Lastenheft
der
Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH
für
Linienomnibus(se) mit Dieselantrieb
(Klassifizierung nach EG-Richtlinie Klasse 2)
Ausgabe 2026
Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH Omnibus, Dieselantrieb, Klasse 2 2026
Lastenheft Omnibus - Diesel (Klassifizierung nach EG-Richtlinie Klasse 2)
Inhaltsverzeichnis
Seite
A. Informationen zum Unternehmen des Bieters 4
- Allgemeine Unternehmens- und Produktbewertung 4
1.01. Allgemeine Informationen zu dem Unternehmen des Anbieters………………...4 1.02. Informationen zur Entwicklung und Marktbeziehung des Unternehmens……... 5 1.03. Produktorientierte Informationen……………………………………………………6 1.04. Sonstige Informationen……………………………………………………………… 6 1.05. Bewertung der Qualitätssicherung…………………………………………………. 7 1.06. Zuschlagskriterien…………………………………………………………………… 8 1.07. Bestätigung der Angaben…………………………………………………………… 9
1.10 Allgemeine Hinweise zur Fahrzeugbeschreibung 9
1.11 Vorschriften…………………………………………………………………………. 9 1.12 Abnahme……………………………………………………………………………. 10 1.13 Herstellerinformationen…………………………………………………………….. 10 1.14 Anleitung für Instandhaltung……………………………………………………….. 10 1.15 Anforderrungen an die Funktionsfähigkeit (Zertifikate)…………………………. 11 1.16 Qualität, Korrosionsschutz, Aggregatetausch……………………………………. 11 1.17 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs……………………………………………. 11 1.18 Energie- und Umweltauswirkungen………………………………………………..12 1.19 Ersatzteilwarenkorb nach VDV Mitteilung 2315................................................12
B. Technische Leistungsbeschreibung 13
-
Hauptabmessungen 13
-
Motor 14
3.1 Motortyp……………………………………………………………………………… 14 3.2 Eckdaten…………………………………………………………………………….. 14 3.3 Anordnung…………………………………………………………………………… 14 3.4 Wärme- und Geräuschisolation……………………………………………………. 14 3.5 Kühlung………………………………………………………………………………. 14 3.6 Motoröl-Versorgung…………………………………………………………………. 15 3.7 Motorbremse………………………………………………………………………… 15 3.8 Abgasleitung…………………………………………………………………………. 15 3.8.1 Abgasnachbehandlungsverfahren.....................................................................15 3.9 Sonstiges…………………………………………………………………………….. 15
- Getriebe 16
4.1 Automatisches Getriebe mit Retarder…………………………………………….. 16
- Federung 16
5.1 Fahrkomfort…………………………………………………………………… 16 Seite 1 von 39
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5.2 Federungsart………………………………………………………………………… 16 5.3 Niveauregelung, Absenk- bzw. Hebeanlage, Kneeling………………………… 16 5.4 Schwingungsdämpfer………………………………………………………………. 16
- Lenkung, Räder und Achsen 17
6.1 Lenkung……………………………………………………………………………… 17 6.2 Räder………………………………………………………………………………… 17 6.3 Reifen………………………………………………………………………………… 17 6.4 Achsen………………………………………………………………………………. 17
- Bremsen 17
7.1 Betriebsbremsanlage……………………………………………………………….. 17 7.2 Feststellbremsanlage……………………………………………………………….. 18 7.3 Haltestellenbremsanlage…………………………………………………………… 18 7.4 Dauerbremsanlage, Retarder……………………………………………………… 18 7.5 Anti-Blockier-System (ABS), Anti-Schlupf-Regelung (ASR), elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP)……………………………….................................... 18 7.6 Sonstiges…………………………………………………………………………….. 19
- Bodenrahmen und Aufbau 19
8.1 Bodenrahmen……………………………………………………………………….. 19 8.2 Aufbau……………………………………………………………………………….. 19 8.3 Stoßfänger…………………………………………………………………………… 21 8.4 Türen…………………………………………………………………………………. 21 8.4.1 Türen – Ausführung………………………………………………………………… 21 8.4.2 Besondere Funktionen Türen I bis III…………………………………………….. 22 8.5 Einstieghilfen………………………………………………………………………… 22 8.6 Klimatisierung…………………………………………………………………….. 22 8.7 Heizung……………………………………………………………………………… 22 8.8 Fahrgastinformation………………………………………………………………… 23 8.8.1 Außeninformation…………………………………………………………………… 23 8.8.2 Inneninformation……………………………………………………………………. 24 8.9 Rückspiegel…………………………………………………………………………. 24 8.10 Versorgungsklappen……………………………………………………………….. 24 8.11 Sonstiges……………………………………………………………………………. 24
- Innenausstattung´ 25
9.1 Allgemeines…………………………………………………………………………. 25 9.2 Haltestangen, Haltewunschtaster, Trennwände, USB-Ladedosen, Reklametafeln und Papierkorb…………………………………………………………………………….25 9.3 Kleiderhaken, Beschläge………………………………………………………….. 25 9.4 Innenverkleidung…………………………………………………………………… 25 9.5 Beschilderung und Beschriftung………………………………………………….. 26 9.6 Fußbodengestaltung……………………………………………………………….. 26 9.7 Bestuhlung………………………………………………………………………….. 26 9.7.1 Sitzanordnung………………………………………………………………………. 26 9.7.2 Sitzausführung……………………………………………………………………… 26 9.8 Sondernutzungsfläche (Rollstuhl-/ Kinderw.-Abstellplatz/ E-Scooter-Stellpl.)…26 9.9 Fahrersitz……………………………………………………………………………. 26 9.10 Fahrerarbeitsplatz, Fahrerkabine…………………………………………………. 27 9.11 Sonnenschutz………………………………………………………………………. 27 9.12 Entwerter……………………………………………………………………………. 27
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9.13 Sonstiges……………………………………………………………………………. 27
- Versorgungsanlage 28
10.1 Tankanlage………………………………………………………………………….. 28 10.2 Motor-Betriebsmittelbehälter………………………………………………………. 28 10.3 Schmierung…………………………………………………………………………. 28 10.4 Hydraulikbehälter für Lenkhilfe……………………………………………………. 28 10.5 Scheibenwaschanlage……………………………………………………………… 28
- Druckluftanlage 28
11.1 Anordnung…………………………………………………………………………… 28 11.2 Luftpresser………………………………………………………………………….. 29 11.3 Lufttrockner…………………………………………………………………………. 29 11.4 Behälter……………………………………………………………………………… 29 11.5 Leitungen……………………………………………………………………………. 29 11.6 Prüfanschlüsse……………………………………………………………………… 29
- Sondereinrichtungen 29
12.1 Brandschutz………………………………………………………………………… 29 12.2 Recycling……………………………………………………………………………. 30
- Elektrischen Anlage 30
13.1 Stromversorgung und Verbraucher, Elektroniksysteme………………………… 30 13.1.1 Generator……………………………………………………………………………. 31 13.1.2 Stromversorgung…………………………………………………………………… 31 13.1.3 Starteranlage………………………………………………………………………… 31 13.1.4 Fahrtrichtungs- und Warnblinkanlage…………………………………………….. 31 13.1.5 Betriebsüberwachung……………………………………………………………… 31 13.1.6 Haltezeichenanlage………………………………………………………………… 33 13.1.7 Leuchteinheit vorn………………………………………………………………….. 34 13.1.8 Leuchteinheit hinten………………………………………………………………… 34 13.1.9 Rückfahrleuchte…………………………………………………………………….. 34 13.1.10 Nebelschlussleuchte……………………………………………………………….. 34 13.1.11 Kennzeichenbeleuchtung………………………………………………………….. 34 13.1.12 Begrenzungsleuchten………………………………………………………………. 34 13.1.13 Instrumenten- und Schalterbeleuchtung………………………………………….. 34 13.1.14 Einstiegs- und Zahltischbeleuchtung……………………………………………… 34 13.1.15 Fahrgastraumbeleuchtung…………………………………………………………. 35 13.1.16 Motorraumbeleuchtung…………………………………………………………….. 35 13.1.17 Markierungsleuchten seitlich………………………………………………………. 35 13.1.18 Steckdosen………………………………………………………………………….. 35 13.1.19 Signalhorn…………………………………………………………………………… 35 13.1.20 ITCS-Komponenten, Elektroakustikanlage, Funk………………...……..……….35 13.1.21 Videoüberwachungsanlage............................................................................ 36 13.1.22 Fahrgastzählanlage AFZS……………………………………………………….... 36 13.1.23 Scheibenwisch- und – waschanlage……………………………………………… 36 13.1.24 Fahrzeug-Diagnose………………………………………………………………… 36 13.1.25 Fleetmanagement-Schnittstelle…………………………………………................37
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C. Besondere Bedingungen 38
A. Informationen zum Unternehmen des Bieters
- Allgemeine Unternehmens- und Produktbewertung
1.01 Allgemeine Informationen zu dem Unternehmen des Anbieters
Name / Firmenbezeichnung:
Anschrift: Straße:
Postfach:
Postleitzahl:
Ort:
Land:
Gesellschaftsform:
Personengesellschaft: ja/ nein
Kapitalgesellschaft: ja/ nein
Sonstige Gesellschaftsformen:
Personen: Name Telefon Ort
Vorstand/Geschäftsführer:
Kaufmännische Leitung:
Technische Leitung:
Vertriebsleitung:
Ansprechpartner für: Name Telefon Ort
Präqualifikation:
Übergeordnete Angelegenheiten:
Angebot/Ausschreibung:
Technik:
Örtliche Vertretung:
Umweltschutz / Entsorgung:
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Welches ist das für uns zuständige:
- Vertriebsbüro ?
-
Servicebüro für Gewährleistung und Wartung?
-
Servicestützpunkt für die kurzfristige Belieferung mit Ersatzteilen?
Art/Name Ort Telefon
Nachweis der ordnungsgemäßen Eintragung in die entsprechenden Berufsregister
(z.B. Registergericht, Handelskammer).
Register-Nr. Bezeichnung Ort Datum
1.02 Informationen zur Entwicklung und Marktbeziehung des Unternehmens
Eckdaten der Unternehmensentwicklung/-geschichte:
(kurze stichwortartige Stellungnahme)
Welches sind Ihre wesentlichen Produktions- und Verwaltungsstandorte?
Typ/Produkt Ort Mitarbeiterzahl
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Welches sind die wesentlichen Betätigungsfelder ihres Unternehmens?
Mitarbeiter Umsatz Art (grobe Schätzung) (grobe Schätzung)
1.03 Produktorientierte Informationen
Bitte legen Sie von dem angefragten Bereich ein Organigramm bei.
Bitte fügen Sie eine Referenzliste für die angefragte Warengruppe bei.
An welchen Standorten soll die angefragte Warengruppe gefertigt werden?
Ort Mitarbeiter
Anzahl Ihrer deutschsprachigen Ansprechpartner in den betroffenen Unternehmensbereichen
(bezogen auf den angefragten Produktbereich)?
Bereich Anzahl
Akquisition:
Technischer Vertrieb:
Montage:
Kundendienst:
1.04 Sonstige Informationen
Deckungssummen Ihrer Industriehaftpflichtversicherung für:
Personenschäden EUR:
Sachschäden EUR:
Vermögensschäden EUR:
Produkthaftpflicht EUR:
Tätigkeitsschäden an fremden Kfz EUR:
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Deckungssummen Ihrer Umwelthaftpflichtversicherung für:
Personenschäden EUR:
Sachschäden EUR:
Vermögensschäden EUR:
Können Sie die gesamte Abwicklung des Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache erfüllen? ja / nein (z.B. Korrespondenz, Verhandlungen, Schulung)
Bestätigen Sie, dass die Ausschlusskriterien aus der Sektoren- verordnung (§ 21) nicht zutreffen? ja / nein
Wenn nein: Welcher Ausschluss-Tatbestand liegt vor?
1.05 Bewertung der Qualitätssicherung
Haben Sie ein Qualitätssicherungssystem (QS), welches nach der Normengruppe EN 29000 bis 29004 aufgebaut ist? ja / nein
Existiert ein entsprechendes QS-Handbuch mit eindeutiger Regelung zur Aufbau- und Ablauforganisation? ja / nein
Wurde Ihr QS-System zertifiziert? ja / nein
Wenn ja: Wer hat das Zertifikat erteilt?
Name:
Adresse:
Zeitpunkt der Zertifizierung:
Wer ist Ihr QS-Beauftragter?
Name:
Ausbildung:
Position:
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1.06 Zuschlagskriterien:
→ Zuschlagskriterium wird nicht allein der Preis für die Anschaffung der Fahrzeuge sein, sondern weitere Parameter wie Energieverbrauch und Umweltauswirkungen, Einhaltung technischer Vorgaben, Wartung/Servicestützpunkt, Lieferzeit und Integration in den vorhandenen Fuhrpark
→ Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die nachfolgend aufgeführten Faktoren wie folgt gewertet: • Angebotspreis 50 % • Energieverbrauch und Umweltauswirkungen 20 % • Technische Angabe 15 % • Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km 5 % • Gewährleistung/ Garantie 5 % • Integration in den vorhandenen Fuhrpark 5 %
→ Für die Angebotswertung werden die Kriterien Angebotspreis; Energieverbrauch und Umweltauswirkungen wie folgt in einer Punktskala von 0 bis 10 Punkte normiert: • 10 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie das Angebot mit dem niedrigsten Wert • 0 Punkte erhält in der jeweiligen Kategorie ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Wertes. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Werte erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
→ Für die Angebotswertung wird das Kriterium Technische Angabe im Lastenheft wie folgt normiert: • 10 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes erfüllt. • 0 Punkte erhält das Angebot, welches die Minimalanforderung des Lastenheftes nicht erfüllt.
