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Teil B - V-26/0376 Rahmenvereinbarung über Lieferung von Büromöbeln für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburg
Teil B - Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung (RV) über Lieferung von Büromöbeln für die unmit- telbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburg
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Version 1.0 vom 21.08.2026
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Inhalt
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Allgemeine Vorbemerkungen ............................................................................................................. 3
-
Mindestanforderungen zu Sicherheit, Ökologie und Nachhaltigkeit ............................................ 3
2.1 Anforderungen an die Materialeigenschaften ....................................................................... 4
2.1.1 Allgemeine Anforderungen .................................................................................................. 4
2.1.2 Anforderungen an das Holz.................................................................................................. 5
2.1.3 Anforderungen an Metalle.................................................................................................... 6
2.1.4 Anforderungen an Kunststoffe ............................................................................................ 6
2.2 Nachweise ................................................................................................................................... 6
- Technische Anforderungen ................................................................................................................. 7
3.1 Anforderungen an Büroarbeitstische ...................................................................................... 7
3.1.1 Konstruktion ........................................................................................................................... 7
3.1.2 Elektrifizierung und Technik-Integration ............................................................................ 8
3.1.3 Tischaufsätze/Akustik ............................................................................................................ 9
3.2 Besprechungs- und Konferenztische ....................................................................................... 9
3.2.1 Konstruktion ........................................................................................................................... 9
3.2.2, Elektrifizierung und Technik-Integration .......................................................................... 10
3.3 Tischplatten ............................................................................................................................... 11
3.4 Büro-Container ......................................................................................................................... 11
3.5 Anforderungen an Büroschränke ............................................................................................... 12
3.5.1 Anforderungen an die Fach- und Oberböden .................................................................... 14
3.5.2 Anforderungen an Sockel und Fußgestellrahmen ............................................................. 14
3.5.3 Hängeregistraturschränke ...................................................................................................... 15
-
Farben/ Dekore ......................................................................................................................................... 15
-
Muster ......................................................................................................................................................... 16
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- Allgemeine Vorbemerkungen
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Büroarbeitstischen, Besprechungs- und Kon- ferenztischen, Bürocontainern sowie verschiedenen Schrank- und Regalsystemen, insbesondere Schränken mit Flügel- und Schiebetüren, Schränken mit Querrollläden, Schrank-Regalkombinatio- nen, Aktenregalen und Hängeregistraturschränken.
In Ergänzung zu Vergabeunterlage Teil D gelten die folgenden Anforderungen der Vergabeunter- lage Teil B.
Für die angebotenen Produkte werden eine qualitativ hochwertige Verarbeitung, gute Funktionali- tät und Langlebigkeit vorausgesetzt.
In der Vergabeunterlage Teil D sind folgende Angaben in den gelb hinterlegten Feldern vorzuneh- men:
- Bietername
- KANN-Farben
- Maßangaben in mm/Sonstige Angaben
- Hersteller Produktbezeichnung
- Hersteller Artikelnummer
- Lieferanten Artikelnummer
- Einzelpreis netto in EUR
Die Vergabeunterlage Teil D ist vollständig auszufüllen, fehlende Eintragungen bei den A- Kriterien und B-Kriterien führen zum Ausschluss des Angebotes.
Neben dem in der Vergabeunterlage Teil D enthaltenen Tabellenblätter „Tische und Rollcontai- ner/Schränke“ ist auch das Tabellenblatt „Kriterienkatalog“ vollständig auszufüllen und entspre- chende Anlagen/Nachweise sind beizufügen.
Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind gem. § 53 Abs. 7 VgV nicht zu- lässig und führen unweigerlich zum Ausschluss.
- Mindestanforderungen zu Sicherheit, Ökologie und Nachhaltigkeit
Die angebotenen Produkte müssen den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeits- medizinischen, ergonomischen und hygienischen sowie den sonstigen gesicherten arbeitswissen- schaftlichen Regeln und Erkenntnissen entsprechen. Das angebotene Produkt muss TÜV-geprüft und von einer anerkannten Prüfstelle überwacht und als unbedenklich eingestuft worden sein.
Außerdem muss das Gütezeichen „Geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen) einer anerkannten Prüfstelle vorliegen. Alle Produkte mit elektronischen Teilen müssen gültige CE-Zeichen tragen.
