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(Name und Anschrift des Bieters) Angebotsschreiben
- VgV -
Stadtverwaltung Aachen Offenes Verfahren Nr.: 03/2026 Zentrale Vergabestelle Ablauf der Angebotsfrist: 23.10.2026 Ablauf der Bindefrist: 07.12.2026 Sachbearbeiter: Herr Säuberlich Telefon: (0241) 432 - 18318 Aktenzeichen: FB 60/310-2026/358-KC Angebot für: Lieferung von drei Kleinkehrmaschinen mit Winterdienstausstattung
Bestandteile des Angebotes sind
a) Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis b) Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (UVgO bzw. VgV) c) Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOL / B) d) Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen e) Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL / B) f) ggfs. weitere Vertragsbedingungen g) Bezeichnung und Erklärung betr. Arbeitsgemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 5) h) Verzeichnis über Art und Umfang der von Nachunternehmern auszuführenden Leistungen i) ggfs. Pläne / Zeichnungen / Erläuterungen
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Ich / Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir / uns eingesetzten Preisen an. An mein / unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der o. g. Bindefrist gebunden.
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Meinem / Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde: 2.1 Urschrift des Leistungsverzeichnisses / der Leistungsbeschreibung, 2.2 Bewerbungsbedingungen der Stadt Aachen (UVgO bzw. VgV), 2.3 die zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen (VOL / B), 2.4 ggfs. die besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Aachen für die Ausführung von Leistungen.
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Das Angebot schließt mit einer Summe von € _____________________ brutto ab.
3.1 Auf die Angebotssumme wird ein Rabatt (Nachlass) und/oder ein Skonto wie nachfolgend aufgeführt eingeräumt. a) Rabatt (Nachlass) beträgt _________ v. H. b) Skonto beträgt _________ v. H. bei Zahlungsfristen ________ Tagen. Hinweis zu b: Bei der Auswahl dieser Option ist neben der Zahlungsfrist auch ein v. H. - Satz größer 0 einzutragen. Rabatt wird immer, Skonto nur bei angebotenen Zahlungsfristen von 14 Kalendertagen und mehr bei der Wertung der Angebote berücksichtigt.
- Dem Angebot liegen Änderungsvorschläge/Nebenangebote bei: ☐ Nein ☐ Ja , Anzahl : ______
- Stadt Aachen Zentrale Vergabestelle FB 60/310 VgV Stand 10/25 -
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- WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen WICHTIG !!! unbedingt ausfüllen
Das Unternehmen ist wie folgt im Handelsregister eingetragen:
(Registergericht, Register-Nummer HRA, HRB, GnR, VR oder sonstige Registernummer)
Die erforderlichen Angaben gelten auch als erfüllt, wenn dem Angebot eine Kopie des entsprechenden Auszuges aus dem Handelsregister beigefügt wird.
- Erklärung zu Nachunternehmerleistungen Ich / Wir erkläre(n), dass nachstehend folgende konkreten Leistungen an Nachunternehmer vergeben werden sollen:
Ich / Wir erkenne(n) an, dass der Auftraggeber verbindlich davon ausgeht, dass ich / wir sämtliche ausgeschriebenen Leistungen selbst erbringe(n), wenn vorstehend Angaben zu Nachunternehmerleistungen unterbleiben.
Mir / Uns ist bekannt, dass ein Anspruch auf eine nachträgliche Zustimmung zu der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer nicht besteht.
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Leitfabrikat Einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses/der Leistungsbeschreibung können gem. § 23 Abs. 5 UVgO bzw. § 31 Abs. 6 VgV ausnahmsweise Vorgaben zu einer bestimmten Marke / einem Fabrikat (Leitfabrikat) enthalten. In der Zeile “gewähltes Produkt” kann vom Bieter ein von ihm zur Ausführung vorgesehenes, gleichwertiges Produkt ein- schließlich evtl. vorhandener Typbezeichnungen eingetragen werden. Erfolgt eine solche Angabe nicht, so gilt das vor- gegebene Leitfabrikat als angeboten. Die Erklärung zum Fabrikat kann vom Unternehmen bis zum Ablauf des Einrei- chungstermins jederzeit abgegeben oder modifiziert werden.
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Der Text des von der Stadt Aachen erstellten Leistungsverzeichnisses / der Leistungsbeschreibung ist verbind- licher Bestandteil des Angebotes. Bietereigene AGB, die von den städtischen Bewerbungs- bzw. Vertragsbedingungen, die Grundlage dieser Ausschreibung sind, abweichen, ihnen widersprechen oder diese ergänzen, haben keine Gültigkeit.
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