→ Für die Angebotswertung werden für das Kriterium Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km wie folgt Punkte vergeben: • 10 Punkte erhält der Bieter, der einen Servicestützpunkt im Umkreis von 50 km Luftlinie, um Nordhausen nachweisen kann.
→ Für die Angebotswertung wird das Kriterium Gewährleistung/ Garantie wie folgt normiert: • 10 Punkte erhält das Angebot, das die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr erfüllt. • 2 Zusatzpunkte (d.h. 10 + 2 Punkte) erhält das Angebot, das eine Garantie über zwei Jahre auf das Gesamtfahrzeug bietet.
→ Für die Angebotswertung wird das Kriterium Integration in den Fuhrpark wie folgt normiert: • 0 Punkte erhält das Angebot, bei dem noch keine Integration in den Fuhrpark der VBN (Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH) gegeben ist (weder Fahrzeugmodell noch Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden). • 5 Punkte erhält das Angebot, bei dem das Fahrzeugmodell noch nicht in den Fuhrpark der VBN integriert ist (Fahrzeughersteller bereits im Fuhrpark vorhanden) • 10 Punkte erhält das Angebot, bei dem die Integration in den Fuhrpark der VBN (Hersteller und Modell) bereits gegeben ist.
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1.07 Bestätigung der Angaben
Wir bestätigen hiermit, dass die in diesem Fragebogen angegebenen Informationen die aktuelle Situation unseres Unternehmens reflektieren und damit gleichzeitig die Praxis des Unternehmens darstellen.
Wir bestätigen, dass wir im Falle eines Besuches Ihrerseits bereit sind, die notwendigen Unterlagen über Qualitätssicherung vorzulegen und eine Überprüfung des Qualitätsmanagementsystems und der Dokumentation darüber zu ermöglichen.
Auftragnehmer
(Ort, Datum) (Unterschriften)
1.10 Allgemeine Hinweise zur Fahrzeugbeschreibung
1.11 Vorschriften
Jeder Punkt des Lastenheftes ist Teil des Vertrages und berechtigt bei Nichteinhaltung der darin festgelegten Bedingungen zur Zurückweisung der gesamten Lieferung. Abweichungen von den hier gegebenen Vorschriften bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Vertragspartner. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Positionen, die nicht ausgeführt werden können, sind in einer gesonderten Aufstellung zu erläutern. Sie ist genau nach Seiten- und Positionsnummern zu erstellen. Beim Fehlen dieser Erläuterung gehen wir davon aus, dass unsere Liefervorschriften genauestens eingehalten werden.
Das abgegebene Angebot kann bei der Auswertung nur dann berücksichtigt werden, wenn diese Leistungsbeschreibung entsprechend ausgefüllt und die letzte Seite mit Netto-Festpreis, Firmenstempel und Unterschrift versehen ist. Die firmeneigenen Leistungsbeschreibungen sind nicht verbindlich, können aber zur Gesamtinformation beigefügt werden. Die Lieferbedingungen des Herstellers sind mit zusenden.
Alle Abnahmen und Ausnahmegenehmigungen einschließlich der erforderlichen Eintragung im Fahrzeugbrief sind vom Hersteller vor Übergabe zu erbringen.
Eigenmächtige Änderungen in unserem Ausschreibungstext sind nicht gestattet und führen zum Ausschluss des Angebotes.
Zur endgültigen Beurteilung der Fahrzeuge ist es notwendig, der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH für den Zeitraum von mindestens einer Woche einen Vorführwagen zur Verfügung zu stellen.
Sofern für Ausrüstungen verbindliche Fabrikate und Typen vorgeschrieben sind, können Alternativangebote unterbreitet werden. Es ist zu begründen, weshalb sie verwendet werden sollen, der Preis ist anzugeben.
Die Fahrzeuge müssen bei Auslieferung den jeweiligen Vorschriften der EG – Richtlinie 2001/85/EG
- / ECE, der StVZO, der BOKraft, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften, dem Gesetz der EMV, der VDV-Schrift 235 „Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) in Linienbussen“ sowie den einschlägigen Verlautbarungen im Verkehrsblatt und Anforderungskatalog Schülerverkehr entsprechen.
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Die Fahrzeuge müssen ohne Einschränkungen förderfähig sein entsprechend der Kriterien der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen (ÖPNV- Investitionsrichtlinie) und der jeweils gesetzlich aktuell vorgeschriebenen Abgasnorm unbedingt entsprechen.
Die Abwicklung des Geschäftsverkehrs erfolgt in deutscher Sprache.
Die EU – Konformitätserklärung muss mit Auslieferung der Fahrzeuge vorliegen.
1.12 Abnahme
Bei der Abnahme der Omnibusse wird im Herstellerwerk die aus dem technischen Gespräch resultierende schriftliche Auftragsbestätigung punktuell und detailliert abgearbeitet und in einem vom Hersteller gefertigten Protokoll abgezeichnet. Die Übereinstimmung und Abnahme werden entweder mangelfrei bestätigt, oder bestehende Mängel und Abweichungen werden aufgelistet. Die Abnahme trotz Mängeln, bzw. Nichtabnahme wegen Mängeln werden punktuell exakt beschrieben und von beiden Seiten bestätigt, bzw. gegengezeichnet.
1.13 Herstellerinformationen
Mit Auslieferung des ersten Fahrzeuges einer Lieferung sind für diese folgenden gültigen Unterlagen zu übergeben:
a. Eine Bedienungsanleitung pro angeliefertem Fahrzeug, b. Werkstatthandbücher mit Angabe der erforderlichen maschinellen Einrichtungen, Werkzeuge und Messeinrichtungen, c. Ersatzteillisten, Datenträger, oder via Onlinezugang d. Projektzeichnungen in vier Ansichten, e. Sitzplatzanordnung, sofern sie aus der Projektzeichnung nicht ersichtlich ist, f. Leitungsschema und Rohrverlegungsplan für die Brems- und Druckluftanlage, g. Instandhaltungsanweisungen unter Berücksichtigung der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, h. Liste der Zulieferteile und deren Hersteller, i. Fahrzeugdatenkarten, j. Prüfwerte für Abgasuntersuchung (AU) sowie k. Messblätter entsprechend Anhang I der VDV Schrift 231.
Änderungen im Servicebereich sind während der üblichen Nutzungsdauer mitzuteilen.
1.14 Anleitungen für die Instandhaltung
Zum Zwecke der Instandhaltung (Instandsetzung, Wartung und Inspektion) sind gültige, pausfähige Werkstattzeichnungen oder andere Datenträger bei der Auslieferung der ersten Fahrzeuge zu übergeben.
Hierzu zählen:
Offertzeichnung in vier Ansichten, Beblechungsplan, Front-, Seitenwand-, Heck-, Dach- und Bodengerippe, Fußboden: Leitungs- und Schaltpläne für die Druckluft, Hydraulik und Elektrik, in die alle wahlweisen Ausstattungsmerkmale eingearbeitet sind; Anleitungen für Korrosionsschutzmaßnahmen und Arbeitsschutz.
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1.15 Anforderungen an die Funktionsfähigkeiten und Zertifikate / Unbedenklichkeitsbescheinigung für störungsfreien Betrieb der ITCS-Technik
Die Funktionsfähigkeit der Fahrzeugteile und die Betriebssicherheit der Fahrzeuge müssen im Bereich von –25 °C bis 80 °C Umgebungstemperatur und über 48 Stunden Freiaufstellung gewahrt bleiben.
Zertifikat / Unbedenklichkeitserklärung für störungsfreien Betrieb der Funktechnik
Die Fahrzeuge der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH sind mit einem Daten- und Telefoniesystem ausgerüstet. Als Trägermedium für die Signalübertragung werden die Frequenzen des öffentlichen Mobilfunknetzes verwendet.
In diesem Frequenzbereich ist sicherzustellen, dass keine Beeinträchtigungen auf die Hardware wirken und dieses desensibilisieren (bei Beeinträchtigung sinkt die Empfangsreichweite im vorhandenen Mobilfunknetz, der Datenfunk wird unzuverlässig, die ITCS-Leitstellenfunktion wird eingeschränkt).
Störstrahlungen können über die Mobilfunkantenne, über das Fahrzeugbordnetz und über angeschlossene NF-Komponenten auf das Empfangsgerät wirken und den Empfang im Sprech- und Datenfunk negativ beeinflussen.
Der Bieter hat sicherzustellen, dass von der Fahrzeugelektronik und von Ihm gelieferte Komponenten (z.B. Innen- und Außenanzeigen, Entwerter) die Störstrahlungsbedingungen eingehalten werden. Werden vom Auftraggeber für die Fahrzeugausrüstung Komponenten zum Einbau beigestellt, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Störungsfreiheit in Kombination mit seinen gelieferten Komponenten zu prüfen und Beeinflussungen auszuschließen. Der Auftraggeber sichert die Störungsfreiheit der beigestellten Komponenten durch Baugleichheit mit seinen vorhandenen und in Betrieb befindlichen Fahrzeugausrüstungen. Alle Komponenten des ITCS-Systems sind entsprechend gültiger Normen und Regeln zertifiziert.
Mit einem Nachweis (Zertifikat oder Unbedenklichkeitsbescheinigung) hat der Fahrzeuganbieter jegliche Störquellen, welche auf die Funktechnik wirken, auszuschließen.
Sollten Störungen auftreten, hat er diese zu seinen Lasten zu beseitigen.
1.16 Qualität, Korrosionsschutz, Aggregatetausch
Konstruktive Konzeption, Fertigungsqualität und verwendete Materialien müssen sicherstellen, dass größere Instandsetzungen – insbesondere eine aufwendige Grundinstandsetzung infolge Korrosionsschäden – während der Lebensdauer des Fahrzeuges (mindestens 12 Jahre) nicht erforderlich werden. Antriebs- und Fahrwerksaggregate (z.B. Motor, Getriebe, Achsen, Lenkung) dürfen während der Fahrzeuglebensdauer höchstens einmal zum Tausch anfallen. Alle Verschleißteile müssen leicht auswechselbar sein. Ersatzteile müssen nach Auslieferung des Fahrzeuges noch 15 Jahre lieferbar sein.
1.17 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs
Zur Erzielung eines günstigen Kraftstoffverbrauches sind Motor, Getriebe und Hinterachse optimal aufeinander abzustimmen. Es sind realistische und reproduzierbare Kraftstoffverbrauchsangaben in Liter pro 100 km zu garantieren und nachzuweisen. Zur reproduzierbaren Verbrauchsmessung ist eine Basisstrecke und ein Fahrzyklus zu vereinbaren und eindeutig zu definieren.
Reicht der tatsächliche Kraftstoffverbrauch nach den vereinbarten Einfahrzeiten vom Seite 11 von 39
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durchschnittlichen Verbrauch der Referenzflotte um mehr als 5% Mehrverbrauch ab, hat der Fahrzeughersteller auf Antrag gemeinsam mit dem Betreiber eine Analyse der Rahmenbedingungen mit dem Ziel, der Optimierung des Kraftstoffverbrauches durchzuführen.
1.18 Energie – und Umweltauswirkungen
Für die angebotenen Fahrzeuge sind die über die gesamte Lebensdauer anfallenden Energie- und Umweltauswirkungen gemäß Richtlinie 2009 / 33 / EG darzustellen.
Diese umfassen folgende Faktoren:
- Energieverbrauch
- CO 2 – Emission
- Emission von Stickoxiden ( NO x ), Nichtmethan – Kohlenwasserstoffen ( NMHC ) und Partikeln ( PM )
Die in den „UITP Tender Structure Papers“ dokumentierte und zwischen UITP und ACEA abgestimmte Vorgehensweise soll Anwendung finden.
Als Berechnungsgrundlage ist der Kraftstoffverbrauch im SORT 2 – Zyklus und eine Laufleistung von 600.000 km anzusetzen.
Die Energiekosten sind basierend auf Netto – Kraftstoffkosten ( Diesel ) von 0,98 € anzugeben.
Zusätzlich sind obige Faktoren in Gramm pro Personenkilometer bei einer Besetzung von 50% der maximalen Fahrgastkapazität des Fahrzeuges anzugeben.
Die Verbrauchswerte der Motor- Getriebekombination sind für SORT 1, SORT 2 und SORT 3 anzugeben.
Die angegebenen SORT – Verbrauchswerte müssen ohne Leistungs- oder Fahrdynamik einschränkende „Eco-“ oder Sparprogramme eingehalten werden.
1.19 Ersatzteilwarenkorb nach VDV Mitteilung 2315
Für die angebotenen Fahrzeuge ist der Ersatzteilwarenkorb, gemäß Anhang 9 der VDV Mitteilung 2315, zwingend ausgefüllt dem Angebot beizufügen.