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Folgende maßgeblichen Normen sind in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten:
DIN EN 527-1:2011-08 Büromöbel-Büroarbeitstische - Teil 1: Maße
DIN EN 527-2:2019-07 Büromöbel - Büroarbeitstische - Teil 2: Anforderungen an die Si- cherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit
DIN EN 1730:2013-01 Prüfverfahren für Standsicherheit, Festigkeit und Dauerhaltbarkeit
DIN EN 16121:2025-08 Behältnismöbel für den Nicht-Wohnbereich - Anforderungen an die Sicherheit, Festigkeit, Dauerhaltbarkeit und Standsicherheit
DGUV Grundsatz 315-410:2021-09 Anforderungen und Prüfungen von Büromöbeln - Leitfaden für die Sicherheitsanforderungen an Büroarbeitstische und Büroschränke in Deutschland
Der Herstellerbetrieb muss über ein Qualitätsmanagementsystem, z. B. nach DIN EN ISO 9001, und ein Umweltmanagementsystem, z. B. nach DIN EN ISO 14001 oder EMAS, verfügen und zertifiziert sein. Es werden auch andere Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements aner- kannt, die auf den einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von ak- kreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist durch den Bieter zu er- bringen.
2.1 Anforderungen an die Materialeigenschaften1
2.1.1 Allgemeine Anforderungen
Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum europäischen und deutschen Chemikaliengesetz wird vorausgesetzt.
Die verwendeten Materialien dürfen keine Stoffe mit den Gefährdungsmerkmalen enthalten, die gem. Chemikalienverordnung REACH-VO (EG/1907/2006) als besonders besorgniserregend einge- stuft und in die REACH-VO Art. 59 Abs. 1 erstellte Liste (sog. Kandidatenliste) aufgenommen wur- den.
Alle verwendeten Roh-, Hilfs-, und Einsatzstoffe dürfen keine Stoffe enthalten, die gem. den Krite- rien der EG-Verordnung 1272/2008 (CLP-VO) in die Gefahrenklasse akut giftig, giftig für bestimmte
1 Quelle: Blauer Engel, emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffe (DE-UZ 38) https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/moe- bel-und-lattenroste-aus-holz-und-holzwerkstoffen
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Zielorgane, krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend, fruchtbarkeitsgefähr- dend oder fruchtschädigend eingestuft sind oder die Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen.
2.1.2 Anforderungen an das Holz
Verarbeitetes Holz muss aus legalen Quellen stammen und darüber hinaus müssen mindestens 50% des Holzes, bzw. 50 % der primären Rohstoffe für Holzwerkstoffe, aus nachhaltig bewirtschaf- teten Wäldern stammen, die nachweislich ökonomisch tragfähig, umweltgerecht und sozialver- träglich bewirtschaftet werden.
Bei der Herstellung der Produkte einschließlich der für die Herstellung eingesetzten Materialien (Holzwerkstoffe, Klebstoffe, Beschichtungen usw.) dürfen keine halogenierten organischen Verbin- dungen (z.B. als Bindemittel, Flammschutzmittel) eingesetzt werden. Ausgenommen hiervon sind elektrische Bauteile (z.B. Kabel, Stecker), die bei der Entsorgung abgetrennt werden können.
Der Einsatz von Flammschutzmitteln ist nicht zulässig. Ausgenommen davon sind:
- anorganische Ammoniumphosphate (Diammoniumphosphat, Ammoniumpolyphosphat usw.),
- andere wasserabspaltende Minerale (Aluminiumhydroxyd o.ä.),
- Blähgraphit.
Der Einsatz von Bioziden ist nicht zulässig. Hiervon ausgenommen sind Biozide, die allein zur Tropf- konservierung in wässrigen Beschichtungsstoffen und Leimen eingesetzt werden, sowie anorgani- sche Flammschutzmittel.
Für alle konstruktiven Holzelemente sind hochwertige Holzwerkstoffe gemäß den einschlägigen Normen zu verwenden. Spanplatten müssen den Anforderungen der DIN EN 312 entsprechen. Melaminharzbeschichtete Platten müssen die Anforderungen der DIN EN 14322 und DIN EN 14323 in der jeweils gültigen Fassung erfüllen. Ein nachträglicher Farbauftrag auf melaminharzbeschich- teten Oberflächen ist nicht zulässig.
Alle eingesetzten plattenförmigen Holzwerkstoffe müssen die Anforderungen des Umweltzeichens ‚Blauer Engel – Emissionsarme plattenförmige Werkstoffe (Bau- und Möbelplatten) für den Innen- ausbau‘ (DE-UZ 76) in der jeweils gültigen Fassung erfüllen oder gleichwertige Anforderungen nachweisen. Zur weiteren Reduzierung von Formaldehydemissionen sind sämtliche sichtbaren und nicht sicht- baren Kanten sowie Schnittstellen mit geeigneten Kantenmaterialien (z. B. ABS, Melaminharzlami- nat oder Massivholz-Anleimer) dauerhaft zu verschließen. Die Formaldehydemissionen der gelieferten Büromöbel dürfen die Anforderungen an emissions- arme Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen nicht überschreiten. Der Einsatz von FCKW, HFCKW und HFKW als Treibmittel sowie der Einsatz entsprechender schad- stoffhaltiger Materialien ist ausgeschlossen.
