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Vergabenummer 30-ZV-0152/26
Leistung
Lieferung von Düngemitteln, Rasensamen und Markierfarbe für Sportplätze
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Preise
Die Preise für die Produkte ergeben sich aus dem im Leistungsverzeichnis beigefügten Angebot des Auftragnehmers, abzüglich eventueller dort genannter Rabatte.
Die Vertragspartner werden auf Verlangen eines Vertragspartners, das dem anderen Vertragspartner bis zum 31.10. jedes Kalenderjahres zugegangen sein muss, im letzten Quartal dieses Kalenderjahres, erstmals im Jahr 2028, über eine Neufestsetzung der Preise verhandeln. Diese hat sich an der Entwicklung der Weltmarktpreise und der Lohn- und Materialkosten zu orientieren. Sie gilt mit Wirkung zum Beginn des Folgejahres. Die Preisanpassung errechnet sich aus der folgenden Formel:
Neuer Preis = alter Preis*[a (M1/M0) + b (L1/L0) + c]
Dabei bedeuten: M1 = Materialkosten per 1. Januar des Folgejahres M0 = Materialkosten per 1. Januar des laufenden Jahres L1 = Lohnkosten per 1. Januar des Folgejahres L0 = Lohnkosten per 1. Januar des laufenden Jahres a = prozentualer Anteil des Preises der auf Material entfällt b = prozentualer Anteil des Preises der auf die Lohnkosten entfällt c = prozentualer Anteil des Preises der unverändert bleibt a+b+c muss dabei immer 1 ergeben
- Vorgaben für die Düngemittel
Die vorgegebenen Nährstoffgehalte stellen Mindestgehalte dar und sind ebenso wie die Nährstoffverhältnisse auf die zu düngenden Flächen abgestimmt, so dass diese eingehalten werden müssen. Der Langzeitstickstoff muss als umhüllter Carbamidstickstoff vorliegen, Harnstoffkondensate sind lediglich beim Unkrautvernichter + Rasendünger erlaubt. Dünger mit Nitrifikationshemmern sind nicht zugelassen. Das Pflanzenstärkungsmittel muss die Widerstandfähigkeit der Gräser in Stress-Situationen erhöhen. Ebenso sind die vorgegebenen Korngrößen einzuhalten, da diese maßgeblich die Streufähigkeit und Nährstoffverteilung beeinflussen. Die Konformität mit der EU-Norm VO EU 2019/1009 für Düngemittel in der EU muss gewährleistet sein.
- Vorgaben für die Saatgutmischung
Die angebotenen Saatgutmischungen müssen Gräsersorten enthalten, deren besondere Raseneignung durch die Prüfung des Bundessortenamtes bestätigt wurde. Für die Mischungen sind auf Anforderung der offizielle Mischantrag sowie die Zertifikate der verwendeten Partien einzureichen. Umhülltes Saatgut ist nicht zugelassen.
Die Mindestanforderungen für Reinheit und Keimfähigkeit betragen bei den einzelnen Gräserarten: Lolium perenne: 98/92 Festuca rubra: 96/90 Poa pratensis: 94/85
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- Vorgaben für die Markierfarbe
Die Markierfarbe in der Farbe weiß muss Regenbeständig sein und eine atmungsaktive Oberfläche ausweisen. Sie muss frei von Binde- und Lösemitteln sein.
- Lieferzeitpunkte
Die Lieferungen haben innerhalb von 3 Tagen nach schriftlicher Beauftragung bzw. zum vorgegebenen Termin zu erfolgen.
- Sonstiges
entfällt
- Ende der Besonderen Vertragsbedingungen -
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