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FAQ ANP Fragen und Antwortkatalog in der Angebotsphase Version 4.0 vom 08.11.2024
Fragen- und Antwortkatalog:
| Nr. | Fragen | Antworten | ||||||
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| 1. | 30.10.2024 15:09:58 Uhr in der Anlage 6370295_Anlage 01 Leistungsver- zeichnis werden maximal 600 Apple Care Enter- prise (ACE) Lizenzen gefordert. Die maximale An- zahl an Geräten, die über den Rahmenvertrag bezogen werden können, übersteigt jedoch diese Summe. ACE ist ein Hardware gebundener Artikel der sich im Preis unterscheidet, das ACE für das iPad Air 13“ hat einen anderen Preis als ACE für das iPad Air 11“ und auch einen anderen Preis als ACE für das iPad mini. Daher wäre die Aufteilung der Geräte wichtig für das ACE. Die Einteilung der Geräte bestimmt ebenfalls, in welches Tier die Geräte fallen. | 04.11.2024 |11:30 Uhr Wir bitte Sie, das ACE nur auf die iPad Air 13“ zu kalkulieren. | ||||||
| 2. | 05.11.2024 16:23:04 Uhr Sie schreiben in Ihrer Leistungsbeschreibung Pkt. 10.1 IPA-TAB unter iPad Mini, das ein Display von 13" erforderlich ist. Dieses Mo- dell hat kein solches Display. Zudem ist die 6. Generation gerade erst ausgelaufen. Somit ist auch der Prozessor nicht mehr zu beschaffen. Gehen wir recht in der Annhame, dass hier an- stelle der 6. Generation die aktuelle Version mit A17 Prozessor und 128 GB angeboten werden kann? | 06.11.2024 |10:30 Uhr Vielen Dank für die Hinweise zu den Spezifikati- onen des iPad Mini. Sie haben recht, das aktu- elle iPad Mini der 7. Generation verfügt über ein 8,3" Display und ist mit dem neuen A17 Pro- zessor ausgestattet. Der Verweis auf ein 13"- Display in der Leistungsbeschreibung war ein Fehler und wurde nun korrigiert. Sie können da- her das aktuelle Modell der 7. Generation mit dem A17 Prozessor und 128 GB Speicher anbie- ten. | ||||||
| 3. | 06.11.2024 11:14:01 Uhr Die Anforderungen welche Sie an die angefrag- ten Schutzhüllen für die iPads stellen, schränken die am Markt verfügbaren Modelle extrem ein, bzw. sind uns aktuell keine Modelle bekannt welche alle Anforderungen vollumfänglich erfül- len. Es ist uns möglich, Ihren Anforderungen ent- sprechende Hüllen produzieren zu lassen, diese wären allerdings frühstens ab Mai 2025 verfüg- bar, sehen Sie die Möglichkeit eine erste Anlieferung der Komponenten nach diesem Zeit- punkt in Erwägung zu ziehen? Oder sehen Sie sich in der Lage uns einen Her- steller zu nennen, weIcher entsprechende Hül- len bereits anbietet? | 07.11.2024 | 08:00 Uhr Eine Lieferung ab Mai 2025 ist möglich. |
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| 4. | 06.11.2024 12:42:26 Uhr Sie schreiben in Ihrer Leistungsbeschreibung un- ter der Anlage "6370295_Anlage 01 Leistungsverzeichnis", dass ein entsprechendes Apple Service Produkt angeboten werden soll. Hierzu muss geklärt sein, welcher Service dazu gewünscht wird. Welches Pricetier mit welchem Servicelevel existiert bereits? Oder muss ein neues AppleCare for enterprise Agreement geschlossen werden (auch hier ist die Angabe von Pricetier und Servicelevel erforderlich). | 07.11.2024 | 08:00 Uhr Derzeit besteht noch kein spezifisches Apple- Care for Enterprise Agreement. Daher muss im Angebot ein neues Agreement vorgeschlagen werden, das auf die Anforderungen des Projekts zugeschnitten ist. Wir bitten Sie, die unter- schiedlichen Service-Levels und Pricetiers in Ih- rem Angebot zu berücksichtigen und darzustel- len, welches Serviceniveau (z.B. Reaktionszeiten, Abdeckung der Geräte, etc.) in den einzelnen Pri- cetiers enthalten ist. |
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| 5. | 06.11.2024 16:01:56 Uhr Hat das Klinikum Nürnberg bereits einen laufen- den AppleCare for Enterprise-Vertrag, auf welchen Geräte, wie in der Ausschreibung ange- fragt, registriert sind? | 07.11.2024 | 08:00 Uhr Wird mit Antwort zu Frage 4 beantwortet |
| 6. | 07.11.2024 17:05:25 Uhr Da während der angestrebten Vertragslaufzeit weder ein Produktwechsel (wobei der Preis für das Nachfolgemodell teurer oder günstiger als der des Vorgängermodells sein kann) noch eine Listenpreiserhöhung seitens des Herstellers aus- geschlossen werden kann, ist eine belastbare Preiskalkulation ohne Möglichkeit zur Preisan- passung (z.B. in den o.g. Situationen) aus unserer Sicht nicht möglich. Wir möchten Sie daher bit- ten, von der starren Forderung (s. Punkt 9.3 des Vertrags) abzuweichen und z.B. durch Refe- renzierung auf den Apple Listenpreis (https://www.apple.com/de/ipad/compare/) eine für Sie als Auftraggeberin transparente Preisanpassung in den o.g. Fällen zuzulassen. | 08.11.2024 | 08:15 Uhr Da der Rahmenvertrag über eine relativ kurze Laufzeit von 12 Monate geschlossen wird, sehen wir das Risiko als gering an und können weder einer Produktänderungsklausel, Preisgleitklausel oder eine Grundlegende Änderung der Vergabe- unterlagen zustimmen. |
| 7. | 07.11.2024 17:05:25 Uhr Aufgrund der starken Nachfrage sowie der nur eingeschränkt verfügbaren Mengen bei den Ih- rerseits ausgeschriebenen Artikeln kann es im- mer wieder zu herstellerbedingten, marktweiten Engpässen bei der Verfügbarkeit und somit zu Lieferverzögerungen kommen. Dies trifft alle po- tenziellen Anbieter in diesem Vergabeverfahren gleichermaßen. Wir hoffen selbstverständlich, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung alle Ar- tikel in ausreichender Stückzahl verfügbar sind und somit termingerecht zum 30.09.2022 gelie- fert werden können. Es kann dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass es trotz | 08.11.2024 | 08:15 Uhr Die Liefertermine werden zwischen AN und AG abgestimmt und sind in den Vertragsunterlagen bisher noch nicht explizit aufgeführt. Bei einer nachweislich durch den AN unverschuldeten Lie- ferverzögerung werden keine Pönale eingefor- dert. |
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entsprechender Lagerhaltung und engsten Ver- bindungen zum Hersteller zu (u.U. auch deutli- chen) Lieferverzögerungen kommen kann. Dür- fen wir vor diesem Hintergrund davon ausgehen, dass im Fall einer nachweislich herstellerbeding- ten Lieferverzögerung keine Pönale (z.B. gem. EVB-IT-Kauf AGB) eingefordert wird, sofern der Auftragnehmer keine Möglichkeit der Einfluss- name hatte?
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