30-01.59.05-16-157-Ö_01_Aufforderung zur Angebotsabgabe.pdf

Lieferung von 33 Schränken und 104 mobilen Energiespeichern

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe-westfalen.de

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Rechtsamt Zentrale Vergabestelle

Kreis Steinfurt | Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Steffi Höing | Cornelia Maag B692 0 25 51 69-1290

Vergabestelle@kreis-steinfurt.de

Sprechzeiten Montag – Donnerstag von 08:00 – 16:30 Uhr und Freitag von 08:00 – 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Mein Zeichen: 30-01.59.05-16-157-Ö 20.08.2026

Vergabe-Nr: Angebotsfrist endete: 30-01.59.05-16-157-Ö Datum: 22.09.2026 Vergabeart: Uhrzeit: 10:30 Uhr Öffentliche Ausschreibung Bindefrist endet am: 21.10.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes

Lieferung von 33 Schränken sowie 104 mobilen Energiespeichern für den Neubau am Berufskolleg Rheine

Anlagen: Zum Verbleib beim Bieter Bewerbungs- und Vergabebedingungen Hinweise zur Angebotsabgabe und Vergabeunterlagen Information nach DSGVO Vertragsbedingungen Sonstiges

Angebotsunterlagen (bitte zurücksenden) Angebotsschreiben Leistungsbeschreibung Eigenerklärung zu Ausschlussgründen Bei Bewerbung-/Bietergemeinschaft: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung Bei Unterauftragnehmern: Erklärung Unteraufträge Bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe

Kreis Steinfurt | Der Landrat Kreissparkasse Steinfurt Steuernummer Tecklenburger Str. 10 IBAN DE06 4035 1060 0000 0003 31 311 / 5873 / 0032 FA ST 48565 Steinfurt BIC WELADED1STF Tel. 02551 69-0 USt-IdNr. Volksbank im Münsterland eG DE 124 375 892 www.kreis-steinfurt.de IBAN DE74 4036 1906 4340 3002 00 BIC GENODEM1IBB

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kreis Steinfurt beabsichtigt, die Lieferung von 33 Schränken sowie 104 mobilen Energie- speichern für den Neubau am Berufskolleg Rheine zu vergeben. Die Ausschreibung erfolgt nach den Regelungen der UVgO. Grundlage sind die Verfahrensbestimmungen der UVgO, die Bestimmungen der VOL/B und die beiliegenden Vergabeunterlagen. Die im Angebotsschrei- ben unter der lfd. Nr. 3 aufgeführten Bedingungen werden Bestandteil des Vertrages.

Abweichend von den Verfahrensbestimmungen der UVgO werden folgende Regelungen ge- troffen: Der Auftraggeber behält sich vor, über den Auftragsgegenstand zu verhandeln.

Bitte beachten Sie, dass eigene Liefer-, Zahlungs- oder Allgemeine Geschäftsbedingun- gen nicht Bestandteil des Vertrages werden. Soweit Sie eigene Produktdatenblätter und sonstige Anschreiben beifügen, achten Sie bitte darauf, dass auf keine eigenen Bedin- gungen verwiesen wird. Das Angebot muss verbindlich sein, unverbindliche Angebote dürfen ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Eignungsanforderungen Fachmontage und Verankerung (Objektmöbel): Das Montagepersonal besitzt nachweis- bare Erfahrung in der fachgerechten Aufstellung, Ausrichtung und sicheren Wandveran- kerung von Schwerlast- und Objektmöbeln. Elektrotechnische Inbetriebnahme: Die elektrische Integration, der Anschluss sowie die Funktions- und Sicherheitsprüfung der Ladekomponenten (Schuko-Steckdosen, USB- Charger, Ladestationen) erfolgen durch eine Elektrofachkraft (EFK gemäß DGUV Vor- schrift 3 / VDE) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) unter Leitung einer EFK.

Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: s. o. Produktbeschreibungen und Datenblätter aller Positionen der Leistungsbeschreibung

Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen keine

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Hierbei werden die folgenden Kri- terien zugrunde gelegt: 100 % Preis.

Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und von Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer aner- kannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfol- gend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebo- tenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist

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insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

Zahlungsbedingungen, Vertragsstrafen, Sicherheitsleistungen Zahlung nach § 17 VOL/B innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rech- nung Die Bezahlung erfolgt nach vollständiger Erfüllung der Gesamtleistung und Unterzeich- nung des Abnahmeprotokolls. Rechnungen sind digital als einzelne PDF-Datei an rechnung@kreis-steinfurt.de zu übermitteln und müssen die genaue Lieferanschrift (Berufskolleg Rheine, Franken- burgstr. 7, 48431 Rheine) enthalten. Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert Vertragsstrafen werden nicht vereinbart

Die Gesamtleistung ist in Lose aufgeteilt: Ja, der Umfang der Lose ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Das Angebot kann sich erstrecken auf: ein Los. mehrere Lose. die Gesamtleistung. Nein

Nebenangebote sind zugelassen Ja Nein

Im Übrigen wird auf Folgendes hingewiesen:

Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen In- formationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausge- schlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.

Falls Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, können Sie Ihr Angebot elektronisch über den Vergabemarktplatz Westfalen unter www.evergabe.nrw.de abgeben. Nähere Informatio- nen hierzu können Sie dem beigefügten Vordruck „Hinweise zur Form der Angebotsabgabe“ entnehmen. Eine Anleitung zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie auf der Homepage des Kreises Steinfurt unter dem Link Anleitung zur elektronischen Angebotsabgabe.

Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 15.09.2026, 10:00 Uhr bei dem umseitig genannten Auftraggeber anzufordern. Fragen zur Ausschreibung senden Sie bitte über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatzes.

Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot elektronisch oder per Telefax zurück- ziehen. Danach sind Sie bis zum Ablauf der umseitig genannten Bindefrist an Ihr Angebot gebunden.

Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW

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Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabever- fahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichti- gung Ihres Angebotes.

Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.

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