026

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