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Formblatt Datenschutzhinweise (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person, Art. 13 DSGVO) des Landkreises Neunkirchen
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Stand: November 2023
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Ausschreibung und
Vergabe von öffentlichen Aufträgen
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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen Verantwortlich für die Datenerhebung ist der Landkreis Neunkirchen, Zentrale Vergabestelle, Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler
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Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landkreises Neunkirchen Dominik Hunsicker Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler Tel. Nr. 06824/906-1114 E-Mail: datenschutz@landkreis-neunkirchen.de
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Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden erhoben, um Vergabeverfahren nach den Vorgaben der einschlägigen Vergabebestimmungen effizient und rechtssicher abwickeln zu können.
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Rechtsgrundlagen der Verarbeitung Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b, c und e DSGVO in Verbindung mit den vergaberechtlichen Bestimmungen insb. GWB, VgV, VOB, UVgO gespeichert.
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Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Ihre personenbezogenen Daten werden (soweit erforderlich) weitergegeben an: • Fachabteilungen des Landkreises Neunkirchen zwecks fachlicher Prüfung • Vergabeplattform des Saarlandes • Bundeskartellamt - Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister • Gremien des Landkreises Neunkirchen • Ingenieur- und Architektenbüros, die im Auftrag des Landkreises Neunkirchen tätig werden • Saarländisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr: Meldungen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG • Vergabekammern und Landgerichte (nur auf Nachfrage bei Vergabeverstößen) • Mitbieter/Mitbewerber (z.B. Mitteilung der Submissionsergebnisse)
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Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.
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Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten Die Daten werden solange gespeichert, wie dies zur Aufgabenerfüllung und Dokumentation erforderlich ist. Die Dauer ist dabei abhängig von der Art der vergaberechtlichen Maßnahme. So kann bspw. bei einer öffentlich geförderten Maßnahme eine Löschung grundsätzlich erst nach Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgen.
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Bei nicht öffentlich geförderten Maßnahmen erfolgt eine Löschung grundsätzlich erst nach Ende unterschiedlicher Fristen bzw. Einspruchsfristen gegen die erfolgte Vergabe. Das Angebot, auf das der Zuschlag erteilt wurde, wird mindestens so lange aufbewahrt, bis alle Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem entsprechenden Vertrag erloschen sind. Ihre Firmenkontaktdaten werden darüber hinaus zur Vereinfachung der Abwicklung zukünftiger Vergaben solange gespeichert, bis Sie dieser Speicherung widersprechen.
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Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12, 66111 Saarbrücken
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Pflicht zur Bereitstellung der Daten Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den einschlägigen Vergabebestimmungen. Der Landkreis Neunkirchen benötigt Ihre Daten, um Sie am Vergabeverfahren zu beteiligen und einen Auftrag mit Ihnen abschließen zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht am Vergabeverfahren beteiligt und kein Vertrag mit Ihnen abgeschlossen werden.
Die o.a. Hinweise gelten auch für die Durchführung von Planungswettbewerben.
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