Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfsmitteln für Justizbehörden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.07.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.05.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Aktendeckel (22852100)
  • Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes (79800000)
  • Druckereidienste (79810000)
  • Dienstleistungen des Druckgewerbes (79820000)
  • Fertigstellung im Bereich Druck (79821000)
  • Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
345164-2025
Verfahrensnummer
3d9b6558-39f6-468f-b39d-7115fe64c952

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg beschafft für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt Aktendeckel, Aktenumschläge und zugehörige Hilfsmittel. Der Bezugsvertrag läuft vom 1. September 2025 bis zum 31. August 2026 und umfasst eine verpflichtende Erstabnahme sowie mögliche Nachbestellungen nach tatsächlichem Bedarf. Angebote müssen bis zum 2. Juli 2025 um 21:59 Uhr (UTC) eingereicht werden; den Zuschlag erhält das preisgünstigste Angebot.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Bezugsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschläge und Hilfsmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt (Anlage 4). Der Bezugsvertrag wird für die Dauer vom 01.09.2025 bis 31.08.2026 geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von dem über die in den Anlagen 2 und 3 (Erstbestellung für das Geschäftsjahr 2026) hinaus angeforderten Mengen, zu den angebotenen Preisen auch die Nachbestellungen zu leisten. Es besteht eine Mindestabnahmepflicht des Auftraggebers i.H.d. in Anlage 3 aufgeführten Erstauslieferungsmenge. Auf etwaige Nachbestellungen besteht kein Anspruch. Die einzelnen Nachbestellungen richten sich ausschließlich nach dem tatsächlichen zukünftigen Bedarf.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Offenes Vergabeverfahren zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025/2026

    Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Bezugsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschläge und Hilfsmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt (Anlage 4). Der Bezugsvertrag wird für die Dauer vom 01.09.2025 bis 31.08.2026 geschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unabhängig von dem über die in den Anlagen 2 und 3 (Erstbestellung für das Geschäftsjahr 2026) hinaus angeforderten Mengen, zu den angebotenen Preisen auch die Nachbestellungen zu leisten. Es besteht eine Mindestabnahmepflicht des Auftraggebers i.H.d. in Anlage 3 aufgeführten Erstauslieferungsmenge. Auf etwaige Nachbestellungen besteht kein Anspruch. Die einzelnen Nachbestellungen richten sich ausschließlich nach dem tatsächlichen zukünftigen Bedarf.

    Frist: 02.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs.1 VgV, durch Eigenerklärung in der Bieterauskunft, ggfl. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind Im Sinne des § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Offenes Vergabeverfahren zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt für das Jahr 2025/2026

Die Bieter haben ihre Preise für die Leistung im Angebot vollständig auszuweisen. Der Zuschlag erfolgt auf das preisgünstigste Angebot. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der jeweiligen Einzelpreise, gewertet wird der Bruttopreis mit zwei Nachkommastellen (kaufmännische Rundung). Ein angebotener Skonto wird nur insofern vom Wertungspreis in Abzug gebracht, als die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt.
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Gemäß §§ 123, 124 GWB, §§ 57, 42 Abs.1 VgV, durch Eigenerklärung in der Bieterauskunft, ggfl. weitere Ausschlussgründe, die in den Vergabeunterlagen aufgeführt sind Im Sinne des § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 526928-2025

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