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2.1.3 Anforderungen an Metalle
Folgende Metalle dürfen eingesetzt werden:
- Eisen und Stahl
- Aluminium und Aluminiumlegierungen. Bei der Verwendung von Aluminium müssen min- destens 30 Massen% Sekundäraluminium eingesetzt werden.
Zur Oberflächenbehandlung von Metallen sind folgende Verfahren zugelassen:
Eisen und Stahl:
- Polieren
- Beschichten mit Pulverlack
- Galvanisieren
Aluminium und Aluminiumlegierungen:
- Bürsten
- Polieren
- Beschichten mit Pulverlack bei Aluminiummechanikteilen
2.1.4 Anforderungen an Kunststoffe
Folgende Kunststoffe sind zugelassen:
- Polypropylen (PP)
- Polyethylen (PE)
- Polyamid (PA)
- Polyurethan (PU) als Weich- oder Hartschaum, sofern bei der Herstellung keine FCKW, HFCKW oder HFKW als Treibmittel eingesetzt wurden.
2.2 Nachweise
Der Bieter muss mit Angebotsabgabe den Nachweis über die Einhaltung der einzelnen Anforde- rungen erbringen. Besteht für das angebotene Produkt ein Zeichnungsvertrag für das Umweltzei- chen Blauer Engel für emissionsarme Möbel und Lattenroste aus Holz und Holzwerkstoffen (DE- UZ 38), gilt dies als Nachweis für die Einhaltung aller Anforderungen an die Materialeigenschaften (ausgenommen Herkunft des Holzes).
Legt der Bieter für verwendetes Holz ein FSC-Zertifikat oder ein PEFC-Zertifikat vor, gelten die An- forderungen an die Herkunft des Holzes aus einer nachhaltigen Forstwirtschaft gemäß aller Regeln und Standards an eine nachhaltige Waldbewirtschaftung als erfüllt.
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Gleichwertige Gütezeichen werden zugelassen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Anforde- rungen des Gütezeichens gleichwertig sind. Gab es nachweislich keine Möglichkeit, das angege- bene oder gleichwertige Gütezeichen innerhalb einer einschlägigen Frist zu erlangen, so muss je- des einzelne Kriterium des Umweltzeichens durch andere geeignete Belege (z.B. Herstellererklä- rung) nachgewiesen werden.
- Technische Anforderungen
3.1 Anforderungen an Büroarbeitstische
Büroarbeitstische sind ein wesentliches Element der Arbeitsplatzgestaltung und müssen eine fle- xible Anpassung an unterschiedliche Nutzungssituationen ermöglichen. Die Tische müssen sowohl als Einzeltische aufstellbar als auch miteinander verkettbar sein.
Die Büroarbeitstische müssen ausreichend Bein- und Fußfreiraum gewährleisten und für ergono- mische Büroarbeit in sitzender sowie in wechselnd sitzender und stehender Arbeitsweise geeignet sein.
Die Arbeitsfläche muss ergonomisch anpassbar sein. Bei höhenverstellbaren Tischen ist eine ein- fache Bedienung sicherzustellen, die eine Anpassung der Arbeitshöhe ohne Entfernen oder we- sentliche Veränderung der auf der Arbeitsfläche befindlichen Arbeitsmittel ermöglicht.
Büroarbeitstische für überwiegend sitzende Tätigkeiten müssen eine werkzeugfreie Höhenanpas- sung ermöglichen und einen variablen Höhenverstellbereich von mindestens 650 mm bis 860 mm aufweisen. Steh-Sitz-Arbeitstische müssen eine stufenlose Höhenverstellung von mindestens 650 mm bis 1.250 mm ermöglichen.
Die Büroarbeitstische müssen den Anforderungen der DIN EN 527-1 und DIN EN 527-2 in der je- weils gültigen Fassung entsprechen.
Folgende Höhenverstellung ist anzubieten:
- Elektromotor mit einer dynamischen Belastbarkeit von mindestens 100 kg
3.1.1 Konstruktion
Die Büroarbeitstische müssen unabhängig von ihrer Konstruktionsart standsicher sein. Stöße ge- gen die Tischplatte dürfen, insbesondere im ausgefahrenen Zustand, nicht zu Schwingungen füh-
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ren. Zur Gewährleistung eines sicheren Standes müssen die Büroarbeitstische zudem über Nivel- lierfüße bzw. Bodenausgleichsschrauben mit einer Höhenverstellbarkeit von mindestens 10 mm sowie Gummi- oder Filzgleiter verfügen.