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B. Technische Leistungsbeschreibung
- Hauptabmessungen
Länge (über Stoßteile) bis 12,5 m (2 Achsen) bis 18,2 m (3 Achsen Gelenkbus)
Höhe ........................................
Wendekreis ........................................
Radstand ........................................
Vorderer Überhang ........................................
Hinterer Überhang ........................................
Reifengröße ........................................
Sitzplatzzahl (max. mögl.) ..................................... Pers.
Fassungsvermögen Sitz- und Stehflächen gem. StVZO ..................................... Pers.
Fassungsvermögen Sitz- und Stehflächen gem. VDV-Richtlinien ..................................... Pers.
Kompl. Gewicht des Fahrzeuges mit Tankfüllung ......................................... kg
Einstiegshöhe Tür I + II (und Tür III bei Gelenkbus) I ..................................... mm
II .................................... mm
(III …………… mm) (Tür III nur bei Gelenkbus)
Podesthöhe Vorderwagen keine Podeste ……………….
Podesthöhe Hinterwagen max. .............................. mm
Portalhöhe ) ....................................... mm
Portalbreite ) Türen ....................................... mm
Lichte Durchgangsweite ) ....................................... mm
Sitzteiler ....................................... mm
Lichtes Sitzmaß (150 mm über Sitzfläche) ....................................... mm
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- Motor
3.1 Motortyp
Es ist ein Dieselmotor in der Emissionsklasse Euro VIe vorzusehen (wassergekühlt, 6-Zylinder- Reihenmotor, Vierventiltechnik, Common Rail-Kraftstoffsystem mit Direkteinspritzung). Verbrennung nach Magermixkonzept, Abgasturbolader mit Wastegate und Ladeluftkühlung. Abgasnachbehandlung durch Oxydations-Katalysator und AdBlue- Einspritzung. Kaltstartfähig bis - 25°C. Motorsteuergerät über CAN-Datenbus-System an Fahrzeugregelung angeschlossen, voll diagnosefähig und mit automatischer Erkennung der Kraftstoffqualität, sowie einer Anpassung an das Motorkennfeld ausgestattet.
3.2 Eckdaten
Zylinderzahl 6 in Reihe Leistung [kW] min. 235 (min. 265 bei Gelenkbus) Hubraum [cm3] min. 7.700 max. Drehmoment [Nm] min. 1.400 (min. 1.600 bei Gelenkbus)
3.3 Anordnung
Motor im Heck längs und gut zugänglich angeordnet, gummigelagert. Die Ansaugöffnung für die Verbrennungsluft sollte außerhalb der Schmutzzone liegen. Patrone voll veraschbar, herausnehmbar. Wartungsanzeige. Ansauggeräusche müssen minimiert werden.
3.4 Wärme- und Geräuschisolation
Ein ausreichender Schutz des Fahrgastraumes gegen Motorwärme, Geräusch und Motorvibrationen ist sicherzustellen, hier muss ein besonderes Augenmerk auf die Ausführung der Wartungsklappen zum Fahrgastraum im Fußboden bzw. an der Rückwand gelegt werden. Die Wartungsklappen sollen möglichst großflächig sein um eine bestmögliche Ergonomie für das Wartungspersonal zu ermöglichen. Der Motor und das Getriebe müssen, sofern aus Lärmschutzgründen erforderlich, zur Geräuschminimierung mit einer entsprechenden Motorraumkapselung am Unterboden versehen sein. Diese muss durch eine Person demontierbar und montierbar sein. Durch die Motorkapselung darf es zu keiner thermischen Überlastung im Motorraum kommen.
Zur Verhinderung von Geräuschen durch Schwingungseintrag in die Karosserie sind schwingungsdämpfende Motor- und Getriebeaufhängungen vorzusehen. Ebenso ist das Drehschwingungsverhalten der Motor/Getriebe-Kombination so zu verbessern, dass niedrigste Motordrehzahlen verwirklicht werden können (Kraftstoffverbrauchsreduzierung).
3.5 Kühlung
Das Kühlsystem muss automatisch - ohne Eingriffsmöglichkeit durch den Fahrer geregelt werden. Der Kühler muss leicht zugänglich, schnell auswechselbar und leicht von außen mit einem Wasserstrahl (ggf. Hochdruckreiniger) zu reinigen sein. Die Kühlleistung muss so bemessen sein, dass bei einer sachgerechten Gestaltung der Motorraumkapselung keine Überhitzungen auftreten.
Kühler, selbsttragend, mit Gummilagerung, im Heck außerhalb der Schmutzzone angeordnet. Ausgleichbehälter für Kühlflüssigkeit, Nachfüllstutzen und Schauglas im Bereich des Motorraums. Zusätzliche Warnanzeigen für die Kühlwassertemperatur und zu niedrigen Kühlwasserstand auf der Seite 14 von 39
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Instrumententafel.
Die Kühlwasserversorgung muss auf der Strecke eine einfache, ergonomisch durchführbare Nachfüllung zulassen. Die Verschlüsse und Deckeldichtungen des Ausgleichsbehälters sind unverlierbar auszuführen. Der Verschlussdeckel des Ausgleichsbehälters muss so ausgeführt sein, das vor Abheben des Deckels ein Überdruckabbau des Kühlsystems erfolgt. Damit ein herausspritzen von heißem Kühlwasser nach Abheben des Deckels unterbunden wird, sind konstruktive Maßnahmen zu ergreifen. Das Nachfüllen von Kühlwasser bei heißem Motor muss unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften ohne Gefahr möglich sein.
Im Kühlsystem sind zusätzliche Absperrventile an gut erreichbaren Stellen vorzusehen. Die Ventile sind im Vor- und Rücklauf zu installieren, so dass ohne große Kühlwasserverluste das Zusatzheizgerät demontiert werden kann.
Eine selbsttätige Entlüftung aller Rohre muss gewährleistet sein. Alle Kühlmittelrohre und Schlauchstutzen müssen korrosionsbeständig und die Heizwasserrohre wärmeisoliert sein. Es sind zuverlässige, korrosionsgeschützte und gut zugängliche Schlauchschellen mit Abpassung an die thermische Ausdehnung zu verwenden, die bei bereits aufgezogenem Schlauch montierbar sein müssen.
Die Entlüftung sowie die Kühlwasserbefüllung müssen ohne Hilfsmittel (z.B. Leiter) durchführbar sein. Die technische Lösung des Herstellers ist darzulegen.
3.6 Motoröl-Versorgung
Motoröl-Nachfüllung manuell. Absaugung des Motoröls muss zusätzlich möglich sein. Ein Ölwechselintervall von 60.000 km muss erreicht werden. Der Ölverbrauch auf 1.000 km soll dauerhaft 1 Liter nicht übersteigen. Die Ölablassschraube ist mit einem Magnet-Splitterfänger zu versehen. Motorölmangel löst Störungsanzeige in der Betriebsüberwachung aus. Ein Motorölmessstab ist vorzusehen.
3.7 Motorbremse
Das Fahrzeug ist mit einem Automatik-Getriebe mit integriertem Retarder auszustatten. Eine separate Motorbremse ist aus diesem Grund nicht zwingend vorzusehen.
3.8 Abgasleitung
Die Abgasleitung ist Unterflur verlegt und in Edelstahl auszuführen. Die Mündung ist im Bereich der Auspuffwartungsklappe nach unten zur Fahrbahn hin abgewinkelt. Auspufftopf und Auspuffschlauch sind zu isolieren. Das Endrohr ist so zu gestalten, dass eine werkstattseitige Absaugeinrichtung angebracht werden kann.
3.8.1 Abgasnachbehandlungsverfahren
Zur Einhaltung der Abgasemissionsgrenzwerte können Abgasnachbehandlungssysteme vorgesehen werden. Die Funktion von Abgasnachbehandlungssystemen muss für den jeweiligen Anwendungsfall uneingeschränkt und dauerhaft sowie mit geringstem Verbrauch und Wartungsaufwand sichergestellt sein.
3.9 Sonstiges
Die Gestaltung sowie die Materialauswahl des Motorraumes soll eine Beschädigung während der Reinigung bei sachgemäßer Verwendung üblicher Reinigungsgeräte ausschließen. Die Riementriebe mit automatischer Nachstellung, ohne vorherigen Abbau von anderen Bauteilen wechselbar und gegen Verschmutzung geschützt und geräuscharm ausgeführt sein.
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- Getriebe
4.1 Automatisches Getriebe mit Retarder
6-Gang-Automatikgetriebe mit integriertem Retarder, Typ ZF Eco Life 2 mit elektronisch- hydraulischer Steuerung und elektronischer Regelung zwischen Einspritzung und Getriebe. Schaltvorgänge sollten unabhängig von dem Beladungszustand des Fahrzeuges erfolgen. Die Bedienung sollte über einen 6-Tasten-Schalter (1-2-3-D-N-R) erfolgen. Automatische Neutralschaltung bei Stillstand. Die Gelenkwelle zwischen Getriebe und Antriebsachse sollte wartungsfrei sein. Das Getriebe ist werkseitig mit Synthetiköl zu befüllen. Ein Ölwechselintervall von 120.000 km muss erreicht werden. Die Getriebeöltemperatur ist auf der Instrumententafel des Fahrerarbeitsplatzes (Zentraldisplay) auf Abruf anzuzeigen.
- Federung
5.1 Fahrkomfort
Die elastischen Verbindungsteile zwischen den Fahrwerksteilen und allen abgefederten Massen, aus denen die Federung des Fahrzeuges besteht, haben für guten Fahrkomfort (Federung/Dämpfung, Geräusche und Bewegung des Fahrzeugaufbaus) und Straßenlage des Fahrzeuges zu sorgen.
Fahrwerksgeräusche müssen – soweit technisch möglich und wirtschaftlich umsetzbar – vom Fahrgastraum ferngehalten werden. Resonanzen und sonstige Schwingungen sollten in jedem Fahrzustand unterbleiben, ein Bauteilbruch sollte zu keiner Zeit auftreten. Schwingungen des Fahrzeugaufbaus sind weitestgehend zu vermeiden und dürfen bei den Fahrgästen kein Unbehagen hervorrufen.
5.2 Federungsart
Luftfederung mit integrierter Zusatzfeder als elastische Hubbegrenzung im Luftfederbalg. An der Vorderachse 2, an der Antriebsachse (und Mittelachse bei Gelenkfahrzeugen) 4 Rollbälge Fabr. CONTI, die untereinander austauschbar sein sollen. Oder gleichwertiger Art: ………………….. (ist vom Bieter anzugeben) Der Federbalg ist als Rollbalg auszubilden und ist vor Beschädigungen durch Fremdkörper zu schützen. Es sind Standzeiten von vier Jahren anzustreben.
5.3 Niveauregelung, Absenk- bzw. Hebeanlage, Kneeling
Elektronische Niveauregulierung mit Taster/Schalter für automatisches Kneeling der rechten Fahrzeugseite um ca. 70 mm, bei Öffnen der Tür (Einstiegshöhe mit aktiviertem Kneeling max. 270 mm an allen Türen). Automatisches Anheben wenn letzte Tür schließt. Totmannschaltung, geringe Luftverbräuche sind anzustreben. Zur Reduzierung der Nick- und Wankbewegungen, insbesondere auch beim Fahrgastwechsel, ist eine feinfühlige Regelung vorzusehen. Zum Überfahren von Hindernissen oder Böschungen ist eine Hebeanlage zum Anheben des Karosserieniveaus um 70 mm über das Normalniveau bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 15 km/h vorzusehen. Ein zweites Fahrniveau +30mm soll über einen separaten Schalter geschaltet, vorgesehen sein. Bezüglich der Betätigung und der Sicherheitsbestimmungen gelten die Vorschriften der amtlichen "Richtlinien für fremdkraftbetätigte Einstieghilfen an Kraftomnibussen" zu § 35 d StVZO.
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5.4 Schwingungsdämpfer
Die Vorderachse ist mit 2 Stoßdämpfern, die Hinterachse (und Mittelachse bei Gelenkfahrzeugen) mit 4 Stoßdämpfern oder gleichwertiger Art auszurüsten, welche gegen Verschmutzung geschützt und einfach auswechselbar sein müssen. Eine ausreichende Sicherheit gegen Durchschlagen in den Fahrgastraum muss gegeben sein.
- Lenkung, Räder und Achsen
6.1 Lenkung
Hydraulisch unterstützte Servolenkung, Typ ZF / Bosch 8098, mit variabler Übersetzung. Lenkhelfpumpe elektrisch angetrieben oder direkt am Motor angeflanscht. Oder gleichwertiger Art: ……………….. (ist vom Bieter anzugeben). Lenksäule höhen- und neigungsverstellbar mit pneumatischer Entriegelung, verstellbar ausschließlich bei eingelegter Haltestellen- oder Feststellbremse.
6.2 Räder
Steilschulterfelgen, 10-Loch, Größe 7,5 x 22,5. Bei Low Entry Fahrzeugen mit 295/80er Bereifung in 8,25 x 22,5. Ausführung kugelbund- oder mittenzentriert. Anschlussmaße nach DIN 74 361. Felgen nach DIN 78 022. Die Vorderräder sind auszuwuchten. Kunststoffradkappen an allen Achsen.
