Dach- und Zimmerarbeiten für Altbau und Verbindungsbau des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen

Status
Offen
Angebotsfrist
25.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Errichtung von Dachstühlen sowie Dachdeckarbeiten und zugehörige Arbeiten (45261000)
  • Blechdachdeckarbeiten (45261213)
  • Klempnerarbeiten (45261300)
  • Fassadenarbeiten (45443000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
734911-2026
Verfahrensnummer
c47c329b-add8-43e7-a5b2-d85e9bd27ab1

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Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg beschafft Dach- und Zimmerarbeiten für die Sanierung und Erweiterung des Amtsgerichts Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt. Der Auftrag umfasst unter anderem rund 650 Quadratmeter Dacheindeckung sowie etwa 225 Quadratmeter gedämmte Aluminiumfassade und Arbeiten an Dachstuhl, Abdichtung und Entwässerung. Die Angebotsfrist endet am 25. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Altbau Haus A und Neubau Verbinderbau: 11 m3 Lieferung Bauholz KVH, Kantholz, BSH für Dachstuhl, Sl0, Fl/KI, bis 12/32, bis 12m 455 m Abbund Bauholz KVH, Kantholz, BSH für Dachstuhl, bis 12/32, bis 12m 650 m2 Dachschalung, Bretter gehobelt, 24mm 720 m2 Dampfsperre 720 m2 Dämmung 650 m2 Dacheindeckung Aluminium-Profiltafeln, beschichtet, grau 135 m2 Dachabdichtung 85 m Dachrinne, kastenfönnig, TiZi, beschichtet 83 m Regenfallrohr 70 m Holz-UK+OSB-Schalung+EPS 50mm, auf Gesims, B=95cm 70 m Doppelstehfalz, TiZi auf Gesims, B= l,00m 225 m2 UK für Vorhangfassade aus Aluminium-Kassetten 225 m2 Fassadendämmung, Mineralwolle, 160mm 225 m2 Vorhangfassade aus Aluminium-Kassetten, beschichtet, grau 70 m2 Kiesschüttung, D=50mm 25 m Dämmung +Abdichtung+Verblechung Attika Stahlbeton 21 m Absturzsicherung Attika, Seitenschutzgeländer, Alu

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los 1-003 B Dach- und Zimmerarbeiten Altbau und Verbinder - GNUE Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen, Sanierung und Erweiterungsbau

    Altbau Haus A und Neubau Verbinderbau: 11 m3 Lieferung Bauholz KVH, Kantholz, BSH für Dachstuhl, Sl0, Fl/KI, bis 12/32, bis 12m 455 m Abbund Bauholz KVH, Kantholz, BSH für Dachstuhl, bis 12/32, bis 12m 650 m2 Dachschalung, Bretter gehobelt, 24mm 720 m2 Dampfsperre 720 m2 Dämmung 650 m2 Dacheindeckung Aluminium-Profiltafeln, beschichtet, grau 135 m2 Dachabdichtung 85 m Dachrinne, kastenfönnig, TiZi, beschichtet 83 m Regenfallrohr 70 m Holz-UK+OSB-Schalung+EPS 50mm, auf Gesims, B=95cm 70 m Doppelstehfalz, TiZi auf Gesims, B= l,00m 225 m2 UK für Vorhangfassade aus Aluminium-Kassetten 225 m2 Fassadendämmung, Mineralwolle, 160mm 225 m2 Vorhangfassade aus Aluminium-Kassetten, beschichtet, grau 70 m2 Kiesschüttung, D=50mm 25 m Dämmung +Abdichtung+Verblechung Attika Stahlbeton 21 m Absturzsicherung Attika, Seitenschutzgeländer, Alu

    Frist: 25.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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Anforderungen

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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