Die Unterkonstruktion besteht aus einem pulverbeschichteten, geschweißten Stahl-Gestellrahmen mit zwei Gestellseitenteilen, die durch eine Quertraverse miteinander verbunden sind. Auf der Quertraverse werden Plattenträger montiert, die standardmäßig fest mit der Tischplatte ver- schraubt sind. Der optionale Einsatz einer Schiebeplatte ist möglich. Anbauelemente wie Kabelka- näle, Sichtblenden, Tischaufsätze (Akustik) und Rechnerhalter müssen montierbar sein.
Die Gestellseitenteile sollen über ein quadratisches Säulenprofil verfügen und mit dem Beinprofil verschraubt sein. Es sind Rahmengestelle mit sogenannten T-Fußelementen oder C-Fußelementen anzubieten. Die elektromotorische Höhenverstellung erfolgt über zwei teleskopisch geführte Stahl- rohre.
3.1.2 Elektrifizierung und Technik-Integration
Die Elektrifizierung hat den einschlägigen VDE-Vorschriften zu entsprechen.
Der Zugriff auf die Installation muss schnell und problemlos möglich sein, ohne die Arbeitsfläche Freiräumen zu müssen. Die Leitungsführung muss so gestaltet sein, dass Kabelbruch verursa- chende Quetschungen und Stolperstellen vermieden werden.
Die horizontale Elektrifizierung hat über einen klappbaren Kabelkanal (ca. 150 mm breit und 60 mm tief) zu erfolgen, welcher sich werkzeuglos beidseitig öffnen und schließen lässt und über eine Aushebesicherung verfügt. Der Kabelkanal muss aus pulverbeschichtetem Stahlblech gefertigt sein. Der Kabelkanal ist mit einer 5-fach Steckdosenleiste, mit einer Zu- und Ausgangsbuchse sowie einem 3 m Stromzuführungskabel auszustatten. Zur vertikalen Elektrifizierung sind wahlweise Sei- tenblenden oder Kabelketten anzubieten.
Die Büroarbeitstische sind standardmäßig mit zwei Kabeldurchlassbuchsen anzubieten, um eine ordnungsgemäße Führung der Kabel über die Tischplatte in den Kabelkanal zu gewährleisten. Die Kabeldurchlassbuchsen haben eine Breite von ca. 75 mm und eine Tiefe von ca. 85 mm. Diese sind bündig an der Tischhinterkante mit einem Abstand von ca. 275 mm jeweils von der linken und rechten Tischseitenkante zu positionieren.
An die Höhenverstellung mittels Elektromotor werden folgende Anforderungen gestellt:
- Stromverbrauch im Standby max. 0,3 Watt
- Stufenlose Höhenverstellbarkeit mit einem leisen Motorengeräusch von maximal 50 Dezi- bel (dB)
- Sanft-Anlauf und Sanft-Stopp
- automatischer Sicherheitsstopp zur Kollisionsvermeidung
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- Überlastungs- und Überhitzungsschutz.
3.1.3 Tischaufsätze/Akustik
Die Tischaufsätze müssen als beidseitig nutzbare akustisch wirksame Abschirmelemente ausge- führt sein. Die Konstruktion ist so auszuführen, dass eine ausreichende mechanische Stabilität so- wie eine dauerhafte Formbeständigkeit gewährleistet sind.
Die Tischaufsätze müssen über schallabsorbierende Eigenschaften verfügen und mit einem geeig- neten, strapazierfähigen Bezugsstoff versehen sein. Der Bezugsstoff muss unempfindlich gegen- über Verschmutzungen, langlebig sowie für die Befestigung von Notizen mittels Pinnnadeln geeig- net sein. Die Ausführung und Materialwahl sind so zu wählen, dass eine hochwertige optische und haptische Qualität sowie eine dauerhafte Nutzung im Bürobereich gewährleistet sind. Die Tischaufsätze müssen vollständig mit dem angebotenen Schreibtischsystem kompatibel sein. Die Befestigung muss mittels systemgeeigneter Befestigungselemente erfolgen und eine sichere, stabile sowie werkzeugoptimierte Montage ermöglichen.
Die anzubietenden Maße sind der Vergabeunterlage Teil D zu entnehmen.
3.2 Besprechungs- und Konferenztische
Besprechungs- und Konferenztische sollen in verschiedenen Ausführungen angeboten werden, diese sind der Vergabeunterlage Teil D – „Tische und Rollcontainer“ zu entnehmen.
