AEB KN Allg. Einkaufsbed. des Klinikums Nürnberg_VSt.pdf

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AEB KN Allgemeine Einkaufsbedingungen des Klinikums Nürnberg Vertragsanlage

Zum Verbleib beim Auftragnehmer/Bieter bestimmt.

Allgemeine Einkaufsbedingungen des Klinikums Nürnberg (KN) nachfolgend „AEB“ genannt

  1. Allgemeines, Geltungsbereich der Annahmefrist zurückgefordert werden, soweit sie 1.1 Bei diesen AEB handelt es sich um Zusätzliche Vertrags- bei der Prüfung des Angebotes nicht verbraucht wurden. bedingungen des Klinikums Nürnberg (KN) i. S. v. § 1 Nr. Die Kosten der Rücksendung sowie die Gefahr des Unter- 2 d VOL/B. Sie gelten für Verträge über Leistungen, wie gangs trägt der Vertragspartner. Nach Ablauf der Rück- insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie forderungsfrist werden die Proben und Muster nicht für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu mehr aufbewahrt. erzeugender beweglicher Sachen i. S. d. VOL/B. 2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sons- 1.2 Soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, tigen Unterlagen behält sich das KN Eigentums- und Ur- gelten als Bestandteil des Vertrages: a) die Leistungsbe- heberrechte vor; sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche schreibung b) etwaige Besondere Vertragsbedingungen schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht wer- des KN c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen des den und sind unaufgefordert zurückzugeben, sobald sie KN d) diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen e) die für die weitere Abwicklung nicht mehr benötigt werden. technischen und Fachvorschriften für die jeweilige Leis- tung und f) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die 3. Preise Ausführung von Leistungen (VOL/B). Bei Widersprüchen 3.1 Die in einem Angebot ausgewiesenen Preise sind bin- im Vertrag gelten die Vertragsbestandteile in vorgenann- dend und gelten im Zweifel einschließlich der gesetzli- ter Reihenfolge. chen Mehrwertsteuer, die vom Vertragspartner grund- 1.3 Die AEB gelten nur gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 sätzlich gesondert ausgewiesen werden soll. BGB, d. h. natürlichen oder juristischen Personen oder 3.2 Sind in einem Angebot des KN keine Preise angegeben, rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss gelten zunächst die dem KN bisher bekannten Preise des eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen Vertragspartners, andernfalls dessen zum Zeitpunkt der oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Bestellung gültigen Listenpreise mit den handelsübli- 1.4 Diese AEB gelten auch für alle zukünftigen Verträge über chen Abzügen. Leistungen gem. Ziffer 1.1 mit dem KN. 3.3 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ent- 1.5 Diesen AEB entgegenstehenden, widersprechenden o- hält der Preis die Kosten für die Lieferung einschließlich der hiervon abweichenden AGB des Vertragspartners Verpackung. wird ausdrücklich widersprochen. Diese gelten auch 3.4 Der Vertragspartner ist, falls in der Leistungsbeschrei- dann nicht, wenn in Kenntnis solcher AGB Leistungen bung nichts anderes bestimmt ist, auf schriftliches Ver- vorbehaltlos angenommen oder bezahlt werden. langen von KN verpflichtet, Abweichungen bis zu maxi- 1.6 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem KN und dem Ver- mal 10 v. H. der ursprünglich vorgesehenen Auftrags- tragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getrof- summe ohne Änderung der Grundlagen für die Preisbe- fen werden, müssen schriftlich erfolgen. rechnung anzuerkennen.

  2. Angebot, Angebotsunterlagen 4. Ausführung, Gefahrübergang, Dokumente 2.1 Wenn der Vertragspartner vom KN unterbreitete Ange- 4.1 Der Vertragspartner hat die Leistung im Ganzen zu be- bote nicht innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Zu- wirken. Zu Teilleistungen ist er nicht berechtigt, soweit gang annimmt, gilt die Annahmeerklärung des Vertrags- das KN sich nicht im Voraus mit der Teillieferung schrift- partners als neues Angebot, welches das KN innerhalb lich einverstanden erklärt hat. einer Frist von 14 Tagen erneut annehmen oder ableh- 4.2 Zu liefernde Waren sind so zu verpacken, dass Transport- nen kann. schäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien 2.2 Auf unverbindliche Anfragen des KN hat der Vertrags- müssen möglichst umweltfreundlich sein und sind nur im partner ein unverbindliches und kostenloses Angebot erforderlichen Umfang zu verwenden. Die Rücknahme abzugeben. Eine Vergütung für die Ausarbeitung eines der Verpackung erfolgt kostenlos auf Wunsch des KN, so- Angebotes und für Proben oder Muster wird nicht ge- weit dies unverzüglich nach Lieferung gewünscht wird. währt. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Ver- 2.3 Proben und Muster, nach denen keine Bestellung er- tragspartners. folgt, können innerhalb von 24 Werktagen nach Ablauf

