30-01.59.05-16-157-Ö_04_Information nach DSGVO Kreis Steinfurt.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

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Hinweise zum Datenschutz

gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  1. Verantwortlicher Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Kreis Steinfurt | Der Landrat Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle Gewerbeordnung an. Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Telefon 02551 69-1290 Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden vergabestelle@kreis-steinfurt.de sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen www.kreis-steinfurt.de Angebots sowie der Name des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.

  2. Datenschutzbeauftragte/r Nach Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung Kreis Steinfurt ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Datenschutzbeauftragte/r Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt jeweils ab 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer werden für Telefon 02551/69-1285 die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen datenschutz@kreis-steinfurt.de Auftrag der Name des beauftragten Unternehmens oder der natürlichen Person bekanntgegeben.

  3. Aufsichtsbehörde Weitere Empfänger personenbezogener Daten: • Mitarbeiter*innen der Zentralen Vergabestelle, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Rechnungsprüfung und der ausschreibenden Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Fachämter der Kreisverwaltung Steinfurt Kavalleriestr. 2-4 | 40213 Düsseldorf • Ggfs. durch den Kreis Steinfurt beauftragte Telefon 0211/38424-0 | Fax 0211/38424-10 fachliche Berater und/oder juristische Berater poststelle@ldi.nrw.de www.ldi.nrw.de

  4. Dauer der Speicherung

  5. Zweck/e und Rechtsgrundlage/n der Verarbeitung Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Ihre personenbezogenen Daten werden zur Aufbewahrungsfristen (§ 79 Landeshaushaltsordnung Durchführung eines Vergabeverfahrens erhoben. NRW). Rechtsgrundlage/n für die Verarbeitung Ihrer Daten ist/sind Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3

  6. Rechte der Betroffenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 25 GemHVO NRW bzw. § 97 GWB. Diese Rechte ergeben sich Artikel 15 bis 18, 21 DSGVO. Als Bewerber bzw. Bieter sind Sie verpflichtet, die Recht auf Auskunft geforderten Angaben zu machen. Falls Sie diese Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Angaben nicht machen, kann Ihr Angebot/ Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten. Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Recht auf Berichtigung: Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den ausgeschlossen werden. Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können

  7. Datenweitergabe an Dritte vervollständigt werden. Recht auf Löschung Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der zugelassen ist: Aufgaben noch benötigt werden (s. a. Dauer der Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Speicherung). Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen Recht auf Einschränkung der Verarbeitung eingerichteten zentralen Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Informationsstelle/Vergaberegister beim Ministerium der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen Verwendung von Haushaltsmitteln). wurden oder bei denen wegen geringfügiger Recht auf Widerspruch Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von 25.000 Euro entgegensteht (z. B. Durchführung des ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabeverfahrens). Vergabestelle. Die Betroffenenrechte können bei der Zentralen Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle formlos geltend gemacht werden. Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000

Stand: 01.01.2026

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