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Datenschutzhinweise (Informationspflichten)
gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
(Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016)
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Stadt Rheine Der Bürgermeister Klosterstraße 14 48431 Rheine E-Mail: stadt@rheine.de Telefon: +49 5971/939-0
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter der Stadt Rheine Klosterstraße 14 E-Mail: datenschutz@rheine.de Telefon: +49 5971/939-212
Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 75a GO NRW
Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot / Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten:
Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.
Nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz, § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeiter- bekämpfungsgesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
Unterhalb der v.g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. (siehe § 6 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz)
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Weitere Empfänger personenbezogener Daten.
- Mitarbeiter/innen der Zentralen Vergabestelle (ZVS), der Örtlichen Rechnungsprüfung (ÖRP) und der ausschreibenden Fachämter/Fachabtei- lungen der Stadtverwaltung Rheine
- Stadtkultur Rheine (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Rheine)
- Technische Betriebe Rheine (Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Rheine)
- Ggf. durch die Stadt Rheine (Stadtkultur Rheine, Technische Betriebe Rheine) beauftragte fachliche Berater und/oder juristische Berater
Eine Drittlandübertragung personenbezogener Daten findet nicht statt.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 und 21 DSGVO i.V.m. §§ 12-14 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW):
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Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“) (Artikel 17 DSGVO) Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z.B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Ein Recht auf Widerspruch steht dem Bewerber/Bieter bei Datenverarbeitungen, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind, nicht zu (s. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikels 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Telefon: +49 211/38424-0
Etwaige Beschwerden sind an diese Behörde zu richten, sofern die Auskunft gebende Behörde ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.