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Vorsitzender des Verwaltungsrats: Oberbürgermeister Marcus König | Vorstand: Prof. Dr. Achim Jockwig (Vorsitzender), Dr. Andreas Becke, Peter Schuh Kommunalunternehmen – Anstalt des öffentlichen Rechts | Sitz: Nürnberg | Registergericht: Nürnberg, HRA 14190 | Bankverbindung: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE18 7605 0101 0001 0009 44, BIC: SSKNDE77XXX

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4.3 Der Vertragspartner sichert zu, dass sämtliche Leistun- zeigenden Mangel dem Verkäufer unverzüglich anzuzei- gen dem neuesten Stand des Wissens, der Technik und gen. der Wissenschaft, den einschlägigen rechtlichen Bestim- 6.2 Entspricht bei einem Kauf-, Werk- oder sonstigen Ver- mungen sowie den Vorschriften und Richtlinien von Be- trag die Leistung nicht den vertraglich vereinbarten Be- hörden, Berufsgenossenschaften und Fachverbänden dingungen, so steht dem KN unbeschadet weiterer An- der Bundesrepublik Deutschland und der EU entspre- sprüche das Recht zu, die Abnahme zu verweigern. chen. 6.3 Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Leistung 4.4 Die Qualität der dem KN übergebenen Muster oder Pro- nicht der vertraglichen Vereinbarung entspricht, so sind ben gilt als zugesicherte Eigenschaft. etwaige zusätzliche Aufwendungen vom Vertragspartner 4.5 Der Lieferant hat die Qualität seiner Leistungen ständig zu tragen. zu überwachen. Vor der jeweiligen Lieferung der Liefer- 6.4 In jedem Falle stehen dem KN die gesetzlichen Gewähr- gegenstände wird der Lieferant sich vergewissern, dass leistungsansprüche zu. Die Verjährungsfrist beträgt 36 die zur Lieferung bestimmten Liefergegenstände frei von Monate, soweit gesetzlich keine längere Verjährungsfrist Mängeln sind und den vereinbarten technischen Anfor- gilt. derungen entsprechen und uns dies schriftlich bestäti- gen. 7. Rechnungen, Zahlungsbedingungen 4.6 Bis zur Abnahme des Vertragsgegenstandes verbleibt die 7.1 Rechnungen müssen prüffähig sein, den gesetzlichen Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Unter- Vorschriften entsprechen, die Bestellnummer des KN an- gangs beim Vertragspartner. geben und die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert 4.7 Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf allen Versandpa- ausweisen. Zur Rechnungsprüfung sind erforderliche Un- pieren, Lieferscheinen, Regiebelegen bzw. Leistungs- terlagen wie Leistungs- und Liefernachweise, Regiezettel nachweisen und Rechnungen exakt die Bestellnummer und Rechnungen beizufügen. des KN anzugeben. Unterlässt er dies, hat er daraus re- 7.2 Zahlungen erfolgen, soweit nichts anderes schriftlich sultierende Nachteile, wie insbesondere Annahme- und vereinbart wurde, binnen 30 Tagen netto, gerechnet je- Zahlungsverzögerungen zu verantworten. Die Geltend- weils ab Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung nach machung eines Schadensersatzanspruches, welcher aus Erfüllung der Leistung. der fehlenden Angabe der Bestellnummer resultiert, ist ausgeschlossen. 7.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem KN im gesetzlichen Umfange zu. Sollte das KN in Zah- lungsverzug geraten, kann der Vertragspartner erst nach 5. Ausführungsfristen Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung vom Ver- 5.1 Die vertraglich vereinbarten Ausführungstermine sind trag zurücktreten. Rechnungen die nicht entsprechend verbindlich. Mit Ablauf des Ausführungstermins kommt Ziffer 7.1 vollständig sind, begründen keinen Zahlungs- der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug. verzug. 5.2 Maßgeblich für die Einhaltung des Ausführungstermins ist der Eingang der abgeladenen Ware bei der vom KN 8. Produkthaftung, Freistellung, Haftpflichtversicherungs- genannten Empfangs- und Verwendungsstelle bzw. die schutz Rechtzeitigkeit der erfolgreichen, schriftlich protokollier- 8.1 Soweit der Vertragspartner für einen Produktschaden ten Abnahme. verantwortlich ist, ist er verpflichtet, das KN insoweit von 5.3 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarung erfolgt die Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern Entgegennahme der Leistung nur montags bis freitags freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhält- 5.4 Der Vertragspartner ist verpflichtet, das KN unverzüglich nis selbst haftet. schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintre- 8.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich mindestens für ten oder ihm erkennbar werden, die zur Überschreitung die Dauer der Geschäftsbeziehung gegen alle Risiken aus der vereinbarten Lieferzeit führen. der Produkthaftung in angemessener Höhe zu versichern 5.5 Im Falle des Lieferverzuges stehen dem KN die gesetzli- und dem KN auf Verlangen die Versicherungspolice und chen Ansprüche zu. Zahlungsbelege zur Einsicht vorzulegen.