Optional: sind Alufelgen anzubieten. Ausführung Alcoa Dura-Bright, oder gleichwertiger Art.
6.3 Reifen
Reifen an der Vorderachse mit Seitenwandverstärkung, schlauchlos, Reifengröße 275/70 R 22,5 (bei Low Entry-Fahrzeugen Reifengröße 295/80 R 22,5), Typ MICHELIN X in City mit M+S und TPMS-Kennzeichnung, oder gleichwertiger Art: ................……………… (ist vom Bieter anzugeben).
Bei Gelenkfahrzeugen an der Mittelachse Zwillingsbereifung mit Aufpumphilfe, M+S und TPMS- Kennzeichnung, Reifengröße 275/70 R 22,5, Typ MICHELIN X in City, oder gleichwertiger Art: ................……………… (ist vom Bieter anzugeben).
An der Antriebsachse Zwillingsbereifung mit Aufpumphilfe, M+S und TPMS-Kennzeichnung, Reifengröße 275/70 R 22,5 (bei Low Entry-Fahrzeugen optional Reifengröße 295/80 R 22,5), Typ MICHELIN XDW Ice Grip, oder gleichwertiger Art: ................……………… (ist vom Bieter anzugeben).
6.4 Achsen
Vorderachse: Stabile und wartungsarme Einzelradaufhängung oder gleichwertiger Art. Eine nahezu gleiche Spurweite wie an der Hinterachse ist konstruktiv anzustreben.
Hinterachse: Antriebsachse. Niederflur-Portalachse Typ ZF AV 133 Hinterachsübersetzung im direkten Gang auf v = ca. 95 km/h. max Achsführung durch 2 Längs- und 2 Schräglenker oder gleichwertiger Art: .............................. (ist vom Bieter anzugeben).
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Hinterachse: (Bei Low Entry-Fahrzeugen) Stabile, gewichtsoptimierte und wartungsarme Hypoid-Antriebsachse Hinterachsübersetzung im direkten Gang auf v = ca. 95 km/h. max Achsführung durch 2 Längs- und 2 Schräglenker oder gleichwertiger Art: .............................. (ist vom Bieter anzugeben).
Zur Begrenzung der Wankneigung ist an der Hinterachse ein Querstabilisator vorzusehen. Verschleißteile müssen leicht auswechselbar sein. Bewegliche Teile sind wartungsarm zu gestalten. Kugelgelenke in stehender Ausführung, gegen Schmutzeintritt geschützt. Schmiernippel gemäß ISO 3799-1976/ ISO 6392-1980 bzw. DIN 71412 und leicht zugänglich, falls erforderlich sind Verlängerungen vorzusehen.
- Bremsen
7.1 Betriebsbremsanlage
Zweikreis-Druckluftbremsanlage mit einem elektronischen Bremssystem (EBS), Fa. WABCO oder gleichwertiger Art, mit geringer Ansprechverzögerung zur Reduzierung der Bremswege im Notfall. Die Bremskraftverteilung soll so ausgelegt sein, dass sich insgesamt ein gleichmäßiger Bremsbelagverschleiß ergibt.
Druckluftleitungen sind in Kunststoff bzw. in thermisch beanspruchten Bereichen aus einer Messing- Legierung bzw. verzinktem Stahl auszuführen. Scheibenbremsen an sämtlichen Achsen, Fa. KNORR oder gleichwertiger Art, jeweils mit Bremsbelagverschleißsensor.
Belagsstandzeiten (garantiert) min. 80.000 km
Typenbezeichnung der Scheibenbremse .............................................. (ist vom Bieter anzugeben)
7.2 Feststellbremsanlage
Gestängelose Federspeicherbremse mit abstufbarem, handbetätigtem Bremsventil, mit
Schnellentlüftung und Überlastschutz.
Anordnung auf der linken Seite der Instrumententafel.
Das Betätigungsgeräusch soll maximal 70 dB(A) betragen. Bremswirkung über die Hinterachse (und bei Gelenkfahrzeugen auf die Mittelachse). Automatische Notlösevorrichtung für Feststellbremse, pneumatisch mit Rohrbruchsicherung. Mechanische Lösemöglichkeit, zugänglich über Deckel auf den Radkästen. Warnsummer bei nicht eingelegter Feststellbremse und stehendem Motor.
7.3 Haltestellenbremsanlage
Betätigung über Taster mit Haltestellensymbol auf der rechten Seite der Instrumententafel.
Bremswirkung mit einem Betriebsbremsdruck von 3,5 bar auf sämtliche Achsen oder gleichwertiger
Art.
Automatische Haltestellenbremsfunktion mit Anfahrsperre über die Türöffnung ist vorgeschrieben. Lösen der Haltestellenbremse/Anfahrsperre durch einfache Betätigung des Gaspedals. Verplombter Notschalter zur Ausschaltung der Automatikversion links vom Fahrerplatz. Das Gaspedal muss bei aktiver Anfahrsperre automatisch blockiert oder auf andere Weise außer Funktion gesetzt sein. Der Lösevorgang der Haltestellenbremse/Anfahrsperre darf zu keiner Zeitverzögerung beim Anfahren führen.
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7.4 Dauerbremsanlage, Retarder
Die Dauerbremswirkung ist durch einen Retarder zu erzielen. Zur Schonung der (Reibungs-) Betriebsbremse muss auch eine Betätigung der Dauerbremse über das Bremspedal mit stufenlos regelbarem Bremsmoment erfolgen. Ein Retarderhebel an der rechten Seite der Lenksäule zur manuellen Betätigung des Retarders ist vorzusehen. Dieser soll mindestens 3-stufig sein.
7.5 Anti-Blockier-System (ABS), Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR), elektronisches
Stabilitätsprogramm (ESP)
Ausstattung des Fahrzeuges mit einem Anti-Blockier-System (ABS) und einer Antriebs-Schlupf- Regelung (ASR), jeweils integriert in ein elektronisches Bremssystem (EBS). Bei Ausfall des ABS ist die Retarder-Vorschaltung auf das Bremspedal automatisch abzuschalten. Die ASR ist mit einen Schalter zur Abschaltung des Systems auf der Instrumententafel auszustatten.
Um die Fahrstabilität in kritischen Fahrzuständen zu erhöhen, ist das Fahrzeug mit einem elektronischen Stabilitätsprogramm (ESP) auszustatten (Ausnahme Gelenkbus).
7.6 Sonstiges
Der Wartungsaufwand muss möglichst gering sein und ist in Zeitintervallen zusammenzufassen. Die Bremsanlage ist instandhaltungsfreundlich zu gestalten. Verschleißteile müssen - Bremsbeläge sollen - eine Lebensdauer von mindestens 2 Jahren oder 80.000 km erreichen. Alle übrigen Teile müssen 12 Jahre Lebensdauer aufweisen.
Prüfanschlüsse der Bremsanlage (auch Haltestellenbremse) sowie für ABS-Funktion sind zentral zusammenzufassen und an der linken Fahrzeugseite anzuordnen. Die Anschlüsse müssen gut erreichbar und gegen Verschmutzung geschützt sein. Eine eindeutige Beschil- derung je Anschluss auf Deutsch ist erforderlich. Eine einfache Kontrolle der Belagabnutzung an der Stelle, an der dieselbe am größten ist (ohne Demontage der Räder oder sonstiger Teile), muss möglich sein. Alle notwendigen Angaben bezüglich Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfungen zur Erfüllung der einschlägigen Richtlinien (Anlage VIII zu § 29 StVZO) sind bei der Auslieferung des Fahrzeuges vom Hersteller anzugeben bzw. zu übergeben.
- Bodenrahmen und Aufbau
8.1 Bodenrahmen
Das Fahrzeugchassis ist so auszuführen, dass im Vorderwagen bis nach Tür 2 keine Trittstufen im Fahrgastraum vorhanden sind.
Die Grundierungstechnologie für den Fahrzeugrohbau soll dem neuesten technischen Erkenntnisstand zur Sicherstellung eines hochwirksamen Korrosionsschutzes bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Umweltschutzes entsprechen.
Die Radlaufbereiche sind durchschlagfest zu gestalten und korrosionsfest auszuführen. An den Radläufen aller Achsen sind Radlaufbürsten vorzusehen, um die Seitenwandverschmutzung zu reduzieren.
Alle Aggregate sollen durch Boden- und Seitenwandklappen gut zugänglich sowie schnell demon- tierbar und montierbar sein und in spritzwassergeschützten Bereichen untergebracht sein.
Anhebepunkte sind an entsprechenden Stellen des Fahrzeuges deutlich zu kennzeichnen und in Seite 19 von 39
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ausreichender Anzahl vorzusehen.
Die Bug- und Heckkanten sind so auszuführen, dass beim Aufsetzen auf Hindernisse in Baustellenbereichen Beschädigungen ausgeschlossen sind. Unter dem Busvorbau und im Heckbereich sollen Auffahrkufen angebracht sein.
Zur Verringerung der Verletzungsgefahr bei Instandhaltungsarbeiten, dürfen keine scharfen Kanten oder sonstige spitzwinklige Anbauteile unter dem Boden hervorstehen. Ebenfalls sollen keine scharfkantigen Überstände an Kabelbindern vorhanden sein. Kabelbinder sind entsprechend ohne Überstand abzuschneiden.
8.2 Aufbau
Der Aufbau ist nach Gesichtspunkten eines modernen Designs so zu gestalten, dass er mit einem ansprechenden und marktgerechten Aussehen - neben den funktionsgerechten Konstruktionsgrundsätzen - den Linienbus als ein modernes, zeitgemäßes Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Kunden bringt.
Um das maschinelle Waschen von Seiten-, Bug-, Heck- und Dachflächen ohne Beschädigungen zu ermöglichen und um Schmutzecken zu vermeiden, sind die Außenkonturen entsprechend zu gestalten. Formgestalterische Maßnahmen müssen eine geringstmögliche Verschmutzung von Seitenwänden, Fahrzeugheck und Wagenunterseite bewirken. Der gesamte Aufbau ist für die Lebensdauer des Fahrzeuges (12 Jahre) korrosionsfest auszuführen. Die Ein- und Ausstiegsbereiche müssen aus korrosionsfestem und rutschsicherem Material bestehen. Es sollen keine überflüssigen Zier- und Chromteile und keine unlackierten Aluminium- Teile verwendet werden. Leisten oberhalb der Seitenfenster und der Türen sind so zu gestalten, dass die Entwässerung nicht über den Türausschnitten erfolgt und keine Wasserablaufstreifen entstehen. Räume hinter Versorgungs- und Aggregateklappen sind mit Wasserablauf-Bohrungen (Durchmesser mindestens 10 mm) zu versehen.
Ein Fahrerarbeitsplatz ist in der VDV standardisierten Version zu integrieren.
Kathodische Tauch Lackierung des Gerippes wird vorgeschrieben. Alternativ kann eine Bauweise mit höherwertigen (nichtrostenden) Stählen und ausreichenden Korrosionsschutz als gleichwertig angesehen werden. Die qualitative Ausführung der Schweißkonstruktion und des Korrosionsschutzes ist dem Kunden im Werk, auf Kosten des Bieters, vollumfänglich vorzuführen.
Im vorderen Dachbereich ist bei GFK – Dächern eine mindestens 1m x 1m große Metallfläche für die Montage der Funkantenne, für den Betriebsfunk Verkehrsbetriebe Nordhausen, vorzusehen. Diese Metallfläche ist mit dem Antennenfuß zu kontaktieren. (Gemäß Montagevorgabe des Antennenherstellers)
Gerippe:
Die Konstruktionsweise des Gerippes muss so ausgelegt werden, dass lediglich geringste Verwindungen im gesamten Karosseriebereich auftreten. Dies ist eine der Voraussetzungen, um zuverlässig Geräuschquellen aus dem zumeist aus Kunststoff bestehenden Innenausbau zu vermeiden.
Beplankung:
Seitenwandbeplankung durchgehend aus verzinktem Stahlblech, Aluminium oder Kunstoff. Vorbau-, Heck- und Mitteldachbeplankung gegebenenfalls verzinkt, sofern diese Teile aus Stahlblech bestehen. Beplankung mit Aufbau verschweißt oder verklebt.
Fußboden:
Das Basismaterial sollten beidseitig beschichtete Sperrholz- oder Pressspanplatten sein. Wartungsklappen im Fußboden sollen mit Aluminium eingefasst sein.
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Die Tritt- und Podestkanten sollen mit Aluminiumleisten oder Kunststoffleisten eingefasst sein. Der Bodenbelag sollte an den waagerechten Flächen aus strukturfreiem PVC, Fa. PEGULAN, TARAFLEX oder gleichwertiger Art, bestehen und im Bereich des Fahrerplatzes nicht reflektierend sein. Oder gleichwertiger Art: ………………….. (ist vom Bieter anzugeben). Die genaue Ausführung ist noch festzulegen.
Über Motor und Getriebe sind abnehmbare in Aluminium oder Kunststoff eingefasste Klappen, mit Schnellverschlüssen zur Wartung und Montage der darunterliegenden Aggregate vorzusehen.