- Besprechungstische
- Konferenztische mit und ohne Elektrifizierungs-Modul
- klappbare Konferenztische auf Rollen
- Halbkreis-/ Trapez-/ Rundtische
- Einsäulentisch mit Liftverstellung
3.2.1 Konstruktion
Die Unterkonstruktionen der Besprechungs-, Halbkreis-, Trapez- und Rundtische sind aus mindes- tens 30 x 30 x 2 mm geschweißten Stahlrohrprofilen (Präzisionsstahlrohr nach DIN EN 10305- 3:2024-02) zu fertigen. Für Besprechungstische sind verschiedene Verbindungselemente anzubie- ten. Die Anforderungen und Ausführungsvarianten hierzu sind unter „Zubehör“ in der Vergabeun- terlage Teil D – „Tische und Rollcontainer“ beschrieben.
Runde Einsäulentische mit Liftverstellung, höhenverstellbar von ca. 680 -1120 mm, sind mit einem stabilen Säulenfuß von ca. 80 mm Ø und einer runden Fußplatte ca. 550 mm Ø inklusive Boden- ausgleichselementen anzubieten.
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Quadratische Einsäulentische mit Liftverstellung, höhenverstellbar von ca. 680 -1120 mm, sind mit einem Säulenfuß von ca. 70 x 70 mm und einer quadratischen Fußplatte mit einer Größe von ca. 550 x 550 mm inklusive Bodenausgleichselementen anzubieten.
Die Unterkonstruktionen der Konferenztische sind mit einem geschweißten Stahl-Gestellrahmen mit einer Maße von ca. 50 x 50 x 2 mm (Präzisionsstahlrohr nach 10305-3:2024-02 gefertigt. Die Außenkanten der Gestellkonstruktion müssen zur Vermeidung scharfer Kanten mit einem Radius von mindestens 2 mm ausgeführt sein. Die Konferenztische müssen wahlweise mit oder ohne in- tegrierte Elektrifizierung konfigurierbar sein.
Klappbaren Konferenztische auf Rollen müssen mit einem T-Fuß-Rahmengestell ausgestattet sein. Die Konstruktion muss ein sicheres Verfahren, Verschieben und Verstauen der Tische ermöglichen.
Der Hochtisch muss mit einem stabilen Vierfuß-Gestell aus Stahlrohr ausgeführt sein und muss über eine umlaufende Fußreling zur zusätzlichen Stabilisierung sowie als Fußablage verfügen. Es ist eine feste Höhe von 1100mm vorgesehen.
3.2.2 Elektrifizierung und Technik-Integration
Die elektrische Ausstattung der Tische muss den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sowie den jeweils gültigen VDE-Vorschriften und Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Konferenztische sind optional mit einer integrierten Elektrifizierung auszustatten. Die Elektrifizierung muss eine sichere, funktionale und benutzerfreundliche Versorgung von Arbeits- und Konferenztech- nik ermöglichen. Als Ausführung ist ein versenkbares oder flächenbündig integriertes Tischanschluss- feld mit schwenkbarer bzw. aufklappbarer Abdeckung vorzusehen. Die Montageposition ist vorzugs- weise mittig im Tischbereich und mit einem Abstand von ca. 40 bis 50 mm zur hinteren Tischkante auszuführen.
Das Tischanschlussfeld muss modular aufgebaut sein und mindestens folgende Anschlussmöglichkei- ten aufnehmen können:
• 2 Schutzkontakt-Steckdosen (230 V) • 2 Datenanschlüsse über Moduladapter für Patchkabel (CAT6 RJ45) • 1 HDMI-Anschluss
Weitere Anschlussmodule und Ausstattungsvarianten können bedarfsgerecht angeboten werden. Die Erweiterbarkeit und der Austausch einzelner Module müssen gewährleistet sein. Die Kabelführung innerhalb des Tisches und der Unterkonstruktion ist so auszuführen, dass eine sichere, ordentliche und zugängliche Installation der elektrischen Komponenten gewährleistet ist.
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3.3 Tischplatten
Es sind Tischplatten in verschiedenen Breiten- und Tiefenabmessungen anzubieten. Die geforderten Plattenformate und Abmessungen sind der Vergabeunterlage Teil D – „Tische und Rollcontainer“ zu entnehmen.
Die Tischplatten müssen aus Mitteldichten Faserplatten (MDF) der Emissionsklasse E 1 nach DIN EN 14322 mit einer beidseitigen Melaminbeschichtung gefertigt sein. Die Plattenstärke muss 25 mm betragen. Die Tischplattenkanten sind umlaufend mit einem stoßfesten Kantenschutz auszu- führen. Der Kantenschutz muss farb- und dekorgleich zur Plattenoberfläche ausgeführt sein und eine abgerundete Kantenform mit einem Radius von ca. 2 mm aufweisen.
