Lieferung von Erdgas für zwei Abnahmestellen in Niedersachsen

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Wasserverband Weddel-LehreProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
18.09.2026
Bekanntmachungsnummer
642963-2026
Verfahrensnummer
b1000000-c0de-4000-a000-00d462874175
CPV-Codes
09123000 · Erdgas

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Kurzbeschreibung

Der Wasserverband Weddel-Lehre beschafft Erdgas für etwa zwei Abnahmestellen in Niedersachsen. Die Belieferung läuft vom 1. Januar 2027, 6:00 Uhr, bis zum 1. Januar 2029, 6:00 Uhr und umfasst zwei Lieferjahre mit einem prognostizierten Verbrauch von jeweils etwa 1.558.512 Kilowattstunden pro Jahr. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Weddel-Lehre in Niedersachsen. Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 2 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027: ca. 1.558.512 kWh/a • für das Lieferjahr 2028: ca. 1.558.512 kWh/a Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen. Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen und technischen Zuordnungen, wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Gas für diverse Abnahmestellen des Wasserverband Weddel- Lehre in Niedersachsen.

    3. Ausschreibungsgegenstand Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen des Wasserverbandes Weddel-Lehre in Niedersachsen. Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den weiteren Vergabeunterlagen. Der Lieferzeitraum beginnt am 01.01.2027, 06:00 Uhr und endet am 01.01.2029, 06:00 Uhr. Der Lieferzeitraum umfasst damit zwei Lieferjahre. Die Belieferung umfasst insgesamt ca. 2 Abnahmestellen. Der prognostizierte Referenzverbrauch beträgt: • für das Lieferjahr 2027: ca. 1.558.512 kWh/a • für das Lieferjahr 2028: ca. 1.558.512 kWh/a Soweit für einzelne Abnahmestellen ein vom allgemeinen Lieferzeitraum abweichender Lieferbeginn vorgesehen ist, ergibt sich dieser aus der Leistungsbeschreibung und den zugehörigen Anlagen. Zu den näheren Einzelheiten der Belieferung, insbesondere zu den einzelnen Abnahmestellen, Referenzmengen und technischen Zuordnungen, wird auf die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen verwiesen. 4. Fristen 4.1 Vergabefristen Die Angebotsfrist endet am 20.10.2026 um 11:00 Uhr (MEZ/MESZ). Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform nach Maßgabe der dort zur Verfügung stehenden Funktionen zurückgezogen, ersetzt oder ergänzt werden. Nach Ablauf der Angebotsfrist eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 12.11.2026 um 11:00 Uhr (MEZ/MESZ) ausschließlich über die Vergabeplattform einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen werden nur beantwortet, soweit dies nach dem Stand des Vergabeverfahrens noch möglich und erforderlich ist. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt in anonymisierter Form spätestens bis zum 13.10.2026 über die Vergabeplattform. Es obliegt den Bietern, sich rechtzeitig über bereitgestellte Antworten, ergänzende Informationen und etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren. Die Bieter sind bis zum Ablauf der Bindefrist am 03.11.2026 um 24:00 Uhr (MEZ/MESZ) an ihre Angebote gebunden. 4.2 Beschaffungsfristen Die Ermittlung des Energiepreises erfolgt getrennt für die einzelnen Lieferjahre nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Preisbildungsmechanik auf Grundlage des Settlementpreises des für das jeweilige Lieferjahr maßgeblichen THE Natural Gas Year Future. Für das Lieferjahr 2027 erfolgt die Preisfixierung in folgenden Tranchen: 1. Tranche: Mengenanteil 100%, Preisfixierung am 03.11.2026 Für das Lieferjahr 2028 erfolgt die Preisfixierung in folgenden Tranchen: 1. Tranche: Mengenanteil 100 %, Preisfixierung am 03.11.2026 Die Summe der Mengenanteile der für das jeweilige Lieferjahr festgelegten Tranchen muss 100 % betragen. Maßgeblich ist jeweils der am festgelegten Preisfixierungstermin veröffentlichte Settlementpreis des für das betreffende Lieferjahr maßgeblichen THE Natural Gas Year Future. Fällt ein festgelegter Preisfixierungstermin auf einen Tag, an dem für das maßgebliche Produkt kein Settlementpreis veröffentlicht wird, erfolgt die Preisfixierung am nächstfolgenden Handelstag, für den ein Settlementpreis veröffentlicht wird. Die näheren Regelungen zur Durchführung der Preisfixierung sowie zu einer etwaigen Änderung der Tranchen, Mengenanteile oder Preisfixierungstermine ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. 5. Losdarstellung Die ausgeschriebenen Abnahmestellen sind in einem Los zusammengefasst. Die konkrete Zuordnung der Abnahmestellen und die maßgeblichen Referenzmengen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen. 6. Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen bestehen insbesondere aus folgenden Dokumenten: • diesem Aufforderungsschreiben, • dem Angebotsschreiben, • dem Preisblatt, • der Bietererklärung, • der Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen, • den zur Verfügung gestellten Abnahmestellen- und Verbrauchsdaten, • den Erläuterungen zum Preismodell sowie • dem Muster des Erdgasliefervertrages. Welche Unterlagen vom Bieter mit dem Angebot einzureichen sind, ergibt sich aus dem Angebotsschreiben sowie den jeweiligen Vorgaben der Vergabeunterlagen. Die Leistungsbeschreibung einschließlich ihrer Anlagen, die bereitgestellten Daten, die Erläuterungen zum Preismodell sowie der Muster-Erdgasliefervertrag sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, müssen jedoch nicht nochmals mit dem Angebot übermittelt werden, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes bestimmt ist. 7. Angaben zur Wertung Der Zuschlag wird je Los auf das wirtschaftlichste wertungsfähige Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Angebotswertung sind die vom Bieter im Preisblatt angebotenen Dienstleistungspreise (DLP) für die jeweiligen Preisgruppen und Lieferjahre. Zur Ermittlung des Gesamtwertungspreises werden die angebotenen Dienstleistungspreise für jede Preisgruppe und jedes Lieferjahr mit der jeweils maßgeblichen Referenzmenge multipliziert. Die sich hieraus ergebenden Wertungspreise werden für sämtliche Preisgruppen und Lieferjahre des jeweiligen Loses addiert. Die im Rahmen der späteren Preisfixierungen auf Grundlage der maßgeblichen EEX THE Natural Gas Year Futures ermittelten Energiepreise sind nicht Bestandteil der Angebotswertung. Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis erhält den Zuschlag für das jeweilige Los, sofern es sämtliche Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt. In die Wertung werden nur fristgerecht eingegangene und den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechende Angebote einbezogen. Sofern kein zuschlagsfähiges Angebot vorliegt oder sonstige vergaberechtliche Gründe dies rechtfertigen, bleibt eine Aufhebung des Vergabeverfahrens ganz oder teilweise nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Kosten für die Erstellung und Einreichung der Angebote werden nicht erstattet. Wegen der Einzelheiten der Wertungsberechnung wird auf die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt verwiesen.

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Unternehmen, die wegen Bestechlichkeit rechtskräftig verurteilt wurden, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Unternehmen, bei denen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, werden vom Verfahren ausgeschlossen (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Unternehmen, bei denen ein mit Insolvenz vergleichbares Verfahren eingeleitet wurde, können ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Unternehmen, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen getroffen haben, können vom Verfahren ausgeschlossen werden (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Nicht Preisbezogene Unterlagen können nachgefordert werden

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Anforderungen

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