Verglasung:
Wärmeschützende Frontscheibe aus Verbundsicherheitsglas als sphärisch gewölbte und dadurch reflexionsoptimierte Windschutzscheibe, grau oder grün getönt, mit dem Aufbau verklebt. Eckscheiben vollflächig beheizt.
Optional: ist eine elektrisch beheizbare Frontscheibe anzubieten.
Seitenscheiben doppelt verglast, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind Notausstiege an den Seitenfenstern vorzusehen. Wärmedämmende Heckscheibe aus Einscheibensicherheitsglas, grau oder grün getönt, mit dem Aufbau verklebt. Regenleisten über den Seitenscheiben.
Fahrerfenster mehrteilig, grau oder grün getönt, mit dem Aufbau verklebt. Dabei sollte das Fahrer- fenster über ein elektrisch zu öffnendes Fenstersegment verfügen. Vorderer Teil mit ausreichender Sichtmöglichkeit auf den linken Außenspiegel und beheizt.
Lackierung:
Lackierung einheitlich in Reinweiß (RAL 9010). Felgen lackiert in Silber (RAL 9006). Die genaue Lackvorlage ist nach Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Ein- und Ausstiegskanten sind mit gelbem Kantenschutz aus durchgefärbtem Material zu beziehen.
8.3 Stoßfänger
Im Front- und Heckbereich ist ein Stoßfänger vorzusehen, der aus Reparaturgründen dreigeteilt sein sollte.
8.4 Türen
Fahrgasttüren als Innenschwenktür vorne zweiflügelig und doppeltverglast, Tür II zweiflügelig. einfachverglast (Tür III bei Gelenkbus zweiflügelig, einfachverglast), elektrisch angetrieben. Optional können auch pneumatisch angetriebene Außenschwingtüren angeboten werden.
Türen eingestellt und überprüft gemäß § 35 e, Abs. 3 und Abs. 5 StVZO vom 11.03.1988 bzw. der Neufassung des Anhangs zu Nr. 5.1.3 der Richtlinien vom 27.05.1991.
Eine Verriegelung nach ECE-Regelung ECE-R 36 mit einem Sicherheitsschlüssel von außen und innen in Griffhöhe sowie eine Anzeige des jeweiligen Verriegelungszustandes ist vorzusehen.
Das lichte Türmaß an allen Türen hat min. 1.200 mm zu betragen.
Keine weiteren Stufen an den Einstiegen an Tür I oder II (oder Tür III bei Gelenkbussen). Trittschienen der Einstiege aus Aluminium-Profilen mit Absetzungen in Gelb oder gleichwertiger Art.
Die Wartungsklappen über den Türen mit Gasdruckfedern, oder gleichwertiger Offenhaltevorrichtung ausgestattet.
8.4.1 Türen – Ausführung
Die konstruktiven Ausführungen müssen die zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 35 e StVZO und zugehörigen Richtlinien) erfüllen. Die Türsicherungen müssen der Seite 21 von 39
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StVZO, den UVV sowie dem Anforderungskatalog für den Schülerverkehr entsprechen. Insbesondere sind ein Einklemmschutz an den Türen durch stoppen des Türlaufes beim Öffnen sowie ein Reversieren durch die elektronische Türsteuerung durch eine Druckwellenschaltung beim Schließen vorzusehen. Damit Beschädigungen an der Tür durch Aufsetzen auf Bordsteinen ausgeschlossen sind, muss die Türunterkante entsprechend ausgeführt sein. Tragarme und Gelenke der Türen dürfen nicht ungeschützt unterhalb der Türunterkante angebracht sein. Ein unbeabsichtigtes Aufdrücken der Türen durch die Fahrgäste bzw. ein Aufziehen durch den Fahrtwind muss durch die Anlenkung der Türflügel oder die Ausführung des Antriebs verhindert werden. Des Weiteren darf keine ungewollte Türbewegung nach einer Nothahnbetätigung und keine schlagartige Türbewegung nach einer Notschaltung erfolgen. Die Betätigung eines Nothahnes von innen und außen, ist dem Fahrer optisch und akustisch an der Instrumententafel anzuzeigen. Einhaltung der Richtlinie 2001/85. Die Innennothähne müssen automatisch ab einer Geschwindigkeit ≥ 5 km/h gesperrt werden, gemäß der EG-Richtlinie R 107 und müssen mit einer Abdeckung versehen sein.
Türkontrolle im Türtaster je Tür
Tür I bzw. II geöffnet „rot“
Tür I bzw. II geschlossen „Lampe erloschen“
Ein Schlüsselschalter, Typ: Bosch E30, zur Betätigung der Tür I von außen ist im rechten Bereich der Fahrzeugfront vorzusehen. Um ein unberechtigtes Öffnen der Türen über die äußeren Nothähne vorzubeugen, müssen diese automatisch deaktiviert werden, sobald die Tür I von außen geschlossen wird.
8.4.2 Besondere Funktionen Türen I bis III
Anfahrsperre (Haltestellenbremse) über die geöffneten Türen geschaltet. Sofortiges Lösen der Haltestellenbremse durch einfache Betätigung des Gaspedals, wenn die Türen geschlossen sind.
Alle Türen an die Haltestellenbremse und Kontrollleuchten am Armaturenbrett angeschlossen.
Türraumüberwachung über Monitor mittels Spionkamera an Tür II (und bei Gelenkbussen ebenfalls an Tür III).
Taster für Türbetätigung aller Türen innerhalb des jeweiligen Türkastens an gut erreichbarer Stelle für Werkstatt-Tests. Bei Türbetätigung mittels dieses Tasters müssen sämtliche Sicherheitseinrichtungen in Funktion sein.
Druckwellenschalter an allen Türen (ohne Ausbau einstellbar) vorgeschrieben.
Alle Türen mit Reversiereinrichtung und Druckwellenkontaktsteuerung an beiden Türflügeln ausgerüstet.
Optional: -ist eine LED-Beleuchtung an den Türen anzubieten, die den Haltestellenbereich vor den Türen ausleuchtet. Geschaltet über die offenen Türen bei eingeschalteten Abblendlicht. Angebracht außen über dem Türausschnitt (ohne über den Fahrzeugumriss hinaus zu ragen), oder in die Türunterkante (vor Beschädigungen durch Aufsetzen geschützt) integriert.
-ist eine Türschließ-Signalisierung mittels einer LED-Lichtleiste an den Schließkanten anzubieten, die dem Fahrgast bei stillstehenden Fahrzeug den Zustand der Tür signalisiert (grün = Tür offen oder öffnet sich, rot = Tür schließt)
8.5 Einstieghilfen
Mechanische Klapprampe an Tür II, entsprechend den gültigen gesetzlichen Vorschriften. Bei ausgeklappter Rampe darf sich die Tür nicht schließen und die Anfahrsperre nicht mittels Gaspedal lösen lassen. Traglast ≥ 300kg (empfohlen ≥350 kg). Ein federbelasteter Klappgriff ohne Verriegelung, zum herausklappen der Klapprampe durch das Fahrpersonal, ist vorzusehen. Seite 22 von 39
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8.6 Klimatisierung
Es sind ausreichende Frischluftmengen pro Person und Stunde im Fahrzeug sicherzustellen. Die Frischluft ist in allen Fällen dort anzusaugen, wo günstigste Luftverhältnisse vorliegen. Die Regelung der Luftgeschwindigkeit der Lüftung für den Fahrerarbeitsplatz muss der Fahrer stufenlos vornehmen können. Es sind Gebläse vorzusehen, die für den Fahrer einen einwandfreien Durchblick durch die gesamte Frontscheibe sowie durch das Fahrerfenster und die Scheiben der Tür I sicherstellen.
Be- und Entlüftung des Fahrzeuges haben elektronisch gesteuert über das Frontheizgerät, 2 Dachluken mit elektrischer Betätigung (die auch als Notausstiege dienen), elektrische Dachlüfter im Bereich Heck (Luftstrom mindestens 1.000 m3/h), sowie 2 Klappfenster und das Fahrerseitenfenster, zu erfolgen.
Die Frischluftansaugung über Staubfilter hat im Dach- oder Seitenbereich links am Fahrer- arbeitsplatz zu erfolgen. Eine zeitgesteuerte Umluftschaltung (sog. Smog-Schaltung) muss mindestens für den Fahrerbereich möglich sein.
1 Stück separat zuschaltbare Fahrerplatzklimaanlage
1 Stück Dachklimaanlage für Fahrgastraum des Busses (2 Stück Dachklimaanlage für den Fahrgastraum des Gelenkbusses)
Die Klimaanlage soll mit R134a-Kältemittel betrieben werden.
Alternativ kann die Klimaanlage mit einem Kältemittel betrieben werden, dessen GWP-Wert ≤ 150 ist, aber nicht R1234yf.
8.7 Heizung
Die Regelung der Temperatur von Fahrer- und Fahrgastraum muss unabhängig voneinander erfolgen. Anzustreben ist eine Regelung mit Eigendiagnose und Fehlermeldung. Die Diagnose der automatischen Temperaturregelung muss über das herstellerseitige Diagnosegerät erfolgen können.
Beheizung des Fahrzeuges über:
− 1 Frontheizgerät unterflur im Bereich des Fahrerarbeitsplatzes, mit min. 20 kW Heizleistung und stufenlosem Gebläse, max. Luftmenge ca. 800 m3/h;
− 3 Seitenwandheizgeräte im Fahrgastraum mit jeweils min. 4 kW Heizleistung, thermostatischer Regelung und zweistufigen Gebläsen, max. Luftmenge je ca. 450 m3/h;
− (Gelenkbus 5 Seitenwandheizgeräte im Fahrgastraum mit jeweils min. 4 kW Heizleistung, thermostatischer Regelung und zweistufigen Gebläsen, max. Luftmenge je ca. 450 m3/h;)
− 1 Dieselkraftstoff –Zusatzheizgerät, ohne separaten Tank, Typ Spheros/ WEBASTO Thermo 300, mit einer Heizleistung von ca. 30 kW, oder gleichwertiger Art: ………….. (ist vom Bieter anzugeben). Zeitschaltautomatik für Zusatzheizung 7 Tage/3 Zeiten, 0-120 Min..
Die Regelung hat elektronisch gesteuert über Temperatursensoren im Innenbereich des Fahrzeuges zu erfolgen. Die Sollwert-Temperatur für die Regelung hat ca. 22° C zu betragen, fest eingestellt. Über eine automatische Ansteuerung soll sichergestellt werden, dass der Kältemittelverdichter regelmäßig ca. alle 14 Tage im Fahrbetrieb über einen kurzen Zeitraum automatisch eingeschaltet wird, um die Klimaanlage vor Kältemittelverlust zu schützen, wenn diese über einen längeren Zeitraum nicht in Betrieb ist.
Das Front- und die Seitenwandheizgeräte sind mit wartungsfreundlichen Wärmetauschern auszustatten, die eine Reinigung ohne wasserseitige Trennung ermöglichen. Die Filter der Heizgeräte sollen gut zugänglich und leicht zu reinigen sein. Die wasserführenden Leitungen haben aus Messing oder gleichwertiger Art zu bestehen,
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mindestens die Vorlaufleitungen sind mit einer Isolierung zu versehen.
Bedienelemente für Heizung und Lüftung:
Heizung und Lüftung sollen allgemein über dem Fahrerplatz als kompakte Bedieneinheit einfach und logisch zu regeln sein. Die Bereiche Fahrerarbeitsplatz und Fahrgastraum sind separat regelbar, durch eine Mehr- kreissteuerung ist der Fahrerarbeitsplatz bei Kaltstart vorrangig zu versorgen.
Es ist eine Sparschaltung vorzusehen, welche bei stehendem Motor u.a.
− die Gebläse des Frontheizgerätes auf Stufe 1 reduziert,
− die Gebläse der Seitenwandheizgeräte bei „Zündung ein” auf Stufe 1 reduziert, bei „Zündung aus” abschaltet,
− den Turbodachlüfter abschaltet,
− die Scheiben- und Spiegelheizung abschaltet.
8.8 Fahrgastinformation
8.8.1 Außeninformation
Fahrtzielanlage, Fabr. Lawo/LTG, mit alpha-numerischer Anzeige in LED-Ausführung. Ausführung Nordhausen.
Vorbau: Nummern- und Fahrzielanzeige, 16x128 dots; Dotgröße 15 mm
Seite rechts: 16x28 dots und 16x112 dots bei entsprechender Dotgröße
Heck: Nummernanzeige, 16x28 dots; Dotgröße 15mm.
Einbaumöglichkeit und Steuerung der Fahrtzielanlage über Fahrscheindrucker Fabr. init EVENDpc3 nach Absprache. Nachlauf der Spannungsversorgung der Zielanzeige 10 Minuten. IBIS-Sternpunkt-Platine im Dachquerkanal über der Fahrerkabine oder in Dachvoute links, mittels Vierkant oder gleichwertig verriegelbar. Die Belegung der IBIS-Platine ist entsprechend zu beschriften.
8.8.2 Inneninformation
Einbau einer (bei Gelenkbussen zwei) Innenanzeige(n) Typ „Lawo 29“ stretched compact ITS3296L“. Gemäß VDV 301 „IBIS-IP“ verbunden mit dem init EVENDpc3. Nachlauf der Spannungsversorgung 10 Minuten.