Die Tischplattenoberflächen müssen für die tägliche Nutzung im Büro- und Konferenzbereich ge- eignet sein. Sie müssen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:
• kratz- und stoßbeständige Oberfläche, • widerstandsfähig gegenüber Feuchtigkeit, • unempfindlich gegenüber Tinten- und Stempelfarben, • antistatische Eigenschaften.
Die Oberflächenqualität muss eine dauerhafte Nutzung sowie eine einfache Reinigung und Pflege gewährleisten.
3.4 Büro-Container
Die Büro-Container sind in den zwei folgenden Modellausführungen anzubieten:
- Rollcontainer
- Standcontainer
Beide Modellausführungen müssen in Korpusbauweise gefertigt sein und einen modularen Sys- temaufbau ermöglichen. Dieses System muss sich variabel gestalten lassen, um eine vielseitige Auswahl der Inneneinrichtung vornehmen zu können. Der Korpus muss fest verleimt sein und ist aus einer mindestens 18 mm dicken Spannplatte (E 1) nach DIN EN 14322 zu fertigen. Die Oberflä- chen müssen beidseitig melaminharzbeschichtet sein. Durch die mindestens 18 mm starke/dicke Rückwandverblendung, die fest montiert sein muss, wird ein freies Aufstellen im Raum gewähr- leistet. Alle freiliegenden Kanten sind mit einem abgerundeten Kantenschutz von ca. 2 mm im De- kor zu fertigen.
Die Container sollen wahlweise mit einem Bogen-, Bügel-, Flachbogen- oder Flachbügelgriff konfi- guriert werden können. Die Varianten sind preisgleich in verschiedenen Farben anzubieten. Die Griffe müssen in Schubladenmitte montiert sein.
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Beide Modellausführungen müssen verschließbar sein und über ein Zylinderschloss mit Sicher- heits-Zentralverschluss, einer Auszugssperre und Anschlagsdämpfung mit Selbsteinzug verfügen. Je Container sind zwei nummerierte Schlüssel, davon einer mit Einklappfunktion, anzubieten.
Die Schubladen aus Stahl müssen mit einem Voll - bzw. Überauszug angeboten werden. Diese müssen leichtgängig und geräuscharm auf Kugellagerführungen geführt werden können. Die Ar- retierung der Organisationsschubladen muss werkzeuglos möglich sein.
Ausstattung Rollcontainer
- 1 Höheneinheit (HE) als flacher Materialauszug.
- 2 HE und 3 HE als Organisationsschublade mit jeweils zwei Trennschieden, Belastbarkeit von 25 kg je Schub sowie zu 80 % ausziehbar.
- 6 HE als Organisationsschublade mit Teleskopführung und Gegengewicht, Belastbarkeit von 45 kg je Schub, Vollauszug.
- Die Auszugsführungen müssen der DIN EN 15338 entsprechen.
- 4 Doppelrollen, davon die 2 vorderen feststellbar.
Ausstattung Standcontainer
- 1 HE als flacher Materialauszug.
- 3 HE und 6 HE Ausstattung wie Rollcontainer.
- 4 Stück höhenverstellbare Gleiter, inkl. 4 Distanzscheiben zur Anpassung auf eine Höhe von ca. 740 mm.
3.5 Anforderungen an Büroschränke
Die Büroschränke sollen in den verschiedenen Frontausführungen angeboten werden:
- Flügeltüren
- Querrolladen
- Schiebetüren
- Schubkastenblenden für vertikale Hängeregistraturschränke.
Das Schrankprogramm muss ein durchgängiges Gestaltungskonzept aufweisen und die flexible Kombination verschiedener Schrankelemente unabhängig von Frontausführung und Aufstellvari- ante ermöglichen. Die einzelnen Schrankelemente sind in stabiler Korpusbauweise auszuführen und müssen sowohl als Einzelmöbel als auch in Reihung miteinander aufgestellt werden können. Unter- und Aufsatzschränke müssen innerhalb eines abgestimmten Systemmaßes kombinier- und stapelbar sein. Zur sicheren Verbindung von Schrankelementen sind geeignete Korpusverbinder mitzuliefern.
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Die verschiedenen Schrankausführungen und Abmessungen sind der Vergabeunterlage Teil D – „Schränke“ zu entnehmen.