  1. Mängeluntersuchung, Gewährleistungsansprüche 9. Schutzrechte 6.1 Das KN ist verpflichtet, bei einem Kaufvertrag die gelie- 9.1 Der Vertragspartner garantiert, dass durch seine Leis- ferte Ware innerhalb angemessener Frist auf Qualitäts- tung und deren Verwendung keine Patente, Lizenzen o- und Quantitätsabweichungen zu prüfen und einen sich der sonstigen Schutzrechte Dritter im In- und Ausland
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verletzt werden. Für die Verletzung von Schutzrechten beigestellten Sache (Einkaufspreis zzgl. MwSt.) zu den außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haftet der anderen Sachen überträgt. Vertragspartner nur, wenn ihm ersichtlich ist, dass die 11.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Vertrags- Leistung durch KN in dem betroffenen Land eingesetzt schluss vertraulich zu behandeln und alle erhaltenen In- wird. formationen geheim zu halten und in Werbematerialien 9.2 Wird das KN von einem Dritten wegen der in Ziffer 9.1 auf geschäftliche Verbindungen mit dem KN erst nach genannten Verletzung von Schutzrechten in Anspruch dessen schriftlicher Zustimmung hinzuweisen. Subunter- genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, das nehmer sind entsprechend zu verpflichten. KN auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprü- chen sowie allen notwendigerweise erwachsenden Auf- 12. Beendigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem wendungen aus oder im Zusammenhang mit dieser Inan- Grund spruchnahme freizustellen. 12.1 Das KN kann unbeschadet der Rechte aus § 8 VOL/B oder 9.3 Die Verjährungsfrist für diese Ansprüche beträgt zehn anderen gesetzlichen Regelungen vom Vertrag auch zu- Jahre ab Erbringung der Leistung durch den Vertrags- rücktreten oder diesen mit sofortiger Wirkung kündigen, partner. wenn der Vertragspartner seine Pflicht zur Verschwie- genheit und Geheimhaltung verletzt. 10. Zusätzliche Bedingungen für medizinisch-technische 12.2 Für die Abwicklung des Vertrages gilt in diesem Falle § 8 Geräte, Medizinprodukte Nr. 3 VOL/B entsprechend. Weitere gesetzliche Regelun- 10.1 Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm zu er- gen bleiben unberührt. bringenden Leistungen am Tage der Übergabe bzw. Ab- nahme mit den Bestimmungen des MPDG, den allgemei- nen Regeln der Technik und der Arbeits- und Unfallver- 13. Beendigung des Vertragsverhältnisses infolge Unzuver- hütungsvorschriften in Einklang stehen. lässigkeit 10.2 Für Medizinprodukte nach § 3 MPDG ist am vom KN zu 13.1 Das KN kann vom Vertrag auch zurücktreten oder diesen bestimmenden Betriebsort bei der Erstinbetriebnahme mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Vertrags- eine Funktionsprüfung durchzuführen und die benann- partner vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen über ten Personen nach § 4 MPBetreibV in der Handhabung Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abge- zu unterweisen. Die Durchführung der Funktionsprüfung geben hat oder wenn ihm schwere Verfehlungen wie die und die Einweisung der benannten Personen sind zu be- versuchte oder vollendete Vorteilsgewährung (§ 333 legen. StGB) und Bestechung (§ 334 StGB) – als solche gilt ins- besondere auch jede Vorteilsgewährung oder Beste- 10.3 Solchen Geräten hat der Vertragspartner jeweils 2 Be- chung eines Mitarbeiters des KN – oder Straftaten wegen triebsanleitungen in deutscher