8.9 Rückspiegel
Zwei konvexe Außenspiegel in Rechteckform, elektrisch verstellbar, elektrisch heizbar und abnehmbar mit integriertem Stecker und Schulbuszulassung.
Durch die Anordnung der Außenspiegel muss der Fahrer eine ungehinderte Sicht in die Spiegel haben. Die Außenspiegel müssen in der Waschstellung ein Abkippen während des Waschens durch eine starke Arretierung verhindern.
Innenspiegel an der Vorbauklappe über der Windschutzscheibe, geteilt konvex und plan, Größe ca. 170 x 400 mm. Innenspiegel über dem Einstiegbereich der Tür II, konvex, Durchmesser ca. 300 mm.
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Optional: ist ein kamerabasiertes Rückspiegelsystem (MirrorCam) anzubieten, welches die klassischen Aussenspiegel ersetzt. Das angebotene System ist vom Bieter zu beschreiben und muss für die Schulbuszulassung geeignet sein.
8.10 Versorgungsklappen
Wartungsklappen für Motor und Batterie sind oben anzuschlagen und mit Gasfeder und Aufreißschloss zu versehen. Andere Wartungsklappen sind evtl. als Steckdeckel auszuführen.
Wartungsklappen mit Ausnahme der Motorraumklappe hinten, der Tankklappe oder evtl. der Steckdeckel mit Vierkantverschluss 8 mm.
Die Klappen für Haupt- und Nebenschalttafeln sind mit einem Vierkantschloss 8mm oder gleichwertiger Art zu versehen.
Vorbauklappe aus Kunststoff. Die übrigen Klappen sollten aus Aluminium bestehen.
8.11 Sonstiges
Abschleppvorrichtungen bzw. Koppelmaul vorne und hinten, nach DIN 74056, gut zugänglich. Die Befestigung ist jeweils so auszulegen, dass das leere Fahrzeug bei Straßen mit Steigungen bis 15% abgeschleppt werden kann (Erfüllung der EU-Richtlinie 77/389/EWG).
Spritzschutz-Radlaufbürsten an allen Achsen. Sowie Schmutzfänger vor der Vorderachse zur Reduzierung der Seitenwandverschmutzung und hinter der Antriebsachse.
- Innenausstattung
9.1 Allgemeines
Die Innenraumgestaltung ist fahrgastfreundlich und attraktiv auszuführen. Durch entsprechende Farbgestaltung und Materialauswahl, die schmutzunempfindlich ist, sollte ein Qualitätsstandard erreicht werden, der Vandalismus entgegenwirkt und neue Kundenpotentiale erschließen lässt. Bei der farblichen Gestaltung ist darauf zu achten, dass sehbehinderte Fahrgäste eine kontrastreiche Innenraumfarbgebung benötigen und dem entsprechend die Thüringer Checkliste zur Barrierefreiheit eingehalten wird.
Alle Elemente der Innenausstattung dürfen bei durchschnittlicher Fahrbahnqualität keine und auf schlechter Fahrbahnqualität möglichst wenig Geräusche emittieren.
9.2 Haltestangen, Haltewunschtaster, Trennwände, USB-Ladedosen, Reklametafeln und
Papierkorb
Senkrechte Haltestangen, gangseitig von den Sitzrückenlehnen zur Decke an mindestens jeder zweiten Sitzreihe sowie horizontale Deckenhaltestangen in Längsrichtung, an den Einstiegsbereichen der Fahrgasttüren unterbrochen, sind in ausreichender Anzahl vorzusehen. Ausführung der Haltestangen in Edelstahl.
Haltewunschtaster, Ausführung als Druckpunkttaster, Farbe gelb, in ausreichender Stückzahl, mit der Beschriftung ”Stop” auf roten Taster an den senkrechten Haltestangen. Es sollten ausreichend Haltewunschtaster an den Seitenwänden für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste vorgesehen werden, sodass von jedem Sitzplatz aus ein Taster erreicht werden kann. Höhe der Haltewunschtaster zwischen 85 cm und 130 cm über dem Fahrzeugboden. An den Außenkanten Seite 25 von 39
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der gangseitigen Sitzrückenlehnen sind Haltegriffe anzubringen. Die Haltewunschtaster müssen gemäß UNECE – R 107 mit Handballen zu betätigen sein.
Hinter den Fahrgasttüren ist jeweils eine einteilige Glasscheibe halb- oder ganz hoch (abhängig vom Türentyp), versehen jeweils mit einem Siebdruck oder gleichwertiger Art vorzusehen.
Auf dem Radkasten vorne links und rechts ist jeweils eine Ablage vorzusehen. Gepäckablagen unter den Dachvouten sind nicht erforderlich.
Waagerecht verlaufende Deckenhaltestangen, Türgriffe, Griffe an Bestuhlung und Dachrandprofil in Signalfarbe Orange.
An den Dachvouten sind beidseitig je 2 Stück Reklametafeln in DIN A3 – Querformat vorzusehen. Anordnung nach Abstimmung. 4 Stück USB-Ladedosen im Fahrgastraum verteilt. Anordnung nach gesonderter Festlegung.
Papierkorb im Bereich Tür II (und Tür III bei Gelenkbussen).
9.3 Kleiderhaken, Beschläge
Beschläge möglichst aus Leichtmetall. Kleiderbügel im Bereich des Fahrerarbeitsplatzes.
9.4 Innenverkleidung
Seitenwand- und Dachrand- bzw. Dachverkleidung, fahrgastfreundlich, schmutzabweisend, geräuschdämmend und leicht zu reinigen, aus Hartfaser- bzw. Kunststoffmaterial, farblich passend abgestimmt in unterschiedlichen Farbtönen. Seitenwände und Deckenzwischenräume vollflächig isoliert.
Verkleidung der Fenstersäulen aus genarbtem Kunststoff, ABS, PVC oder gleichwertiger Art. Seitenwandverkleidung in Nadelfilz.
9.5 Beschilderung und Beschriftung
Hinweisschilder und Piktogramme, nach den Richtlinien des VDV, selbstklebend, nicht schrumpfend, antistatisch und leicht zu reinigen.
9.6 Fußbodengestaltung
Bei Vollniederflur-Fahrzeuge muss der Fußboden des Fahrzeuginnenraumes bis zur Tür II eben auf einer Höhe von max. 370 mm, bezogen auf die Fahrbahnoberfläche, verlaufen und erst hinter der Tür II (bei Gelenkbussen hinter Tür III) mit einer Steigung von maximal 8% bis zum Podest vor der Motortrennwand ansteigen.
Podeste sind bauraumbedingt nach Tür 2 angeordnet.
Bei Ausführung „Low-Entry“ muss der vordere Fahrzeugbereich bis zur Tür II eben, ohne Podeste, ausgeführt werden. Nach Tür II soll mit möglichst wenigen Stufen der Hochbodenbereich beginnen.
Die Fußbodengestaltung sollte so aufgebaut sein, dass sich dem Fahrgast ein fahrgastfreundliches, hindernisarmes Bild des Fußbodens darstellt. Der Fußboden und senkrechte Flächen im Fußbodenbereich sollen soweit möglich mit PVC- Rollenware in Holzoptik belegt sein. Die genaue Farbabstimmung muss noch festgelegt werden.
9.7 Bestuhlung
9.7.1 Sitzanordnung Seite 26 von 39
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Max. mögliche Anzahl der Fahrgastsitze nach Klasse 2 in Absprache mit dem Auftraggeber. Im Rahmen des Angebotes ist eine Bestuhlungszeichnung beizufügen (Überlandbestuhlung).
9.7.2 Sitzausführung
Sitze mit Klemm- und Schraubbefestigung an C-Schienen, wand- und/ oder podestseitig (entsprechend der Fahrzeugklassifizierung). Haltegriffe gangseitig, Höhe max. 800 mm, Fabrikat Vogel oder Kiel oder gleichwertiger Art:............................. (ist vom Bieter anzugeben). Körpergerecht geformte Vollpolsterung mit Kopfschoner aus Kunstleder, Sitz- und Rückenpolster getrennt austauschbar. Rückseite der Rückenlehne gepolstert. Alle Teile der Bestuhlung müssen aus hochfesten Materialien bestehen. Überland - Bestuhlung. Bezugsstoff aus der Kollektion des Herstellers, die genaue Festlegung erfolgt nach Absprache mit dem Auftraggeber. Vier markierte Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Personen.
9.8 Sondernutzungsfläche (Rollstuhl- / Kinderwagen-Abstellplatz/ E-Scooter - Stellplatz)
Stehplatzperron gegenüber Tür II oder vor Tür II mit Klappsitz (Mutter-Kind Sitz). Rollstuhltaster an der Seitenwand im Stehperron, Fabr. Captron oder gleichwertig, mit gelben Ring und Symbol "Rollstuhl". Rollstuhlfahrerplatz mit Rollstuhlparkwand und Sicherheitsgurt nach EG- Genehmigung KOM 2001 / 85 / EG und rundlaufender Haltestange. Der Stehplatzperron muss als E-Scooter – Stellplatz geeignet sein, entsprechend der Veröffentlichung im Verkehrsblatt 06/2017, Seite 237, Nr. 44.
9.9 Fahrersitz
Fahrersitz, Typ ISRINGHAUSEN NTS II, luftgefedert, Bedienteile auf der rechten Seite, mit Lendenwirbelunterstützung, mechanische Verstellung, Sitzheizung und Sitzkühlung, drehbar, mit Kopfstütze und Armlehne links und rechts. Sitzbezug aus atmungsaktiven und antistatischen Stoff, oder gleichwertiger Art: …………………………. (ist vom Bieter anzugeben).
9.10 Fahrerarbeitsplatz, Fahrerkabine
Es ist der „VDV-Fahrerarbeitsplatz im Linienbus“ vorzusehen. Basis und damit Grundlage für weitere Informationen zum Fahrerarbeitsplatz stellt die VDV-Schrift 234 „Fahrerarbeitsplatz im Niederflur- Linienbus“ dar. Die einschlägige Norm ISO/WD 16121, Parts 1 bis 4, ist zu beachten:
− Fahrerkabine halbgeschlossen, mit vollflächiger Fahrertrennscheibe auf der Fahrerkabinentür (entspiegelt), mit rückseitig integriertem Elektrofach sowie getönter Kunststoff-Scheibe oben nach ECE-Regelung ECE-R 43
− Lenkrad und Instrumententafel neigungs- und höhenverstellbar
− Kabinentür, mit integrierter Zahlkasse für Geldwechsler (EUR) mit 6 Geldsäulen, mit integrierter Fahrertaschenablage und Flaschenhalter sowie einer Vollschutzscheibe über die ganze Länge der Kabinentür, entspiegelt, Öffnungen in der Glasscheibe für den Kassiervorgang müssen mit gelben Markierungen umgeben sein.
− Ablagemöglichkeiten für die im Fahrbetrieb erforderlichen Unterlagen des Fahrers (Dokumentenfach oder –tasche)
− senkrechte Haltestange oder Griff seitlich an Fahrerkabine
− Kleiderbügel hinter Fahrer
Im Fahrerfußbereich glatter durchgehender Boden durch hängend angeordnete Pedalerie ist anzustreben.
2 USB-Steckdosen im Bereich der Instrumententafel. Einbaumöglichkeit Fahrscheindrucker Fabr. init EVENDpc2/3 mit init-Grundplatte angeschlossen auf Vorbaubrüstung zum Fahrer hin ausgerichtet.
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9.11 Sonnenschutz
Sonnenschutz-Rollo an linker Seite der Windschutzscheibe, elektrisch bedienbar, und Sonnenblende an A-Säule neben Fahrer, senkrecht. Perforiertes Sonnenrollo am Fahrerfenster.
9.12 Entwerter
Einbaumöglichkeit Entwerter in Vorbaubrüstung vorn und an Haltestange hinter Stehperron gegenüber Tür 2. Nachlauf der Spannungsversorgung 10 Minuten.
9.13 Sonstiges
Die Dachrandklappen bzw. Dachvouten haben unter Berücksichtigung der VDV-Rahmen- empfehlung 820 eine gute Zugänglichkeit zu den dahinter platzierten Einbaugeräten zu gewährleisten. Die Dachvouten sind klappbar auszuführen, eine Verriegelung hat jeweils über Vierkant 8 mm zu erfolgen.
Nebenfläche für den Einbau von Bediengeräten sowie Gerätefach bzw. nachrichtentechnisches Fach (NT-Fach) für den Einbau von ca. 4 Stück 19”-Trägern über dem Fahrerarbeitsplatz. Das Gerätefach ist mit Gasdruckfedern, oder gleichwertiger Offenhaltevorrichtung und einer Vierkant- Verriegelung zu versehen.
Unterbringungsfach für Notgeräte ist separat vorzusehen.
Ein separates, abschließbares Fach für Fundsachen ist im Vorbau unten zwischen der Fahrerkabinentür und dem Unterbringungsplatz für den Feuerlöscher vorzusehen, Größe mindestens 250 x 400 x 600 mm.