Der Schrankkorpus muss eine dauerhaft stabile und verwindungssteife Konstruktion aufweisen. Seitenwände, Rückwand, Oberboden und Unterboden müssen konstruktiv fest miteinander ver- bunden sein. Der Korpus ist fest verleimt und/oder konstruktiv gleichwertig dauerhaft verbunden auszuführen. Die Rückwand muss mindestens eine Stärke von 8 mm aufweisen und im Korpusde- kor ausgeführt sein. Sie ist so in den Korpus einzulassen, dass eine stabile Verbindung mit den Korpusseiten sowie dem Ober- und Unterboden gewährleistet ist. Die Rückwand muss gegenüber der hinteren Korpuskante um ca. 2 mm zurückspringen, sodass ein bündiges und freies Aufstellen der Schränke an Wänden ermöglicht wird. Die Schrankseiten – einschließlich Seiten von offenen Regalelementen – müssen mit einer durchgehenden Lochreihe zur flexiblen Aufnahme von Einle- geböden ausgestattet sein. Der Lochabstand soll ca. 30 mm betragen.
Korpus, Türen und durchgehende Mittelwand sind aus einer mindestens 18 mm dicker Spann- platte (E 1) nach DIN EN 14322 zu fertigen und die Oberflächen müssen beidseitig melaminharz- beschichtet sein.
Korpusse, Türen und Einlegeböden sind umlaufend mit einer stoßfesten Sicherheitskante auszu- führen. Die Kante muss dekorgleich bzw. farblich abgestimmt zur Oberfläche sein und eine abge- rundete Ausführung mit ca. 2 mm Radius aufweisen.
Flügeltüren müssen mit wartungsarmen Möbelscharnieren ausgestattet sein und einen Öffnungs- winkel von mindestens 100° ermöglichen. Die Türen müssen mit einer sicheren Verriegelung aus- gestattet sein. Es sind folgende Schließvarianten preisgleich anzubieten:
• Drehgriff mit Schließeinsatz • Zylinderschloss mit Griffausführung nach Wahl aus den angebotenen Varianten • Schiebetüren sind leichtgängig auf einem Gleit- oder Rollenbeschlag zu führen.
Schiebetüren müssen leichtgängig und geräuscharm über geeignete Gleit- oder Rollenbeschläge geführt werden. Die Schiebetüren müssen mit einem Zylinderschloss verschließbar sein.
Querrollladen sind aus einem geeigneten, langlebigen Kunststoffmaterial auszuführen. Die Aus- führung muss eine leichtgängige Bedienung, geringe Geräuschentwicklung und einen gedämpften Anschlag gewährleisten.
Der Querrollladen muss mit einer verschließbaren Griffleiste ausgestattet sein. Verschiedene Griff- varianten können preisgleich angeboten werden.
Schränke mit Schiebetüren, Querrollladen sowie Hängeregistraturschränke müssen mit einem ab- schließbaren Zylinderschloss ausgestattet sein. Je Schloss sind mindestens zwei Schlüssel oder
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gleichwertige Schließmedien bereitzustellen. Schlösser und Schlüssel müssen für eine spätere Nachbestellung eindeutig gekennzeichnet bzw. nummeriert sein.
Für Flügeltürschränke, Schiebetürschränke und Hängeregistraturschränke sind verschiedene Griff- varianten preisgleich anzubieten.
Folgende Griffausführungen müssen wahlweise verfügbar sein:
• Bogengriff • Bügelgriff • Flachbogengriff • Flachbügelgriff
Die Griffvarianten müssen in verschiedenen Farben konfigurierbar sein. Die konkreten Maße, Aus- führungsvarianten und Ausstattungsmerkmale der einzelnen Schranktypen sind der Vergabeun- terlage Teil D – „Schränke“ zu entnehmen.
3.5.1 Anforderungen an die Fach- und Oberböden
Die Fach- und Oberböden müssen dekorgleich zum Korpus ausgeführt sein und eine dauerhaft be- lastbare sowie verwindungssteife Konstruktion aufweisen.
Die Böden sind aus einer emissionsarmen Holzwerkstoffplatte mit einer Mindeststärke von 24 mm und einer Mindesttiefe von 370 mm herzustellen. Die Oberflächen müssen allseitig mit einer wider- standsfähigen Melaminharzbeschichtung versehen sein. Die Anzahl und Anordnung der Fachböden ist entsprechend den Schrankabmessungen und den Anforderungen an die Nutzung mit Ordnerhö- hen auszulegen. Die Fachböden müssen flexibel höhenverstellbar sein. Die Aufnahme der Fachböden hat über stabile Bodenträger mit Sicherung gegen unbeabsichtigtes Herausheben zu erfolgen. Die Bo- denträger müssen aus Metall oder einem technisch gleichwertigen, dauerhaft belastbaren Material bestehen.
Die Fachböden müssen gegen unzulässige Durchbiegung gesichert sein. Die Tragfähigkeit und Festig- keit der Bodenträger müssen mindestens der Beanspruchungsgruppe L 75 gemäß DIN 68874 entspre- chen.