Sprache beizufügen. Dar- der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung der Verpflichtung über hinaus ist dem KN bis zum Zeitpunkt der Leistungs- zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen erbringung schriftlich mitzuteilen, in welchem Umfange zur gesetzlichen Sozialversicherung nachzuweisen sind. regelmäßige Kontrollen und Wartungen für das Gerät er- forderlich sind. 13.2 Macht das KN von diesen zusätzlichen Rücktritts- oder Kündigungsgründen Gebrauch, ist es berechtigt, bishe- 10.4 Der vertraglich vereinbarte Preis beinhaltet auch die Ver- rige Leistungen zurückzugeben und dafür bereits er- gütung für die Erfüllung der in diesem Abschnitt geregel- brachte Gegenleistungen zurückzufordern. Ist die Rück- ten Verpflichtungen des Vertragspartners. gabe der Gegenleistung durch den Vertragspartner nicht möglich, hat dieser deren Wert zu ersetzen. Gewährt das 11. Eigentumsvorbehalt, Beistellung, Geheimhaltung KN bereits erbrachte Leistungen nicht zurück, hat es den 11.1 Sofern das KN Teile, Reproduktionen, Pläne, Muster und Vertragspartner mit dem anteiligen Vertragspreis zu ver- Rezepturen beim Vertragspartner beistellt, behält es sich güten. hieran das Eigentum vor. Sie sind unentgeltlich vom Ver- 13.3 Erweist sich der Vertragspartner als unzuverlässig in die- tragspartner aufzubewahren, zu warten und zu schüt- sem Sinne, hat er eine Vertragsstrafe zu zahlen, die dem zen. Auf Anforderung oder spätestens vier Wochen nach 10-fachen Wert des versprochenen oder gewährten Vor- Abwicklung des Vertrages sind sie an das KN, ohne Gel- teils bzw. der Aufwendungen oder des verursachten o- tendmachung von Zurückbehaltungsrechten, zurückzu- der beabsichtigten Schadens entspricht, höchstens je- geben. doch 10 % der mit dem KN vereinbarten Netto-Auftrags- 11.2 Werden beigestellte Sachen mit anderen Produkten ver- summe. 10 % der Netto- Auftragssumme sind auch zu mischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für das KN. Es gilt zahlen, wenn die Vertragsstrafe in der zuvor geschilder- als vereinbart, dass der Vertragspartner dem KN an der ten Weise nicht berechnet werden kann. neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der

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  1. Schadensersatz bei Beendigung aus wichtigem Grund o- der Unzuverlässigkeit 14.1 Wird der Vertrag vom KN nach Nr. 12 oder 13 aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund beendet, so hat der Vertragspartner alle Schäden zu ersetzen, die dem KN hierdurch entstehen. Im Übrigen bleiben dane- ben die gesetzlichen Regelungen über Rücktritt und Kün- digung unberührt.

  2. Abtretungsverbot 15.1 Die Abtretung einer gegenüber dem KN bestehenden Forderung aus diesem Vertrag ist unwirksam.

  3. Gerichtsstand, Erfüllungsort 16.1 Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Ver- trag ist Nürnberg. 16.2 Erfüllungsort für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist, soweit nichts Anderes ausdrücklich schriftlich geregelt wurde, der Geschäftssitz des KN, d. h. Nürnberg.

  4. Schlussbestimmungen 17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Ver- trages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Vielmehr werden die Vertragsparteien eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestim- mung ersetzen, die dem Regelungszweck möglichst na- hekommt.

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