Die Fahrzeuge sind mit folgendem Zubehör auszustatten:
− Feuerlöscher 6 kg, mindestens 1 Jahr gültig und geprüft im Monat der Auslieferung, im Vorbau stehend untergebracht
− 2 Verbandkästen DIN 13 164:2014
− 2 Unterlegkeile, sichtbar unter den Fahrgastsitzen angebracht
− Warndreieck
− Sicherheitswarnblinkleuchte
− Handleuchte mit Batterie oder Dynamoprinzip
− Nothämmer im Fahrgastraum, ca. 5 Stück, jeweils mit Seil gesichert mit Aufrollautomatik
− 2 Warnwesten
- Versorgungsanlage
10.1 Tankanlage
Der Kraftstoffbehälter sollte ein Fassungsvermögen von mindestens 250 l aufweisen. Ausführung aus Kunststoff oder Edelstahl. Anschluss der Zusatzheizung über Haupttank, Kraftstoffleitungen sind mit ausreichender Verschellung gegen Durchscheuerung geschützt zu verlegen und müssen einschließlich der Verbindungen 12 Jahre korrosionsbeständig sein.
10.2 Motor-Betriebsmittelbehälter
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Die Betriebsmittelbehälter für Kühlwasser und Hydrauliköl sind gut zugänglich zu gestalten. Füllstände sollen in den Behältern sichtbar sein.
10.3 Schmierung
Mit Ausnahme der Achsschenkelbolzen, der Vorderradaufhängung und dem Lenkzwischenhebel sollen alle Lagerstellen wartungsfrei bzw. wartungsarm sein.
10.4 Hydraulikbehälter für Lenkhilfe
Der Ölbehälter soll aus transparentem Kunststoff oder gleichwertigem Material bestehen und im Motorraum gut zugänglich angeordnet sein.
10.5 Scheibenwaschanlage
Wasserbehälter der Scheibenwaschanlage mit einem Fassungsvermögen von mindestens 10 Litern gut zugänglich über die Wartungsklappe im Frontbereich des Fahrzeuges. Pumpe der Waschanlage elektrisch.
- Druckluftanlage
11.1 Anordnung
Alle Teile der Anlage sind schmutz- und streusalzgeschützt anzuordnen. Durch eine einwandfreie Wasserabscheidung müssen Korrosions- und Frostschäden vermieden werden. Eine gute Zugänglichkeit zu allen Geräten ist sicherzustellen.
Auffüllanschluss:
Im Bereich der Fahrzeugfront ist ein Anschluss zum Auffüllen des gesamten Druckluftsystems vorzusehen, der eine dauerhafte Druckversorgung der Druckluftanlage, zum Beispiel in der Wagenhalle über Nacht, zulässt. Fremdbefüllung über Einstecknippel NW 5, Fa. Riegler mit Startsperre versehen. Reifenfüllanschluss am Druckregler.
11.2 Luftpresser
Es ist ein 2-stufiger wassergekühlter 2-Zylinder-Kompressor, Typ Voith LP 491, oder gleichwertig, vorzusehen. Der Antrieb sollte direkt ohne Keilriemen und betriebssicher mit automatischer Ölschmierung erfolgen.
11.3 Lufttrockner
Die Druckluftanlage sollte über einen 1-Kammer-Lufttrockner, Fa. KNORR verfügen, mit vorgeschaltetem Filter, integriertem Druckregler und automatischem Entwässerungsventil, Fab. Haldex verfügen.
11.4 Behälter
Die Druckluftbehälter sind nach EU-Norm innen und außen korrosionsfest auszukleiden, die Befestigung und das Typenschild sind unterrostsicher zu gestalten. Die Druckbehälter müssen nach den geltenden Vorschriften typgeprüft sein, soweit dies vorgeschrieben ist.
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11.5 Leitungen
Die Leitungen sind mit ausreichender Verschellung vibrationsarm zu verlegen und für mindestens 12 Jahre korrosionsfest auszulegen.
Die Kunststoffleitungen sind an den Anschlussstellen dauerhaft und gut lesbar entsprechend der Anschlussbezeichnung (DIN ISO 6786 / 12.81) zu kennzeichnen.
11.6 Prüfanschlüsse
Es ist eine ausreichende Anzahl von Prüfanschlüssen im Bereich des Fahrzeugunterbaus links vorne und von außen gut zugänglich vorzusehen. Das Anschlussgewinde soll jeweils 16 mm betragen.
Geprüft werden sollen:
− Ein- und Abschaltdruck des Druckreglers
− Vorrats- und Bremsdruck in Bremskreis I und II
− Bremsdruck in Bremskreis I und II bzgl. ABS links und rechts
− Lösedruck des Federspeichers
− Notlösedruck des Federspeichers
- Sondereinrichtungen
12.1 Brandschutz
Am gesamten Fahrzeug dürfen nur schwer entflammbare Materialien verwendet werden. Dies gilt in besonderem Maße für die Innenausstattung. Die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. §30 StVZO mit "Richtlinien über die Verwendung schwerentflammbarer Werkstoffe im Kraftfahrzeugbau") sowie die Regeln der Technik (DIN 75 200, ISO 3795 etc.) nach dem jeweiligen Kenntnisstand sind einzuhalten.
Bezüglich der Anordnung von Behältern mit brennbaren Flüssigkeiten wie Kraftstoff, Heizöl, Frostschutzmittel sowie der konstruktiven Gestaltung, insbesondere von Einfüllöffnungen etc., sind gleichfalls die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 45 StVZO), sonstige Brandschutzvorschriften (z.B. ECE-R 36) und die jeweils geltenden, einschlägigen Regeln der Technik anzuwenden und die Fahrzeuge mit einer Brandmeldeanlage im Bereich Motorraum und Zusatzheizung auszustatten.
12.2 Recycling
Das gesamte Fahrzeug und insbesondere Kunststoffteile bzw. -baugruppen sind unter Recycling- Gesichtspunkten zu konzipieren. Recyclingfähige Kunststoffteile mit einem Gewicht von mehr als 100 g sind mit einer Materialkennzeichnung zu versehen.
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- Elektrische Anlage
Das Fahrzeug ist u.a. mit folgenden elektronischen Steuerungen bzw. Systemen auszustatten:
− Motorregelung
− Getriebesteuerung
− Elektronisches Bremssystem
− Niveauregulierung
− Heizung-Lüftung-Klima-Regelung
− Türsteuerung
− Brandmeldeanlage
13.1 Stromversorgung und Verbraucher, Elektroniksysteme
Nennspannung der elektrischen Anlage 24 Volt.
Bei der Wahl des Elektronik-Systems und der elektronischen Steuerungen ist auf einen weitest gehenden Verzicht von konventionellen Steckverbindungen und kurze Verlegestrecken zu achten. Dabei ist ein programmierbares CAN-Datenbus-System oder gleichwertiger Art zu verwenden. Ansonsten sind Geräteanschlüsse mit möglichst lötfreien Steckverbindungen auszurüsten sowie mit einer farblichen und/oder nummernbezogenen Kennzeichnung zu versehen.
Um elektromagnetische Wechselwirkungen zu verhindern, sind Datenleitungen und stromführende Leitungen möglichst getrennt zu führen.
Das zentrale Elektrofach ist in der Rückwand der Fahrerkabine zu integrieren und sollte mit einem Vierkantschloss abschließbar sein. Zusätzlich sollten im Dachbereich im Vorbau sowie dezentral im Dachbereich des Fahrzeuges Elektronikbauteile auf Nebenschalttafeln untergebracht sein.
Im Dachbereich des Vorbaus ist ein mit bis zu 4 Standard-19”-Trägern bestückbares Fach für Steuergeräte wie Fahrtzielanzeige, Entwerter oder Ausrufanlage anzuordnen.
13.1.1 Generator
Zur Sicherstellung einer ausreichenden Ladebilanz ist eine entsprechende Generatorleistung mit einem oder mehreren Generatoren zu berücksichtigen. Die Stromleistung sollte mindestens 2 x140A betragen.
Optional: Innovative Systeme, um im Schubbetrieb Energie zurück zu gewinnen (Rekuperation/Mildhybrid), sind erwünscht und anzubieten. Bei Verwendung eines sogenannten Startergenerators, kann von weiteren Generatoren abgesehen werden, wenn die Ladebilanz hierüber abgesichert werden kann.
13.1.2 Stromversorgung
Zwei Batterien, 12 Volt, 225 Ah. Anordnung der Batterien gut zugänglich mit einem Rahmen auf einem Schlitten. Im Batterieraum sind die Hauptsicherungen, ein manueller Batterie-Trennschalter, eine Batterieladesteckdose (Natosteckdose) sowie Säureablauföffnungen vorzusehen. Die Gasdichtheit zum Fahrgastraum ist sicherzustellen.
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13.1.3 Starteranlage
Ein elektrischer Starter bzw. Motoranlasser mit einer auf die Motorgröße abgestimmten Nennleistung ist vorzusehen. Im Motorraum muss ein Schalter/Taster zum Starten und abstellen des Motors vom Motorraum aus, bei eingeschalteten Bordnetz, vorgesehen sein, welcher alle Startsperren umgeht.
13.1.4 Fahrtrichtungs- und Warnblinkanlage
Ein zentraler Lenkstockschalter ist an der linken Seite der Lenksäule mit folgenden Funktionen vorzusehen:
− Richtungsanzeiger mit automatischer Rückstellung
− Abblendschalter (Abblendlicht / Fernlicht)
− Lichthupe
− Scheibenwisch- und -waschanlage, 2 Geschwindigkeiten, Intervall-Schaltung
− Signalhorn
Warnblinkanlage bei Schulbusbetrieb mit sog. Komfortschaltung.
Blinkleuchten vorne und hinten, seitlich links und rechts im Bereich der Vorderachse sowie zusätzlich am Heck oben.
13.1.5 Betriebsüberwachung
Die Lenksäule mit Lenkrad und die Instrumententafel sind als verstellbare Einheit zusam- menzufassen. Entsprechung der Vorgabe für den neuen standardisierten Fahrerarbeitsplatz ist ein LCD-Monitor in der Instrumententafel zu installieren, über den verschiedene Betriebszustände und -anzeigen bzw. Störmeldungen des Fahrzeuges menü- und prioritätsgesteuert dargestellt werden. Die Instrumententafel ist mindestens mit folgenden Bedienungs- und Überwachungsfunktionen auszustatten:
Anzeige- und Bediengeräte:
− Fahrtschreiber, Fabr. Continental Automotive GmbH (VDO) DTCO1381 neuester Version, mit C4-Kontakt (ohne separatem Impulsverstärker, vier Impulse pro Meter)
− LCD-Monitor mit integrierten Anzeigen für:
− Vorrats- und Bremsdruck für Bremskreis 1
− Vorrats- und Bremsdruck für Bremskreis 2
− Kraftstoffvorrat
− Kühlwassertemperatur
− Fahrfunktionen
− Haltestellenfunktionen
− Störungen
− Schalter Haltestellenbremse als Drucktaster
− Türtaster
− Drucktastenschalter Automatik-Getriebe Seite 32 von 39
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− Schlüsselschalter an der Lenksäule mit Motor-Start- und Stop-Funktion
− Taster Menüsteuerung für LCD-Monitor
− Bediengerät Heizung und Lüftung für Fahrerplatz und Fahrgastraum
− Warnmeldung für Brandmeldung im Motorraum und im Bereich der Zusatzheizung
Kontrollleuchten:
− Zentrale Warnleuchte rot mit Warnsummer (gravierende Störung, Betriebs- und Verkehrssicherheit akut gefährdet)
− Zentrale Warnleuchte gelb mit Warnsummer (leichte Störung, Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht akut gefährdet)
− Kontrollleuchte Fahrtrichtungsanzeige/Warnblinkanlage
− Kontrollleuchte Fernlicht
− Kontrollleuchte Störung Bremsanlage / Motorölstand
Kontrollanzeigen:
− Systemausfall
− Motoröldruck
− Motorregelung
− Lüfterantrieb
− Kühlwassertemperatur
− Automatik-Getriebe
− Vorratsdruck Bremsanlage
− ABS/ASR
− Fahrgasttüren
− Nothahnbetätigung
− Elektronikstörung
− Motorölnachfüllung
− Fahrpedalregelung
− Kühlwasserstand
− Haltestellenbremse
− Bremsbelagverschleiß
− Ladekontrolle
− Fahrzeugbeleuchtung
− Zusatzheizung
− Heizung/Lüftung
− Kraftstoffvorrat
− Getriebeöltemperatur
− Haltewunsch
− Fahrerfenster- bzw. Spiegelheizung
− Retarderhebel an Lenksäule
− Feststellbremse
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Schalter bzw. Taster:
− Retarder direkt/ Tempomatregelung/ Limiter
− Zahltischbeleuchtung
− Fahrgastraumbeleuchtung voll/ abgedimmt
− Fahrgastraumbeleuchtung Nachtschaltung, 1. Leuchtenpaare abgeschaltet
− Zusatzheizung
− Heizung Fahrerfenster / Aussenspiegel
− Fahrerfenster öffnen/schließen
− Dachluken
− Turbodachlüfter
− Schalter Warnblinkanlage
− Schalter Nebelschlussleuchte
− Dearretierung Lenksäule und Instrumententräger
− Schalter für 2. Fahrniveau
− Taster Schulbuswarnblinker
13.1.6 Haltezeichenanlage
Im Fahrgastinnenraum ist eine ausreichende Anzahl von Haltewunsch-Tastern vorzusehen. Siehe Punkt 9.2.