3.5.2 Anforderungen an Sockel und Fußgestellrahmen
Büroschränke müssen wahlweise mit einem umlaufenden Sockel oder einem Fußgestellrahmen konfiguriert werden können. Beide Ausführungsvarianten sind preisgleich anzubieten.
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Der Sockel muss aus Stahlblech gefertigt sein und innenbündig an den Seitenwänden befestigt sein. Der Sockel ist mit höhenverstellbaren Bodenausgleichselementen/-schrauben ausgestattet. Standardmäßig soll die Sockelhöhe ca. 80mm betragen.
Der Fußgestellrahmen muss als stabile Stahlkonstruktion ausgeführt sein. Bei Verwendung von Präzisionsstahlrohren ist mindestens die Ausführung gemäß DIN EN 10305-3:2024-02 einzuhalten. Die Profilabmessung des Stahlrohrgestells muss mindestens ca. 30 x 30 x 2 mm betragen. Das Fußgestell muss mit höhenverstellbaren Bodenausgleichsschrauben ausgestattet sein. Die Auf- standsflächen müssen einen geeigneten Schutz des Fußbodens gewährleisten. Die Höhenverstel- lung des Fußgestells muss eine Anpassung bis zu einer Höhe von ca. 150 mm ermöglichen.
3.5.3 Hängeregistraturschränke
Hängeregistraturschränke sind verschließbar mit Auszugssperre, Gegengewicht, Zentralverschluss und Anschlagsdämpfung mit Selbsteinzug auszustatten. Die Auszüge müssen mit vorschlagenden Blenden versehen sein. Die Frontblende muss ebenso wie die Rückwand mindestens 18 mm stark sein. Die Hängeregistraturschränke müssen entsprechend der DIN 821 für Hängehefter im DIN A4- Querformat zugelassen sein. Die Auszugsführungen müssen der DIN EN 15338 entsprechen. Bei Bedarf müssen diese mit Karteikästen nachrüstbar sein.
- Farben/ Dekore
Tischplatten, Korpusse, Fronten und Kantenschutz sind in den Dekoren Lichtgrau, Weißgrau, Weiß, Buche, Eiche, Ahorn, Beige und Ahorn hell anzubieten. Weitere Dekore können preisgleich ange- boten werden. Diese sind in die Vergabeunterlage Teil D einzutragen.
Die Gestelle, Kabeldurchlässe, Lochblechsichtblenden sowie Rechnerhalter sind in den Farben Weiß, Silber und Schwarz anzubieten.
Die Griffe sind in den Farben Lichtgrau, Nickel-Matt, Silber und Schwarz anzubieten.
Die Tischaufsätze (vgl. Pkt. 3.1.3.) sind in den Farben Hellblau, Hellgrau, Hellgrün und Beige anzu- bieten. Weitere Farben können preisgleich angeboten werden.
Der Sockel und das Fußgestell sind in den Farben Silber, Grau, Weiß, und Schwarz anzubieten.
Der Rollladen ist in den Farben Grau und Silber anzubieten. Weitere Farben können preisgleich angeboten werden.
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Teil B - V-26/0376 Rahmenvereinbarung über Lieferung von Büromöbeln für die unmittelbare und mittelbare Landesverwaltung Brandenburg
- Muster
Zur Bewertung des Kriteriums Qualität erfolgt eine Bemusterung. Die Bieter werden gebeten für die Bemusterung möglichst Räumlichkeiten in Brandenburg bzw. nächstmöglich bereitzustellen, um eine zügige Durchführung aller Bemusterungen zu unterstützen. Die Verfahrensweise wird nach Eingang der Angebote zeitnah bekannt gegeben. Es wird schnellstmöglich nach Prüfung der Angebote die Bemusterung bei den Bietern angestrebt, insofern keine anderweitigen Ausschluss- gründe bestehen. Die zu bemusternden Produkte sowie Kriterien der Bemusterung sind dem bei- gefügten Bemusterungsprotokoll zu entnehmen. Bezüglich Dekor- und Metallfarben gibt es keine Vorgabe.
Die zu bemusternden Bürotische und –schränke müssen in jeglicher Hinsicht der Leistungsbe- schreibung und dem Angebot entsprechen. Dem Angebot sind Blatt-Dekormuster der zur Verfügung stehenden Dekore beizufügen.
Die Dekormuster sind an folgende Adresse Zentraldienst der Polizei ZBTL 4 Am Baruther Tor 20 15806 Zossen (OT Wünsdorf)
zu übersenden. Zur besseren Zuordnung sollte die Vergabenummer V-26/0376 auf dem Paket zu finden sein.
Sollten Sie am letzten Vergabeverfahren V24/0277 teilgenommen haben, ist eine erneute Einsendung bei gleichbleibendem Plattenhersteller nicht nötig.
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