Feuerwehrhelme, Flammschutztücher sowie Visierhalter und Visierscheiben
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
- CPV-Codes
- Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
- Bekanntmachung
- vergabe.duesseldorf.de
- Bekanntmachungsnummer
- 91650-2026
- Verfahrensnummer
- f690c62c-3acb-4825-bcbc-fc739840c412
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Feuerwehrhelme, Flammschutztücher sowie Visierhalter und Visierscheiben für den Einsatzdienst. Über einen Zeitraum von 24 Monaten werden voraussichtlich 500 Feuerwehrhelme, 900 Flammschutztücher und 600 Visierhalter benötigt; für die Visierscheiben ist keine Menge angegeben. Die Lieferung erfolgt für den Einsatzbereich in Düsseldorf, die Angebotsfrist endet am 9. März 2026 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung Lieferung von Feuerwehrhelmen, Visierscheiben/-haltern und Flammschutztüchern
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Lieferung von Feuerschutzhelmen und Flammschutztüchern für den Einsatzdienst
Über den Gesamtzeitraum von 24 Monaten werden circa 480 Stück Feuerschutzhelme AL-EX Typ 016 H3, 20 Stück Feuerschutzhelme AL-EX 016 H2 sowie 880 Stück Flammschutztücher (rundumlaufend) mit Druckknöpfen für Helm AL-EX Typ 016 H3 sowie 20 Stück für Helm AL-EX Typ 016 H2 benötigt.
Frist: 09.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Lieferung von Visierhaltern und Visierscheiben für den Einsatzdienst
Über den Gesamtzeitraum von 24 Monaten werden circa 580 Stück Visierhalter für Feuerwehrschutzhelm Colsman AL·EX Typ 016 Größe H3 sowie 20 Stück Visierhalter für Feuerwehrschutzhelm Colsman AL·EX Typ 016 Größe H2 benötigt.
Frist: 09.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung von Feuerschutzhelmen und Flammschutztüchern für den Einsatzdienst
- Preis
- 100 %
LOT-0002 · Lieferung von Visierhaltern und Visierscheiben für den Einsatzdienst
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 203011-2026
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