Die Haltewunsch-Aufforderung hat als akustische Anzeige über einen Summer mit Wiederholsperre und optische Anzeige über den LCD-Monitor sowie als Kontrollleuchte dauerhaft an der Instrumententafel des Fahrerplatzes in ausreichender Größe klar und deutlich zu erfolgen. Der Möglichkeit diese Anzeige zu übersehen, muss vorgebeugt werden.
13.1.7 Leuchteinheit vorne
Abblendlicht und Fernlicht in LED-Technik, optional in Xenon-Technik. Tagfahrlicht in LED- Ausführung in Leuchteneinheit integriert oder separat verbaut.
Nebelscheinwerfer Halogen im Stoßfänger integriert. Alternativ ebenfalls in LED-Ausführung. Eine Sparschaltung bei Motorstillstand ist vorzusehen.
Die Fahrzeuge sind mit einem Abbiegelicht auszustatten.
13.1.8 Leuchteinheit hinten
Heckbeleuchtung links und rechts mit Blinklicht sowie Schlusslicht und Bremslicht mit Glühlampen 24 V / 21 W bzw. 24 V / 10 W, DIN 72601, alternativ in LED - Ausführung. Zusätzliche Blinkleuchte im Bereich Vorderachse.
13.1.9 Rückfahrleuchte
Rückfahrleuchte links und rechts mit weißem Glas, Glühlampe 24 V / 21 W, DIN 72 601 oder in LED- Ausführung.
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13.1.10 Nebelschlussleuchte
Nebelschlussleuchte links und rechts mit Glühlampe 24 V / 21 W, DIN 72601 oder in LED- Ausführung.
13.1.11 Kennzeichenbeleuchtung
Kennzeichenleuchten mit Glühlampen 24 V / 10 W, DIN 72 601. Alternativ in LED - Ausführung
13.1.12 Begrenzungsleuchten
Begrenzungsleuchten im Dachbereich vorne mit Glühlampe 24 V / 10 W, DIN 72 601, am Heck oben Zweikammerleuchte mit Begrenzungs- und Blinkleuchte. Alternativ in LED – Ausführung
13.1.13 Instrumenten- und Schalterbeleuchtung
Instrumentenbeleuchtung mit Glühlampen 2 W. Alternativ in LED - Ausführung Schalterbeleuchtung mit Leuchtdioden als Such- und evtl. zusätzlich als Funktionsbeleuchtung.
13.1.14 Einstiegs- und Zahltischbeleuchtung
Einstiegsbeleuchtung innen an allen Fahrgasttüren und Zahltischbeleuchtung mittels Halogen- Spotleuchten 20 W, Alternativ in LED – Ausführung, Funktion in Verbindung mit Stand- bzw. Fahrlicht eingeschaltet. Schaltung der Einstiegs- und Zahltischbeleuchtung automatisch bei Türöffnung. Des Weiteren soll die Zahltischleuchte direkt über einen separaten Schalter auf der Instru- mententafel geschaltet werden können. Zusätzlich verstellbarer Halogenspot über Fahrerkabinentür zur Beleuchtung der Zahlkasse, parallel zum Fahrerspot angeschlossen.
13.1.15 Fahrgastraumbeleuchtung
In die Innendecke des Fahrgastraumes seitlich links und rechts integrierte Leuchtenreihen in LED- Ausführung oder gleichwertiger Art. Über einen Schalter auf der Instrumententafel sollen die ersten beiden Leuchtenpaare abschaltbar sein. Lichtstromabsenkung für alle Leuchten hinter dem Querkanal um ca. 65 % über zusätzlichen Schalter auf I-Tafel. Eine Kombination von Lichtstromabsenkung und abgeschalteten ersten Leuchtenpaaren hinter Fahrer muss möglich sein. Sparschaltung für die Innenbeleuchtung bei nicht laufendem Motor.
Zusätzliche Nachtbeleuchtung blau oder grün in den Leuchtenbändern integriert.
13.1.16 Motorraumbeleuchtung
Eine separate Motorraumleuchte mit Schalter, mit Glühlampen 24 V / 10 W oder gleichwertiger Art, muss vorgesehen werden. Automatische Abschaltung der Motorraumleuchte bei geschlossener Motorklappe.
13.1.17 Markierungsleuchten seitlich
Glühlampen 24 V / 5 W, DIN 72 601, mindestens 5 Stück je Fahrzeugseite. Alternativ in LED - Ausführung Seite 35 von 39
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13.1.18 Steckdosen
Steckdosen 24 V 2-polig sind an dem zentralen Elektro-Fach und an der Nebenschalttafel vorzusehen, Eine oder mehrere USB-Buchsen 5 V/ 2 A links vom Fahrersitz.
13.1.19 Signalhorn
Signalhorn Einfrequenz 335 Hz oder gleichwertiger Art. Zusätzlich ist ein Drucklufthorn vorzusehen. Betätigung über den Lenkstockschalter an der Lenksäule links.
13.1.20 ITCS-Komponenten, Elektroakustikanlage, Funk
Die Komponenten der nachrichtentechnischen Anlage sollen als Gesamtsystem angeboten werden. Die Nachrichtentechnik soll in einem standardisierten 19“-Nachrichtenrahmen integriert werden. Der Rahmen muss für Wartungszwecke leicht zugänglich sein.
Folgende Komponenten sind in das Gesamtsystem zu integrieren:
− Grundplatte für EVENDpc2/3 der Firma init − Digitale Ansage innen und außen über EVENDpc2/3 der Firma init − Lawo Infotainment-Monitor 29” stretched compact, IBIS-IP Netzwerkverkabelung zum EVENDpc 2/3. Nachlauf 10 Minuten − 1 Stück unmanaged PoE Switch von der Firma Derovis oder tronteq Roqstar. Nachlauf 10 Minuten − 1 Stück Fahrerlautsprecher, nicht regelbar, nicht abschaltbar − 4 Stück Lautsprecher innen, Fabr. Blaupunkt mit geschirmter Verkabelung (bei Gelenkbussen entsprechend mehr) − 1 Stück Aussenlautsprecher, verbaut unter Frontmaske − 1 Stück Verstärker Typ „BPA 49“ von Blaupunkt/Bosch − 1 Stück Schwanenhals-Mikrofon ohne Schalter − 1 Stück Multibandantenne, Fabr. Mobile Mark SMW-311-F75, mit Antennenkabel RF195 und RG174 − Netzwerkkabel für die VDV 301- Verkabelung definiert der Fahrzeughersteller selbst in Abstimmung mit der Firma init − 2 Stück Entwerterhalterungen f. Elgeba, ticompact 02, Nachlauf 10 Minuten. − 1 Stück Autoradio für Fahrer, CD-Spieler oder USB, 24 Volt, UKW und DAB+ fähig, Einbau normal in 1. Zarge, − Optional ist ein RIBAS der Firma Kienzle, angeschlossen an FMS-Schnittstelle und mit init EVENDpc gemäß dem init-Verkabelungsschema angeschlossen, anzubieten
Das Türkriterium PIN 8 und der Wegimpuls C 4 ist in das ITCS-System einzupassen.
Folgende Funktionen müssen bei der Abnahme funktionsfähig sein:
− Ansteuerung Peripheriegeräte Entwerter und Anzeigen, − Digitale Ansage einschl. automatische Ansagefortschaltung Fahrgastraum, − Akustische Identifikation des Fahrzeugs an der Haltestelle, − Fahrgastzählanlage (sofern vorhanden) − Videoüberwachungsanlage (sofern vorhanden) − RIBAS − Sprechfunk, − Datenfunk − GPS
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13.1.21 Videoüberwachungsanlage, Rückfahrkamera
Eine Videoüberwachungsanlage mit Aufzeichnungsfunktion, kombiniert mit einer Rückfahrkamera ist einzubauen. Typ: Derovis, oder gleichwertiger Art: …………………………. (ist vom Bieter anzugeben). Mit dem Eintasten des Rückwärtsganges hat die Bildübertragung auf einem Videomonitor im Bereich des Fahrerarbeitsplatzes zu erfolgen. Nachlauf der Spannungsversorgung der Videoüberwachungsanlage 10 Minuten.
Überwacht werden sollen folgende Bereiche: • Gemäß „ITCS Konzept – VBN IP Video und AFZS (PoE)_2026.pdf“ (bei Gelenkbussen sind entsprechend zusätzliche Kameras vorzusehen um eine ausreichende Ausleuchtung im Hinterwagen sicher zu stellen. Das finale Konzept ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.)
13.1.22 Fahrgastzählanlage AFZS
Optional ist der Einbau einer Fahrgastzählanlage an allen Türen anzubieten. Fabrikat: IIC- IRMA MATRIX Dist500 PoE, oder gleichwertiger Art: …………………………….. (ist vom Bieter anzugeben). Mit IP-Verkabelung auf die Netzwerkswitche. Nachlauf der Spannungsversorgung 10 Minuten.
13.1.23 Scheibenwisch- und –waschanlage
Scheibenwischanlage mit einem Schwenkwischersystem, zwei Geschwindigkeiten und Inter- vallschaltung. Die Betätigung sollte über den Lenkstockschalter links erfolgen. Das Gestänge der Scheibenwischeranlage ist gut zugänglich hinter der Wartungsklappe anzuordnen. Elektrische Scheibenwaschanlage.
13.1.24 Fahrzeug-Diagnose
Aufgrund der Vernetzung von Elektroniksystemen und Fahrzeugkomponenten per CAN-Datenbus- System ist eine zielgerichtete und schnelle Diagnose- und Prüfmöglichkeit sicherzustellen. Eine Diagnose-Steckdose ist zu diesem Zweck am zentralen Elektro-Fach vorzusehen. Prüfmöglichkeiten sind mindestens vorzusehen für:
− Motorregelung
− Automatik-Getriebe
− Bremssystem
− ABS/ASR
− Türsteuerung
− Heizung-Lüftung-Klima-System
− Zusatzheizung
− Fahrzeug-Elektronik
13.1.25 Fleetmanagement – Schnittstelle
Eine standardisierte Bus – FMS Schnittstelle, für Fleetmanagementsysteme, ist vorzusehen.
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C. Besondere Bedingungen
Kostenübernahme des Herstellers
Die Reise- und Übernachtungskosten von 2 Personen, zu Rohbauabnahme, technische Gespräche und die Übernahme der fertiggestellten Fahrzeuge, gehen zu Lasten des Herstellers.
Abnahme
Die Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt auf Kosten des Herstellers. Die TÜV- Richtlinien des Landes Thüringen sind hierbei zu berücksichtigen.
Den Rohbau unverblecht, nehmen die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH durch Beauftragte im Werk des Herstellers ab, das fertig gestellte Fahrzeug wird ebenfalls im Herstellerwerk durch die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH abgenommen. Die notwendigen Kosten dafür hat der Hersteller zu tragen.
Alle evtl. notwendig werdenden Ausnahmegenehmigungen sind vom Hersteller zu erwirken. Bei Übernahme der Fahrzeuge im Herstellerwerk sind dieselben vollgetankt bereitzustellen (ohne zusätzliche Kostenberechnung).
Alle nach der Auslieferung geltend gemachten Mehrpreise werden nicht anerkannt.
Gewährleistung
Die Gewährleistung gilt im ersten Jahr, gerechnet von der Übernahme an, uneingeschränkt für alle Mängel, die sich aus unzulänglicher Konstruktion, mangelhafter Ausführung und fehlerhaftem Material ergeben. Eingeschlossen sind dabei sämtliche Leistungen der Unter- oder Zulieferanten. Schadhafte oder ungeeignete Teile sind also so lange kosten- und spesenfrei, danach im Umfang des § 14 VOL/B, dessen Geltung im Übrigen nicht eingeschränkt wird, zu ersetzen.
Weitergehende Gewährleistungen sind anzugeben (z.B. Gesamtfahrzeug 24 Monate).
Lieferzeit
Die Lieferzeit ist verbindlich und nach dem Kalender anzugeben. Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH legt Wert auf eine schnellstmögliche Lieferung im Ausschreibungsjahr, jedoch bis spätestens 31.07.2026.
Verbindlicher Liefertermin: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Bei Überschreitung des Liefertermins um mehr als vier Wochen ist die Gestellung von Ersatzwagen in gleicher Ausführung und gleicher Verwendungsmöglichkeit zuzusichern. Andernfalls werden Sanktionen in Höhe von 250,00 € / Tag anerkannt. Dies gilt auch für Ausfälle über 48 Stunden während des Gewährleistungszeitraumes. Der feste Preis für den vorgeschriebenen, kompletten, betriebsfertigen Omnibus mit allem Zubehör, einschließlich Sonderausstattung, Gebühr für Kfz.-Brief und TÜV-Gebühren, beträgt abzüglich Rabatt:
Menge EP (€) GP (€)
1 Stück Gelenkbus 18 m netto ……………,…. …………….,…..
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4 Stück Low Entry 12 m netto ……………,…. …………….,…..
Nachlass: ……………………………………………………………………………………………
Angebotssumme netto:
Skonto: ………………………… ……………………………………………………………………
................................................., den ........................................... Firmenstempel
Anerkennungsunterschrift
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